Die betriebliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine vorgeschriebene Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließen muss. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieser Versicherungsschutz lückenhaft ist. Trotz der zusätzlichen Kosten ist deshalb eine private Unfallversicherung oder betriebliche Unfallversicherung zu empfehlen. Die Kosten der betrieblichen Unfallversicherung sind für Arbeitgeber als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar und gerade bei größeren Gruppen sind die Versicherungsbeiträge pro Person geringer.
● Die Vorteile einer betrieblichen Unfallversicherung
- Versicherungsschutz im Privat- und Berufsleben schließt Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung
- Versicherungsschutz weltweit, rund um die Uhr
- Umfassende Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, notwendige Umbauten, Renten, …
- Auf verschiedene Unternehmensgrößen und individuelle Ansprüche anpassbarer Versicherungsschutz
- Günstige Gruppentarife
- Steuervorteile
- Erhöht die Attraktivität von Arbeitgebern
● Wer kann eine betriebliche Unfallversicherung abschließen?
Die betriebliche Unfallversicherung wird auch Gruppen-Unfallversicherung genannt. Denn der Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen wird nicht für einen einzelnen Angestellten abgeschlossen, sondern für die komplette Belegschaft oder eine vom Arbeitgeber ausgewählte Gruppe, z.B. sämtliche Führungskräfte oder eine bestimmte Abteilung.
Einige Versicherer unterschieden zwischen:
Versicherung mit konkreter Namensnennung:
Der Schutz gilt nur für die namentlich aufgeführten Personen.
Versicherung ohne Namensnennung:
Bei dieser Variante sind alle dem Betrieb oder einer bestimmten Gruppe innerhalb des Betriebs zugehörigen Personen versichert.
Wichtig ist, dass immer klar feststellbar ist, auf wen sich die Unfallversicherung erstreckt.
● Wer kann versichert werden?
- Firmeninhaber und Mitarbeiter
- Selbständige Unternehmer, hauptberufliche Freiberufler und deren Familienangehörige
- Landwirtschaftliche Unternehmer, deren Familienangehörige, sowie Arbeiter und
Angestellte des versicherten Unternehmens
● Gefahrengruppe
Unfallversicherer stufen die Versicherten in zwei Gefahrengruppen ein – Gruppe A sind nicht körperlich tätige Menschen, Gruppe B Menschen, die körperlich tätig sind. Versicherer können auch bestimmte Berufsgruppen ausschließen. Das trifft gerade auf sehr risikoträchtige Tätigkeiten wie z.B. die eines Pyrotechnikers oder einer professionellen Extremsportlerin zu.
● Die Vorteile für den Arbeitnehmer
- Mit der betrieblichen Unfallversicherung werden die Versicherungslücken der gesetzlichen
Unfallversicherung geschlossen.
- Die Versicherung bietet umfassenden Schutz, der weltweit sowohl im Berufsleben als auch
im Privatleben gilt.
- Die Beiträge einer betrieblichen Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber gezahlt.
So spart man sich die Kosten für eine private Unfallversicherung.
Auch wenn der Arbeitgeber über die betriebliche Unfallversicherung einen wertvollen Beitrag zur Risikovorsorge übernimmt, sollten Arbeitnehmer die eigene Vorsorge nicht aus den Augen verlieren. Denn auch die beste Unfallversicherung kann eine BU nicht ersetzen.
● Die Vorteile für den Arbeitgeber
- Die betriebliche Unfallversicherung ist in Zeiten von Fachkräftemangel ein echter
Mehrwert, mit dem Unternehmen ihre Angestellten an sich binden können und gleichzeitig
attraktiv für zukünftige Bewerber werden.
- Die Beiträge der betrieblichen Unfallversicherung zählen zu den Betriebsausgaben und
senken so die Steuerlast.
- Der Leistungsumfang kann individuell vom Arbeitgeber festgelegt werden.
- Es kann gezielt ein bestimmter Personenkreis oder die ganze Belegschaft abgesichert werden.
