Die Kranken- und Pflegeversicherung
Dringend notwendig
Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, muss sich auch Gedanken machen um seine soziale Absicherung.
Während man zuvor als Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung gegen Unwägbarkeiten des Lebens wie Krankheit, Unfall, Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit abgesichert war, ist man als Selbständiger auf sich allein gestellt
Ein privater Versicherungsschutz ist für jeden Selbständigen und seiner Familie unabdingbar!
Der Gesetzgeber hat wegen der immensen Gefahren eine Versicherungspflicht eingeführt.
Dabei kann der Existenzgründer zwischen einer gesetzlichen und/oder einer privaten Kranken(zusatz)versicherung entscheiden.
Ist der Jungunternehmer zum Zeitpunkt seiner Firmengründung in einer gesetzlichen Krankenversicherung (AOK, Ersatzkasse, Innungskasse), so kann er auch weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, sofern er folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Der Existenzgründer muss mindestens 26 Wochen in den letzten 12
Monaten pflichtversichert gewesen sein
- Das monatliche Einkommen des Versicherten darf die Pflichtversicherungssumme von
derzeit 5.775 Euro nicht übersteigen
Sind die Voraussetzungen erfüllt, so kann er innerhalb eines Monats die freiwillige Weiterversicherung beantragen.
Ebenso wie in der früheren Pflichtversicherung haben auch, bei einer freiwilligen Versicherung, die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen (Ehefrau und Kinder) ohne gesonderte Beiträge einen vollen Leistungsanspruch, soweit sie kein Einkommen bzw. ein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro monatlich haben.
Die monatlichen Beiträge für den freiwillig Versicherten bemessen sich zunächst nach den von ihm selbst gemeldeten und geschätzten Einkommen. In den späteren Jahren wird die Einkommensteuererklärung als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Werden die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, so muss sich der Selbständige und seine Familie privat versichern.
Sinnvoll ist eine Kombination aus einer gesetzlichen Versicherung mit einer privaten Zusatzversicherung, denn wer krank ist, verdient als Selbständiger kein Geld!
Auf alle Fälle sollten deshalb Selbständige, neben der freiwilligen Weiterversicherung, eine Krankentagegeldversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung abschließen.
Die Krankentagegeldversicherung zahlt dem Versicherten ein Tagegeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall. Das Geld steht zur freien Verfügung und dient zur Sicherung des monatlichen Einkommens.
Die Krankenhaustagegeldversicherung hingegen zahlt nur die Tage stationärer Behandlungen.