Navigation überspringen
WFG Wiki / BWL und Recht

Private Versicherungen -I-

Die betriebliche Krankenversicherung

● Warum ist eine betriebliche Krankenversicherung sinnvoll?

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt häufig nur eine medizinische Grundversorgung ab. Zudem führen Leistungskürzungen dazu, dass gesetzlich Versicherte in bestimmten Bereichen – vor allem beim Zahnersatz – hohe Zuzahlungen leisten müssen. Ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder Sehhilfen müssen sogar komplett aus eigener Tasche bezahlt werden.

Eine betriebliche Krankenversicherung bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse auszubauen. Die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können dabei vom Arbeitgeber individuell angepasst werden.

Auch der Arbeitgeber profitiert von einer solchen Versicherung. Er investiert in die Gesundheit seiner Mitarbeiter und zeigt soziale Verantwortung. Durch regelmäßige Vorsorgeleistungen der betrieblichen Krankenversicherung sinken Krankheits- und Ausfallzeiten der Angestellten deutlich.

Während Arbeitgeber per Gesetz zur Ermöglichung einer betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet sind, stellt die betriebliche Krankenversicherung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. Dies steigert natürlich ebenso die Attraktivität des Unternehmens.

● Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung für den Arbeitgeber

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern verschiedene Zusatzleistungen wie zum Beispiel eine betriebliche Krankenversicherung oder eine betriebliche Unfallversicherung, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen. Dies hat Vorteile für beide Seiten, sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Außerdem ist die betriebliche Krankenversicherung eine sinnvolle Alternative zur Gehaltserhöhung. So zeigt das Unternehmen soziale Verantwortung und investiert in die Gesundheit der Mitarbeiter. Praktisches Extra: Die Ausfallzeiten und die damit verbundenen Kosten sinken deutlich, da die Mitarbeiter sich mehr um ihre Gesundheit und Vorsorge kümmern.

Anders als noch vor einigen Jahren, ist es nicht mehr üblich, dass ein Arbeitnehmer sein komplettes Arbeitsleben bei einem Arbeitgeber bleibt. Mit Blick auf den Fachkräftemangel, beispielsweise im Pflegebereich, ist es für Arbeitgeber zusätzlich wichtig, auf eine starke Mitarbeiterbindung zu setzen. Ein wichtiges und zugleich kostengünstiges Instrument der Mitarbeiterbindung sowie Mitarbeiterfindung kann dabei eine betriebliche Krankenversicherung sein. Denn so wird den Arbeitnehmern ein sofort wahrnehmbarer Mehrwert geboten und Arbeitgeber profitieren von gesunden und zufriedenen Mitarbeitern, die sich mit ihrem Unternehmen identifizieren. Zudem wird die Attraktivität nicht nur gegenüber bestehenden Mitarbeitern gesteigert. Auch bei der Suche nach neuen Fachkräften kann das Angebot einer betrieblichen Krankenversicherung der entscheidende Pluspunkt sein.

Was muss der Arbeitgeber tun? Er muss zu Vertragsbeginn lediglich alle zu versichernden Mitarbeiter anmelden. Scheiden Mitarbeiter aus oder kommen neue hinzu, genügt eine kurze Mitteilung an den Versicherer. Sollten Angestellte in entgeltfreie Zeiten wie beispielsweise Elternzeit gehen, kann der Arbeitgeber gegen Aufschlag eine Beitragsbefreiung vereinbaren.

Ein großer Vorteil: Sie als Arbeitgeber entscheiden über Produktanbieter und Tarif – die Wahl liegt bei Ihnen. Damit entscheiden Sie auch über Vertragskonditionen und Höhe der Versicherungsprämien.

- Vorteile

-- Attraktivität des eigenen Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt steigt

-- Bindung von qualifizierten Mitarbeitern

-- Bündelrabatte bei mehreren Personen

-- Beitragszahlungen können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden

-- Wenig Verwaltungsaufwand: Das Versicherungsunternehmen kümmert sich um alles

-- Beitragsbefreiung bei entgeltfreien Zeiten

-- Ausfallzeiten der Mitarbeiter sinken, Produktivität und Zufriedenheit steigen

-- Sinnvolle Alternative zur Gehaltserhöhung

- Nachteile

-- Steuerliche Behandlung erfordert Überlegungen, welches Besteuerungsmodell für 
     das Unternehmen und den Arbeitnehmer am günstigsten ist. Eventuell wird mehr 
     administrativer Aufwand fällig.

● Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung für den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer profitiert von zahlreichen Vorteilen, wenn sein Chef ihm eine betriebliche Krankenversicherung ermöglicht. Durch eine betriebliche Krankenversicherung genießt der Arbeitnehmer verschiedene Zusatzleistungen, die sonst nur eine private Krankenversicherung (PKV) anbietet. Dazu gehören zum Beispiel:

- erweiterte Kostenübernahmen bei Zahnbehandlungen

- gesonderte Bezuschussungen für Sehhilfen

- Behandlungen beim Heilpraktiker

- Aufstockungen zum gesetzlichen Krankentagegeld

Die Absicherung über eine betriebliche Krankenversicherung hat einen immensen Vorteil für den Arbeitnehmer, denn er hat so bessere Chancen auf solide Gesundheitsleistungen, als auf dem freien PKV-Markt. Eine betriebliche Krankenversicherung bietet im Gegensatz zu einer privaten Krankenversicherung eine garantierte Aufnahme.

Die einzigen Voraussetzungen, die ein Arbeitnehmer erfüllen muss, sind:

  1. Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
  2. unbefristeter Arbeitsvertrag

Weitere Vorteile sind keine Gesundheitsprüfung und auch keine Wartezeiten.

Gerade bei der Gesundheitsprüfung spielt die betriebliche Krankenversicherung ihre Vorteile voll aus. Eine Gesundheitsprüfung entfällt in der Regel vollständig oder ist zumindest stark vereinfacht.

Zum Vergleich: Wer eine private Krankenversicherung oder eine Krankenzusatzversicherung abschließen will, muss Fragen des Versicherers zu eventuellen Vorerkrankungen penibel beantworten. Bei jedem noch so kleinen Trick oder Fehler verliert er seinen Versicherungsschutz. Außerdem erhöhen bestehende Krankheiten bei privaten Policen das Risiko und damit den Preis für den Versicherten. Bei der betrieblichen Krankenversicherung ist das nicht der Fall.

Bei der betrieblichen Krankenversicherung gibt es keine Wartezeiten. Bei Bedarf kann der Mitarbeiter den Schutz der Krankenzusatzversicherung sofort in Anspruch nehmen.

Zum Vergleich: Wird privat eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen, gelten Wartezeiten. Der Versicherte muss entsprechend der jeweiligen Wartezeit Beiträge zahlen, kann seine Zusatzpolice aber noch nicht in Anspruch nehmen.

Nicht nur der Arbeitnehmer kann in die betriebliche Krankenversicherung aufgenommen werden, sondern mit ihm auch sein Ehepartner und seine Kinder. So erhalten sie den Krankenschutz zu weitaus günstigeren Bedingungen. Ferner bleiben Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in der betrieblichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Die Beiträge für Familienmitglieder werden in den meisten Fällen jedoch vom Arbeitnehmer gezahlt, nicht vom Arbeitgeber.

- Vorteile

-- Zusatzleistungen auf dem Niveau einer PKV

-- Bessere medizinische Versorgung schließt Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkasse

-- Keine Wartezeiten

-- Aufnahmegarantie und keine bzw. vereinfachte Gesundheitsprüfung

-- Besseres Preis-Leistungs-Verhältnis als bei einem privaten Abschluss

-- Arbeitgeber zahlt in der Regel die Versicherungsbeiträge

-- Ehe-/Lebenspartner und Kinder können günstig mitversichert werden

- Nachteile

-- Möglicherweise hohe Versicherungsbeiträge bei Austritt aus dem Unternehmen (einige 
     Versicherer bieten jedoch dennoch günstigere Konditionen als bei einem privaten 
     Abschluss an, wenn der Vertrag bei Austritt aus der Firma auf den Mitarbeiter 
     umgeschrieben wird).

-- Sabbatjahr bzw. Elternzeit verpflichtet eventuell Zahlung des gesamten 
     Versicherungsbeitrags, es sei denn, der Arbeitgeber hat mit dem Versicherer eine
     Beitragsbefreiungsoption bei entgeltfreien Zeiten vereinbart.

