Die betriebliche Krankenversicherung
● Warum ist eine betriebliche Krankenversicherung sinnvoll?
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt häufig nur eine medizinische Grundversorgung ab. Zudem führen Leistungskürzungen dazu, dass gesetzlich Versicherte in bestimmten Bereichen – vor allem beim Zahnersatz – hohe Zuzahlungen leisten müssen. Ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder Sehhilfen müssen sogar komplett aus eigener Tasche bezahlt werden.
Eine betriebliche Krankenversicherung bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse auszubauen. Die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können dabei vom Arbeitgeber individuell angepasst werden.
Auch der Arbeitgeber profitiert von einer solchen Versicherung. Er investiert in die Gesundheit seiner Mitarbeiter und zeigt soziale Verantwortung. Durch regelmäßige Vorsorgeleistungen der betrieblichen Krankenversicherung sinken Krankheits- und Ausfallzeiten der Angestellten deutlich.
Während Arbeitgeber per Gesetz zur Ermöglichung einer betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet sind, stellt die betriebliche Krankenversicherung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. Dies steigert natürlich ebenso die Attraktivität des Unternehmens.
● Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung für den Arbeitgeber
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern verschiedene Zusatzleistungen wie zum Beispiel eine betriebliche Krankenversicherung oder eine betriebliche Unfallversicherung, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen. Dies hat Vorteile für beide Seiten, sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Außerdem ist die betriebliche Krankenversicherung eine sinnvolle Alternative zur Gehaltserhöhung. So zeigt das Unternehmen soziale Verantwortung und investiert in die Gesundheit der Mitarbeiter. Praktisches Extra: Die Ausfallzeiten und die damit verbundenen Kosten sinken deutlich, da die Mitarbeiter sich mehr um ihre Gesundheit und Vorsorge kümmern.
Anders als noch vor einigen Jahren, ist es nicht mehr üblich, dass ein Arbeitnehmer sein komplettes Arbeitsleben bei einem Arbeitgeber bleibt. Mit Blick auf den Fachkräftemangel, beispielsweise im Pflegebereich, ist es für Arbeitgeber zusätzlich wichtig, auf eine starke Mitarbeiterbindung zu setzen. Ein wichtiges und zugleich kostengünstiges Instrument der Mitarbeiterbindung sowie Mitarbeiterfindung kann dabei eine betriebliche Krankenversicherung sein. Denn so wird den Arbeitnehmern ein sofort wahrnehmbarer Mehrwert geboten und Arbeitgeber profitieren von gesunden und zufriedenen Mitarbeitern, die sich mit ihrem Unternehmen identifizieren. Zudem wird die Attraktivität nicht nur gegenüber bestehenden Mitarbeitern gesteigert. Auch bei der Suche nach neuen Fachkräften kann das Angebot einer betrieblichen Krankenversicherung der entscheidende Pluspunkt sein.
Was muss der Arbeitgeber tun? Er muss zu Vertragsbeginn lediglich alle zu versichernden Mitarbeiter anmelden. Scheiden Mitarbeiter aus oder kommen neue hinzu, genügt eine kurze Mitteilung an den Versicherer. Sollten Angestellte in entgeltfreie Zeiten wie beispielsweise Elternzeit gehen, kann der Arbeitgeber gegen Aufschlag eine Beitragsbefreiung vereinbaren.
Ein großer Vorteil: Sie als Arbeitgeber entscheiden über Produktanbieter und Tarif – die Wahl liegt bei Ihnen. Damit entscheiden Sie auch über Vertragskonditionen und Höhe der Versicherungsprämien.
- Vorteile
-- Attraktivität des eigenen Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt steigt
-- Bindung von qualifizierten Mitarbeitern
-- Bündelrabatte bei mehreren Personen
-- Beitragszahlungen können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden
-- Wenig Verwaltungsaufwand: Das Versicherungsunternehmen kümmert sich um alles
-- Beitragsbefreiung bei entgeltfreien Zeiten
-- Ausfallzeiten der Mitarbeiter sinken, Produktivität und Zufriedenheit steigen
-- Sinnvolle Alternative zur Gehaltserhöhung
- Nachteile
-- Steuerliche Behandlung erfordert Überlegungen, welches Besteuerungsmodell für
das Unternehmen und den Arbeitnehmer am günstigsten ist. Eventuell wird mehr
administrativer Aufwand fällig.
● Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung für den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer profitiert von zahlreichen Vorteilen, wenn sein Chef ihm eine betriebliche Krankenversicherung ermöglicht. Durch eine betriebliche Krankenversicherung genießt der Arbeitnehmer verschiedene Zusatzleistungen, die sonst nur eine private Krankenversicherung (PKV) anbietet. Dazu gehören zum Beispiel:
- erweiterte Kostenübernahmen bei Zahnbehandlungen
- gesonderte Bezuschussungen für Sehhilfen
- Behandlungen beim Heilpraktiker
- Aufstockungen zum gesetzlichen Krankentagegeld
Die Absicherung über eine betriebliche Krankenversicherung hat einen immensen Vorteil für den Arbeitnehmer, denn er hat so bessere Chancen auf solide Gesundheitsleistungen, als auf dem freien PKV-Markt. Eine betriebliche Krankenversicherung bietet im Gegensatz zu einer privaten Krankenversicherung eine garantierte Aufnahme.
Die einzigen Voraussetzungen, die ein Arbeitnehmer erfüllen muss, sind:
Weitere Vorteile sind keine Gesundheitsprüfung und auch keine Wartezeiten.
Gerade bei der Gesundheitsprüfung spielt die betriebliche Krankenversicherung ihre Vorteile voll aus. Eine Gesundheitsprüfung entfällt in der Regel vollständig oder ist zumindest stark vereinfacht.
Zum Vergleich: Wer eine private Krankenversicherung oder eine Krankenzusatzversicherung abschließen will, muss Fragen des Versicherers zu eventuellen Vorerkrankungen penibel beantworten. Bei jedem noch so kleinen Trick oder Fehler verliert er seinen Versicherungsschutz. Außerdem erhöhen bestehende Krankheiten bei privaten Policen das Risiko und damit den Preis für den Versicherten. Bei der betrieblichen Krankenversicherung ist das nicht der Fall.
Bei der betrieblichen Krankenversicherung gibt es keine Wartezeiten. Bei Bedarf kann der Mitarbeiter den Schutz der Krankenzusatzversicherung sofort in Anspruch nehmen.
Zum Vergleich: Wird privat eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen, gelten Wartezeiten. Der Versicherte muss entsprechend der jeweiligen Wartezeit Beiträge zahlen, kann seine Zusatzpolice aber noch nicht in Anspruch nehmen.
Nicht nur der Arbeitnehmer kann in die betriebliche Krankenversicherung aufgenommen werden, sondern mit ihm auch sein Ehepartner und seine Kinder. So erhalten sie den Krankenschutz zu weitaus günstigeren Bedingungen. Ferner bleiben Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in der betrieblichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Die Beiträge für Familienmitglieder werden in den meisten Fällen jedoch vom Arbeitnehmer gezahlt, nicht vom Arbeitgeber.
- Vorteile
-- Zusatzleistungen auf dem Niveau einer PKV
-- Bessere medizinische Versorgung schließt Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkasse
-- Keine Wartezeiten
-- Aufnahmegarantie und keine bzw. vereinfachte Gesundheitsprüfung
-- Besseres Preis-Leistungs-Verhältnis als bei einem privaten Abschluss
-- Arbeitgeber zahlt in der Regel die Versicherungsbeiträge
-- Ehe-/Lebenspartner und Kinder können günstig mitversichert werden
- Nachteile
-- Möglicherweise hohe Versicherungsbeiträge bei Austritt aus dem Unternehmen (einige
Versicherer bieten jedoch dennoch günstigere Konditionen als bei einem privaten
Abschluss an, wenn der Vertrag bei Austritt aus der Firma auf den Mitarbeiter
umgeschrieben wird).
-- Sabbatjahr bzw. Elternzeit verpflichtet eventuell Zahlung des gesamten
Versicherungsbeitrags, es sei denn, der Arbeitgeber hat mit dem Versicherer eine
Beitragsbefreiungsoption bei entgeltfreien Zeiten vereinbart.
Hinweis:
Entscheidet sich ein Arbeitnehmer dazu, die Firma zu verlassen – oder geht in den Ruhestand – dann kann der Vertrag auf ihn umgeschrieben werden. Unter Umständen verändern sich dadurch die Konditionen. In jedem Fall zahlt der Arbeitnehmer nun den Beitrag, den vorher sein Arbeitgeber übernommen hat. Das Gleiche passiert in der Regel auch, wenn die Firma Insolvenz anmeldet.
● Kosten einer betrieblichen Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung ist modular aufgebaut, d.h. die einzelnen Krankenzusatzleistungen können als Bausteine hinzugewählt werden.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:
- Betriebsgröße
- Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter
- Mitarbeiter sollen einheitlich oder in Gruppen versichert werden
- Gewünschte Krankenzusatzleistungen
Die Kosten einer betrieblichen Krankenversicherung sind pauschal im Voraus schwer zu bestimmen, da es hier neben der Wahl des konkreten Tarifs auch auf steuerliche Aspekte ankommt. Zentrale Fragen sind etwa: Erhalten die Mitarbeiter bereits Sachwertzuwendungen? Wenn ja, haben diese Zuwendungen die 50-Euro-Freigrenze bereits erreicht oder ist noch „Luft“? Wenn die Sachwertzuwendungen bereits ausgeschöpft sind, ist das Unternehmen bereit zu investieren? Denn dies würde bedeuten, dass der Arbeitgeber zusätzliche Steuern und Sozialabgaben zahlt, damit verdoppeln sich ungefähr die Kosten.
Zurzeit werden am Markt sogenannte Budgettarife immer populärer. Hierbei erhält der Mitarbeiter ein jährliches Maximalbudget, dass er auf verschiedene Bereiche frei verteilen kann, zum Beispiel Brille, Heilpraktiker, Zahnersatz und ähnliches.
Bei einem überschaubaren Aufwand ist dies eine nette Geste gegenüber den Mitarbeitern. Allerdings sollte bei einer Beratung begutachtet werden, ob solche Tarife passend für eine langfristige Unternehmensstrategie sind. Zudem sollten sie nicht als vollwertige betriebliche Krankenversicherung, sondern als zusätzlicher Benefit in dieser betrachtet werden.
● Wer zahlt die Beiträge?
Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, wie die betriebliche Krankenversicherung finanziert werden kann:
Nur im Falle eines Jobwechsels bzw. einer Kündigung kann der bKV-Vertrag in einen arbeitnehmerfinanzierten Vertrag umgewandelt werden.
Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, kann die betriebliche Krankenversicherung sozusagen in eine private Krankenversicherung für den Mitarbeiter umgewandelt werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer fortan die Kosten selbst trägt. Jedoch hat dies dennoch einen entscheidenden Vorteil: Den Versicherungsschutz erhält er ohne erneute Gesundheitsprüfung und damit immer noch leichter, als auf dem freien PKV-Markt.
● Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung
Die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung sind abhängig vom gewählten Tarif. Zu den beliebtesten Leistungen zählen Zahnersatz, Zuschüsse zur Sehhilfe und ein erweitertes Krankentagegeld. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, aus mehreren Leistungsbausteinen die optimale Zusatzversicherung für seine Mitarbeiter zu wählen.
- Zahnersatz
Die betriebliche Krankenzusatzversicherung kann beispielsweise 40 Prozent der Zuschüsse zum Zahnersatz absichern. Zu den Leistungen gehören unter anderem auch:
-- Zahnvorsorge
-- Füllungen
-- Prophylaxe
-- Paradontosebehandlungen
-- Wurzelbehandlungen
- Vorsorgeuntersuchungen
Wählt man diese Option, kann man bestimmte Vorsorgeuntersuchungen zu 100 Prozent von der betrieblichen Krankenversicherung bezahlt bekommen.
- Auslandskrankenversicherung
Fährt der Arbeitnehmer in den Urlaub, kann er über die betriebliche Krankenversicherung eine Auslandskrankenversicherung abschließen, inklusive Rücktransport bei acht Wochen Reisedauer.
- Sehhilfe
Viele Tarife der betrieblichen Krankenversicherung funktionieren wie eine Brillenversicherung und übernehmen die Bezahlung einer Sehhilfe bis zu 100 Prozent (max. 150 Euro). Dazu gehören neben Brillen auch Kontaktlinsen.
- Krankentagegeld
Die betriebliche Krankenversicherung bietet eine private Ergänzung zum gesetzlichen Krankentagegeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Somit erhält man hier eine sog. Krankentagegeldversicherung.
- Heilpraktiker
Zum zusätzlichen Schutz der betrieblichen Krankenversicherung kann auch die Zuzahlung in Höhe von 70 Prozent für Behandlungen beim Heilpraktiker gewählt werden. Diese Heilpraktikerversicherung schließt auch Arzneimittel mit ein.
