Die EU beabsichtigt in naher Zukunft ein europäisches Gemeinschaftspatent zu erteilen. Es besteht im Gegensatz zum jetzigen europäischen Patent nicht aus einem Bündel von Einzelpatenten für bestimmte Vertragsstaaten, sondern aus einem Schutzrecht, das uneingeschränkt für alle Vertragsstaaten – ohne extra Anmeldung – gültig ist.