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Betriebliche Versicherungen -I-

Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder mit Behörden können bis zum Gerichtsprozess führen. Dank einer Firmenrechtsschutzversicherung müssen Unternehmen die Gerichtskosten nicht aus dem eigenen Budget finanzieren. In diesen Fällen bietet ein Firmenrechtsschutz finanzielle Sicherheit bei juristischen Auseinandersetzungen.

Eine Firmenrechtsschutzversicherung – häufig auch als gewerbliche oder betriebliche Rechtsschutzversicherung bezeichnet – stellt im gewerblichen Bereich das Pendant zur privaten Rechtsschutzversicherung dar. Sie richtet sich an Personen, die selbständig, freiberuflich oder unternehmerisch tätig sind und sichert gegen Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit ab.

 

Ist eine Firmenrechtsschutzversicherung sinnvoll?

Die Kosten eines Rechtsstreits stellen für Selbständige oder Unternehmer unter Umständen eine ernste wirtschaftliche Belastung dar. Je nach Streitwert, Dauer des Verfahrens, Zahl der Verfahrensbeteiligten und der bemühten Instanzen können sich die Kosten in einer Bandbreite von wenigen tausend oder zehntausend Euro bis zu mehreren Millionen Euro bewegen. Im Extremfall ist eine rechtliche Auseinandersetzung sogar existenzgefährdend. Die fast immer überschaubaren Beiträge für einen Firmenrechtsschutz bieten da eine hohe finanzielle Sicherheit zu niedrigen Kosten. Von daher ist eine entsprechende Police fast immer sinnvoll.

Geschäftstätige tragen für sich, das Unternehmen sowie ihre Angestellten eine große Verantwortung. Ein umfassender Firmenrechtsschutz sichert sämtliche Geschäftsbereiche sowie alle Beteiligten gegen mögliche Kosten rechtlicher Streitigkeiten ab. Dazu gehören auch Klagen wegen Verdienstausfall oder Schadenersatz, sowie Prozesse vor dem Sozial- oder Arbeitsgericht.

 

Die Bausteine einer Firmenrechtsschutzversicherung 

Bei den Tarifen der Firmenrechtsschutzversicherung herrscht eine große Vielfalt. Einige Versicherer bieten eine Leistungs-Differenzierung mit Basis-, Komfort- und Premium-Tarif, andere sehen spezielle Tarife und Versicherungsleistungen für bestimmte Zielgruppen (Architekten, Ingenieure, Heilberufe, Handwerker usw.) vor. Hinzu kommen Angebote für zum Beispiel Genossenschaften.

 

Meistens ist die Firmenrechtsschutzversicherung nach dem „Baukastenprinzip“ aufgebaut. Sie besteht dann aus mehreren Bausteinen, die sich der Versicherungsnehmer je nach Bedarf selbst zusammenstellen kann. Auch dieses Prinzip ist ähnlich dem des privaten Rechtsschutzes – mit dem Unterschied, dass es beim gewerblichen Rechtsschutz wesentlich mehr Bausteine gibt.

Jede Versicherung enthält dabei den sogenannten allgemeinen Firmenrechtsschutz. Er deckt üblicherweise Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden (Verwaltungsrecht) ab. Rechtsschutz beim Vertragsrecht erstreckt sich meist nur auf Nebengeschäfte, nicht auf Hauptgeschäfte. Ausgeschlossen sind dagegen Insolvenzstreitigkeiten und Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern.

 

Typische Versicherungsbausteine im Überblick

a) Der Baustein Arbeitsrechtsschutz greift bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, zum Beispiel wegen Kündigungen, Abfindungen, Mobbingvorwürfen usw.

b) Der Immobilien-Rechtsschutz bietet Rechtsschutz sowohl für gewerbliche Mieter als auch für Vermieter. Für Vermieter gibt es jedoch auch einen eigenen Vermieterrechtsschutz.

c) Der Verkehrsrechtsschutz-Baustein ist bei Firmenfahrzeugen und „Flotten“ zu empfehlen. Er greift bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Unfällen, Bußgeld-und ggf. Strafverfahren.

d) Erweiterter Strafrechtsschutz: Bereits im allgemeinen Firmenrechtsschutz ist ein Strafrechtsschutz eingeschlossen. Der schließt allerdings bestimmte – nur vorsätzlich mögliche – Straftaten wie Betrug oder Beleidigung aus. Mit einem erweiterten Strafrechtsschutz sind auch Verfahrenskosten wegen solcher Straf-Vorwürfe abgedeckt.

e) Forderungsmanagement: Oft wird optional die Übernahme des Forderungsmanagements bei säumigen Kunden angeboten. Die Versicherung kümmert sich dann auch um Inkasso. Häufig gehört die Bonitätsprüfung bei Kunden ebenfalls zu den Firmenrechtsschutzversicherung-Leistungen.

