Navigation überspringen
WFG Wiki / BWL und Recht

Private Versicherungen -S-

Die staatliche geförderte Altersvorsorge (Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge)

Diese Form der Altersvorsorge richtet sich vor allem an Arbeitnehmer. Hierbei handelt es sich um Vorsorge-Verträge, die entweder in Form von Zulagen oder von Steuervorteilen gefördert werden. Das sind vor allem die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge.

 ● Riester-Rente

Mit der Riester-Rente können Sie entweder auf eine Rente im Alter oder auf eine selbstgenutzte Immobilie sparen (Wohn-Riester). Der Staat fördert die Riester-Rente mit Zulagen oder Steuervorteilen – das Finanzamt prüft für Sie, was von beidem günstiger ist, und wendet das an. Die Bedingung: Sie sind förderberechtigt und investieren 4 Prozent Ihres Einkommens in die Riester-Rente. Die Riester-Rente ist weniger flexibel als andere Produkte der Altersvorsorge, aber dafür pfändungssicher

- Vorteile

-- Grundzulage von 175 € 

-- Riester Berechtigung für den Ehepartner

-- Steuervorteile

-- Kinderzulage von 185 € bis 300 € pro Kind

-- Berufseinsteigerbonus von 200 €

- Formen der Riester-Rente

-- Klassische Riester-Rente

Bei klassischen Riester-Verträgen wissen die Sparer bereits beim Vertragsabschluss, wie viel Geld sie aus der privaten Altersvorsorge erhalten. Der Nachteil ist, dass die Versicherung das Geld nicht effektiv anlegen kann. Höhere Gewinne sind also beim Renteneintrittsalter nicht zu erwarten – dafür aber eine sichere Rentenzahlung.

-- Riester-Fondssparen

Riester-Fondssparpläne bieten für junge Sparer bis Mitte 30 gute Renditechancen, denn sie lohnen sich für all jene, die über einen langen Zeitraum mit Aktien vorsorgen möchten, ohne allzu große Verluste zu riskieren. Bei den von einem Fachmann erstellten und gesteuerten Sparpläne wird in internationale Aktienfonds investiert. Der Anleger kauft regelmäßig Anteile an Investmentfonds, wobei die Aufteilung zwischen renditestarken Aktienfonds und sicheren Rentenfonds je nach Alter des Kunden und Börsenlage stark schwanken.

-- Fondsgebundene Riester-Rente

Bei der fondsgebundenen Riester-Rente legt der Versicherer das Geld ebenfalls in Aktien und Fonds an und kann hier – im Gegensatz zu einem Riester-Fondssparplan – entscheiden, in welchen Fonds das Geld fließt. Zur Auswahl stehen, je nach Anbieter, mehr als 100 Fonds. Ob und wie stark die Rendite steigt, entscheiden am Ende die Entwicklungen am Aktienmarkt.

-- Riester-Banksparplan

Klassische Riester-Sparpläne versprechen zwar nur eine geringe Rendite, gelten dafür aber als besonders solide. Hierbei werden die Sparraten mit einem variablen Zinssatz verzinst. Das gesamte Guthaben fließt dann in einen Auszahlplan, aus dem dann die spätere Rente ausgezahlt wird. Diese Form der Riester-Rente wird jedoch nur noch von wenigen Banken angeboten.

-- Wohn-Riester

Die so genannten Verträge zum Wohn-Riester sind zur Finanzierung einer Immobilie gedacht. Bei Bedarf können andere Formen der Riester-Rente werden, wenn der Versicherungsnehmer sich im Laufe der Ansparphase dazu entschließt, eine Immobilie zu erwerben oder zu bauen. Wichtig dabei: Die Immobilie muss selbst genutzt werden und darf innerhalb der Ansparphase der Riester-Rente nicht verkauft werden. 

- Wer ist förderberechtigt?

