Navigation überspringen
WFG Wiki / BWL und Recht

Private Versicherungen -K-

Die private Krankenzusatzversicherung

● Arten privater Krankenzusatzversicherungen

Im Folgenden Abschnitt finden Sie eine komplette Übersicht über alle Arten der privaten Krankenzusatzversicherung.

Zusatzversicherung

Leistung

Auslandskrankenversicherung

Übernimmt Kosten für Behandlungen beim Arzt und im Krankenhaus sowie Rücktransport

Brillenzusatzversicherung

Erstattet einen Teil der Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen und ggf. Augenlaser-OPs

Heilpraktiker Zusatzversicherung

Bezuschusst Behandlungen beim Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren

Krankentagegeld

Erstattet 100 % des Nettogehalts bei Arbeitsunfähigkeit

Krankenhaustagegeld

Erstattet pro Tag im Krankenhaus einen festgelegten Betrag zur freien Verfügung

Pflegezusatzversicherung

Übernahme der Kosten im Pflegefall für entsprechende Hilfen

Zahnzusatzversicherung

Übernimmt Kosten für z. B. Brücken, Implantate, Kieferorthopädie, Zahnersatz

Ambulante Zusatzversicherung

Übernimmt Kosten für Vorsorgebehandlungen, Zuzahlungen, Sehhilfen und Naturheilverfahren

Stationäre Zusatzversicherung

Optimale Behandlung im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und Ein-/Zweibettzimmer

● Für wen ist eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll?

Private Krankenzusatzversicherungen bieten Leistungen an, die gesetzlich Versicherte von einer Krankenkasse normalerweise nicht erhalten. Dies ist zum Beispiel bei bestimmten Formen des Zahnersatzes der Fall oder auch bei Behandlungen durch Heilpraktiker. Auch führten Kürzungen bei den Kassen in der Vergangenheit dazu, dass bestimmte Leistungen gar nicht mehr übernommen wurden, beispielsweise Sehhilfen oder einige Behandlungen beim Zahnarzt.

● Vorteile einer privaten Krankenzusatzversicherung 

- Gesetzlicher Krankenversicherungsschutz kann individuell erweitert werden

- Leistungen auf dem Niveau eines Privatpatienten

- Zuzahlungen und Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Heilpraktiker müssen
   nicht mehr selbst bezahlt werden

- Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger der Beitrag

● Welche privaten Krankenzusatzversicherungen sind sinnvoll? 

Wie bei vielen Versicherungen stellt sich auch für private Krankenzusatzversicherungen die Frage, wann welche Zusatzversicherung sinnvoll ist. Abhängig von Ihrem bereits bestehenden Versicherungsschutz und Ihren individuellen Gesundheitsrisiken gibt es unter Umständen zusätzliche Absicherungen, auf die Sie nicht verzichten sollten. Es kann jedoch sein, dass Ihr Bedarf bereits durch Ihre GKV gedeckt ist oder Sie bestimmte Leistungen gar nicht brauchen. Überlegen Sie sich daher, wie oft Sie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen oder Heilpraktikerbesuche realistischer Weise in Anspruch nehmen, bevor Sie diese versichern lassen.

● Für welche Personen sind privaten Krankenzusatzversicherungen sinnvoll? 

Prinzipiell sind private Krankenzusatzversicherung für alle, die in der GKV versichert sind, sinnvoll. Folgende Personengruppen profitieren besonders:

- Kinder und Jugendliche

Viele Versicherer bieten extra Tarife für Kinder und Jugendliche an. Aufgrund des jungen Alters sind Zusatzversicherungen für Kinder besonders günstig. Darüber hinaus sind die Leistungen auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen abgestimmt. So sind sie im Krankheitsfall optimal versorgt.

- Angestellte

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur etwa 70 Prozent des Brutto- oder 90 Prozent des Nettogehalts als Krankengeld – je nachdem, was niedriger ausfällt. Davon werden dann noch einmal rund 19 Prozent für die Sozialversicherungen abgezogen. Angestellte können mithilfe einer Krankentagegeldversicherung die Lücke zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem tatsächlichen Nettogehalt schließen.

- Selbständige

Gesetzlich versicherte Selbständige haben teilweise keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Auch wenn das Krankengeld Teil der Leistungen ist, erstattet es wie bei Angestellten nur ca. 70 Prozent der Einkünfte im Krankheitsfall. Daher wird auch Selbständigen die private Krankentagegeldversicherung empfohlen.

