Mit dem Patent-Cooperating-Treaty (PCT) von 1970, der zurzeit 80 Vertragsstaaten angehören, kann man ähnlich wie beim europäischen Patent durch eine einmalige Anmeldung ein Schutzrecht erwerben, das dieselbe Wirkung hat, wie ein nationales Patent in dem jeweiligen Vertragsstaat.
In der Anmeldung sind die Bestimmungsländer, für die das Patent gültig sein soll, zu benennen. Das internationale Büro in Genf verfasst nach der Anmeldung einen internationalen Recherchebericht, der mit den Anmeldungsunterlagen an die Patentämter der Bestimmungsländer weitergeleitet wird. Diese prüfen und erteilen auf der Grundlage ihres nationalen Rechtes ein Patent.
Somit ist das Weltpatent – genau wie das europäische Patent – ein Bündel nationaler Patente.