Anspruch auf diese Förderung hat jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Darüber hinaus sind weitere Personengruppen förderberechtigt, unter anderem:

-- Angestellte
-- Beamte, Richter, Landwirte und Soldaten
-- Amtsträger wie beispielsweise Notare oder Minister
-- Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld
-- Bezieher von Vorruhestandsgeld
-- Kindererziehende für die Dauer der Erziehungszeit
-- Menschen, die eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig pflegen
-- Personen, die Bundesfreiwilligendienst oder freiwilligen Wehrdienst leisten

Die Riester-Rente kommt nicht nur für diejenigen infrage, die unmittelbar förderberechtigt sind. Wer mit einer Person von den oben genannten Personengruppen verheiratet ist, erhält den Status „mittelbar förderberechtigt“. Damit haben auch Ehepartner Anspruch auf Riester-Zulagen und können diese vorteilhaft für sich nutzen. Beachten Sie jedoch, dass dieser Status bei einer Scheidung natürlich wieder aufgehoben wird.

- Wie funktioniert die Förderung?

Der Staat bezuschusst die Riester-Rente auf zwei Wegen. Zum einen in Form von Zulagen und zum anderen durch Steuervorteile.

-- Formen der Zulagen

Aktuell gibt es drei Formen der Zulage, die unabhängig voneinander unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

Grundzulage

Die Grundzulage erhält jeder Versicherte, der den Mindestbeitrag zur Riester-Rente einzahlt. Die Grundzulage beträgt jährlich 175 Euro

Kinderzulage

Die Kinderzulage liegt bei 185 Euro (für Kinder, die vor Ende 2007 geboren worden sind) bzw. bei 300 Euro (für Kinder, die 2008 und später geboren worden sind). Gewährt wird die Kinderzulage nur für Kinder, die kindergeldberechtigt sind. Die Zulage kommt dem Elternteil zugute, dass das Kindergeld bezieht.

Berufseinsteigerbonus

Der Berufseinsteigerbonus in der Riester-Rente soll als Ansporn für die jüngere Generation dienen, sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge zu beschäftigen. Anders als die Grundzulage steht der Berufseinsteigerbonus nur einem ausgewählten Personenkreis zur Verfügung. Eingeführt wurde er im Jahr 2008, seither ist er in seiner jetzigen Form unverändert geblieben.

Versicherte müssen den Riester-Vertrag vor ihrem 25. Lebensjahr abschließen, um die insgesamt 200 Euro als Bonus-Zulage zu erhalten. Ziel des Berufseinsteigerbonusses ist es daher auch, jungen Menschen bereits etwas beim Sparen zu helfen, während diese in der aktuellen Lebensphase oft noch kein signifikantes Einkommen vorweisen können. Da er nur einmalig ausgezahlt wird, kann sich ein früher Abschluss des Riester-Vertrages vor dem 25. Lebensjahr finanziell lohnen. Die weiteren, mit Zulagen der Riester-Rente verbundenen Auflagen bleiben aber erhalten, weshalb der Vertrag beispielsweise nicht aufgelöst werden sollte.

Die Riester-Zulagen müssen jedes Jahr neu beantragt werden. Dazu füllen Sie einen Zulagenantrag für jeweils die Grund- und die Kinderzulage aus und senden dieses Ihrem Riester-Anbieter zu. Dieser leitet den Antrag an Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter, welches die Zulagen auf Ihr Riester-Konto überweist.

Nutzen Sie die Vorteile eines Dauerzulangenantrages. Mit diesem geben Sie Ihrem Versicherer die Vollmacht, Ihre Zulagen automatisch zu beantragen. 

- Für wen ist die Riester-Rente sinnvoll?

Grundlegend ist die Riester-Rente für jeden sinnvoll, denn durch Zuschüsse und Steuervorteile erhält man einen Bonus vom Staat. Die Grundzulage erhält jeder. Für jedes Kind gibt es die Kinderzulage obendrauf. Zusätzliche können die Sparbeträge zur Riester-Rente von der Steuer abgesetzt werden.

-- Angestellte

Grundsätzlich gilt: Die Riester-Rente ist für alle Personen sinnvoll, die ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen beziehen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Angestellte. Denn diese Personen profitieren entweder von den staatlichen Zulagen oder den steuerlichen Vergünstigungen. Von welcher dieser beiden Varianten der Sparer profitiert, entscheidet das Finanzamt bei einer Günstigerprüfung.

-- Beamte

Auch für Beamte und Beamtenanwärter bietet die Riester-Rente eine gute Vorsorge. Der Grund: Vor allem für Beamte sind die Steuerbegünstigungen von großem Interesse. Aber auch die hohen Zulagen bieten eine sehr gute Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Beamte sind nicht versicherungspflichtig, sind dennoch unmittelbar förderberechtigt. Sie haben zudem einen Anspruch auf einen Ruhegehaltssatz von maximal 71,75 Prozent der letzten Dienstbezüge.

