In Deutschland gilt:
„Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen“
Dieser Rechtsgrundsatz gilt für den privaten und den unternehmerischen Bereich in gleichem Maße. Alle Personen- und Sachschäden sind durch den Verursacher zu bezahlen.
Die betriebliche Haftpflichtverantwortung
Verantwortlich für:
- Fehler der Mitarbeiter
- Pflichtversäumnisse
- Leichtsinn
- Fahrlässigkeit
- Verstöße gegen die Umwelt
- Produkte
Dadurch können entstehen:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Schadensersatzansprüche für:
- Wertminderung
- Arbeitsunfähigkeit
- Arztkosten/ Heilkosten
- Einnahmeverluste
- Rechtskosten
- Wertverlust
Unternehmen, die sich vor den Forderungen schützen wollen, sollten eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist für die meisten Berufsgruppen freiwillig, also können sich die meisten Betriebe dafür oder dagegen entscheiden. Für einige Berufe, wie beispielsweise für Ärzte oder Steuerberater, ist die Betriebshaftpflicht allerdings gesetzlich vorgeschrieben.
Sie versichert mögliche Schadensersatzansprüche von Kunden, Mitarbeitern, Besuchern oder Lieferanten und hat darüber hinaus die Aufgabe, die Rechtslage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Ansprüche durch finanzielle Schadensregulierung zu erfüllen.
Versichert sind das Betriebsstättenrisiko mit den Bereichen Grundstücke, Gebäude, Betriebsmittel und Personal. Nur teilweise über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind das Produktrisiko (für die Bereiche Beschaffung, Fertigung und Vertrieb) und das Umweltschutzrisiko. Gleiches gilt für das Unfallrisiko: Nur, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, greift die Betriebshaftpflicht. Ansonsten sind Arbeitsunfälle bereits durch die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft abgesichert.
Vorsicht: Dies trifft nicht in jedem Fall für den Arbeitgeber zu.
Die Vorteile einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Im Schadensfall sichert die Betriebshaftpflicht die Existenz des Unternehmens.
- Dabei deckt sie nicht nur die Kosten für eigene Mitarbeiter, sondern auch für
Reinigungskräfte und Subunternehmer.
- Darüber hinaus bietet sie Versicherungsschutz im In- und Ausland.
- Und beinhaltet auch Umwelt– und Vermögensfolgeschäden.
Die Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Welche Schäden deckt die Versicherung ab?
Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht gilt für alle Aktivitäten des versicherten Unternehmens, unabhängig, ob diese in der eigenen Betriebsstätte, beim Kunden oder an öffentlichen Plätzen stattfinden. Somit übernimmt die BHV Kosten für Ansprüche Dritter, falls der Versicherte oder seine Mitarbeiter während der Ausübung seiner Tätigkeit Personen verletzen oder Sachschäden verursachen.
- Was versichert die Betriebshaftpflicht?
- Alle Mitarbeiter
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Diese Personen sind mitversichert
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt das betriebliche Haftpflichtrisiko ab. Das bedeutet, dass nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern alle weiteren Personen mitversichert sind, die im Auftrag der Firma handeln und Aufgaben nachgehen, die der Erfüllung der Geschäftstätigkeit des Betriebes dienen. Je nach Versicherungsschutz schließt die Betriebshaftpflicht auch fremde Mitarbeiter ein, zum Beispiel Subunternehmen, die extern beauftragt werden.
- Angestellte
- Aushilfskräfte und Minijobber
- Werkstudenten
- Praktikanten
- Reinigungskräfte (u.U.)
- Subunternehmen (u.U.)
- Wann zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?
Nicht alle Schäden werden von der Betriebshaftpflichtversicherung getragen.
- Echte Vermögensschäden
Finanzielle Schäden, die nicht infolge von Personen- oder Sachschäden entstehen, sind nicht in der Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Wenn ein Kunde zum Beratungstermin bei einem Finanzberater in dessen Bürogebäude kommt und auf Grundlage einer Falschberatung sein investiertes Geld verliert, handelt es sich um einen echten Vermögensschaden.
Achtung: Bei echten Vermögensschäden leistet eine Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung! Einige Versicherer bieten eine Betriebshaftpflichtversicherung an, deren Versicherungsschutz um echte Vermögensschäden ergänzt werden kann. Bei anderen Betriebshaftpflicht-Anbietern muss ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden.
- Eigenschäden
Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet nur bei Haftpflichtschäden an Dritten. Eigenschäden sind generell nicht versichert. Schädigt ein Mitarbeiter das Inventar in den eigenen Büroräumen, gilt dies beispielsweise als Eigenschaden.
Je nach Branche kann dies unter Umständen in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. So ist der klassische Fall von Kaffee auf der Tastatur oder die Schädigung des Firmenservers beispielsweise in eine Elektronikversicherung oder Cyber-versicherung abgesichert.
- Vorsatz
Haftpflichtschäden, die durch vorsätzliches Handeln entstehen, sind nicht versicherbar. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel ein Produkt auf den Markt gebracht wird, von dem bekannt ist, dass es fehlerhaft ist. Auch wenn ein Handwerker ein defektes Teil im Haus des Kunden verbaut, von dem der Handwerksbetrieb wusste, dass es defekt ist, handelt der Handwerker vorsätzlich. Bei solchen Schäden leistet die Betriebshaftpflichtversicherung nicht.
