Krise ist ein aus dem Altgriechischen abgeleiteter Begriff der Umgangssprache. Mit dem Begriff wird eine Situation beschrieben, die Handlungsbedarf hervorruft.
Es sind zu unterscheiden:
Betriebswirtschaftlicher Begriff der Krise
In der Betriebswirtschaftslehre wird eine Vielzahl von Krisenbegriffen vertreten. Ein einheitlicher Begriff existiert nicht. Für die Ziele des Jour fixe kann der überwiegenden Lehre gefolgt werden, wonach eine betriebswirtschaftliche Krise die Existenzgefährdung des Unternehmens bedeutet, also eine Entwicklung, die, wenn sie nicht unterbrochen wird, in die materielle Insolvenz des Unternehmens führt.
Insolvenzrechtlicher Begriff der Krise
Insolvenzrechtlich ist die Krise der Eintritt der Insolvenzvoraussetzungen, also der Zahlungsunfähigkeit, der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung.
Strafrechtlicher Begriff der Krise
Strafrechtlich (§ 283 Abs. 1 StGB) ist der Krisenbegriff mit dem insolvenzrechtlichen Begriff der Krise identisch.
Kapitalersatzrechtlicher Begriff der Krise
Nach der durch das KonTraG in § 32 a Abs. 1 GmbHG eingeführten Legaldefinition ist die Krise der GmbH im Sinne des Eigenkapitalersatzgesetzes der Zeitpunkt, in dem die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute der GmbH Eigenkapital zuführen müssen.