Die gesetzliche Unfallversicherung
Selbstständige sind von der Pflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit.
Wer Arbeitsnehmer einstellt ist aber automatisch versicherungspflichtig. Dann muss also immer die gesetzliche Unfallversicherung für Selbstständige abgeschlossen werden.
Wenn allerdings außer dem Gründer kein weiterer Mitarbeiter angestellt ist, entscheidet die Branche, denn in bestimmten Berufszweigen gilt auch für Unternehmer die gesetzliche Unfallversicherungspflicht bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
Sind keine Arbeitnehmer vorhanden und es liegt auch nicht die genannte Berufsgruppe vor, so ist die gesetzliche Unfallversicherung für Selbstständige nicht verpflichtend.
Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht, ist es empfehlenswert, sich freiwillig bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft zu versichern, denn bei relativ geringen Jahresbeiträgen wird erheblicher Versicherungsschutz gewährt wie beispielsweise
Da die Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung für Selbstständige nur über die Berufsgenossenschaft erfolgt, legt diese auch die genauen Kosten und damit die Höhe der Beiträge für Freiberufler fest. Deshalb lässt sich nicht pauschal eine Gebühr für Unternehmer nennen. Generell werden die Kosten aber aus den Faktoren Versicherungssumme, Gefahrenklasse und Umlage-Faktor berechnet. Die Gefahrenklasse und auch der Umlage-Faktor werden von der Berufsgenossenschaft bestimmt. Die Werte orientieren sich dabei an den bisherigen ausgezahlten Versicherungssummen und der Anzahl der Unfälle innerhalb der Berufsgruppe.
Welcher Berufsgenossenschaft ein Unternehmer zugeordnet wird, können die Landes- oder Bundesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften sagen.
Nähere Informationen für Rheinland-Pfalz unter: www.ukrlp.de
Da die gesetzliche Unfallversicherung nur im beruflichen Bereich Schutz bietet, ist es daher empfehlenswert auch den privaten und Freizeitbereich eines Selbstständigen durch eine entsprechende private Unfallversicherung abzudecken.