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Innovation -N-

KMU Innovationsförderung 

Innovationsförderung ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) entscheidend, um ihre wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit voranzutreiben. In einer Zeit, in der Innovationen den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen können, ist es unerlässlich, dass KMUs effektive Wege finden, um ihre innovativen Ideen zu finanzieren und umzusetzen.

Die finanzielle Unterstützung von KMUs bei der Umsetzung innovativer Projekte ist entscheidend, da sie oft nicht über die gleichen Ressourcen verfügen wie große Unternehmen. Durch gezielte Förderprogramme und finanzielle Anreize können KMUs dazu ermutigt werden, in innovativen Ideen zu investieren und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Diese Investitionen tragen nicht nur zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen bei, sondern haben langfristig auch positive Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft.

Von der Förderung profitieren in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Vorwiegend liegt die KMU-Definition gemäß EU zugrunde:

 

Beschäftige

Umsatz

Bilanzsumme

Kleine Unternehmen

bis 49

bis 10 Mio. Euro

bis 10 Mio. Euro

Mittlere Unternehmen

bis 249

bis 50 Mio. Euro

bis 43 Mio. Euro

Kleinstunternehmen

bis 9

bis 2 Mio. Euro

bis 2 Mio. Euro

Es gilt: Zwei Kriterien müssen erfüllt werden. Entweder Beschäftigte und Umsatz oder Beschäftigte und Bilanzsumme.

● Grundsätzlich sind folgende Maßnahmen nicht förderfähig:

- Keine Förderung für die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben
Projekte, die darauf abzielen, gesetzliche Verpflichtungen umzusetzen, können nicht
gefördert werden. Ein Beispiel sind Maßnahmen zur DSGVO.

- Kein Projektbeginn vor der Bewilligung des Fördermittelgebers
Bereits entstandene Kosten können nicht mehr nachträglich gefördert werden. Aber auch Projekte, die Sie beantragt haben, dürfen erst nach der Bewilligung des Projektträgers begonnen werden.
Gut zu wissen: Falls Sie für die Berechnung der Projektkosten Angebote von Dritten vorlegen, achten Sie darauf, dass es ein "unverbindlicher Kostenvoranschlag" ist. Bereits verpflichtende Verträge für beantragte Projekte bedeuten für den Projektträger, dass mit dem Projekt schon begonnen wurde.

- Keine Mehrfachförderung ein und desselben Projektes
Als Unternehmen dürfen Sie durchaus verschiedene Fördermittel für unterschiedliche Projekte nutzen. Nur dürfen nicht einzelne Projekte aus verschiedenen Fördertöpfen bezuschusst werden.
Gut zu wissen: Ein Projekt im Sinne der Förderung ist eine zeitlich definierte FuE-Aktivität. Für Unternehmen bedeuten "Projekte" oft umfangreichere Vorhaben (Digitalisierung des Unternehmens). Mit Blick auf die Förderlandschaft können Sie also - wo es passt - größere Vorhaben in Teilprojekte untergliedern, die dann wieder unterschiedlich gefördert werden können.

- Verbundene Unternehmen
Damit wirklich nur die anvisierten KMU eine Förderung erhalten, wird im Rahmen der Antragstellung geprüft, ob der Antragsteller mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist. Hierbei ist vor allem die Struktur der Anteilseigner wichtig.
Gut zu wissen: Ein verbundenes Unternehmen wird nicht zwingend von der Förderung ausgeschlossen. Aber Förderansprüche können - je nach Konstrukt - reduziert werden.

- De Minimis-Regel
Bestimmte Förderprogramme (nicht alle!) fallen unter die De-Minimis-Beihilfe-Regelung. Innerhalb von drei Jahren dürfen Unternehmen nicht mehr als 300.000 Euro an De-Minimis-Beihilfen erhalten.
Gut zu wissen: Ob ein relevantes Förderprogramm unter die De-Minimis-Beihilfe fällt, sehen Sie in den Richtlinien des jeweiligen Programms.

