Der Arbeitsvertrag
Ist der richtige Mitarbeiter gefunden, empfiehlt es sich, schriftlich einen Arbeitsvertrag abzuschließen.
Der Arbeitsvertrag ist ein grundsätzlich formloser Vertrag, durch den sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet.
Der Vertrag ist eine besondere Form des Dienstvertrages. In ihm werden unter Berücksichtigung der für den Tarifbereich geltenden Tarifverträge und der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen folgende Inhalte festgelegt:
- Beginn ggf. Dauer des Arbeitsverhältnisses (Zeitverträge)
- Kündigungsfristen, sofern diese vom Gesetz abweichen
- Dauer der Probezeit
- Bezeichnung der Tätigkeit und des Aufgabengebietes
- Art und Höhe der Entlohnung (Stundenlohn, Gehalt)
- weitere Vergütungen wie Urlaubsgeld, Provisionen, Zulagen
- Dauer des Jahresurlaubes in Arbeitstagen
Der Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Aus Beweisgründen im Streitfall ist es jedoch ratsam eine schriftliche Vereinbarung zu schließen.
Aus dem Arbeitsvertag entsteht den Vertragspartnern eine Reihe von Pflichten. Diese Pflichten sind jeweils die Rechte der anderen Partei.
Arbeitnehmer | Arbeitgeber | |
Hauptpflichten | - Arbeitspflicht | - Vergütungspflicht |
Nebenpflichten | - Treuepflichten: -- Verschwiegenheit -- Unbestechlichkeit -- Wettbewerbsverbot -- Überwachungspflicht | - Fürsorgepflichten: -- Schutz der Gesundheit -- Gewährung von -- Gleichbehandlung -- Beschäftigung -- Pflicht zur Erstellung |