Interessant ist für Beamte und vor allem für Lehrer auch die Kombination aus Riester-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Gerade Lehrer scheiden immer häufiger unfreiwillig aus dem Berufsleben aufgrund von psychischen Erkrankungen aus.

-- Familien

Besonders empfehlenswert ist die Riester-Rente für Familien, da es hier besonders hohe Zuschüsse gibt. Für jedes Kind, das nach 2007 geboren wurde, gibt es vom Staat jährlich einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es 185 Euro. Dies kann zusätzlich zur Grundzulage für kinderreiche Familien Zuschüsse vom Staat von mehreren hundert Euro pro Jahr bedeuten, die quasi „einfach so“ in die Riester-Rente mit einfließen.

-- Alleinstehende

Auch Singles können von der Riester-Rentenversicherung profitieren. Gerade für Alleinstehende, die ein geringes Einkommen haben, lohnt der Gedanke an eine private Vorsorge für das Alter. Die Beiträge zum Riestern orientieren sich am Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr. Je geringer das Einkommens des Singles ist, desto geringer ist auch der zu entrichtende Beitrag. Und natürlich erhalten auch Singles die Förderung, wenn sie den Mindestbeitrag einzahlen.

-- Geringverdiener und Minijobber

Auch Geringverdiener profitieren besonders stark von den staatlichen Zulagen, da hier die Förderquote besonders hoch ist. Es muss im Verhältnis relativ wenig eingezahlt werden, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Einkommensschwächere haben die Möglichkeit, nur den sogenannten Sockelbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt 60 Euro im Jahr, dafür winkt mindestens die Grundzulage von 175 Euro im Jahr. 

-- Junge Leute

Auch für junge Leute, die kein großes Einkommen oder Kinder haben, ist diese Form der Vorsorge für das Alter geeignet. Umso länger gespart wird, desto höher fällt letztendlich auch die Rente im Alter aus. 

Zudem erhalten alle Personen unter 25 Jahren den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro, der einmalig gemeinsam mit der Grundzulage gutgeschrieben wird. Voraussetzung hierfür ist neben dem Alter die Einzahlung des Mindestbetrags. Zudem muss der Sparer direkt förderberechtigt sein, um den Berufseinsteigerbonus erhalten zu können.

-- Gutverdiener

Durch die Steuervorteile, die die Riester-Rentenversicherung gewährt, kann es sich aber auch für Gutverdiener lohnen, eine Riester-Rente abzuschließen. Die eingezahlten Beiträge können bis zu einer Höhe von 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

- Kosten und Beiträge

Kosten:

-- Vertriebskosten
-- Abschlusskosten
-- Verwaltungskosten
-- Fondsverwaltungskosten im Falle einer fondsgebundenen Riester-Rente 
     oder eines Riester-Fondssparplans

Beiträge:

Die monatlichen Beiträge zu Ihrer Riester-Rente können Sie weitestgehend selbst festlegen. Beachten Sie jedoch: Nur, wenn Sie mind. 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen, erhalten Sie auch die vollen staatlichen Zulagen. Zahlen Sie weniger ein, erhalten Sie die Zulagen nur anteilig. Zahlen Sie mehr ein, erhalten Sie jedoch nicht im Umkehrschluss mehr an Zulagen. 

- Auszahlung der Riester-Rente

Die Auszahlungsphase beginnt in der Regel mit dem Renteneintrittsalter, welches aktuell bei 65 Jahren liegt. Für Personen, die nach 1964 geboren wurden, liegt dieses bei 67 Jahren. Unter bestimmten Umständen kann die Riester-Rente auch zum 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, dies ist jedoch das frühestmögliche Datum. Für Riester-Verträge, die nach 2012 geschlossen wurden, ist dies sogar erst ab 62 Jahre frühestens möglich. Hierbei ist zu beachten, dass die Rente geringer ausfällt, wenn sie früher in Anspruch genommen wird.

Die Riester-Rente kann auf zwei Wegen ausgezahlt werden: Entweder als lebenslange, monatliche Rente oder 30 % des Angesparten als Sofort-Auszahlung zu Beginn der Rentenphase. Die restlichen 70 % als monatliche Rente. 