Die fünf Phasen der Innovationsförderung

- Phase 1: Förderprogrammrecherche

- Phase 2: Antragsvorbereitung

- Phase 3: Antragstellung

- Phase 4: Durchführung

- Phase 5: Auszahlung

- Phase 1: Förderprogrammrecherche

Wie finde ich das richtige Förderprogramm?
Definieren Sie zuerst Ihr Vorhaben bzw. Ihr Projekt. Folgende Fragen helfen dabei, das richtige Programm ins Visier zu nehmen:
-- Betreiben Sie Grundlagenforschung?
-- Setzen Sie den Fokus auf Angewandte Forschung?
-- Ist Ihr Projekt eine experimentelle Entwicklung?
-- Benötigen Sie eine Beratung?
-- Vergeben Sie einen Auftrag an einen externen Dienstleister?
-- Einzelprojekt: Sie entwickeln oder forschen im eigenen Unternehmen?
-- Kooperationsprojekt: Sie entwickeln oder forschen gemeinsam mit anderen
     Unternehmen oder Forschungseinrichtungen?

Tipp: Eine gute Recherchehilfe zu Förderprogrammen bietet die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie können mit diesem Tool verschiedene Förderkriterien
kombinieren und auch zu individuellen Suchbegriffen recherchieren.

Auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie zudem allgemeine Informationen zur Innovationsförderung im Mittelstand. Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt innovative Projekte und Ideen und bietet dazu Förderung in der Forschung an.

- Phase 2: Antragsvorbereitung

-- Richtlinie lesen
Die Richtlinie gibt genaue Informationen zum Förderumfang und zum Bewilligungsprozess.
Auf den Internetseiten des jeweiligen Förderprogrammes und in den Richtlinien finden Sie Informationen zur Antragstellung.
Gut zu wissen: Beachten Sie, dass Förderanträge in der Regel vor dem Beginn eines Vorhabens gestellt werden müssen!
Tipp: Nutzen Sie die Richtlinie, um Ihr Projekt auf die Förderfähigkeit zu überprüfen, aber auch um Ihren Antrag möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten.

-- Musterantrag herunterladen
Auf den Webseiten der Förderprogramme finden Sie oft einen Musterantrag. Dieser zeigt anhand eines Standard-Beispiels, wie der Antrag auszufüllen ist.
Tipp: Nutzen Sie den Musterantrag in der Vorbereitung, damit Sie bei Ihrer eigenen Online-Antragstellung alle wichtigen Zahlen und Angaben nacheinander eintragen können.

-- Nehmen Sie Kontakt zum Projektträger auf!
Im Gespräch können Sie Details zu Ihrem Projekt diskutieren und Feinheiten für Ihren Antrag herausarbeiten.
Nutzen Sie die Richtlinie und den Kontakt zum Projektträger, um Ihr Projekt auf die Förderfähigkeit zu überprüfen, aber auch um Ihren Antrag möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten.

- Phase 3: Antragstellung

Die Anträge werden in der Regel elektronisch gestellt.
Gut zu wissen: Oft müssen die Anträge zusätzlich ausgedruckt, unterzeichnet und postalisch an die Bewilligungsstelle gesendet werden!

-- Ein- und zweistufige Anträge
Prinzipiell wird zwischen einstufigen und zweistufigen Antragsverfahren unterschieden.
Das einstufige Antragsverfahren wird in der Regel für Programme mit kleineren Budgets genutzt. Die Antragsstellung ist einfach, die Entscheidungszeiträume sind vergleichsweise kurz.
Beim zweistufige Antragsverfahren, das vielfach für "größere" Förderprogramme genutzt wird, ist im ersten Schritt das Einreichen einer Projektskizze erforderlich. Anhand dieser kurzen Beschreibung entscheidet der Projektträger, ob Ihr Projekt förderfähig ist. Anschließend erst kann der eigentliche Förderantrag gestellt werden.

-- Projektbeschreibung
Beschreiben Sie Ihr Projekt kurz und prägnant. Nutzen Sie die Richtlinie, um Ihr Projekt möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten.
Neben der Beschreibung des Projekts werden im Antrag auch Informationen zum Unternehmen abgefragt.

Nach Antragseingang erhalten Sie eine Bestätigung des Projektträgers. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt um ggf. einen vorzeitigeren Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Sobald Sie den Förderantrag gestellt haben beginnt die Antragsbearbeitung durch den Projektträger. Diese kann aus unserer Erfahrung zwei bis sechs Monate dauern, teilweise noch länger - insbesondere dann, wenn es viele Rückfragen vom Projektträger gibt oder diese Rückfragen beim Antragsteller untergehen.

Anschließend erhalten Sie eine Förderabsage oder eine Förderzusage, den sogenannten Zuwendungsbescheid.

Gut zu wissen: Beachten Sie unbedingt die Nebenbestimmungen, die Sie mit dem Zuwendungsbescheid erhalten!

-- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglicht Ihnen, auf eigenes Risiko - sprich: "förderunschädlich" - das Projekt zu beginnen.
Gut zu wissen: ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist kein Garant, die Förderung zu erhalten.

Dieser Weg hilft Ihnen, falls Sie nicht zwingend auf die Förderung angewiesen sind oder der Zeitfaktor entscheidender ist, als die Förderzusage.
Sobald Sie den Förderantrag gestellt haben beginnt die Antragsbearbeitung durch den Projektträger. Diese kann aus unserer Erfahrung zwei bis sechs Monate dauern, teilweise noch länger - insbesondere dann, wenn es viele Rückfragen vom Projektträger gibt oder diese Rückfragen beim Antragsteller untergehen.

Nachdem Sie Ihren Förderantrag eingereicht haben, können Sie den "vorzeitigen Maßnahmenbeginn" beim Projektträger beantragen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Projektträger auf.
Die Antragsbearbeitung läuft im Hintergrund weiter. 

Gut zu wissen: Ihr Antrag kann noch immer bewilligt oder abgelehnt werden.

Tipp: Vereinbaren Sie diesen vorzeitigen Maßnahmenbeginn immer schriftlich, um bei
späteren Rückfragen auf der sicheren Seite zu sein.

- Phase 4: Durchführung

Bleiben Sie mit dem Projektträger in Kontakt! Informieren Sie insbesondere, wenn:

-- sich der Projektstart verzögert
-- der Zeitplan nicht eingehalten werden kann
-- sich der Kostenrahmen ändert, wenn Kosten also höher oder niedriger als geplant sind
-- sich die Zuordnung der Kostenkategorien (z.B. Personal / Technik / Entwicklung /
     Marketing / ...) ändert; dies ist besonders bei "großen" Programmen wie ZIM relevant
-- das Projekt abgebrochen wird
-- das Projekt nicht begonnen wird

- Phase 5: Auszahlung

Die Auszahlung der Zuschüsse der Innovationsförderprogramme von Bund und Ländern erfolgt nach Abschluss des gesamten Projektes. Eine Teilauszahlung ist in der Regel nicht möglich (anders bei EU-Projekten).

Zur Auszahlung muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Gut zu wissen: der Verwendungsnachweis ist zwingend notwendig. Nur Rechnungen einzureichen genügt nicht.
Oft ist ein einfacher Nachweis bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ausreichend.
Andere Förderprogramme verlangen, dass Originalbelege mit Zahlungsnachweis eingereicht werden.
Beachte Sie die Fristen, innerhalb derer der Verwendungsnachweis eingereicht werden muss. Diese Fristen sind nicht programmeinheitlich.

Darüber hinaus sind Aufbewahrungsfristen einzuhalten, die in jeder Richtlinie festgelegt sind.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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