Je nach Anbieter sind noch weitere Bausteine möglich, zum Beispiel Internet-Rechtsschutz, Datenrechtschutz, Antidiskriminierungs-Rechtsschutz und andere.

Die Absicherungsbereiche einer Firmenrechtsschutzversicherung 

Die Risikofaktoren sehen bei jedem Unternehmen anders aus. Bei den meisten Anbietern kann daher ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz zusammengestellt werden. Je nach unternehmerischer Tätigkeit unterscheidet sich der benötigte Versicherungsschutz.

Grundsätzlich kann eine Firmenrechtsschutzversicherung folgende Bereiche absichern, die sich individuell und je nach Bedarf miteinander kombinieren lassen:

Basis-Schutz: Häufige Schadensfälle

- Verstoß gegen die Gewerbeordnung
- Beschädigung von Firmeneigentum durch Dritte
- Regressansprüche Dritter
- Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt
- Missachtung oder fahrlässige Auslegung von Sicherheitsvorschriften nach einem Arbeitsunfall

Rechtsschutz für Arbeitgeber

- Rechtliche Anfechtung betriebsbedingter Kündigungen
- Fehlerhafte oder unrechtmäßig ausgesprochene Abmahnungen
- Einforderung von Boni-Zahlungen o. Ä. durch Angestellte
 

Fuhrpark-Rechtsschutz

- Schäden nach unsachgemäßer oder unzureichender Reparatur durch eine Kfz-Werkstatt
- Überhöhte Forderungen nach der Rückgabe von Leasing-Fahrzeugen
- Unrechtmäßiger Führerscheinentzug bei Mitarbeitern
 

- Immobilien-Rechtsschutz

- Rechtsstreitigkeiten mit Mietern
- Ungerechtfertigte Forderungen, zum Beispiel von Energieversorgern
- Rechtsstreitigkeiten wegen Grundsteuer, Abwasser- oder sonstigen Gebühren
- Streitigkeiten wegen Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Kündigung oder Räumungsklage

 

Die Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung 

Wie jede Rechtsschutzversicherung bietet auch die Firmenrechtsschutzversicherung Kostenschutz bei Rechtsstreitigkeiten. Sie übernimmt:

- Anwaltskosten (ggf. auch der Gegenpartei)

- Gerichtskosten (inkl. Kosten für Zeugen, Bestellung von Sachverständigen und Gutachten)

- Kosten für eine Mediation (außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren)

Die Kostenübernahme erfolgt dabei immer in Höhe der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch bis zur vereinbarten Deckungssumme und unter Berücksichtigung eines vereinbarten Selbstbehaltes.

Folgende Leistungen sollte diese Rechtsschutzversicherung erbringen:

- Übernahme außergerichtlicher Kosten in der Eigenschaft als Bauherr

- Mitversicherung des kollektiven Arbeitsrechts

- Beratungen rund um Regelungen der Arbeitszeit, Jugendschutz und Betriebsvereinbarungen

- Einholung einer Bonitätsprüfung über die eigenen Kunden Forderungsmanagement

- Übernahme von Kosten für strittige Zahlungsforderungen

- Rechtsschutz für einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben

- Versicherungsschutz bei Abmahnung wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße

- Kosten einer anwaltlichen Beratung bei Planung einer Unternehmensnachfolge

- Mitversicherung von Diskriminierungsvorwürfen

- Verzicht auf Abzug der Selbstbeteiligung bei fallabschließender Erstberatung

Bei den meisten Versicherungen ist eine kostenlose telefonische Rechtsberatung vorgesehen. Bei einem drohenden Konflikt oder einem rechtlichen Problem kann Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen werden, um am Telefon eine juristische Einschätzung oder Empfehlung zu erhalten. Manche Versicherer bieten dafür sogar eine 24 Stunden-Hotline an, die 365 Tage im Jahr erreichbar ist.

 

Forderungsmanagement als Leistung der Firmenrechtsschutzversicherung 

Wer sich als Firmeninhaber oder Selbständiger eine Existenz aufbaut, ist darauf angewiesen, dass Kunden ihre Rechnungen pünktlich bezahlen. Lassen die Zahlungen auf sich warten, kann das unter Umständen die gesamte Geschäftsgrundlage bedrohen. Ausstehende Zahlungen einzutreiben, ist zeitaufwendig und mit weiteren Kosten verbunden. Ihre Aufwendungen für Mahnbescheide, die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmen und das gerichtliche Mahnverfahren können Sie als Gläubiger zwar vom Schuldner zurückfordern, zunächst müssen Sie aber in Vorleistung gehen.

