Handwerksrecht ist ein besonderes Verwaltungsrecht zum Schutz der handwerklichen Berufsausübung. Das Recht besteht aus dem Wortlaut der Handwerks-Ordnung sowie zahlreichen Verwaltungsverfügungen und umfangreichen richterlichen Entscheidungen. Die gesamte Materie ist selbst von Fachleuten kaum zu überschauen.
Das gesamte Handwerksrecht basiert auf dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks Handwerksordnung) vom 28. Dezember 1965 und wurde mehrfach geändert (zuletzt: 2004).
● Abgrenzung: Handwerk - Gewerbe
Das Vorliegen einer handwerksmäßigen oder nichthandwerksmäßigen Betriebsform kann nur nach dem Gesamtbild des jeweiligen Betriebes auf Grund des aktuellen Entwicklungsstandes und der jeweiligen Branchenüblichkeit beurteilt werden.
Die Prüfung ist anhand der nachfolgenden, von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien vorzunehmen. Wichtig ist, dass meist keines der folgenden Merkmale allein ausreicht. Umgekehrt müssen nicht sämtliche Merkmale für das Abgrenzungsergebnis erfüllt sein. Dabei reicht es nicht aus, ausgeübte Tätigkeiten verbal als „nichthand-werklich“ oder „industrielle Fertigung“ zu bezeichnen, um die Handwerksrollenpflicht zu vermeiden, sondern es kommt darauf an, dass industrielle Fertigungsansätze auch tatsächlich gegeben sind.
- Technische Betriebsausstattung
Ein umfangreicher Maschineneinsatz und die Verwendung vorgefertigten Materials sprechen für eine industrielle Betriebsweise, wenn dadurch die Handarbeit und Handfertigkeit der Arbeitskraft ersetzt werden kann. Eine handwerksmäßige Betriebsweise bleibt dann bestehen, wenn die technischen Hilfsmittel dazu dienen, die Handarbeit zu unterstützen.
- Arbeitsteilung / Spezialisierung
In einem Handwerksbetrieb kann ein Mitarbeiter auf Grund seiner umfassenden handwerklichen Befähigung in allen Phasen der Herstellung Arbeiten fachgerecht ausführen. Dem gegenüber sind die Arbeitskräfte in einem Industriebetrieb in der Regel so spezialisiert, dass sie nur in eng festgelegten Einsatzbereichen tätig sein können. Für den Handwerksbetrieb wurde lange das Überwiegen der Einzelfertigung und Arbeit auf Bestellung sowie das Fehlen einer Serienfertigung auf Vorrat als typisch erachtet, während für die industrielle Betriebsweise die Massenfertigung für einen anonymen Markt als üblich angesehen wurde. Diese Unterscheidung trifft jedoch in der Realität nur noch mit Einschränkungen zu und ist auch abhängig vom jeweiligen Gewerbezweig (vgl. Nahrungsmittelgewerbe, Schiffbau).
- Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter
Die Belegschaftsstruktur kann zur Abgrenzung insoweit dienen, als in einem typischen Handwerksbetrieb ein Großteil der Mitarbeiter umfassend handwerksmäßig ausgebildet ist, so dass sie zumindest Schlüsselpositionen einnehmen. Erfordert die Betriebsweise hingegen grundsätzlich keine handwerklichen Kenntnisse des Arbeitnehmers, lässt dies auf einen nichthandwerklichen Betrieb schließen.
- Anforderungen an Betriebsinhaber / Überschaubarkeit des Betriebs
Die Möglichkeit der persönlichen Mitarbeit des Betriebsinhabers bzw. Betriebsleiters im handwerklich-fachlichen Bereich kann ein wichtiges Indiz für einen Handwerksbetrieb sein. Diesem Prinzip wird aber auch dann noch in ausreichender Weise Rechnung getragen, wenn der Betriebsinhaber/-leiter trotz fehlender Mitarbeit im gewerblich-technischen Bereich nach objektiver Ausgestaltung, Struktur und Organisation des Betriebes noch die Gesamtplanung beherrscht, die Einwirkungsmöglichkeit im technischen Betriebsablauf besitzt und er so in die Lage versetzt ist, die von ihm geforderte fachliche Befähigung auch zur Geltung bringen zu können.
- Betriebsgröße
Merkmale hierfür sind der örtliche Wirkungskreis, die Zahl der Beschäftigten, die Höhe des Umsatzes und der Kapitaleinsatz. Ein großer Betriebsumfang ist jedoch nicht automatisch ein Zeichen für einen nichthandwerklichen Betrieb. Gerade in der Industrie wird durch technische Anlagen und Maschinen eine Fertigung möglich, die nur von wenigen Beschäftigten ausgeführt werden muss. Demgegenüber kann ein Handwerksbetrieb nicht automatisch mit einem Kleinbetrieb gleichgesetzt werden.