● Die Leistung der betrieblichen Unfallversicherung
Die meisten betrieblichen Krankenversicherungen bieten einen umfassenden Schutz, denn der Versicherungsschutz gilt nicht nur im beruflichen Alltag, sondern 24 Stunden am Tag das ganze Jahr. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur im Heimatland, sondern auch bei Auslandsreisen. Dies ist für Angestellte wichtig, die beruflich viel reisen. Aber auch für private Reisen der Versicherten ist dies ein echter Mehrwert. Wie umfangreich die Leistungen im Ausland im Einzelnen sind und wie lange der Schutz je Reise gilt, ist je nach Anbieter unterschiedlich geregelt.
Das leistet die betriebliche Unfallversicherung:
Wichtige Basisleistungen:
- Sofortleistungen für benötigten Arbeitsplatzumbau
- Schutz für Selbständige und Freiberufler
- Sofortleistung bei Stimmverlust und Erwerbsunfähigkeit
- Leistung bei Invalidität; Einmalzahlung richtet sich nach Invaliditätsgrad
Mögliche Zusatzleistungen:
- Krankenhaustagegeld
- Einmalzahlung bei Unfalltod
- Kosmetische Operationen bei unfallbedingten Verletzungsfolgen
- Bergungskosten
- Unfallrente
- Übergangsleistungen
- behinderungsbedingter Mehraufwand (z.B. Umbaukosten)
Mögliche Service-Leistungen:
- Beratung
- Organisation von Reha-Maßnahmen
- Organisation von Hilfe für Alltagsbewältigung nach Unfall
- Wann zahlt die Versicherung?
Die betriebliche Unfallversicherung leistet bei dauerhaften Einschränkungen in Folge eines Unfalls. Als Unfall gilt ein Ereignis, das von außen plötzlich auf den Körper des Versicherten einwirkt, woraufhin dieser unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet – damit Situationen, auf die nicht alle diese Merkmale zutreffen, mitversichert sind, braucht es oft gesonderte Klauseln. Das gilt z.B. für:
-- Infektionen durch Insektenstiche oder Impfschäden
-- Vergiftungen durch Nahrungsmittel
-- Bauch und Unterleibsbrüche
-- Verletzungen durch Eigenbewegung
- Sofort- und Übergangsleistungen
Normalerweise erfolgt die Leistung der Unfallversicherung erst nach längerer Zeit, da erst dann feststeht, ob eine dauerhafte Invalidität vorliegt. Bei schweren Verletzungen sind jedoch Sofortleistungen möglich - welche dies sind, ist in den Vertragsbedingungen festgelegt. Wurde eine Übergangsleistung vereinbart, zahlt Die Versicherung auch, wenn die Invalidität in Folge eines Unfalls nicht dauerhaft ist, aber während der Gesundungsphase Kosten z.B. für Hilfsmittel anfallen.
- Invaliditätsgrad
Die Versicherungssumme oder Invaliditätssumme ist der Beitrag der privaten oder betrieblichen Unfallversicherung, der bei einem dauerhaften Personenschaden als Einmalzahlung ausgezahlt wird. Die Höhe der Auszahlung hängt vom Invaliditätsgrad ab. Er wird mit Hilfe der Gliedertaxe festgestellt, die unfallbedingten Einschränkungen einen bestimmten Prozentwert zuweist. Typische Werte sehen z.B. so aus:
Körperteil | Gliedertaxe |
Verlust der Stimme | 80 % |
Verlust eines Auges | 60 % |
Verlust des Gehörs auf einem Ohr | 40 % |
Verlust eines Arms | 80 % |
Verlust eines großen Zehs | 10 % |
Invaliditätsgrade können sich auch addieren – wer z.B. das Gehör auf beiden Ohren verliert, hat einen Anspruch auf 80 Prozent der Versicherungssumme. Maximal werden jedoch 100 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt – es sei denn, es wurde eine Progression vereinbart. Die einmalige Kapitalleistung kann z.B. genutzt werden, um eine Umschulung zu finanzieren, falls z.B. die bisherige Tätigkeit nicht länger ausgeübt werden kann.
- Versicherungssumme
Bei der betrieblichen Unfallversicherung gilt die gleiche Faustregel wie bei der privaten Unfallversicherung: Die Grundsumme der Versicherung sollte etwa dem Zwei- oder Dreifachen des Jahresbruttoverdiensts entsprechen. Gerade für junge Menschen oder die Hauptverdiener in einer Familie kann jedoch auch eine höhere Summe empfehlenswert sein.