Hinweis:

Entscheidet sich ein Arbeitnehmer dazu, die Firma zu verlassen – oder geht in den Ruhestand – dann kann der Vertrag auf ihn umgeschrieben werden. Unter Umständen verändern sich dadurch die Konditionen. In jedem Fall zahlt der Arbeitnehmer nun den Beitrag, den vorher sein Arbeitgeber übernommen hat. Das Gleiche passiert in der Regel auch, wenn die Firma Insolvenz anmeldet.

● Kosten einer betrieblichen Krankenversicherung 

Die betriebliche Krankenversicherung ist modular aufgebaut, d.h. die einzelnen Krankenzusatzleistungen können als Bausteine hinzugewählt werden.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

- Betriebsgröße 
- Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter
- Mitarbeiter sollen einheitlich oder in Gruppen versichert werden
- Gewünschte Krankenzusatzleistungen

Die Kosten einer betrieblichen Krankenversicherung sind pauschal im Voraus schwer zu bestimmen, da es hier neben der Wahl des konkreten Tarifs auch auf steuerliche Aspekte ankommt. Zentrale Fragen sind etwa: Erhalten die Mitarbeiter bereits Sachwertzuwendungen? Wenn ja, haben diese Zuwendungen die 50-Euro-Freigrenze bereits erreicht oder ist noch „Luft“? Wenn die Sachwertzuwendungen bereits ausgeschöpft sind, ist das Unternehmen bereit zu investieren? Denn dies würde bedeuten, dass der Arbeitgeber zusätzliche Steuern und Sozialabgaben zahlt, damit verdoppeln sich ungefähr die Kosten.

Zurzeit werden am Markt sogenannte Budgettarife immer populärer. Hierbei erhält der Mitarbeiter ein jährliches Maximalbudget, dass er auf verschiedene Bereiche frei verteilen kann, zum Beispiel Brille, Heilpraktiker, Zahnersatz und ähnliches.

Bei einem überschaubaren Aufwand ist dies eine nette Geste gegenüber den Mitarbeitern. Allerdings sollte bei einer Beratung begutachtet werden, ob solche Tarife passend für eine langfristige Unternehmensstrategie sind. Zudem sollten sie nicht als vollwertige betriebliche Krankenversicherung, sondern als zusätzlicher Benefit in dieser betrachtet werden.

● Wer zahlt die Beiträge?

Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, wie die betriebliche Krankenversicherung finanziert werden kann:

  1. Arbeitnehmerfinanziert:
    Hier schließt der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag für seine Mitarbeiter und hat darüber hinaus nichts mehr mit dem Vorgang zu tun. Der Arbeitnehmer entscheidet, welche Leistungen er möchte und zahlt die Beiträge selbst. Diese Variante wird allerdings seltener angeboten.
  2. Arbeitgeberfinanziert:
    Diese Variante tritt häufiger auf. Hier schließt der Arbeitgeber den Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen ab, tritt als Versicherungsnehmer auf und zahlt die Beiträge komplett.

Nur im Falle eines Jobwechsels bzw. einer Kündigung kann der bKV-Vertrag in einen arbeitnehmerfinanzierten Vertrag umgewandelt werden.

Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, kann die betriebliche Krankenversicherung sozusagen in eine private Krankenversicherung für den Mitarbeiter umgewandelt werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer fortan die Kosten selbst trägt. Jedoch hat dies dennoch einen entscheidenden Vorteil: Den Versicherungsschutz erhält er ohne erneute Gesundheitsprüfung und damit immer noch leichter, als auf dem freien PKV-Markt.

● Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung 

Die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung sind abhängig vom gewählten Tarif. Zu den beliebtesten Leistungen zählen Zahnersatz, Zuschüsse zur Sehhilfe und ein erweitertes Krankentagegeld. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, aus mehreren Leistungsbausteinen die optimale Zusatzversicherung für seine Mitarbeiter zu wählen.

