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WFG Wiki / BWL und Recht

Betriebliche Versicherungen -S-

Wie lange ist Ihr Unternehmen überlebensfähig, wenn der Geschäftsführer oder eine der Schlüsselpersonen plötzlich ausfällt?
Die Geschäftsführung oder auch Personen in Schlüsselpositionen sind wesentliche Garanten für den Geschäftserfolg eines Unternehmens. Mit ihrem Wissen über die Firma, Ihren Kontakten und Erfahrungswerten stellen diese Personen den Motor dar, der das Unternehmen am Laufen hält.

In nahezu allen Fällen ist es ein gravierender Trugschluss, wenn man glaubt, dass ein Unternehmen auch ohne Chef dauerhaft überlebensfähig ist. In einem optimierten Absicherungskonzept für die Firma sollte daher auch dem Ausfall von geschäftsrelevanten Entscheidern Rechnung getragen werden.

Die Schlüsselkraftversicherung stellt die finanziellen Mittel sicher, die erforderlich werden, wenn führende Mitarbeiter oder wichtige Spezialisten durch Tod oder Erreichen der Altersgrenze aus der Firma ausscheiden.

Die Versicherungssumme sollte dabei so gewählt sein, dass sowohl die Aufwendungen für die Anwerbung und die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter als auch eventuelle Abfindungen für die ausscheidenden Führungskräfte gezahlt werden können.

Ausfallgründe 

Schlüsselpersonen fallen längerfristig aus wegen:

- Schweren Unfällen

- Schweren Krankheiten

Schlüsselpersonen fallen endgültig aus wegen:

- Tod (natürlicher Tod, aufgrund von Krankheit oder auch aufgrund von Unfall)

Welche Kosten sollen gedeckt werden? 

Kosten entstehen z.B. durch: 

- Ersatzperson muss gefunden und eingearbeitet werden

- Verlust durch entgangene Aufträge

- Laufende Kosten des Geschäftsbetriebs

- Konventionalstrafen, weil z.B. Liefertermine nicht eingehalten werden können

Wie funktioniert die Absicherung? 

- Durch eine Absicherung gegen Tod oder schwere Krankheiten soll das Unternehmen vor dem längerfristigen oder gar endgültigen Ausfall eines oder mehrerer Mitarbeiter finanziell geschützt werden

- Dazu schließt das Unternehmen auf das Leben einer oder mehrerer wichtiger Schlüsselpersonen eine Risiko-Lebens- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung ab

- Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter der Versicherungssumme im Todes- und Erlebensfall zugleich

Was kann versichert werden? 

Folgende Krankheitsbilder/Ereignisse können versichert werden:

- Tod

- Herzinfarkt

- Schlaganfall

- Krebs

- Bypass-Operation

- Transplantation von Hauptorganen

- Querschnittslähmung

- Funktionsverlust von Gliedmaßen

- Multiple Sklerose

- Taubheit

- Blindheit

- Sprachverlust

- Schwerer Unfall

Was wird gezahlt? 

Gezahlt wird die vertraglich festgelegte Versicherungssumme.

 

Wie ist die steuerliche Behandlung? 

Wenn der Versicherungsnehmer eine Kapitalgesellschaft ist:

- Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig

- Die versicherte Person kann sowohl ein Arbeitnehmer als auch ein Vorstand einer AG oder ein Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH sein

- Eventuell entstehende Rückkaufswerte müssen in der Bilanz aktiviert werden

- Die fällige Versicherungsleistung ist eine Betriebseinnahme


Wenn der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft ist:
Variante I: Die versicherte Person ist ein Gesellschafter

- Die Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig

- Eventuell bestehende Rückkaufswerte müssen nicht aktiviert werden

- Die Versicherungsleistung ist keine Betriebseinnahme


Variante II: Die versicherte Person ist z.B. ein Arbeitnehmer

- Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig

- Eventuell bestehende Rückkaufswerte sind aktivierungspflichtig

- Die Versicherungsleistung stellt eine Betriebseinnahme dar

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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