- Unfallrente oder Einmalzahlung
Sie können zwischen einer Einmalzahlung im Fall eines Unfalls und einer lebenslangen Unfallrente wählen. Die beiden Optionen haben jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile:
Einmalzahlung
-- Zahlung bereits ab 1 % Invalidität
-- Eine große Geldsumme steht auf Anhieb zur Verfügung, ist jedoch irgendwann aufgebraucht
Unfallrente
-- Lebenslange monatliche Zahlungen können lange Sicht mehr Geld als bei einer Einmalzahlung bedeuten
-- Auszahlung erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad
Es ist auch möglich, eine Versicherung abzuschließen, die beides kombiniert. Je nach Gestaltung der Summe und Rente kann dies den Beitrag beeinflussen.
-- Progression und Dynamik
Eine Möglichkeit, die Versicherungssumme zu erhöhen, besteht in der Wahl einer Progression – also eines Faktors, um den sich die Versicherungssumme erhöht. Oft stehen bei den Versicherern mehrere Progressionsstufen zur Verfügung. Wer sich z.B. für eine Progression von 225 % entscheidet, würde bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem Invaliditätsgrad von 60 Prozent statt 60.000 Euro 105.000 Euro erhalten.
Bei vielen Versicherern ist es auch möglich, eine betriebliche Unfallversicherung mit einer Dynamik abzuschließen – mit dieser steigen die Versicherungsprämien, aber auch die Leistungen der Versicherung kontinuierlich an, um einen Ausgleich für die Inflation zu schaffen.
● Wann zahlt die Versicherung nicht?
Die Vertragsbedingungen der betrieblichen Unfallversicherung sind sehr individuell gestaltet, doch es gibt typische Leistungsausschlüsse. Das sind z.B.:
- Unfälle im Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
- Unfälle im Zusammenhang mit Bewusstseinsstörungen (z.B. durch Alkohol oder einen
epileptischen Anfall)
- Schäden durch Kernenergie
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
● Die Kosten einer betrieblichen Unfallversicherung
Eine Angabe zu den Kosten einer betrieblichen Unfallversicherung werden Sie nicht ohne weiteres finden. Der Grund: Jedes Unternehmen muss individuell bewertet werden. Daraus ergibt sich jedes Mal ein anderer Preis, auch wenn die versicherten Leistungen die gleichen sind wie bei anderen Unternehmen.
Allgemein gilt jedoch: Je mehr Arbeitnehmer die betriebliche Unfallversicherung nutzen können, desto günstiger werden die Beiträge. Denn die Versicherungen gewähren ab einer bestimmten Anzahl an Verträgen sogenannte Bündelungsrabatte.
Die Kostenfaktoren sind:
- Anzahl der Mitarbeiter
- Risiko (körperliche oder nicht körperliche Tätigkeiten)
- Versicherungssumme und Höhe der Progression
- Umfang der Versicherungsleistungen
● Die Steuer und die betriebliche Unfallversicherung
Arbeitgeber können die betriebliche Unfallversicherung als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Wie die steuerliche Behandlung auf Seiten der Arbeitnehmer aussieht, hängt davon ab, ob diesen ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt wurde.
- Betriebliche Unfallversicherung ohne Direktanspruch
Wurde dem versicherten Arbeitnehmer kein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung keinen Arbeitslohn dar und sind demzufolge auch nicht zu versteuern. Kommt es nun zu einem Leistungsfall und zu einer Auszahlung der Versicherungssumme an den Arbeitnehmer, so ist die geleistete Versicherungssumme steuerfrei. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Läuft die Auszahlung über den Arbeitgeber, so gilt diese als steuerpflichtige Betriebseinnahme. Das Einverständnis des Arbeitnehmers muss bei Vertragsschluss, spätestens jedoch im Leistungsfall vorgelegt werden.
- Betriebliche Unfallversicherung mit Direktanspruch
Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu versteuern. Eine Durchschnittsbildung ist möglich. Beträgt also der durchschnittliche Beitrag inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer (derzeit 19%) über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 119,00 EUR, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“ mit einem Satz von ca. 23 % auf den Nettobeitrag ohne Versicherungssteuer vornehmen. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme an den Arbeitnehmer wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt. Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern.