Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft umfassen alle Einkünfte, die mit einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Erzeugung von Pflanzen und Tieren) zusammenhängen.
Der Gesetzgeber unterscheidet in EStG § 13 Abs. 1 folgende Arten dieser Einkünfte:
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | |||
- Landwirtschaft - Weinbau - Gartenbau | - Tierhaltung - Tierzucht | - Binnenfischerei - Teichwirtschaft - Fischzucht - Imkerei - Wanderschäferei - Saatzucht | - Jagd |