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Betriebliche Versicherungen -G-

Kommt es zu einem Vertrauensschaden – also einem Schaden aus unerlaubten Handlungen von Betriebsangehörigen oder Vertrauenspersonen des Unternehmens – können daraus hohe finanzielle Schäden, aber auch Rufschäden und weitere Probleme resultieren. Eine Vertrauensschadensversicherung mit ausreichend hoher Versicherungssumme hilft, diese Schäden abzufangen.

 

Die Vorteile einer Vertrauensschadenversicherung

- Die Versicherung zahlt in Fällen wie Betrug, Unterschlagung oder Sabotage u.v.m. und deckt damit ein für viele Unternehmen relevantes Risiko ab.

- Sie versichert Handlungen sämtlicher Angestellter und auch von Menschen, die 
  nur temporär für das Unternehmen tätig sind.

- Auch Betrugsschäden durch Dritte sind versichert.

- Die Vertrauensschadenversicherung trägt unmittelbare Kosten der Schäden, aber auch 
  z.B. Kosten zur Minderung von Reputationsschäden oder Mehrkosten zur Aufrechter-
  haltung des Unternehmensbetriebs.

 

Wer braucht eine Vertrauensschadenversicherung?

Eine Vertrauensschadenversicherung ist für alle Unternehmen empfehlenswert, bei denen die unerlaubte Weitergabe von sensiblen Daten zu einem Schaden führen kann. Die Manipulation von Datensätzen ist ebenfalls abgedeckt.

Da auch die Veruntreuung von Firmengeldern abgesichert ist, empfiehlt sich ein Versicherungsschutz im Grunde für fast jedes Unternehmen, also nicht nur für Steuerberater, Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfer, sondern auch Handelsunternehmen und Dienstleister.

Situationen, in denen die Vertrauensschadenversicherung sich als wertvoll erweist, können z.B. wie folgt aussehen:

- Diebstahl oder Veruntreuung von Firmengeldern
- Sabotage
- Unterschlagung
- Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
- Hackerangriffe
- Betrug durch Außenstehende

 

Die Leistungen einer Vertrauensschadenversicherung

- Diese Kosten trägt die Versicherung

Im Versicherungsumfang ist in der Regel nicht nur die Übernahme der Kosten für Vermögensschäden enthalten, sondern auch unmittelbare Schäden, die durch Computersabotage oder die unerlaubte Weitergabe von Betriebsgeheimnissen entstanden sind. In der Regel sind im Versicherungsumfang auch die Übernahme für die Kosten der Rechtsverfolgung bzw. der Schadens-ermittlung enthalten.

Darüber hinaus bieten einige Anbieter auch an, die Kosten für die Beauftragung einer PR-Firma zu tragen, wenn Unternehmen Reputationsschäden in Folge eines Vertrauensschadens minimieren müssen. Auch telefonische Betreuung kann zum Service gehören.

- Wichtige Leistungen im Überblick

-- Absicherung von Eigenschäden

Im Versicherungsumfang sind Schäden abgedeckt, die dem Unternehmen selbst entstanden sind.

-- Absicherung von Fremdschäden

Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Dritten durch das Unternehmen entstanden sind.

-- Absicherung aller dem Unternehmen zugehöriger Personen

Versichert sind alle im Namen des Unternehmens handelnden Personen, dazu gehören Angestellte, Aushilfen, Praktikanten und Zeit-Arbeitskräfte sowie für das Unternehmen tätige Personen, die sich nur vorübergehend in den Räumlichkeiten des Unternehmens aufhalten. Das gilt auch z.B. für Dienstleister wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder IT-Experten.

-- Kostenübernahme für Rechtsverfolgung bzw. Schadensermittlung

Im Leistungsumfang der Versicherung ist auch die Kostenübernahme für Rechtsverfolgung bzw. Schadensermittlung bei einer Straftat enthalten.

-- Kostenübernahme für Hackerschäden

Die Versicherung übernimmt die Zahlung der Kosten, die dem Unternehmen durch einen Hackerschaden entstehen. Die Leistungen sind in diesem Bereich vergleichbar mit denen der Cyberversicherung. Falls Sie bereits eine Cyberversicherung haben, können Sie unter Umständen durch den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung ohne diesen Baustein eine Doppelversicherung vermeiden.

-- Rückwärtsdeckung

Ist eine Rückwärtsdeckung im Tarif enthalten, sind auch Schäden versichert, die noch vor Vertragsabschluss verursacht, aber erst danach entdeckt wurden.

- Häufigste Leistungsmerkmale

  • Schutz bei Unterschlagung, Diebstahl und Sabotage durch MitarbeiterInnen
  • Täuschungsschäden durch außenstehende Dritte
  • Weitergabe von Betriebsgeheimnissen durch außenstehende Dritte
  • Zielgerichtete Hackerschäden durch außenstehende Dritte

- Wann zahlt die Versicherung nicht?

Es gibt auch einige Kosten, welche Anbieter der Vertrauensschadenversicherung in der Regel nicht übernehmen. Dazu gehören z.B. die folgenden:

  • Kosten durch Personenschäden
  • Anderweitig versicherbare Schäden
  • Mittelbare Schäden wie z.B. entgangener Gewinn

Daraus folgt:

Bei dem Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung müssen genaue Angaben zum Unternehmen gemacht werden. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben gefährden den Versicherungsschutz! Im Schadensfall kann es also sein, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt.

 

Die Kosten einer Vertrauensschadenversicherung

Mehrere Faktoren spielen für die Kosten einer Vertrauensschadenversicherung eine Rolle. Mit welcher Gewichtung diese Faktoren bei der Preiskalkulation berücksichtigt werden, unterscheidet sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft.

- Die Kosteneinflussfaktoren

-- Unternehmenstyp – Ein Unternehmen im Einzelhandel, das vorrangig mit Personaldaten und unternehmerischen Kennzahlen zu tun hat, verursacht im Schadensfall geringere Kosten als eine Unternehmensberatung, die mit vielen sensiblen Daten von zahlreichen Kunden zu tun hat.

-- Unternehmensgröße – Die Anzahl der Mitarbeiter und der beteiligten Vertrauenspersonen ist ein Faktor für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Schadensfall eintritt.

-- Getroffene Sicherheitsvorkehrungen – Ein Unternehmen mit einem aktuellen Sicherheitssystem (zum Beispiel einer Anti-Viren-Software) zahlt grundsätzlich geringere Prämien als ein Unternehmen mit nur wenigen, womöglich veralteten Sicherheitsmaßnahmen.

Sämtliche Faktoren dienen der Versicherung dazu, die größtmögliche Schadenshöhe zu ermitteln. Unter Umständen werden noch weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Außerdem Einfluss auf die Kosten haben der gewählte Leistungsumfang, die vereinbarte Versicherungssumme und die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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