Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, es sei denn, in den §§ 304 bis 314 InsO ist anderes bestimmt.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung
- Vor dem Eröffnungsantrag hat der Schuldner innerhalb der letzten sechs Monate vor Antragstellung einen Versuch der außergerichtlichen Einigung vorzunehmen.
Folgen des Scheiterns der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Scheitert der Plan, kann der Eröffnungsantrag gestellt werden.
Welche Unterlagen sind mit dem Eröffnungsantrag einzureichen?
- Bescheinigung, dass eine außergerichtliche Einigung über die Schuldenbereinigung gescheitert ist nebst Schuldenbereinigungsplan und Angabe der Gründe für das Scheitern.
- Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung oder Erklärung, dass Restschuldbefreiung nicht beantragt werden soll.
- Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens (Vermögensverzeichnis), Zusammenfassung (Vermögensübersicht).
- Verzeichnis der Gläubiger.
- Verzeichnis der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen.
- Erklärung der Vollständigkeit der Angaben.
- Schuldenbereinigungsplan.
Wie ist der Verfahrensgang nach Antragstellung (§§ 306ff InsO)?
- Schuldenbereinigungsplan wird geprüft, Verfahren über Antrag ruht.
- Schuldenbereinigungsplan und Vermögensübersicht wird den Gläubigern zugestellt.
- Gläubiger können innerhalb einer Notfrist von einem Monat Stellung nehmen; bleibt die
Stellungnahme aus, gilt dies als Einverständnis zu dem Plan (§307 Abs. 2 InsO)
- Falls mehr als die Hälfte der Gläubiger dem Plan zustimmen und die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger beträgt, so ersetzt das Gericht auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners die Einwendungen der übrigen Gläubiger durch eine Zustimmung (§ 309 InsO). Ausnahmen: § 309 Abs. 1 Satz 2 InsO.
- Falls Schuldenbereinigungsplan nach Überzeugung des Gerichts voraussichtlich nicht angenommen wird, wird das Verfahren über den Antrag fortgesetzt.
- Schuldner kann Schuldenbereinigungsplan auf Anordnung des Gerichts ändern oder ergänzen, wenn dies sinnvoll erscheint.
- Gläubiger können Eröffnung des Verfahrens beantragen.
Annahme des Schuldenbereinigungsplans
Hat kein Gläubiger Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben oder wird die Zustimmung gemäß § 309 InsO ersetzt, so gilt der Plan als angenommen.
Welche Auswirkungen hat die Annahme des Schuldenbereinigungsplans?
- Annahme des Plans wird durch Beschluss festgestellt.
- Plan hat die Wirkung eines Vergleichs gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.
- Gläubiger und Schuldner erhalten jeweils eine Ausfertigung des Plans.
- Forderungen, die nicht enthalten sind und auch nicht berücksichtigt werden, können gegen den Schuldner geltend gemacht werden. Ausnahme: Angaben über die Forderung werden trotz Übersendung des Schuldenbereinigungsplans und Aufforderung des Gerichts zur Ergänzung des Forderungsverzeichnisses nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgenommen, obwohl die Forderung vor Ablauf der Frist entstanden ist.
Falls der Plan nicht angenommen wird, wird das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung wiederaufgenommen.