- Zahnersatz

Die betriebliche Krankenzusatzversicherung kann beispielsweise 40 Prozent der Zuschüsse zum Zahnersatz absichern. Zu den Leistungen gehören unter anderem auch:

-- Zahnvorsorge
-- Füllungen
-- Prophylaxe
-- Paradontosebehandlungen
-- Wurzelbehandlungen

- Vorsorgeuntersuchungen

Wählt man diese Option, kann man bestimmte Vorsorgeuntersuchungen zu 100 Prozent von der betrieblichen Krankenversicherung bezahlt bekommen.

- Auslandskrankenversicherung

Fährt der Arbeitnehmer in den Urlaub, kann er über die betriebliche Krankenversicherung eine Auslandskrankenversicherung abschließen, inklusive Rücktransport bei acht Wochen Reisedauer.

- Sehhilfe

Viele Tarife der betrieblichen Krankenversicherung funktionieren wie eine Brillenversicherung und übernehmen die Bezahlung einer Sehhilfe bis zu 100 Prozent (max. 150 Euro). Dazu gehören neben Brillen auch Kontaktlinsen.

- Krankentagegeld

Die betriebliche Krankenversicherung bietet eine private Ergänzung zum gesetzlichen Krankentagegeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Somit erhält man hier eine sog. Krankentagegeldversicherung.

- Heilpraktiker

Zum zusätzlichen Schutz der betrieblichen Krankenversicherung kann auch die Zuzahlung in Höhe von 70 Prozent für Behandlungen beim Heilpraktiker gewählt werden. Diese Heilpraktikerversicherung schließt auch Arzneimittel mit ein.

● Care-Management

Einige Versicherer bieten Arbeitgebern im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung auch ein sogenanntes Care Management an. So erhalten Arbeitgeber eine umfassende Unterstützung bei der Gesunderhaltung ihrer Mitarbeiter, um krankheitsbedingte Fehlzeiten und die damit verbundenen Kosten zu verringern. Dabei wird sowohl ein präventiver als auch ein reintegrativer Ansatz verfolgt.

- Präventiv: Sensibilisierung von Mitarbeitern und Personalverantwortlichen für
   Gesundheits-, Arbeitsplatz-, Ergonomie- sowie Sozialfragen mit entsprechenden
   Schulungen und Beratungen in diesen Bereichen.

- Reintegrativ: Aktive persönliche Unterstützung und Begleitung von erkrankten
   Mitarbeitern auf dem Weg zurück an ihren Arbeitsplatz.

Ein gutes Care Management sollte zusätzlich einen besonderen Blick auf die psychische Gesundheit der Mitarbeiter und mögliche psychische Belastungen am Arbeitsplatz haben. Wichtig sind dabei unter anderem Schulungen für Führungskräfte, die ihnen sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen ihrer Verantwortung aufzeigen, Leitfäden zur Gesprächsführung mit betroffenen Mitarbeitern geben und durch vermitteln von Hintergrundwissen helfen, Warnsignale frühzeitig zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.

Denn die Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt und lagen im Jahr 2022 bei durchschnittlich 35,4 Tagen. Je früher psychische Belastungen erkannt werden und betroffene Mitarbeiter Unterstützung erhalten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, ihre Arbeitskraft zu erhalten oder wiederherzustellen.

● Wie funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung?

Die betriebliche Krankenversicherung ist als eine Art Gruppenversicherung anzusehen, die entweder für die gesamte Belegschaft oder aber für eine bestimmte Personengruppe wie Angestellte oder Führungskräfte abgeschlossen werden kann. Im Falle des Versicherungsabschlusses agiert der Arbeitgeber stets als Vertragspartner. Anders sieht es bei der Kommunikation aus. Diese findet immer nur zwischen der versicherten Person und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft statt.

Bei der betrieblichen Krankenversicherung handelt es sich in erster Linie um unterschiedliche private Einzel-Zusatzversicherungen, die eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergeben. Damit genießen Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, Leistungen, die sonst nur Privatpatienten vorbehalten sind.

- Gruppenvertrag

Wie bereits oben beschrieben, muss der Arbeitgeber nicht die komplette Belegschaft über die betriebliche Krankenversicherung absichern. Es kann auch ein Gruppenvertrag für einen bestimmten Personenkreis abgeschlossen oder alle Mitarbeiter in unterschiedliche Gruppenverträge aufgeteilt werden. Dabei muss die Auswahl der Mitarbeiter jedoch nach objektiven Merkmalen durchgeführt werden wie beispielsweise der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten, fest definierten Gruppe (z.B. Abteilungsleiter, kaufmännische Angestellte, etc.).