- Versicherte, die die Leistungen der GKV nicht ausreichen

Eine oder mehrere Krankenzusatzversicherungen lohnt sich außerdem für Personen, denen der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung nicht reicht und die nicht der PKV beitreten möchten oder können. Sind Sie beispielsweise von den Leistungskürzungen der Krankenkassen in den Bereichen Zahnersatz und Sehhilfen betroffen, sind entsprechende private Zusatzversicherungen für Sie unter Umständen sinnvoll.

Möglich ist auch die Erweiterung der Leistungen im Krankenhaus (Behandlung durch Chefarzt, Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer etc.), der Wegfall von Zuzahlungen z. B. in der Apotheke und die Kostenübernahme von Kuren.

● Leistungen einer Krankenzusatzversicherung 

Welche Leistungen Sie von einer Krankenzusatzversicherung erhalten, hängt natürlich davon ab, welche Art der Krankenzusatzversicherung Sie abschließen.

Ferner unterscheiden sich die Leistungen und Erstattungssätze je nach Tarifstufe.

Im Folgenden mögliche Leistungen im Überblick:

- Wahlärztliche Behandlung (sogenannte Chefarztbehandlung) und Unterbringung in
   Einzelzimmer im Krankenhaus

- Übernahme der Differenzkosten, wenn Patient ein anderes Krankenhaus wählt

- Kostenübernahme von Sehhilfen

- Übernahme der Kosten von Augen-Laserbehandlungen

- Behandlung vom Heilpraktiker bzw. von alternativen Heilmethoden

- Extra-Leistungen beim Zahnarzt (Implantate, Inlays etc.)

- Kostenübernahme bei Kur-Aufenthalten und Reha-Maßnahmen

- Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen

- Behandlungen im außereuropäischen Ausland

- Übernahme von Zuzahlungen für Arzneimittel

● Gesundheitsprüfung

Beim Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung müssen Sie in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchführen lassen. Dazu erhalten Sie einen allgemeinen und unter Umständen auch einen speziellen Fragebogen. Es liegt in Ihrem Interesse, die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine solche Gesundheitsprüfung wird benötigt, damit der Gesundheitszustand zweifelsfrei festgestellt werden kann. Schließlich spielt dieser für die Beitragskalkulation eine wichtige Rolle.

Tatsächlich gibt es aber auch Versicherer, die bei bestimmten Arten ihrer privaten Krankenzusatzversicherungen auf Gesundheitsfragen verzichten. Da die Gesundheitsfragen den Versicherern jedoch als Risikoprüfung dafür dienen, wie wahrscheinlich in einem bestimmten Zeitraum ein Leistungsfall eintritt, sind Tarife ohne Gesundheitsprüfung in der Regel teurer. Zudem werden Leistungen bei bestimmten Erkrankungen von vornherein ausgeschlossen oder es gibt andere Einschränkungen der Leistungen. Auch sind in Tarifen ohne Gesundheitsprüfung häufig längere Wartezeiten vereinbart.

● Arten privater Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung 

- Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Bei der privaten Pflegezusatzversicherung gibt es eine für jede zugängliche Absicherung, bei der auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird: Der Pflege-Bahr. Diese vom Staat geförderte private Pflegetagegeldversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen. Ihr Gesundheitszustand ist somit kein Grund für eine Ablehnung.

Allerdings wird der Pflege-Bahr abgelehnt, wenn bei Antragsstellung bereits ein Pflegegrad besteht. Zudem dürfen Sie während der Wartezeit von fünf Jahren nicht pflegebedürftig werden. Weil diese private Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann, eignet sie sich besonders als Versicherung für Menschen mit Behinderung. Allerdings bleiben die Leistungen des Pflege-Bahr hinter denen einer normalen Pflegetagegeldversicherung zurück.

Der Pflege-Bahr wird jedes Jahr vom Staat mit 60 Euro bezuschusst. Wer also den Mindestbeitrag von 180 Euro im Jahr entrichtet, muss davon real nur 120 Euro zahlen. Über die Beitragshöhe entscheidet das Alter bei Vertragsschluss und der Leistungsumfang. Für 30-Jährige beginnen die Tarife bei 15 Euro, für 50-Jährige bei 26 Euro.

- Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Auch eine reine stationäre Zusatzversicherung lässt sich ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Diese beschränkt sich jedoch meist auf den Komfort im Krankenhaus wie beispielsweise eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder optional auch ein Krankenhaustagegeld. Eine wahlärztliche Behandlung ist in den meisten Fällen nicht in den Leistungen enthalten. Für einen 30-jährigen Versicherungsnehmer gibt es zum Beispiel eine Garantie auf ein Einbettzimmer ab 18,50 Euro. Auch hier steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter.

- Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Es gibt die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Fehlende Zähne und Vorerkrankungen wie Parodontitis sind hier kein Grund für eine Ablehnung oder Risikozuschläge. Allerdings gibt es auch Nachteile: Diese Tarife sind oft teurer als solche mit Gesundheitsfragen und bereits angefangene oder angeratene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Menschen in ihren Zwanzigern können sich hier für 8 bis 20 Euro im Monat versichern, Kunden um die 40 zahlen deutlich mehr – in einigen Tarifen verdoppelt sich die Prämie. Zudem gibt es oft Leistungsbegrenzungen für die ersten Jahre nach Vertragsabschluss.

- Reisekrankenversicherung

In Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, besteht auch im Ausland Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings trifft das zum Beispiel nicht auf die USA zu. Darüber hinaus zahlen die Versicherer hier nur die Summen, die sie auch in Deutschland zahlen würden. Für solche Fälle gibt es auch hier Angebote von Versicherern, die Reisekrankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung anbieten.

Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung sollten Sie prüfen, ob diese beispielsweise die folgenden Leistungen beinhaltet:

-- Zahnbehandlungen
-- Rücktransport
-- Medikamente

Lesen Sie dabei die Versicherungsbedingungen genau – ein „medizinisch notwendiger Rücktransport“ muss zum Beispiel strengeren Kriterien entsprechen als ein „medizinisch sinnvoller Rücktransport“. Reisekrankenversicherungen sind recht günstig – ein 40-Jähriger kann sich ab etwas über 8 Euro im Monat absichern.

● Wann die Versicherung nicht leistet

Auch wenn ein Versicherer vor dem Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung keine Gesundheitsprüfung verlangt, kann es sein, dass er unter bestimmten Bedingungen nicht leistet. Kommt es kurz nach Vertragsabschluss zu einem Leistungsfall, erkundigen sich viele Versicherer beim behandelnden Arzt, ob die Behandlung bereits geplant oder angeraten war. Ist dies der Fall, wird in der Regel nicht geleistet. Oder fehlt Ihnen beispielsweise bereits bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ein Zahn, wird das benötigte Implantat vom Versicherer nicht übernommen.

● Das wird in der Gesundheitsprüfung abgefragt

Wird beim Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung vom Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangt, erfolgt diese meist durch einen Fragebogen, auf dem Fragen zum Gesundheitszustand gestellt werden. Dabei werden zu ambulanten und stationären Behandlungen in der Regel die letzten drei bis fünf Jahre, zu Psychotherapien die letzten fünf bis manchmal zehn Jahre abgefragt.

Mit Ihren Antworten auf die entsprechenden Gesundheitsfragen kann der Versicherer abschätzen, wie wahrscheinlich es in Ihrem Fall ist, dass es innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Leistungsfall kommen könnte. Diese Einschätzung beeinflusst unter anderem die Höhe der monatlichen Beiträge. Manche Vorerkrankungen können jedoch auch zu Risikoausschlüssen, Risikoaufschlägen oder sogar zur Ablehnung des Versicherungsschutzes führen. Wer beispielsweise an Krebs erkrankt ist, wird keine private Pflegeversicherung und keine Krankenhauszusatzversicherung abschließen können.

