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WFG Wiki / BWL und Recht

Betriebliche Versicherungen -T-

Die Einbruchdiebstahlversicherung

Ein einfacher Diebstahl, als das Fortnehmen einer beweglichen Sache ist nicht versichert.

Gleiches gilt auch für Schäden durch vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern, Erdbeben und innere Unruhen.

Ein Versicherungsschaden liegt dann vor, wenn gewaltsam Türen, Fenster und Behältnisse geöffnet werden oder durch Gewaltanwendung gegen Personen eine Herausgabe von beweglichen Sachen erzwungen wird.

Allgemein gilt, dass ohne Sicherungsmaßnahmen kein Versicherungsschutz besteht. Bei wertvollen Waren verlangt die Assekuranz besondere Sicherheitsvorkehrungen wie Alarmanlagen, Sicherheitsschlösser u.v.m. 

Ferner ist die Versicherungssumme für Bargeld grundsätzlich begrenzt.

Die Leitungswasserversicherung

Sie ersetzt Schäden, die durch Wasser verursacht werden, wenn es aus Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungs-anlagen unbeabsichtigt ausläuft.

Ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen Schäden durch ausströmendes Wasser aus Badeöfen, Badewannen, Waschbecken und WCs sowie Rohrbrüche und Frost.

Schäden durch Regenwasser, Wasser aus dem Rückstau der Abwasserkanalisation, Schwamm oder Pilze sowie Schäden in nicht bezugsfertigen Gebäuden sind nicht versichert.

Besonderheiten wie Wasseraustritt durch Sprinkleranlagen sind gegen Aufpreis zusätzlich zu versichern.

Die Sturm- und Hagelversicherung

Versichert sind Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8) oder Hagel entstehen sowie Folgeschäden an versicherten Objekten.

Nicht versichert sind Schäden durch Sturmflut, Eindringen von Schmutz oder Nässe durch nicht von Sturm und Hagel zerstörten Türen und Fenster.

Da diese Versicherung nicht für Elementarschäden aufkommt, ist der Schutz gegen diese Risiken zusätzlich abzuschließen.

Die Elementarversicherung

Sie deckt Schäden, die durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstanden sind.

Die Versicherung gegen innere Unruhen

Dieser Schutz umfasst alle Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung sowie mutwillige Zerstörungen.

Nicht versichert sind Schäden durch Arbeitnehmer der versicherten Firma und anderen Personen, die sich berechtigt im Betrieb aufgehalten haben. 

Ferner ist eine Kostenbeteiligung von mindestens 2.500 Euro grundsätzlich vorgesehen, so dass kleinere Schäden stets zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. 

Die Glasbruchversicherung

Sie deckt Bruchschäden an fertig eingesetzten Innen- und Außen-verglasungen und kann für alle Arten von Scheiben abgeschlossen werden.

Hohlgläser (Lampen, Vasen, Gläser etc.) sind nicht versichert.

Die Teilhaberversicherung

Diese Versicherung sichert gerade kleine und mittlere Personen-gesellschaften beim Ausscheiden von Gesellschaftern den Fortbestand, denn häufig kommt es beim Ausscheiden eines Gesellschafters durch die Rückzahlung des Gesellschafteranteils zu finanziellen Lücken, die kaum oder gar nicht geschlossen werden können. Dieses Risiko, plötzlich ohne ausreichende Finanzbasis dazustehen, lässt sich durch eine Teilhaberversicherung ausschalten.

Bei der Teilhaberversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung (Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung), die nicht dem Versicherten ausgezahlt wird, sondern der Firma.

Die Kreditversicherung

Unternehmen können sich gegen ausbleibende Zahlungen versichern. 
Die Versicherung zahlt dann, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist. Zunächst muss aber die Zahlungsunfähigkeit definitiv eingetreten sein. 

Sie liegt dann vor, wenn

- das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung vom Gericht mangels Masse abgelehnt 
   worden ist (Konkurs)
- das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, um einen Konkurs zu vermeiden
- mit sämtlichen Gläubigern ein außergerichtlicher Liquidationsvergleich zustande 
  gekommen ist
- eine vom Versicherungsnehmer vorgenommene Zwangsvollstreckung erfolglos blieb

 

Die Nachteile für den Versicherungsnehmer sind die anfallenden Versicherungsprämien. Diese steigen mit zunehmendem Risiko.

Ferner verlangen Assekuranzen von ihren Kunden ein gut funktionierendes Mahnwesen.

Mit jedem Versicherungsfall steigen die Kosten des Versicherungsnehmers.

Zudem ist es nicht selten, dass die Versicherungen es ablehnen, bestimmte Forderungen und / oder Unternehmen zu versichern.

Des Weiteren übernehmen sie üblicherweise nur 70 Prozent bis 80 Prozent der Forderungsausfallsumme.

 

Weitere Sachversicherung

Neben den angesprochenen Sachversicherungen gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Absicherungsmöglichkeiten wie beispielsweise:

- Glasversicherung für Schaufenster
- Kfz-Versicherung
- Leuchtstoffröhrenversicherung
- Versicherung für Baumaschinen
- u. v. m.

Die hier aufgeführten Versicherungen sind Beispiele für den möglichen Versicherungsbedarf eines Unternehmens. 

Die Beispiele beinhalten keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind sicherlich nicht für alle Branchen und Firmen von gleichrangiger Bedeutung.

Auf alle Fälle sollte jedes Unternehmen eine umfassende Betriebsanalyse durch einen Versicherungsmakler erstellen lassen.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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