Ob eine betriebliche Krankenversicherung Gruppenvertrag möglich ist, entscheidet sich vor allem anhand der Mindestanzahl der zu versichernden Arbeitnehmer. Diese ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Zudem muss für alle versicherten Personen der Vertrag zum selben Zeitpunkt beginnen.

Was wird in einem Gruppenvertrag festgehalten?

-- Versicherbare Personenkreis
-- Gewünschte Tarife
-- Verzicht auf Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen
-- Umfang und Voraussetzungen der Versicherung
-- Beitragszahlungen
-- Vertragsbeginn
-- Dauer
-- Kündigung

● Voraussetzungen für eine betriebliche Krankenversicherung

Ihr Unternehmen muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit Sie überhaupt für die Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung abschließen können.

Mindestanzahl an Personen:
Je nach Betriebsgröße und Versicherungsunternehmen gibt es Vorgaben zur Anzahl an zu versichernden Mitarbeitern. In der Regel kann eine betriebliche Krankenversicherung ab zehn teilnehmenden Mitarbeitern abgeschlossen werden. Es gibt Anbieter, bei denen auch Unternehmen mit nur fünf bis neun Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung abschließen können. Dann müssen jedoch alle Mitarbeiter des Unternehmens versichert werden.

Versicherbare Mitarbeiter:
Versichert werden können alle Angestellten, die gesetzlich versichert sind, einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben und die Probezeit bereits absolviert haben.

● Welche Mitarbeiter können nicht in eine betriebliche Krankenversicherung 
    aufgenommen werden?

- Auszubildende
- geringfügig Beschäftigte
- Zeitrentner
- Werkstudenten
- Praktikanten

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

Vielleicht auch interessant?

Abschreibung (AfA)

Im Rechnungswesen bezeichnet man die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen, die bei Anlage- oder Umlaufvermögensgegenständen auftreten, als Abschreibung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

- Was sind überhaupt allgemeine Geschäftsbedingungen? -

Alternative Finanzierung -A-

- Finanzierung im Wandel -

Alternative Finanzierung -B-

- Crowdfunding -

Alternative Finanzierung -C-

- Factoring - Keine Zahlungsausfälle -

Alternative Finanzierung -D-

- Leasing - Statt kaufen und finanzieren -

Alternative Finanzierung -E-

- Mietkauf - Erst mieten, dann kaufen -

Alternative Finanzierung -F-

- Borrowing Base. Eine Alternative zum klassischen Betriebsmitteldarlehen -

Alternative Finanzierung -G-

- Business Angels – Mehr als nur Geldgeber -

Alternative Finanzierung -H-

- Lieferantenkredit – Eine teure Finanzierungsalternative -

Alternative Finanzierung -I-

- Einkaufsfinanzierung einmal anders -

Arbeitsrecht -A-

- Allgemeines zum Arbeitsrecht -

Arbeitsrecht -B-

- Normenhierarchie im Arbeitsrecht -

Arbeitsrecht -C-

- Abgrenzung: Werksvertrag-Dienstvertrag-Arbeitsvertrag -

Arbeitsrecht -D-

- Arbeitsentgelte -

Arbeitsrecht -E-

- Die wichtigsten Rechte und Pflichten -

Arbeitsrecht -F-

- Der Arbeitsvertrag -

Arbeitsrecht -G-

- Beendigung des Arbeitsverhältnissses -

Arbeitsrecht -H-

- Der Ausbildungsvertrag -

Arbeitsrecht -I-

- Die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses -

Arbeitsrecht -J-

- Rechtsgrundlagen der Ausbildung -

Arbeitsrecht -K-

- Rechte und Pflichten des Auszubildenden und des Ausbilders -

Arbeitsrecht -L-

- Besonderheiten im Jugendschutzgesetz -

Arbeitsrecht -M-

- Der Betriebsrat -

Arbeitsrecht -N-

- Mitbestimmung von Jugend- und Ausbildungsvertretung -

Arbeitsrecht -O-

- Das Arbeitsgericht -

Arbeitsrecht -P-

- Das Tarifvertragsrecht -

Arbeitsrecht -Q-

- Aufbau und Wirkung des Tarifvertrages -

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -A-

Maßnahmen im Sanierungsfall

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -B-

Maßnahmen im Insolvenzfall

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -C-

Betriebsübernahme (§ 613 a BGB)

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -D-

Tipps für Arbeitnehmer

Berufsrecht -A-

- Berufsfreiheit -

Berufsrecht -B-

- Schutzbereich der Berufsfreiheit -

Berufsrecht -C-

- Eingriff in die Berufsfreiheit -

Berufsrecht -D-

- Beschränkungen der Berufsfreiheit -

Berufsrecht -E-

- Berufsrecht der freien Berufe -

Berufsrecht -F-

- Berufsverbot -

Betriebliche Steuern -A-

- Umsatzsteuer -

Betriebliche Steuern -B-

- Gewerbesteuer -

Betriebliche Steuern -C-

- Lohnsteuer -

Betriebliche Steuern -D-

- Grundsteuer -

Betriebliche Versicherungen -A-

- Aufbau eines Risikomanagements -

Betriebliche Versicherungen -B-

- Betriebliche Absicherung, ein unbedingtes Muss! -

Betriebliche Versicherungen -C-

- Betriebshaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -D-

- Produkthaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -E-

- Umwelthaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -F-

- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -G-

- Vertrauensschadenversicherung -

Betriebliche Versicherungen -H-

- Berufshaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -I-

- Betriebliche Rechtschutzversicherung -

Betriebliche Versicherungen -J-

- Betriebsunterbrechungsversicherung -

Betriebliche Versicherungen -K-

- Betriebsunterbrechungsversicherung für Maschinen -

Betriebliche Versicherungen -L-

- Betriebliche Versicherungen -

Betriebliche Versicherungen -M-

- Ertragsausfallversicherung -

Betriebliche Versicherungen -N-

- Cyper-Versicherung -

Betriebliche Versicherungen -O-

- Elektronik-Versicherung -

Betriebliche Versicherungen -P-

- Feuerversicherung -

Betriebliche Versicherungen -Q-

- Gewerbegebäudeversicherung -

Betriebliche Versicherungen -R-

- Geschäftsinhaltsversicherung -

Betriebliche Versicherungen -S-

- Schlüsselkraftversicherung -

Betriebliche Versicherungen -T-

- Sonstige Sachversicherung -

Betriebliche Versicherungen -U-

- Versicherungstechnische Aspekte: Versicherungsvertrag -

Betriebliche Versicherungen -V-

- Versicherungstechnische Aspekte: Schadensregulierung -

Betriebliche Versicherungen -W-

- Versicherungstechnische Aspekte: Ermittlung der Deckungssumme -

Betriebliche Versicherungen -X-

- Versicherungstechnische Aspekte: Die wichtigsten Wertebegriffe der Versicherer -

Das Arbeitnehmererfindungsrecht

Unter dem Arbeitnehmererfindungsgesetz fallen alle dienstlichen technischen Erfindungen von abhängig Beschäftigten in Unternehmen oder im öffentlichen Dienst, auch an Universitäten und staatlichen Forschungseinrichtungen

Das betriebliche Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die systematische und zielorientierte Steuerung aller betrieblichen Prozesse

Das Lieferkettengesetz

Wer ist betroffen?

Das Patentanmeldeverfahren -A-

Die Behörden des gewerblichen Schutzes

Das Patentanmeldeverfahren -B-

Das nationale Anmeldeverfahren

Das Patentanmeldeverfahren -C-

-Das europäische Anmeldeverfahren-

Das Patentanmeldeverfahren -D-

-Das Weltanmeldeverfahren (PCT-Verfahren)-

Das Patentanmeldeverfahren -E-

- Der Patentanwalt -

Das Schutzrecht als Wirtschaftsgut

- Das Verbietungsrecht -

Datenschutz im Unternehmen

Bei nicht Beachtung der Datenschutzgrundverordnung drohen empfindliche Strafen!

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -A-

- Der Insolvenzplan -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -B-

- Die Bestandteile des Insolvenzplans -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -C-

- Muster eines Insolvenzplans -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -D-

- Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -E-

- Sanierungseffekte eines Insolvenzplans -

Der Liquiditätskompass -A-

- Die BWA-Auswertung -

Der Liquiditätskompass -B-

- Basiswissen Bilanzanalyse -

Der Liquiditätskompass -C-

- Eine Bilanzanalyse am praktischen Beispiel -

Der Liquiditätskompass -D-

- Die Liquiditätsplanung -

Die Durchsetzung von Schutzrechten -A-

Der Schutzinhaber

Die Durchsetzung von Schutzrechten -B-

Der Schutz Dritter vor ungerechtfertigten Schutzrechten

Ehevertrag

- Eine Maßnahme zur Unternehmenssicherung -

Einkommensteuer -A-

Allgemeines zur Einkommensteuer

Einkommensteuer -B-

Die sieben Einkunftsarten

Einkommensteuer -C-

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

Einkommensteuer -D-

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

Einkommensteuer -E-

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkommensteuer -F-

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Einkommensteuer -G-

Einkünfte aus Gewerbebetriebe

Einkommensteuer -H-

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkommensteuer -I-

Sonstige Einkünfte

Einkommensteuer -J-

Ermittlung der Steuerschuld

Einkommensteuer -K-

Steuerfreie und steuerermäßigte Einkommen

Einkommensteuer -L-

Werbekosten

Einkommensteuer -M-

Sonderausgaben

Einkommensteuer -N-

Außergewöhnliche Belastungen

Einkommensteuer -O-

Verlustrücktrag und Verlustvortrag

Einkommensteuer -P-

Sachbezüge

Einkommensteuer -Q-

Veranlagungsformen

Einkommensteuer -R-

Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -A-

Betriebliche Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Liquidität

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -B-

Liquiditätszufuhr durch Eigenkapital

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -C-

Die Unterstützung der Hausbank

Forderungsmanagement bei KMUs -A-

- Begriffsbestimmung -

Forderungsmanagement bei KMUs -B-

-Aufgaben des Forderungsmanagements-

Forderungsmanagement bei KMUs -C-

- Kundenverhalten -

Forderungsmanagement bei KMUs -D-

- Die Bonitätsprüfung der Kunden -

Forderungsmanagement bei KMUs -E-

- Sicherung von Forderungen -

Forderungsmanagement bei KMUs -F-

- Der Einzug von Forderungen. Forderungsverzug -

Forderungsmanagement bei KMUs -G-

- Der Einzug von Forderungen. Verzugszinsen und Ersatz Verzögerungsschaden -

Forderungsmanagement bei KMUs -H-

- Der Einzug von Forderungen. Das außergerichtliche Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -I-

- Der Einzug von Forderungen. Das Inkasso-Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -J-

- Der Einzug von Forderungen. Das gerichtliche Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -K-

- Der Einzug von Forderungen. Das europäische Mahnverfahren

Forderungsmanagement bei KMUs -L-

- Zehn Tipps für ein stabiles Forderungsmanagement -

Gewerbliche Schutzrechte -A-

- Wirtschaftliche Bedeutung-

Gewerbliche Schutzrechte -B-

- Übersicht: Gewerbliche Schutzrecht -

Gewerbliche Schutzrechte -C-

- Die nationalen Schutzrechte. Das Patent -

Gewerbliche Schutzrechte -D-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Gebrauchsmusterschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -E-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Markenschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -F-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Geschmacksmusterschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -G-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Topographienschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -H-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Urheberschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -I-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Sorten- und Artenschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -J-