- Schutz für produzierende Unternehmen?!
Handelt es sich um ein produzierendes Unternehmen, sollte unbedingt geprüft werden, ob die Betriebshaftpflicht auch die Produkthaftpflichtversicherung enthält. Dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Regel ist die grundlegende Produkthaftpflicht im Versicherungsschutz inkludiert. Fertigt das Unternehmen eigene Güter an oder verarbeitet und vertreibt diese in großem Umfang, ist eine sog. erweiterte Produktversicherung durchaus sinnvoll.
Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung richten sich unter anderem nach dem zu versichernden Risiko. So starten die Beitragskosten für ein Kleinunternehmen bei rund 6,66 € im Monat. Abhängig von der Selbstbeteiligung und der Versicherungssumme steigen die Kosten je nach Unternehmen.
Neben Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter ist für die Beitragshöhe der Betriebshaftpflicht das Tätigkeitsfeld entscheidend. Ein Handwerksbetrieb hat z. B. häufig ein höheres Risiko als ein reiner Bürobetrieb. Bei der Antragstellung sollten die Angaben zur Tätigkeit zudem so genau wie möglich ausfallen. Ansonsten kann es sein, dass die Versicherung bei einem Schadensfall nicht zahlt.
Die Kosteneinflussfaktoren
Die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung werden anhand der folgenden Kriterien berechnet:
- Art des Betriebes
- Art der gewerblichen Tätigkeit
- Jahresumsatz
- Betriebsgröße (Anzahl der Mitarbeiter)
- Höhe der Deckungssumme
Wann ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich, anders als der Name es vermuten lässt, um keine allgemeine Pflichtversicherung. Sie ist jedoch für alle Unternehmen empfehlenswert und entspricht in ihrer Wichtigkeit der einer Haftpflichtversicherung für Privatpersonen. Mit der Betriebshaftpflicht können sich Unternehmen gegen die finanziellen Folgen von Haftpflichtschäden absichern. Für einige Berufsgruppen ist die Betriebshaftpflichtversicherung aber dennoch Pflicht. Meist dann, wenn ein besonders hohes Gefährdungsrisiko vorliegt.
Für diese Berufsgruppen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht:
- Statiker / Ingenieure
- Jäger
- Schausteller
- Entsorgungsbetriebe
- Flugplatzbetreiber
- Bewachungsschutz
- Schießanlagenbetreiber
Für wen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll?
Die Notwendigkeit einer Betriebshaftpflichtversicherung betrifft alle Unternehmensformen und -größen. Die Folgen eines Schadensfalles können gerade bei kleinen Unternehmen die finanzielle Kapazität übersteigen.
Auch Freiberufler und Selbständige können von Schadensersatzforderungen Dritter betroffen sein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet den nötigen Schutz und ist daher für eine Reihe an Unternehmen und Gewerbe sinnvoll.
Für folgende Unternehmen ist eine Betriebshaftpflicht sinnvoll:
- Bürobetriebe
- Einzelhandel
- Onlinehandel
- Handwerk
- Baugewerbe
- Gesundheitswesen
- Medienbetriebe
- IT-Branche
- Gastronomie und Hotelwesen
Sinnvolle Zusatzdeckungen zur allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung
- Branche Handel
Risiken: Auslandsschäden, Bauherrenrisiko, Sachschäden an gemieteten Räumen, Be- und Entladungsschäden an Fahrzeugen und Containern, Mängelbeseitigungskosten zur Behebung von Sachschäden, Halten und Führen von nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen, Anlagerisiken nach dem Wasserhaushaltsgesetz, Basisrisiko Umwelt, Schäden aus der Produkthaftung, Rückrufkosten (nur bei Kfz-Zulieferer und Lebensmittelhandel).
- Branche Bauhandwerk
Risiken: Sachschäden an gemieteten Räumen, Mängelbeseitigungskosten zur Behebung von Sachschäden, Strommehrkosten, Feuerschäden, Explosionsschäden aus Schweiß- und Schneideschäden, Bearbeitungsschäden an Erdleitungen, Frei- und Oberleitungen, Schäden durch allmähliche Einwirkungen von Gasen, Dämpfen und Niederschlägen, Anlagerisiken nach dem Wasserhaushaltsgesetz, Basisrisiko Umwelt.
- Branche Handwerk und produzierendes Gewerbe
Risiken: Auslandsschäden, Bauherrenrisiko, Arbeiten auf fremden Grundstücken, Sachschäden an gemieteten Räumen, Be- und Entladungsschäden an Fahrzeugen und Containern, Haftpflicht aus der Vergabe an Subunternehmen, Anlagerisiken nach dem Wasserhaushaltsgesetz, Bearbeitungsschäden, Schäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Niederschlägen, Basisrisiko Umwelt, Schäden aus der Produkthaftung, Rückrufkosten (nur bei Kfz-Zulieferer und Lebensmittelhandel).
So gehen Sie beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung vor