Diese Gesundheitsfragen werden in der Regel gestellt:

- Größe und Gewicht (zur Berechnung des Body-Mass-Index)
- Operationen und andere Gründe für stationäre Aufenthalte
- Ambulante Behandlungen
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Aktuelle oder geplante medizinische Behandlungen
- Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Antrags
- Allergien
- Chronische Erkrankungen
- Autoimmunerkrankungen
- Schwere Erkrankungen der inneren Organe
- HIV-Infektionen
- Krebserkrankungen
- Epilepsie
- Demenz
- Schädigungen der Wirbelsäule
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Bei Zahnzusatz- und Brillenversicherungen liegt der Fokus der Gesundheitsfragen in der Regel woanders als bei anderen privaten Krankenzusatzversicherungen. Möchten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, werden sie unter anderem zu diesen Bereichen befragt:

- Aktuelle oder geplante Behandlungen
- Eventuell fehlende Zähne
- Zahnbetterkrankungen wie Parodontose
- Prothesen
- Knirschschienen
- Bereits vorhandene Füllungen, Implantate oder Brücken

Bei einer Brillenversicherung werden Ihnen vor allem Fragen zu Erkrankungen der Augen und Fehlsichtigkeiten gestellt.

Beantworten Sie die vom Versicherer gestellten Gesundheitsfragen unbedingt ehrlich und so genau wie möglich. Sonst kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass der Versicherer später nicht leistet.

Allerdings müssen Sie auch nur Fragen beantworten, die Ihnen der Versicherer stellt. Haben Sie eine Vorerkrankung, nach der der Versicherer nicht fragt, dann müssen Sie diese auch nicht angeben.

● Wartezeiten

Ein wichtiger Grund, sich frühzeitig mit dem Thema private Krankenzusatzversicherung zu befassen, sind die möglichen Wartezeiten. In der Regel müssen Sie 3 Monate abwarten, bis Sie Kosten für eine Behandlung zur Erstattung einreichen können. Für einige Bereiche beträgt die Wartezeit sogar 6-8 Monate. Prüfen Sie bereits beim Vergleich von Tarifen und Angeboten, wie lang die Wartezeit ist.

● Kosten

Bei der privaten Krankenzusatzversicherung findet man große Preisspannen. Die großen Preisspannen erklären sich dadurch, dass die Versicherungsprämie durch verschiedene Faktoren bestimmt wird. Darunter sind z.B.:

- Alter
- Gesundheitszustand
- Umfang der gewünschten Leistungen
- Risikotarife oder Tarife mit Alterungsrückstellungen

Gerade ältere Menschen müssen mit hohen Beiträgen rechnen, um qualitativ hochwertige Leistungen zu erhalten. Zusatzversicherung für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene dagegen sind oft sehr günstig. Es empfiehlt sich, einige Versicherungen daher so früh wie möglich abzuschließen, bevor Ihr Alter oder eventuelle Vorerkrankungen es unter Umständen sogar unmöglich machen.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

Vielleicht auch interessant?

Abschreibung (AfA)

Im Rechnungswesen bezeichnet man die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen, die bei Anlage- oder Umlaufvermögensgegenständen auftreten, als Abschreibung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

