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Betriebliche Versicherungen -D-

Obwohl die Produktversicherung zur Haftpflicht-Sparte gehört, deckt die Betriebshaftpflicht nicht immer sämtliche Schäden aus Produktverkauf und -Vertrieb ab. Im Einzelfall ist also zu prüfen, ob eine vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung ausreicht oder ob der Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht erweitert werden muss.

Eine Produktversicherung wird von jedem Unternehmen benötigt, das selbst Produkte herstellt und vertreibt. Das heißt, sowohl natürliche Personengesellschaften als auch juristische Personen, deren Unternehmenszweck in der Herstellung oder im Vertrieb von Produkten besteht, sollten eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen.

Auch Händler müssen aufpassen!

Nicht nur Hersteller können für Produkte haftbar gemacht werden, sondern auch Händler. Dies kann der Fall sein, wenn zum Beispiel Waren im Ausland eingekauft wurden oder der Hersteller nicht mehr festgestellt werden kann. In diesen Fällen kann die Haftung auf den Händler übergehen.

 

Warum ist eine Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll?

Für eine Vielzahl von Betrieben reicht der Betriebshaftpflichtversicherungsschutz bei Vermögensschäden nicht aus. Dies gilt insbesondere dann, wenn Produkte weiterverarbeitet werden oder aber von Lieferanten bestimmte Eigenschaften zugesichert sind.

Gesetzliche Schadenersatzansprüche können u. a. bei

- fehlender zugesicherter Eigenschaft
- Vermischungsschäden
- Verarbeitungs- und Weiterverarbeitungsschäden
- Austauschkosten
- Produktionsschäden durch Maschinen

entstehen.

Eine entsprechende Absicherung gegen diese Schadenersatzansprüche ist deshalb zu empfehlen, zumal der Gesetzgeber und die Rechtsprechung die Produkthaftung in den letzten Jahren immer weiter zugunsten des Verbrauchers geändert haben. So zahlen der Hersteller und der Händler auch dann für Schäden, die wegen Mängel an seinen Produkten entstehen, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. 

Der verschuldungsunabhängige Anspruch ist bei Sachschäden allerdings auf den privaten Ge- und Verbrauch beschränkt und greift erst ab einem Betrag von 575.000 Euro. Von dieser Beschränkung unberührt bleibt die Ersatzpflicht bei Verschulden. 

Die Vorteile einer Produkthaftpflichtversicherung

- Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter
- Herstellung und Verkauf abgesichert
- Ausgleich von Umsatzverlusten
- Ersetzt Wiederbeschaffungskosten
- Versicherung gegen Produktmängel

 

Die zwei Arten von Produkthaftpflichtversicherungen

- Die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung

Die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung ist oftmals in der Betriebshaftpflichtversicherung integriert oder kann auf Wunsch nachträglich eingeschlossen werden. Die konventionelle Produkthaftpflicht sichert klassische Personenschäden (beispielsweise Schmerzensgeld) und Sachschäden (z.B. Reparaturkosten) ab sowie indirekte Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren.

- Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine eigenständige Versicherungslösung und muss separat abgeschlossen werden. Die erweiterte Produkthaftpflicht deckt Schäden sowie tatsächliche Mängel, die durch Erzeugnisse des Versicherten bzw. durch Produkte Dritter, die Erzeugnisse des Versicherungsnehmers enthalten, verursacht wurden. Dabei sind auch Beratungsfehler zur Anwendung bzw. Verwendung der betreffenden Erzeugnisse sowie Falschlieferungen gedeckt.

Eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung sollten unter anderem folgende Unternehmen abschließen:

- Unternehmen, die Maschinen herstellen
- große Handelsbetriebe (Denn für Schäden, die beispielsweise durch falsche Beratung oder 
  falsche Lagerung entstehen, ist normalerweise der Händler verantwortlich.)
- Hersteller von Produkten, die von ihren Kunden weiterverarbeitet werden.
- Händler, die Großabnehmer beliefern

Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht ausreichen?

Obwohl die Produktversicherung zur Haftpflicht-Sparte gehört, deckt die Betriebshaftpflicht nicht immer sämtliche Schäden aus Produktverkauf und -Vertrieb ab. Im Einzelfall ist also zu prüfen, ob eine vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung ausreicht oder ob der Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht erweitert werden muss.

Die Kosten einer Produkthaftpflichtversicherung

Wie hoch die Kosten für eine Produkthaftpflichtversicherung ausfallen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Auch ist entscheidend, für welche Variante der Produktversicherung Sie sich entscheiden. Eine Produkthaftpflichtversicherung mit grundlegendem Versicherungsumfang können Sie ab 6,45 Euro im Monat abschließen.

Die konkrete Höhe der Versicherungsprämie ist vom Schadens-fallrisiko abhängig. Dieses ermitteln die Versicherungsgesellschaften auf unterschiedliche Weise. Die Kostenhöhe ist häufig abhängig von:

  1. Art der hergestellten Produkten – Werden Lebensmittel mit nur wenigen Inhaltsstoffen produziert oder geht es um technische Anbauteile, die nach dem Verkauf ein Teil einer aufwändigen Anlage sein werden?
  2. Menge den hergestellten Produkten – Geht es um eine kleine Stückzahl für lokale Händler oder um größere Mengen, zum Beispiel für Supermarkt-Ketten?

Beide Punkte sind für die Versicherungsgesellschaft wichtig, um vorab einschätzen zu können, mit welcher Schadenshöhe im schlimmsten Fall zu rechnen ist. Die gewählte Versicherungssumme sowie eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung können ebenfalls Einfluss auf die Kosten haben.

Die Leistungen einer Produkthaftpflichtversicherung

- Allgemeine Leistungsumfang

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
  • Leistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bei berechtigten Schadensersatzansprüchen

- Wichtige Leistungen im Überblick

-- Leistung bei Produktmängel

Wenn aus der Beseitigung der Mängel für den Hersteller Kosten entstehen, übernimmt die Produktversicherung diese Kosten.

-- Ausgleich von Umsatzverlusten

Die Produktversicherung gleicht bei einem Schaden die Umsatzverluste des Versicherungsnehmers aus.

-- Zahlung von Wiederbeschaffungskosten

Nicht nur Umsatzeinbußen werden vom Versicherer ausgeglichen, sondern auch die Wiederbeschaffungskosten der Produkte.

-- Befriedigung von Haftpflichtansprüchen Dritter

Auch die Zahlung von Haftpflichtansprüchen gegenüber Dritten, die auf Produkte zurückzuführen sind, gehört zum Versicherungsumfang der Produkt­haftpflicht­versicherung.

- Zusatzleistungen 

-- Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden

Leistet bei Schäden am Gesamtprodukt eines Dritten, dass aus wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen untrennbar mit dem mangelhaften Erzeugnis des Versicherungsnehmers verbunden, vermischt oder verarbeitet ist.

Folgende Schäden sollte der Baustein decken:

  • Beschädigung oder Vernichtung anderer Produkte
  • Herstellungskosten des Gesamtproduktes Dritter (ausgenommen der Kosten für die mangelhaften Erzeugnisse des Versicherten)
  • Kosten für die Schadenbeseitigung (z.B. Nachbearbeitung des Gesamtproduktes)
  • Vermögensnachteile (z.B. Wenn das Gesamtprodukt nicht oder nicht zum vollen Preis verkauft werden kann.)
  • unmittelbar entstandene Kosten eines Produktionsausfalls, der durch die Mangelhaftigkeit der Gesamtprodukte entstand

-- Wiederverarbeitungs- und Weiterverarbeitungsschäden

Versichert gegen Schäden, die durch die Weiterverarbeitung oder Weiterbearbeitung der mangelhaften Erzeugnisse des Versicherungsnehmers entstehen.

  • Kosten für Weiterverarbeitung oder -bearbeitung
  • Kosten für die Schadenbeseitigung
  • Vermögensnachteile

-- Aus- und Einbaukosten

  • Kosten, welche durch den Einbau, das Anbringen, Verlegen oder Auftragen des mangelhaften Erzeugnisses entstehen.
  • Kosten für Austausch mangelhafter Erzeugnisse. Achtung: Gilt nicht für Einzelteile. Diese Kosten können jedoch zum Teil durch eine Erweiterung zusätzlich abgesichert werden. (Aus- und Einbaukosten beim Einzelteileaustausch und Reparaturkosten).
  • Transportkosten für mangelfreie Produkte Dritter

-- Schäden durch mangelhafte Maschinen

Verursachen Maschinen, die vom Versicherungsnehmer mangelhaft hergestellt, geliefert, montiert oder gewartet wurden mangelhafte Produkte, so sind folgende Kosten innerhalb der Produkthaftpflichtversicherung gedeckt:

  • Beschädigungen oder Vernichtung der durch die Maschine hergestellten, be- oder verarbeiteten Produkte
  • Herstellungskosten
  • Kosten für die Nachbearbeitung bzw. Schadensbeseitigung
  • Vermögensnachteile durch entgangenen Gewinn
  • unmittelbar entstandene Kosten durch Produktionsausfall auf seitens des Abnehmers

-- Prüf- und Sortierkosten

Mit diesem Baustein können sich Versicherungsnehmer gegen Vermögensschäden absichern, die infolge der Mängelüberprüfung von Produkten Dritter entstehen, wenn die Mangelhaftigkeit einzelner Produkte bereits festgestellt wurde und aufgrund ausreichenden Stichprobenbefundes oder sonstiger nachweisbarer Tatsachen gleiche Mängel an gleichartigen Produkten zu befürchten sind.

 

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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