Kreditvergabe VIII: Kreditüberwachung
Nach der Valutierung erfolgt eine laufende Beobachtung des Kreditnehmers durch den Kreditgeber im Hinblick auf die gegenwärtigen und künftigen Verplichgungen des Schuldners.
Die Kontrolle kann sich auf einzelne Schuldner und auf Schuldnergruppen beziehen.
Letztere werden untersucht, um typische Merkmale unzuverlässiger Kreditnehmergruppen ausfindig zu machen.
Eine systematische Kreditkontrolle wird i. d. R. nur von Unternehmen, insb. von Banken vorgenommen. Die Kontrolle erfolgt meist periodisch. Kontrolliert wird insbesondere, ob eine gewährte Kreditlinie eingehalten oder überzogen wird, ob Zins- und Tilgungszahlungen rechtzeitig eintreffen und ob die gegebenen Kreditsicherheiten weiterhin ausreichen.
Bei größeren Beträgen werden regelmäßig auch alle wesentlichen der ursprünglichen Kreditentscheidung zugrunde gelegten Informationen fortgeschrieben und überprüft (Analyse neuerer Jahresabschlüsse, Beobachtung der personellen Veränderungen, der Rechtsverhältnisse, Geschäftsgebarung des Kreditnehmers usw.).
Bei Nicht- Banken besteht die Kreditkontrolle vielfach nur aus der Überwachung des rechtzeitigen Eingangs der aus Debitoren und Wechselforderungen erwarteten Zahlungen.
Banken stellen i. A. nicht nur eine einmalige Kreditwürdigkeitsprüfung vor der Kreditzusage an, sondern nehmen - um das Kreditrisiko weiterhin zu minimieren - nach Kreditzusage Kreditzusage und Kreditinanspruchnahme auch (laufende) Kreditüberwachungen vor, deren Intensität sich nach Kredithöhe, Bonität des Kreditnehmers u. a. richtet.
Die Aufgabe der Kreditüberwachung besteht darin, evtl. Verschlechterungen der auf das Einzelengagement bezogenen Risikoposition einer Bank, die sowohl aus der negativen Entwicklung der Bonität des Kreditnehmers als auch aus einer Wertminderung der ihr zur Verfügung gestellten Sicherheiten resultieren können, zu erkennen und zu messen. Dabei kommt es insb. auf das frühzeitige Erkennen negativer Entwicklungen an, denn bei rechtzeitig erkannten Problemsituationen kann die Bank meist noch wirkungsvolle Maßnahmen zur Abwendung drohender Verluste bzw. zur Verminderung der Kreditrisiken ergreifen.
Das Schwergewicht der Kreditüberwachungsaktivitäten liegt i. A. auf der Prüfung folgender Bereiche:
1. Beobachtung der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kredit nehmenden
Unternehmung hierzu gehört auch die Beobachtung der Branchenentwicklung und des
Konjunkturverlaufs;
2. Beobachtung anderer bemerkenswerter Faktoren, wie z. B. häufiger Wechsel im
Management und die Änderung der Rechtsform der Unternehmung;
3. Beobachtung der Kreditsicherheiten hins. ihrer Wertentwicklung. Zu den wichtigsten
Unterlagen für die Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse Kredit nehmender
Unternehmen gehören der Jahresabschluss, dessen originäre und derivative Informationen
von den Banken im intertemporären Betriebsvergleich sowie im überbetrieblichen
Branchenvergleich ausgewertet werden. Man kann die Kreditüberwachungs- und
Kreditkontrollverfahren der Banken als eine Art dauernder Kreditwürdigkeitsprüfung
interpretieren, die in der Phase nach der Kreditinanspruchnahme als laufende Informationen
über das Schicksal des vergebenen Kredits -und damit der Veränderung des Kreditrisikos-
anzusehen ist und die - bei unterschiedlicher Intensität – vor allem in der Prüfung der
vereinbarungsgemäßen Kreditverwendung und der wirtschaftlichen Lage des
Kreditnehmers im Zeitablauf besteht.