- Die Auslandschutzrechte. Das Europapatent -

Gewerbliche Schutzrechte -K-

- Die Auslandschutzrechte. Das europäische Gemeinschaftspatent -

Gewerbliche Schutzrechte -L-

-Die Auslandschutzrechte. Das Weltpatent-

Insolvenzrecht -A-

- Kleine Einführung -

Insolvenzrecht -B-

- Historie -

Insolvenzrecht -C-

- Gliederung Insolvenzordnung -

Insolvenzrecht -D-

- Insolvenzgründe -

Insolvenzrecht -E-

- Das Insolvenzverfahren -

Insolvenzrecht -F-

- Der Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens -

Insolvenzrecht -G-

- Wichtige Begriffe des Insolvenzverfahrens -

Insolvenzrecht -H-

- Sonstige Problemfälle -

Insolvenzrecht -I-

- Besonderheiten der Verbraucherinsolvenz -

Kapitalertragsteuer

- Was ist die Kapitalertragsteuer? -

Körperschaftsteuer -A-

- Steuerpflicht -

Körperschaftsteuer -B-

- Verdeckte Gewinnausschüttung -

Körperschaftsteuer -C-

- Verdeckte Einlagen -

Körperschaftsteuer -D-

- Abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen -

Körperschaftsteuer -E-

- Berechnung der Körperschaftsteuer -

Körperschaftsteuer -F-

- Gewinnermittlung -

Körperschaftsteuer -G-

- Beteiligung an einer Kaptalgesellschaft (Dividenden) -

Körperschaftsteuer -H-

- Beteiligung an einer Kaptalgesellschaft (Verkauf) -

Körperschaftsteuer -I-

- Vermögensbewertung -

Körperschaftsteuer -J-

- Sonderbetriebsvermögen / Mitunternehmerschaft -

Patentrechtsschutzversicherung

- Streitigkeiten auf Rechtsgebieten abdecken -

Preisangabenverordnung

- Preise richtig darstellen, sonst drohen Bußgeld -

Private Versicherungen -A-

- Die Kranken- und Pflegeversicherung Dringend notwendig -

Private Versicherungen -B-

- Die gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -C-

- Die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -D-

- Selbständige und die gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -E-

- Die private Krankenversicherung -

Private Versicherungen -F-

- Was tun, wenn die private Krankenversicherung nicht zahlt? -

Private Versicherungen -G-

- Medizinische Notwendigkeit -

Private Versicherungen -H-

- Abrechnung in der privaten Krankenversicherung -

Private Versicherungen -J-

- Die Steuer und die betriebliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -K-

- Die private Krankenzusatzversicherung -

Private Versicherungen -L-

- Die private Berufsunfähigkeitsversicherung -

Private Versicherungen -M-

- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung -

Private Versicherungen -N-

- Die private Unfallversicherung -

Private Versicherungen -O-

- Die gesetzliche Unfallversicherung -

Private Versicherungen -P-

- Die betriebliche Unfallversicherung -

Private Versicherungen -Q-

- Allgemeines zur Rentenversicherung -

Private Versicherungen -R-

- Die gesetzliche Rentenversicherung (Basisvorsorge) -

Private Versicherungen -S-

- Die staatliche geförderte Altersvorsorge (Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge) -

Private Versicherungen -T-

- Staatlich nichtgeförderte Altersvorsorge (Private Vorsorge) -

Private Versicherungen -U-

- Andere Formen der Altersvorsorge -

Private Versicherungen -V-

- Rentenbesteuerung -

Private Versicherungen -W-

- Arbeitslosenversicherung -

Sanierungskonzept -A-

- Ein Weg aus der Unternehmenskrise -

Sanierungskonzept -B-

- Voraussetzungen für eine Sanierung -

Sanierungskonzept -C-

- Sanierungsprüfung durch die Hausbank -

Sanierungskonzept -D-

- Sanierungskonzept -

Sanierungskonzept -E-

- Sanierungskonzeptmuster -

Sanierungskonzept -F-

- Beurteilung eines Sanierungskonzeptes -

Sanierungskonzept -G-

- Ablauf einer Unternehmenssanierung -

Unternehmen ohne Notfall- oder Nachfolgeregelung

- Wer führt das Unternehmen, wer ist der Nachfolger, die Nachfolgerin im Todesfall? -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -A-

- Früh erkennen heißt früh handeln -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -B-

- Begriffsbestimmung Krise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -C-

- Krisenursachen -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -D-

- Verlauf einer Unternehmenskrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -E-

- Krisensymptome aus der Sicht des Unternehmensumfeldes -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -F-

- Früherkennung -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -G-

- Frühwarnsysteme -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -H-

- Früherkennung der Strategiekrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -I-

- Früherkennung der Ertrags- und Rentabilitätskrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -J-

- Früherkennung der Liquiditätskrise -