- Was sind überhaupt allgemeine Geschäftsbedingungen? -

Alternative Finanzierung -A-

- Finanzierung im Wandel -

Alternative Finanzierung -B-

- Crowdfunding -

Alternative Finanzierung -C-

- Factoring - Keine Zahlungsausfälle -

Alternative Finanzierung -D-

- Leasing - Statt kaufen und finanzieren -

Alternative Finanzierung -E-

- Mietkauf - Erst mieten, dann kaufen -

Alternative Finanzierung -F-

- Borrowing Base. Eine Alternative zum klassischen Betriebsmitteldarlehen -

Alternative Finanzierung -G-

- Business Angels – Mehr als nur Geldgeber -

Alternative Finanzierung -H-

- Lieferantenkredit – Eine teure Finanzierungsalternative -

Alternative Finanzierung -I-

- Einkaufsfinanzierung einmal anders -

Arbeitsrecht -A-

- Allgemeines zum Arbeitsrecht -

Arbeitsrecht -B-

- Normenhierarchie im Arbeitsrecht -

Arbeitsrecht -C-

- Abgrenzung: Werksvertrag-Dienstvertrag-Arbeitsvertrag -

Arbeitsrecht -D-

- Arbeitsentgelte -

Arbeitsrecht -E-

- Die wichtigsten Rechte und Pflichten -

Arbeitsrecht -F-

- Der Arbeitsvertrag -

Arbeitsrecht -G-

- Beendigung des Arbeitsverhältnissses -

Arbeitsrecht -H-

- Der Ausbildungsvertrag -

Arbeitsrecht -I-

- Die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses -

Arbeitsrecht -J-

- Rechtsgrundlagen der Ausbildung -

Arbeitsrecht -K-

- Rechte und Pflichten des Auszubildenden und des Ausbilders -

Arbeitsrecht -L-

- Besonderheiten im Jugendschutzgesetz -

Arbeitsrecht -M-

- Der Betriebsrat -

Arbeitsrecht -N-

- Mitbestimmung von Jugend- und Ausbildungsvertretung -

Arbeitsrecht -O-

- Das Arbeitsgericht -

Arbeitsrecht -P-

- Das Tarifvertragsrecht -

Arbeitsrecht -Q-

- Aufbau und Wirkung des Tarifvertrages -

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -A-

Maßnahmen im Sanierungsfall

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -B-

Maßnahmen im Insolvenzfall

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -C-

Betriebsübernahme (§ 613 a BGB)

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -D-

Tipps für Arbeitnehmer

Berufsrecht -A-

- Berufsfreiheit -

Berufsrecht -B-

- Schutzbereich der Berufsfreiheit -

Berufsrecht -C-

- Eingriff in die Berufsfreiheit -

Berufsrecht -D-

- Beschränkungen der Berufsfreiheit -

Berufsrecht -E-

- Berufsrecht der freien Berufe -

Berufsrecht -F-

- Berufsverbot -

Betriebliche Steuern -A-

- Umsatzsteuer -

Betriebliche Steuern -B-

- Gewerbesteuer -

Betriebliche Steuern -C-

- Lohnsteuer -

Betriebliche Steuern -D-

- Grundsteuer -

Betriebliche Versicherungen -A-

- Aufbau eines Risikomanagements -

Betriebliche Versicherungen -B-

- Betriebliche Absicherung, ein unbedingtes Muss! -

Betriebliche Versicherungen -C-

- Betriebshaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -D-

- Produkthaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -E-

- Umwelthaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -F-

- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -G-

- Vertrauensschadenversicherung -

Betriebliche Versicherungen -H-

- Berufshaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -I-

- Betriebliche Rechtschutzversicherung -

Betriebliche Versicherungen -J-

- Betriebsunterbrechungsversicherung -

Betriebliche Versicherungen -K-

- Betriebsunterbrechungsversicherung für Maschinen -

Betriebliche Versicherungen -L-

- Betriebliche Versicherungen -

Betriebliche Versicherungen -M-

- Ertragsausfallversicherung -

Betriebliche Versicherungen -N-

- Cyper-Versicherung -

Betriebliche Versicherungen -O-

- Elektronik-Versicherung -

Betriebliche Versicherungen -P-

- Feuerversicherung -

Betriebliche Versicherungen -Q-

- Gewerbegebäudeversicherung -

Betriebliche Versicherungen -R-

- Geschäftsinhaltsversicherung -

Betriebliche Versicherungen -S-

- Schlüsselkraftversicherung -

Betriebliche Versicherungen -T-

- Sonstige Sachversicherung -

Betriebliche Versicherungen -U-

- Versicherungstechnische Aspekte: Versicherungsvertrag -

Betriebliche Versicherungen -V-

- Versicherungstechnische Aspekte: Schadensregulierung -

Betriebliche Versicherungen -W-

- Versicherungstechnische Aspekte: Ermittlung der Deckungssumme -

Betriebliche Versicherungen -X-

- Versicherungstechnische Aspekte: Die wichtigsten Wertebegriffe der Versicherer -

Das Arbeitnehmererfindungsrecht

Unter dem Arbeitnehmererfindungsgesetz fallen alle dienstlichen technischen Erfindungen von abhängig Beschäftigten in Unternehmen oder im öffentlichen Dienst, auch an Universitäten und staatlichen Forschungseinrichtungen

Das betriebliche Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die systematische und zielorientierte Steuerung aller betrieblichen Prozesse

Das Lieferkettengesetz

Wer ist betroffen?

Das Patentanmeldeverfahren -A-

Die Behörden des gewerblichen Schutzes

Das Patentanmeldeverfahren -B-

Das nationale Anmeldeverfahren

Das Patentanmeldeverfahren -C-

-Das europäische Anmeldeverfahren-

Das Patentanmeldeverfahren -D-

-Das Weltanmeldeverfahren (PCT-Verfahren)-

Das Patentanmeldeverfahren -E-

- Der Patentanwalt -

Das Schutzrecht als Wirtschaftsgut

- Das Verbietungsrecht -

Datenschutz im Unternehmen

Bei nicht Beachtung der Datenschutzgrundverordnung drohen empfindliche Strafen!

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -A-

- Der Insolvenzplan -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -B-

- Die Bestandteile des Insolvenzplans -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -C-

- Muster eines Insolvenzplans -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -D-

- Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -E-

- Sanierungseffekte eines Insolvenzplans -

Der Liquiditätskompass -A-

- Die BWA-Auswertung -

Der Liquiditätskompass -B-

- Basiswissen Bilanzanalyse -

Der Liquiditätskompass -C-

- Eine Bilanzanalyse am praktischen Beispiel -

Der Liquiditätskompass -D-

- Die Liquiditätsplanung -

Die Durchsetzung von Schutzrechten -A-

Der Schutzinhaber

Die Durchsetzung von Schutzrechten -B-

Der Schutz Dritter vor ungerechtfertigten Schutzrechten

Ehevertrag

- Eine Maßnahme zur Unternehmenssicherung -

Einkommensteuer -A-

Allgemeines zur Einkommensteuer

Einkommensteuer -B-

Die sieben Einkunftsarten

Einkommensteuer -C-

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

Einkommensteuer -D-

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

Einkommensteuer -E-

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkommensteuer -F-

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Einkommensteuer -G-

Einkünfte aus Gewerbebetriebe

Einkommensteuer -H-

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkommensteuer -I-

Sonstige Einkünfte

Einkommensteuer -J-

Ermittlung der Steuerschuld

Einkommensteuer -K-

Steuerfreie und steuerermäßigte Einkommen

Einkommensteuer -L-

Werbekosten

Einkommensteuer -M-

Sonderausgaben

Einkommensteuer -N-

Außergewöhnliche Belastungen

Einkommensteuer -O-

Verlustrücktrag und Verlustvortrag

Einkommensteuer -P-

Sachbezüge

Einkommensteuer -Q-

Veranlagungsformen

Einkommensteuer -R-

Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -A-

Betriebliche Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Liquidität

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -B-

Liquiditätszufuhr durch Eigenkapital

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -C-

Die Unterstützung der Hausbank

Forderungsmanagement bei KMUs -A-

- Begriffsbestimmung -

Forderungsmanagement bei KMUs -B-

-Aufgaben des Forderungsmanagements-

Forderungsmanagement bei KMUs -C-

- Kundenverhalten -

Forderungsmanagement bei KMUs -D-

- Die Bonitätsprüfung der Kunden -

Forderungsmanagement bei KMUs -E-

- Sicherung von Forderungen -

Forderungsmanagement bei KMUs -F-

- Der Einzug von Forderungen. Forderungsverzug -

Forderungsmanagement bei KMUs -G-

- Der Einzug von Forderungen. Verzugszinsen und Ersatz Verzögerungsschaden -

Forderungsmanagement bei KMUs -H-

- Der Einzug von Forderungen. Das außergerichtliche Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -I-

- Der Einzug von Forderungen. Das Inkasso-Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -J-

- Der Einzug von Forderungen. Das gerichtliche Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -K-

- Der Einzug von Forderungen. Das europäische Mahnverfahren

Forderungsmanagement bei KMUs -L-

- Zehn Tipps für ein stabiles Forderungsmanagement -

Gewerbliche Schutzrechte -A-

- Wirtschaftliche Bedeutung-

Gewerbliche Schutzrechte -B-

- Übersicht: Gewerbliche Schutzrecht -

Gewerbliche Schutzrechte -C-

- Die nationalen Schutzrechte. Das Patent -

Gewerbliche Schutzrechte -D-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Gebrauchsmusterschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -E-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Markenschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -F-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Geschmacksmusterschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -G-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Topographienschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -H-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Urheberschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -I-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Sorten- und Artenschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -J-

- Die Auslandschutzrechte. Das Europapatent -

Gewerbliche Schutzrechte -K-

- Die Auslandschutzrechte. Das europäische Gemeinschaftspatent -

Gewerbliche Schutzrechte -L-

-Die Auslandschutzrechte. Das Weltpatent-

Insolvenzrecht -A-

- Kleine Einführung -

Insolvenzrecht -B-

- Historie -

Insolvenzrecht -C-

- Gliederung Insolvenzordnung -

Insolvenzrecht -D-

- Insolvenzgründe -

Insolvenzrecht -E-

- Das Insolvenzverfahren -

Insolvenzrecht -F-

- Der Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens -

Insolvenzrecht -G-

- Wichtige Begriffe des Insolvenzverfahrens -

Insolvenzrecht -H-

- Sonstige Problemfälle -

Insolvenzrecht -I-

- Besonderheiten der Verbraucherinsolvenz -

Kapitalertragsteuer

- Was ist die Kapitalertragsteuer? -

Körperschaftsteuer -A-

- Steuerpflicht -

Körperschaftsteuer -B-

- Verdeckte Gewinnausschüttung -

Körperschaftsteuer -C-

- Verdeckte Einlagen -

Körperschaftsteuer -D-

- Abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen -

Körperschaftsteuer -E-

- Berechnung der Körperschaftsteuer -

Körperschaftsteuer -F-

- Gewinnermittlung -

Körperschaftsteuer -G-

- Beteiligung an einer Kaptalgesellschaft (Dividenden) -

Körperschaftsteuer -H-

- Beteiligung an einer Kaptalgesellschaft (Verkauf) -

Körperschaftsteuer -I-

- Vermögensbewertung -

Körperschaftsteuer -J-

- Sonderbetriebsvermögen / Mitunternehmerschaft -

Patentrechtsschutzversicherung

- Streitigkeiten auf Rechtsgebieten abdecken -

Preisangabenverordnung

- Preise richtig darstellen, sonst drohen Bußgeld -

Private Versicherungen -A-

- Die Kranken- und Pflegeversicherung Dringend notwendig -

Private Versicherungen -B-

- Die gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -C-

- Die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -D-

- Selbständige und die gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -E-

- Die private Krankenversicherung -

Private Versicherungen -F-

- Was tun, wenn die private Krankenversicherung nicht zahlt? -

Private Versicherungen -G-

- Medizinische Notwendigkeit -

Private Versicherungen -H-

- Abrechnung in der privaten Krankenversicherung -

Private Versicherungen -I-

- Die betriebliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -J-

- Die Steuer und die betriebliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -L-

- Die private Berufsunfähigkeitsversicherung -

Private Versicherungen -M-

- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung -

Private Versicherungen -N-

- Die private Unfallversicherung -

Private Versicherungen -O-

- Die gesetzliche Unfallversicherung -

Private Versicherungen -P-

- Die betriebliche Unfallversicherung -

Private Versicherungen -Q-

- Allgemeines zur Rentenversicherung -

Private Versicherungen -R-

- Die gesetzliche Rentenversicherung (Basisvorsorge) -

Private Versicherungen -S-

- Die staatliche geförderte Altersvorsorge (Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge) -

Private Versicherungen -T-

- Staatlich nichtgeförderte Altersvorsorge (Private Vorsorge) -

Private Versicherungen -U-

- Andere Formen der Altersvorsorge -

Private Versicherungen -V-

- Rentenbesteuerung -

Private Versicherungen -W-

- Arbeitslosenversicherung -

Sanierungskonzept -A-

- Ein Weg aus der Unternehmenskrise -

Sanierungskonzept -B-

- Voraussetzungen für eine Sanierung -

Sanierungskonzept -C-

- Sanierungsprüfung durch die Hausbank -

Sanierungskonzept -D-

- Sanierungskonzept -

Sanierungskonzept -E-

- Sanierungskonzeptmuster -

Sanierungskonzept -F-

- Beurteilung eines Sanierungskonzeptes -

Sanierungskonzept -G-

- Ablauf einer Unternehmenssanierung -

Unternehmen ohne Notfall- oder Nachfolgeregelung

- Wer führt das Unternehmen, wer ist der Nachfolger, die Nachfolgerin im Todesfall? -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -A-

- Früh erkennen heißt früh handeln -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -B-

- Begriffsbestimmung Krise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -C-

- Krisenursachen -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -D-

- Verlauf einer Unternehmenskrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -E-

- Krisensymptome aus der Sicht des Unternehmensumfeldes -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -F-

- Früherkennung -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -G-

- Frühwarnsysteme -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -H-

- Früherkennung der Strategiekrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -I-

- Früherkennung der Ertrags- und Rentabilitätskrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -J-

- Früherkennung der Liquiditätskrise -