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WFG Wiki / BWL und Recht

Ehevertrag

Eine Maßnahme zur Unternehmenssicherung

Ein Ehevertrag für Unternehmer und Unternehmerinnen ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll und empfehlenswert. Durch den Abschluss eines Ehevertrags kann der Unternehmer beispielsweise seine Unabhängigkeit bei der Unternehmensführung sichern und böse Überraschungen im Scheidungsfall verhindern, denn die Folgen einer Scheidung sind nicht zu unterschätzen.

Das größte Problem stellt sich im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Haben die Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen, so leben sie von Gesetz wegen im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In einem Scheidungsfall besteht dann ein Anspruch auf Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Dazu werden Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten bei Beginn und Ende der Ehe miteinander verglichen. Ist ein Ehegatte (z.B. der Unternehmer) dem anderen (z.B. der Unternehmersgattin) einen Zugewinnausgleich schuldig, muss dieser per Gesetzt ausgezahlt werden. 

Dies kann zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen. Ein Unternehmer muss möglicherweise Teile seines Unternehmens oder das gesamte Unternehmen verkaufen, um die Forderungen des anderen Ehepartners zu erfüllen. Das Lebenswerk könnte damit ein unerwartetes Ende finden.

Hieran sieht man deutlich, dass die gesetzlich geregelten Scheidungsfolgen bezüglich Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt nicht zur Unternehmensehe passen. 

Ein Ehevertrag kann hier Abhilfe schaffen. 

Mit einem Ehevertrag können Sie dies verhindern, indem Sie Vermögensaufteilung, Altersversorgung und Unterhaltszahlungen individuell mit Ihrem Partner abstimmen. Dieser Vertrag unterliegt dennoch geltendem Recht und muss notariell beglaubigt werden. Er kann zu jeder Zeit abgeschlossen werden, auch nach einer bereits vollzogenen Hochzeit. Vorsicht! Wird ein Vertragspartner deutlich benachteiligt, kann der ganze Vertrag oder Teile unwirksam sein.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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