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Betriebliche Versicherungen -P-

Die Feuerversicherung wird auch Brandversicherung oder Gebäudebrandversicherung genannt und zahlt, wenn Betriebseigentum durch Feuer beschädigt oder zerstört wird. Sie schützt neben dem Gebäude auch die Bausubstanz wie Fenster und Türen. Auch mit dem Gebäude fest verbundene Gegenstände wie fest verankerte Maschinen sind versichert. Die Feuerversicherung ist eine kostengünstigere Alternative zur Gebäudeversicherung, wenn deren umfangreicherer Schutz nicht notwendig ist.

 

Die Vorteile einer Feuerversicherung

- Versicherung von wertvollem Betriebseigentum gegen ein wichtiges Risiko

- Versichert auch Schäden durch Blitzschlag und Explosionen und sekundäre Schäden (zum
   Beispiel Schäden durch Löschwasser)

- Kostengünstiger als eine Gebäudeversicherung

- Auch Fahrlässigkeit ist versicherbar

 

Für wen ist eine Feuerversicherung sinnvoll?

Wer ein GebäudeGrundstücksteile oder Inventar besitzt, deren Wiederbeschaffungswert eine erhebliche Größenordnung hat, sollte eine Feuerversicherung abschließen. Die Versicherung ist immer dann wichtig, wenn Büroräume oder Gebäude zum Betriebsvermögen gehören. Gerade für landwirtschaftliche und industrielle Betriebe kann eine eigenständige Feuerversicherung sinnvoll sein.

Das Schadenrisiko Feuer kann über eine eigenständige Feuerversicherung oder innerhalb der Gebäudeversicherung abgesichert werden.

Noch bis zum Jahr 1994 war eine Feuerversicherung für die Eigentümer von Immobilien eine Pflichtversicherung. Wer bis zum damaligen Zeitpunkt eine Immobilie besaß, musste sie auch gegen die Zerstörung durch einen Brand oder Blitzschlag versichern lassen. Heute gilt diese Versicherungspflicht nicht mehr – weder für Privatpersonen noch für Gewerbetreibende. Dessen ungeachtet ist die Feuerversicherung von großer Bedeutung, damit man bei einem Brand nicht vor dem finanziellen Ruin steht, wenn das Betriebsgebäude und wichtige Anlagen und Maschinen zerstört sind.

 

Feuerversicherung bei Wohngebäuden

Im privaten Bereich spielt die Feuerversicherung keine Rolle mehr, da die Gefahr Feuer über die Wohngebäudeversicherung versichert wird. Wer zur Miete wohnt, benötigt keine eigene Feuerversicherung, da diese im Rahmen der Wohngebäudeversicherung vom Eigentümer des Hauses abgeschlossen wird. Um ihre Besitztümer gegen Brandschäden abzusichern, sollten Mieter jedoch eine Hausratversicherung abschließen.

Feuerversicherung für den Rohbau

Mit der Feuer-Rohbauversicherung wird ein Immobilien-Rohbau während der Bauphase (von Baubeginn bis -ende) versichert. Gedeckt sind Schäden durch Feuer, Brand, Blitzschlag und Explosion. Schäden durch Leitungswasser sind ausgeschlossen.

Einige Versicherer bieten die Absicherung beitragsfrei an, wenn nach Fertigstellung des Gebäudes eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Diese leistet dann auch bei Schäden durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Wird der Hausbau über eine Bank finanziert, ist der Abschluss einer Feuer-Rohbauversicherung häufig Bedingung für den Erhalt eines Kredites.

 

Die Leistungen einer Feuerversicherung

Da ein Brand zahlreiche Ursachen haben kann, sollten möglichst viele Gefahrenquellen von der Versicherung abgedeckt werden. Achten Sie hier besonders darauf, dass Brände aufgrund von Fahrlässigkeit im Leistungsumfang eingeschlossen sind. Für leichte Fahrlässigkeit trifft das bei den meisten Versicherungen zu, bei grober Fahrlässigkeit muss jedoch mit Abschlägen bei der späteren Zahlung gerechnet werden.

Bei Bedarf können einzelne Teile des Betriebsgrundstücks ebenso versichert werden wie das Inventar des Betriebs. In der Regel deckt die Feuerversicherung auch Schäden ab, die durch Brandstiftung verursacht wurden. Der Versicherungsschutz greift allerdings nicht, wenn die versicherte Person den Brand selbst ausgelöst hat. Die Schäden sind bis zur vereinbarten Deckungssumme versichert. Die Kostenübernahme umfasst dabei nicht nur die Beseitigung der Brandschäden selbst, sondern auch alle Ausgaben, die damit in Zusammenhang stehen.

- Welche Gefahren sichert die Feuerversicherung ab?

Eine Feuerversicherung kommt für Schäden auf, die am Betriebsgebäude, in den Räumen oder an Anlagen und Mobiliar durch eine dieser Ursachen entstehen:

- Feuer

- Explosion

- Brand

- Blitzschlag (Schäden durch direkten Blitzschlag oder durch atmosphärisch bedingte Überspannungen)

- Anprall oder Absturz eines gelenkten Flugkörpers (Schäden, die durch Anprall oder Absturz von Flugzeugen bzw. gelenkten Flugkörper oder deren Ladung entstehen)

- Brandstiftung (Wenn der Täter ermittelt werden konnte, nimmt die Versicherung diesen auch für die Schadenregulierung in Regress.)

 

Welche Kosten übernimmt die Feuerversicherung?

- Aufräumarbeiten

- Abbrucharbeiten

- Sicherungsmaßnahmen auf dem betroffenen Gelände

 

Absicherung sekundärer Schäden

Die Feuerversicherung kommt für Schäden am betrieblichen Eigentum auf. Zusätzlich können jedoch immense sekundäre Schäden entstehen, deren Beseitigung weitere Kosten verursachen. Dazu gehören beispielsweise der Feuerwehreinsatz, Rußschäden oder Löschwasserschäden.

Kommt es aufgrund eines ausgebrochenen Feuers zu einer Betriebsunterbrechung, können diese Kosten über die Feuerversicherung versichert werden oder man sichert das Risiko über eine separate Betriebsunterbrechungsversicherung ab. Vor allem die Kosten der Betriebsunterbrechung machen in der Regel einen erheblichen Anteil aus und sind deshalb auf jeden Fall in der Feuerversicherung zu berücksichtigen.

Was ist nicht versichert?

Versicherungsunternehmen können bestimmte Schadenursachen vom Versicherungsschutz ausschließen. Übliche Ausschlüsse in der Feuerversicherung sind:

- Vorsatz (Brandstiftung durch den Versicherungsnehmer)

- Krieg

- Kernenergie

- Nukleare Strahlung

- Radioaktive Substanzen

- Innere Unruhen

- Erdbeben

 

Obliegenheiten in der Feuerversicherung

Im gewerblichen Bereich ist das Risiko von Bränden häufig sehr hoch und auch die Auswirkungen können weitreichend sein. Daher müssen Unternehmen meist umfangreiche Obliegenheiten (Vorgaben des Versicherers) erfüllen.

Typische Verpflichtungen des Versicherungsnehmers:

- Elektrische Anlagen müssen einmal im Jahr von Sachverständigen geprüft werden.

- Es sind individuelle Sicherheitsvorkehrungen wie zum Beispiel der Einbau von 
    Sprinkleranlagen und Feuermeldern zu treffen.

Die Kosten einer Feuerversicherung

Die Kosten einer reinen Feuerversicherung sind im Vergleich zur Gebäudeversicherung sehr viel geringer, denn die Gebäudeversicherung deckt neben Feuer auch die Gefahren Sturm, Hagel und Leitungswasser ab. Meist werden die Kosten der Feuerversicherung durch Tarifierung und eine Brandschutzbesichtigung ermittelt. Wichtige Faktoren für Höhe der Versicherungsbeiträge sind:

- Betriebsart / Art der Nutzung

- Bauliche Brandschutzmaßnahmen (z.B. Brandwände)

- Abwehrende Brandschutzmaßnahmen (z. B. Sprinkleranlagen)

- Abwehrende Brandschutzmaßnahmen (z. B. Sprinkleranlagen)

- Standort des Gebäudes (zur Ermittlung der Tarifzone)

- Ausstattung

- Gewählter Leistungsumfang

- Versicherungssumme

 

Die Steuer und die Feuerversicherung

Versicherungsbeiträge können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, solange ausschließlich betriebliche Risiken dadurch versichert werden. Die Kosten für die Feuerversicherung senken so den Unternehmensgewinn und reduzieren die Steuerlast. Einen Teil der Versicherungsprämie zahlen die Versicherer als Feuerschutzsteuer an den Staat, der diese unter anderem für die Förderung von Brandschutz nutzt.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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