● Betriebliche Altersvorsorge

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Bruttogehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden (Entgeltumwandlung). Die betriebliche Altersvorsorge hat folgende Vorteile:

- Der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss von 15 Prozent oder mehr

- Es besteht die Chance, dass der Versicherer der Belegschaft einen Gruppenrabatt anbietet

- So versicherte Arbeitnehmer sparen Steuern und Sozialabgaben, da die Einzahlungen für
   die betriebliche Altersversorgung vom Bruttogehalt abgezogen werden und nur das
   übriggebliebene Einkommen versteuert wird.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

Vielleicht auch interessant?

Abschreibung (AfA)

Im Rechnungswesen bezeichnet man die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen, die bei Anlage- oder Umlaufvermögensgegenständen auftreten, als Abschreibung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

- Was sind überhaupt allgemeine Geschäftsbedingungen? -

Alternative Finanzierung -A-

- Finanzierung im Wandel -

Alternative Finanzierung -B-

- Crowdfunding -

Alternative Finanzierung -C-

- Factoring - Keine Zahlungsausfälle -

Alternative Finanzierung -D-

- Leasing - Statt kaufen und finanzieren -

Alternative Finanzierung -E-

- Mietkauf - Erst mieten, dann kaufen -

Alternative Finanzierung -F-

- Borrowing Base. Eine Alternative zum klassischen Betriebsmitteldarlehen -

Alternative Finanzierung -G-

- Business Angels – Mehr als nur Geldgeber -

Alternative Finanzierung -H-

- Lieferantenkredit – Eine teure Finanzierungsalternative -

Alternative Finanzierung -I-

- Einkaufsfinanzierung einmal anders -

Arbeitsrecht -A-

- Allgemeines zum Arbeitsrecht -

Arbeitsrecht -B-

- Normenhierarchie im Arbeitsrecht -

Arbeitsrecht -C-

- Abgrenzung: Werksvertrag-Dienstvertrag-Arbeitsvertrag -

Arbeitsrecht -D-

- Arbeitsentgelte -

Arbeitsrecht -E-

- Die wichtigsten Rechte und Pflichten -

Arbeitsrecht -F-

- Der Arbeitsvertrag -

Arbeitsrecht -G-

- Beendigung des Arbeitsverhältnissses -

Arbeitsrecht -H-

- Der Ausbildungsvertrag -

Arbeitsrecht -I-

- Die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses -

Arbeitsrecht -J-

- Rechtsgrundlagen der Ausbildung -

Arbeitsrecht -K-

- Rechte und Pflichten des Auszubildenden und des Ausbilders -

Arbeitsrecht -L-

- Besonderheiten im Jugendschutzgesetz -

Arbeitsrecht -M-

- Der Betriebsrat -

Arbeitsrecht -N-

- Mitbestimmung von Jugend- und Ausbildungsvertretung -

Arbeitsrecht -O-

- Das Arbeitsgericht -

Arbeitsrecht -P-

- Das Tarifvertragsrecht -

Arbeitsrecht -Q-

- Aufbau und Wirkung des Tarifvertrages -

Arbeitsrecht -R-

- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz -

Arbeitsrecht -S-

- Befristete Arbeitsverhältnisse -

Arbeitsrecht -T-

- Schwerbehinderte Arbeitnehmer -

Arbeitsrecht -U-

- Mutterschutz und Elternzeit -

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -A-

Maßnahmen im Sanierungsfall

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -B-

Maßnahmen im Insolvenzfall

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -C-

Betriebsübernahme (§ 613 a BGB)