● Care-Management
Einige Versicherer bieten Arbeitgebern im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung auch ein sogenanntes Care Management an. So erhalten Arbeitgeber eine umfassende Unterstützung bei der Gesunderhaltung ihrer Mitarbeiter, um krankheitsbedingte Fehlzeiten und die damit verbundenen Kosten zu verringern. Dabei wird sowohl ein präventiver als auch ein reintegrativer Ansatz verfolgt.
- Präventiv: Sensibilisierung von Mitarbeitern und Personalverantwortlichen für
Gesundheits-, Arbeitsplatz-, Ergonomie- sowie Sozialfragen mit entsprechenden
Schulungen und Beratungen in diesen Bereichen.
- Reintegrativ: Aktive persönliche Unterstützung und Begleitung von erkrankten
Mitarbeitern auf dem Weg zurück an ihren Arbeitsplatz.
Ein gutes Care Management sollte zusätzlich einen besonderen Blick auf die psychische Gesundheit der Mitarbeiter und mögliche psychische Belastungen am Arbeitsplatz haben. Wichtig sind dabei unter anderem Schulungen für Führungskräfte, die ihnen sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen ihrer Verantwortung aufzeigen, Leitfäden zur Gesprächsführung mit betroffenen Mitarbeitern geben und durch vermitteln von Hintergrundwissen helfen, Warnsignale frühzeitig zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.
Denn die Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt und lagen im Jahr 2022 bei durchschnittlich 35,4 Tagen. Je früher psychische Belastungen erkannt werden und betroffene Mitarbeiter Unterstützung erhalten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, ihre Arbeitskraft zu erhalten oder wiederherzustellen.
● Wie funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung?
Die betriebliche Krankenversicherung ist als eine Art Gruppenversicherung anzusehen, die entweder für die gesamte Belegschaft oder aber für eine bestimmte Personengruppe wie Angestellte oder Führungskräfte abgeschlossen werden kann. Im Falle des Versicherungsabschlusses agiert der Arbeitgeber stets als Vertragspartner. Anders sieht es bei der Kommunikation aus. Diese findet immer nur zwischen der versicherten Person und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft statt.
Bei der betrieblichen Krankenversicherung handelt es sich in erster Linie um unterschiedliche private Einzel-Zusatzversicherungen, die eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergeben. Damit genießen Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, Leistungen, die sonst nur Privatpatienten vorbehalten sind.
- Gruppenvertrag
Wie bereits oben beschrieben, muss der Arbeitgeber nicht die komplette Belegschaft über die betriebliche Krankenversicherung absichern. Es kann auch ein Gruppenvertrag für einen bestimmten Personenkreis abgeschlossen oder alle Mitarbeiter in unterschiedliche Gruppenverträge aufgeteilt werden. Dabei muss die Auswahl der Mitarbeiter jedoch nach objektiven Merkmalen durchgeführt werden wie beispielsweise der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten, fest definierten Gruppe (z.B. Abteilungsleiter, kaufmännische Angestellte, etc.).
Ob eine betriebliche Krankenversicherung Gruppenvertrag möglich ist, entscheidet sich vor allem anhand der Mindestanzahl der zu versichernden Arbeitnehmer. Diese ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Zudem muss für alle versicherten Personen der Vertrag zum selben Zeitpunkt beginnen.
Was wird in einem Gruppenvertrag festgehalten?
-- Versicherbare Personenkreis
-- Gewünschte Tarife
-- Verzicht auf Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen
-- Umfang und Voraussetzungen der Versicherung
-- Beitragszahlungen
-- Vertragsbeginn
-- Dauer
-- Kündigung
● Voraussetzungen für eine betriebliche Krankenversicherung
Ihr Unternehmen muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit Sie überhaupt für die Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung abschließen können.
Mindestanzahl an Personen:
Je nach Betriebsgröße und Versicherungsunternehmen gibt es Vorgaben zur Anzahl an zu versichernden Mitarbeitern. In der Regel kann eine betriebliche Krankenversicherung ab zehn teilnehmenden Mitarbeitern abgeschlossen werden. Es gibt Anbieter, bei denen auch Unternehmen mit nur fünf bis neun Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung abschließen können. Dann müssen jedoch alle Mitarbeiter des Unternehmens versichert werden.
Versicherbare Mitarbeiter:
Versichert werden können alle Angestellten, die gesetzlich versichert sind, einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben und die Probezeit bereits absolviert haben.
● Welche Mitarbeiter können nicht in eine betriebliche Krankenversicherung
aufgenommen werden?
- Auszubildende
- geringfügig Beschäftigte
- Zeitrentner
- Werkstudenten
- Praktikanten