Das Europäische Patentamt mit Sitz in München ist eine überregionale Patentorganisation, der derzeit 32 Vertragsstaaten und 4 Erstreckungsstaaten angehören.
Es erteilt europäische Patente, die in jedem Vertragsstaat dieselbe Wirkung haben, wie ein in dem jeweiligen Staat erteiltes nationales Patent.
Mit der Anmeldung und Prüfung erreicht der Antragsteller ein vollwertiges Schutzrecht in allen benannten Vertragsstaaten und Erstreckungsstaaten.
Die Gültigkeit und der Schutzumfang werden aber nach dem nationalen Recht des jeweiligen Vertragsstaates bestimmt.
Das europäische Patent ist demnach nur ein zentrales Bündel europäischer Einzelschutzrechte. Es muss in jedem Vertragsstaat, für den es gültig sein soll, in der jeweiligen Landessprache zur Validierung eingereicht werden.
Die Voraussetzungen der Patentfähigkeit entsprechen im Wesentlichen denen des deutschen Patenrechtes.
Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation
Die Schutzwirkung europäischer Patentanmeldungen und Patente kann auch auf folgende Staaten erstreckt werden (Erstreckungsstaaten)