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -D-

Tipps für Arbeitnehmer

Berufsrecht -A-

- Berufsfreiheit -

Berufsrecht -B-

- Schutzbereich der Berufsfreiheit -

Berufsrecht -C-

- Eingriff in die Berufsfreiheit -

Berufsrecht -D-

- Beschränkungen der Berufsfreiheit -

Berufsrecht -E-

- Berufsrecht der freien Berufe -

Berufsrecht -F-

- Berufsverbot -

Betriebliche Steuern -A-

- Umsatzsteuer -

Betriebliche Steuern -B-

- Gewerbesteuer -

Betriebliche Steuern -C-

- Lohnsteuer -

Betriebliche Steuern -D-

- Grundsteuer -

Betriebliche Versicherungen -A-

- Aufbau eines Risikomanagements -

Betriebliche Versicherungen -B-

- Betriebliche Absicherung, ein unbedingtes Muss! -

Betriebliche Versicherungen -C-

- Betriebshaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -D-

- Produkthaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -E-

- Umwelthaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -F-

- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -G-

- Vertrauensschadenversicherung -

Betriebliche Versicherungen -H-

- Berufshaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -I-

- Betriebliche Rechtschutzversicherung -

Betriebliche Versicherungen -J-

- Betriebsunterbrechungsversicherung -

Betriebliche Versicherungen -K-

- Betriebsunterbrechungsversicherung für Maschinen -

Betriebliche Versicherungen -L-

- Betriebliche Versicherungen -

Betriebliche Versicherungen -M-

- Ertragsausfallversicherung -

Betriebliche Versicherungen -N-

- Cyper-Versicherung -

Betriebliche Versicherungen -O-

- Elektronik-Versicherung -

Betriebliche Versicherungen -P-

- Feuerversicherung -

Betriebliche Versicherungen -Q-

- Gewerbegebäudeversicherung -

Betriebliche Versicherungen -R-

- Geschäftsinhaltsversicherung -

Betriebliche Versicherungen -S-

- Schlüsselkraftversicherung -

Betriebliche Versicherungen -T-

- Sonstige Sachversicherung -

Betriebliche Versicherungen -U-

- Versicherungstechnische Aspekte: Versicherungsvertrag -

Betriebliche Versicherungen -V-

- Versicherungstechnische Aspekte: Schadensregulierung -

Betriebliche Versicherungen -W-

- Versicherungstechnische Aspekte: Ermittlung der Deckungssumme -

Betriebliche Versicherungen -X-

- Versicherungstechnische Aspekte: Die wichtigsten Wertebegriffe der Versicherer -

Das Arbeitnehmererfindungsrecht

Unter dem Arbeitnehmererfindungsgesetz fallen alle dienstlichen technischen Erfindungen von abhängig Beschäftigten in Unternehmen oder im öffentlichen Dienst, auch an Universitäten und staatlichen Forschungseinrichtungen

Das betriebliche Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die systematische und zielorientierte Steuerung aller betrieblichen Prozesse

Das Lieferkettengesetz

Wer ist betroffen?

Das Patentanmeldeverfahren -A-

Die Behörden des gewerblichen Schutzes

Das Patentanmeldeverfahren -B-

Das nationale Anmeldeverfahren

Das Patentanmeldeverfahren -C-

-Das europäische Anmeldeverfahren-

Das Patentanmeldeverfahren -D-

-Das Weltanmeldeverfahren (PCT-Verfahren)-

Das Patentanmeldeverfahren -E-

- Der Patentanwalt -

Das Schutzrecht als Wirtschaftsgut

- Das Verbietungsrecht -

Datenschutz im Unternehmen

Bei nicht Beachtung der Datenschutzgrundverordnung drohen empfindliche Strafen!

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -A-

- Der Insolvenzplan -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -B-

- Die Bestandteile des Insolvenzplans -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -C-

- Muster eines Insolvenzplans -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -D-

- Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -E-

- Sanierungseffekte eines Insolvenzplans -

Der Liquiditätskompass -A-

- Die BWA-Auswertung -

Der Liquiditätskompass -B-

- Basiswissen Bilanzanalyse -

Der Liquiditätskompass -C-

- Eine Bilanzanalyse am praktischen Beispiel -

Der Liquiditätskompass -D-

- Die Liquiditätsplanung -

Die Durchsetzung von Schutzrechten -A-

Der Schutzinhaber

Die Durchsetzung von Schutzrechten -B-

Der Schutz Dritter vor ungerechtfertigten Schutzrechten

Ehevertrag

- Eine Maßnahme zur Unternehmenssicherung -

Einkommensteuer -A-

Allgemeines zur Einkommensteuer

Einkommensteuer -B-

Die sieben Einkunftsarten

Einkommensteuer -C-

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

Einkommensteuer -D-

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

Einkommensteuer -E-

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkommensteuer -F-

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Einkommensteuer -G-

Einkünfte aus Gewerbebetriebe

Einkommensteuer -H-

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkommensteuer -I-

Sonstige Einkünfte

Einkommensteuer -J-

Ermittlung der Steuerschuld

Einkommensteuer -K-

Steuerfreie und steuerermäßigte Einkommen

Einkommensteuer -L-

Werbekosten

Einkommensteuer -M-

Sonderausgaben

Einkommensteuer -N-

Außergewöhnliche Belastungen

Einkommensteuer -O-

Verlustrücktrag und Verlustvortrag

Einkommensteuer -P-

Sachbezüge

Einkommensteuer -Q-

Veranlagungsformen

Einkommensteuer -R-

Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -A-

Betriebliche Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Liquidität

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -B-

Liquiditätszufuhr durch Eigenkapital

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -C-

Die Unterstützung der Hausbank

Forderungsmanagement bei KMUs -A-

- Begriffsbestimmung -

Forderungsmanagement bei KMUs -B-

-Aufgaben des Forderungsmanagements-

Forderungsmanagement bei KMUs -C-

- Kundenverhalten -

Forderungsmanagement bei KMUs -D-

- Die Bonitätsprüfung der Kunden -

Forderungsmanagement bei KMUs -E-

- Sicherung von Forderungen -

Forderungsmanagement bei KMUs -F-

- Der Einzug von Forderungen. Forderungsverzug -

Forderungsmanagement bei KMUs -G-

- Der Einzug von Forderungen. Verzugszinsen und Ersatz Verzögerungsschaden -

Forderungsmanagement bei KMUs -H-

- Der Einzug von Forderungen. Das außergerichtliche Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -I-

- Der Einzug von Forderungen. Das Inkasso-Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -J-

- Der Einzug von Forderungen. Das gerichtliche Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -K-

- Der Einzug von Forderungen. Das europäische Mahnverfahren

Forderungsmanagement bei KMUs -L-

- Zehn Tipps für ein stabiles Forderungsmanagement -

Gewerberecht -A-

-Systematik der Gewerbeordnung-

Gewerberecht -B-

-Gewerbefreiheit-

Gewerberecht -C-

-Der Gewerbebegriff-

Gewerberecht -D-

-Gewerbeanzeigen-

Gewerberecht -E-

-Pflichten bei der Gewerbeausübung-

Gewerberecht -F-

-Erlaubnispflichtige Gewerbe-

Gewerberecht -G-

-Überwachungsbedürftige Gewerbe-

Gewerberecht -H-

-Reisegewerbe-

Gewerberecht -J-

-Aufstellen von Automaten-

Gewerberecht -K-

-Überwachung von Gewerbebetrieben-

Gewerberecht -L-

-Gewerbeuntersagung-

Gewerberecht -M-

-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit aus anderen EU-Staaten-

Gewerbliche Schutzrechte -A-

- Wirtschaftliche Bedeutung-

Gewerbliche Schutzrechte -B-

- Übersicht: Gewerbliche Schutzrecht -

Gewerbliche Schutzrechte -C-

- Die nationalen Schutzrechte. Das Patent -

Gewerbliche Schutzrechte -D-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Gebrauchsmusterschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -E-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Markenschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -F-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Geschmacksmusterschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -G-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Topographienschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -H-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Urheberschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -I-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Sorten- und Artenschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -J-

- Die Auslandschutzrechte. Das Europapatent -

Gewerbliche Schutzrechte -K-

- Die Auslandschutzrechte. Das europäische Gemeinschaftspatent -

Gewerbliche Schutzrechte -L-

-Die Auslandschutzrechte. Das Weltpatent-

Handelsrecht -A-

- Begriffsbestimmung: Handelsrecht -

Handelsrecht -B-

- Rechtsgrundlagen des Handelsrechts -

Handelsrecht -C-

- Kaufmannseigenschaften -

Handelsrecht -D-

- Handelsregister -

Handelsrecht -E-

- Firma -

Handelsrecht -F-

- Handelsunternehmen -

Handelsrecht -G-

- Allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte -

Handelsrecht -H-

- Der Handelskauf -

Handelsrecht -I-

- Die Stellvertretung -

Handwerksrecht -A-

- Abgrenzung: Handwerk - Gewerbe -

Handwerksrecht -B-

- Handwerkbetrieb -

Handwerksrecht -C-

- Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks -

Insolvenzrecht -A-

- Kleine Einführung -

Insolvenzrecht -B-

- Historie -

Insolvenzrecht -C-

- Gliederung Insolvenzordnung -

Insolvenzrecht -D-

- Insolvenzgründe -

Insolvenzrecht -E-

- Das Insolvenzverfahren -

Insolvenzrecht -F-

- Der Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens -

Insolvenzrecht -G-

- Wichtige Begriffe des Insolvenzverfahrens -

Insolvenzrecht -H-

- Sonstige Problemfälle -

Insolvenzrecht -I-

- Besonderheiten der Verbraucherinsolvenz -

Kapitalertragsteuer

- Was ist die Kapitalertragsteuer? -

Körperschaftsteuer -A-

- Steuerpflicht -

Körperschaftsteuer -B-

- Verdeckte Gewinnausschüttung -

Körperschaftsteuer -C-

- Verdeckte Einlagen -

Körperschaftsteuer -D-

- Abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen -

Körperschaftsteuer -E-

- Berechnung der Körperschaftsteuer -

Körperschaftsteuer -F-

- Gewinnermittlung -

Körperschaftsteuer -G-

- Beteiligung an einer Kaptalgesellschaft (Dividenden) -

Körperschaftsteuer -H-

- Beteiligung an einer Kaptalgesellschaft (Verkauf) -

Körperschaftsteuer -I-

- Vermögensbewertung -

Körperschaftsteuer -J-

- Sonderbetriebsvermögen / Mitunternehmerschaft -

Patentrechtsschutzversicherung

- Streitigkeiten auf Rechtsgebieten abdecken -

Preisangabenverordnung

- Preise richtig darstellen, sonst drohen Bußgeld -

Private Versicherungen -A-

- Die Kranken- und Pflegeversicherung Dringend notwendig -

Private Versicherungen -B-

- Die gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -C-

- Die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -D-

- Selbständige und die gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -E-

- Die private Krankenversicherung -

Private Versicherungen -F-

- Was tun, wenn die private Krankenversicherung nicht zahlt? -

Private Versicherungen -G-

- Medizinische Notwendigkeit -

Private Versicherungen -H-

- Abrechnung in der privaten Krankenversicherung -

Private Versicherungen -I-

- Die betriebliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -J-

- Die Steuer und die betriebliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -K-

- Die private Krankenzusatzversicherung -

Private Versicherungen -L-

- Die private Berufsunfähigkeitsversicherung -

Private Versicherungen -M-

- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung -

Private Versicherungen -N-

- Die private Unfallversicherung -

Private Versicherungen -O-

- Die gesetzliche Unfallversicherung -

Private Versicherungen -P-

- Die betriebliche Unfallversicherung -

Private Versicherungen -Q-

- Allgemeines zur Rentenversicherung -

Private Versicherungen -R-

- Die gesetzliche Rentenversicherung (Basisvorsorge) -

Private Versicherungen -T-

- Staatlich nichtgeförderte Altersvorsorge (Private Vorsorge) -

Private Versicherungen -U-

- Andere Formen der Altersvorsorge -

Private Versicherungen -V-

- Rentenbesteuerung -

Private Versicherungen -W-

- Arbeitslosenversicherung -

Sanierungskonzept -A-

- Ein Weg aus der Unternehmenskrise -

Sanierungskonzept -B-

- Voraussetzungen für eine Sanierung -

Sanierungskonzept -C-

- Sanierungsprüfung durch die Hausbank -

Sanierungskonzept -D-

- Sanierungskonzept -

Sanierungskonzept -E-

- Sanierungskonzeptmuster -

Sanierungskonzept -F-

- Beurteilung eines Sanierungskonzeptes -

Sanierungskonzept -G-

- Ablauf einer Unternehmenssanierung -

Unternehmen ohne Notfall- oder Nachfolgeregelung

- Wer führt das Unternehmen, wer ist der Nachfolger, die Nachfolgerin im Todesfall? -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -A-

- Früh erkennen heißt früh handeln -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -B-

- Begriffsbestimmung Krise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -C-

- Krisenursachen -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -D-

- Verlauf einer Unternehmenskrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -E-

- Krisensymptome aus der Sicht des Unternehmensumfeldes -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -F-

- Früherkennung -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -G-

- Frühwarnsysteme -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -H-

- Früherkennung der Strategiekrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -I-

- Früherkennung der Ertrags- und Rentabilitätskrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -J-

- Früherkennung der Liquiditätskrise -