Um Gewerbetreibende vor dem Risiko ausstehender Zahlungen zu schützen, schließen viele Rechtsschutzversicherungen bestimmte Leistungen des Forderungsmanagements mit ein. Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, säumige Zahlungen einzutreiben und unterstützt Sie sowohl beim außergerichtlichen als auch beim gerichtlichen Mahnverfahren.

Die folgenden Leistungen im Bereich Forderungsmanagement bieten die meisten Firmenrechtsschutzversicherungen:

- Bonitätsprüfung von Kunden und Geschäftspartnern

- Eintreibung der Forderungen durch ein Inkasso-Unternehmen

- Unterstützung beim außergerichtlichen Mahnverfahren

- Kostenschutz und Unterstützung beim gerichtlichen Mahnverfahren

- Begleitung im anschließenden Klageverfahren

- Langzeitbegleitung bereits bestehender Titel

Für ihre Leistungen im Forderungsmanagement arbeiten Rechtsschutzversicherungen mit professionellen Inkasso-Unternehmen zusammen. Für Versicherungsnehmer hat das viele Vorteile: Sie ersparen sich den Aufwand und den Ärger, sich selbst mit zahlungsunwilligen Schuldnern auseinanderzusetzen. Zugleich zeigen Sie säumigen Zahlern, dass Sie die Eintreibung der Ausstände ernsthaft verfolgen und verleihen Ihren Forderungen mehr Gewicht. Die kooperierenden Inkasso-Unternehmen kennen zudem die im Mahnverfahren gültigen Fristen und kümmern sich um eine termingerechte Abwicklung. Darüber hinaus fallen die Kosten wesentlich geringer aus, als wenn Sie sich selbst um die Eintreibung der Schulden kümmern.

Zu den gängigen Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherungen gehört die Unterstützung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren. Die kooperierenden Inkasso-Unternehmen mahnen die ausstehenden Forderungen zunächst schriftlich an. Hat dies keinen Erfolg, wird die Bonität der Schuldner überprüft. Bei ausreichender Zahlungsfähigkeit leitet die Versicherung in Abstimmung mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren ein. Begleicht der Schuldner die Forderung auch nach gerichtlicher Anordnung nicht, unterstützt Sie die Rechtsschutzversicherung bei der Zwangsvollstreckung.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dabei auch den Kostenschutz für das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren. Zudem beteiligt sie sich in aller Regel an den Kosten für ein anschließendes Klageverfahren, sofern dies in Ihrem Sinne entschieden wird. Viele Versicherer nehmen Ihnen auch die Überwachung bereits erwirkter Titel ab. Welche Leistungen Ihre Police im Einzelnen bietet, können Sie dem Versicherungsvertrag entnehmen.

Das Risiko von Zahlungsausfällen können Sie vermeiden, wenn Sie frühzeitig die Bonität Ihrer Kunden überprüfen. Das Einholen einer Schufa-Auskunft ist jedoch kostenpflichtig. Möchten Sie auch andere Auskunfteien nutzen, fallen dafür ebenfalls Mitgliedsbeiträge an. 

Eine Rechtsschutzversicherung mit integriertem Forderungsmanagement übernimmt – je nach Tarif – diese Kosten für Sie. Bis zu vier Bonitätsprüfungen sind häufig kostenfrei. Weitere Bonitäts-Checks erhalten Sie als Versicherungsnehmer zu günstigen Sonderkonditionen.

Die Kosten einer Firmenrechtsschutzversicherung 

Die Beiträge zur Firmenrechtsschutzversicherung werden von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst. Die beiden wichtigsten sind die Deckungssumme und der Umfang des gewählten Versicherungsschutzes bzw. die vereinbarten Bausteine. Dabei gilt: Je höher die Deckungssumme ist und je mehr Bausteine in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden, umso höher sind die Prämien.

Auch die Höhe der Selbstbeteiligung spielt bei der Höhe des jährlichen Versicherungsbeitrages eine wichtige Rolle. Die Wahl des Selbstbehalts ist immer ein „zweischneidiges Schwert“. Zwar lässt sich mit einem hohen Selbstbehalt bei den Beiträgen sparen, dafür verursacht ein tatsächlicher Rechtsstreit dann für den Versicherungsnehmer trotz Firmenrechtsschutzversicherung mehr Kosten. Sieht der Vertrag vor, dass der Selbstbehalt nur einmal im Jahr geleistet wird, ist das akzeptabel. Teuer wird es, wenn für jeden Schadensfall eine erneute Selbstbeteiligung anfällt. Dann kann der Versicherungsschutz bei mehreren Gerichtsverfahren pro Jahr kostspielig werden. 

In der Regel kostet eine Firmenrechtsschutzversicherung zwischen 170 bis 400 Euro jährlich.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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