Bei den nachfolgend aufgeführten Gewerben überprüft die zuständige Behörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt) nach erfolgter Gewerbeanzeige die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden anhand der Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses und des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister.
1. An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
a) hochwertigen Konsumgütern, insbesondere: Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
b) Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
c) Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
d) Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
e) Altmetallen, soweit sie nicht unter Buchstabe c) fallen.
2. Detekteien, Auskunfteien
3. Partnervermittlungen
4. Reisebüros, Unterkunftsvermittlung
5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste
6. Herstellen und Vertreiber spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkzeuge