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Private Versicherungen -M-

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Obwohl die Arbeitskraftabsicherung so enorm wichtig ist, kümmern sich die wenigsten rechtzeitig darum. Viele Leute sind von den der komplexen Gesundheitsprüfung und der hohen Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschreckt. Andere sind wiederum gerade erst in den Beruf eingestiegen, sodass das Thema Erwerbsunfähigkeit noch in weiter Ferne liegt. Dabei empfehlen Experten, sich mit dem Erhalt des ersten festen Gehalts Gedanken um eine entsprechende Risikoabsicherung zu machen. Junge Leute können zudem die Option auf eine Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern.

● Für wen ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

- Personen, die einem risikoreichen Beruf (z.B. Gerüstbauer, Dachdecker, Gleisbauer) oder 
   einem gefährlichen Hobby nachgehen, weswegen die Versicherungsprämien viel zu teuer wären

- Personen, die an Vorerkrankungen leiden, die den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
   nicht möglich, teuer oder nur mit deutlichen Leistungsausschlüssen möglich machen

- Selbständige und Freiberufler, die keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
   haben oder bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Umorganisationsklausel unterliegen

- Studenten und Auszubildende, die noch nicht ausreichend in die gesetzliche Rentenkasse
   eingezahlt und somit noch keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben

Die BU ist eigentlich die beste Arbeitskraftabsicherung, die man bekommen kann. Sollte der Abschluss aber nicht möglich sein, so ist die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine gute Alternative zur BU. Die Versicherungsprämien sind teilweise deutlich günstiger. Zwar ist auch der Leistungsumfang auch geringer, jedoch kann man sich so zumindest grundlegend absichern.

● Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist sehr niedrig angesetzt. Wer auf sie angewiesen ist, muss mit starken Einbußen in Bezug auf sein vorheriges Einkommen rechnen. Hinzu kommt, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit man überhaupt Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente hat.

- Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente

-- Anspruch besteht erst nach 5 Beitragsjahren.

-- In den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung muss der Versicherte mindestens 3 Jahre
     in die Rentenkasse eingezahlt haben.

-- Der Betroffene kann wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 6 bzw. weniger als 3 
     Stunden täglich arbeiten.

● So funktioniert die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherte nur noch maximal 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Diese Erwerbsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Warum Sie erwerbsunfähig geworden sind und welchen Beruf Sie zu diesem Zeitpunkt ausüben, spielt keine Rolle. Den Versicherer interessiert es lediglich, ob und in welchem Ausmaß Sie noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird hier alles also sehr viel allgemeingültiger betrachtet – entsprechend preiswerter ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Die Erwerbsunfähigkeit wird dabei von den Versicherern wie folgt definiert:

„Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten. Bei der Entscheidung über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit kommt es ausschließlich auf die gesundheitlichen Verhältnisse der versicherten Person an. Nicht berücksichtigt werden der zuletzt ausgeübte Beruf, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bislang erzielte berufliche Einkommen, und die jeweilige Arbeitsmarktlage.“

● Formen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

- Selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung
   Die selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert ausschließlich das Risiko der
   Erwerbsunfähigkeit ab.

- Einsteiger Erwerbsunfähigkeitsversicherung
   Einsteigertarife richten sich vor allem an junge Menschen. Die Versicherer bieten hier
   besonders günstige Beiträge, die sich über die Vertragslaufzeit erhöhen. In der Regel sind
   hier sowohl das Eintrittsalter als auch die Höhe Erwerbsunfähigkeitsrente begrenzt.

- Risikolebensversicherung mit Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung
   Bei dieser Form sind zwei Risiken versichert – die Erwerbsunfähigkeit und der Todesfall. 
   Mit der Risikolebensversicherung sind Angehörige im Todesfall der versicherten Person
   finanziell abgesichert.

- Rentenversicherung mit Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung
   Bei der Kombination mit einer privaten Rentenversicherung oder Lebensversicherung wird 
   einerseits die Arbeitskraft abgesichert und andererseits fürs Alter vorgesorgt. 

● Die Leistungen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Leistung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung erfolgt hauptsächlich in Form einer monatlichen Rente. Die Höhe dieser Rentenzahlung wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Üblich sind 1.000 Euro bis 2.000 Euro pro Monat, wobei Versicherer bei bestimmten Berufsgruppen die Rentenhöhe deckeln. Für Hausfrauen und Hausmänner beispielsweise kann die Rente auf maximal 1.000 Euro begrenzt sein, für Schüler auf 1.500 Euro.

- In welchen Fällen leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Der Versicherer leistet, wenn die versicherte Person für voraussichtlich mindestens 6 Monate weniger als 3 Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen kann. Dies kann verschiedene Gründe haben:

-- Dauerhafte und chronische Erkrankungen

-- Vorübergehende Erkrankungen

-- Unfall

-- Psychische Erkrankungen

-- Pflegebedürftigkeit

- Wann leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht?

Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Betroffene lediglich seinen individuellen Beruf nicht mehr ausüben kann. Kann ein Dachdecker noch als Bäckereiverkäufer, Pförtner oder Sachbearbeiter arbeiten, dann zahlt die Versicherung keine Rente aus. Sie erhalten also nur eine Leistung, wenn Sie in gar keinem Beruf mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können. Dies wäre bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen nicht möglich.

- Leistungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

-- Absicherung von Schülern und Studenten

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt auch für Menschen in Frage, die noch keinen Beruf ausüben, wie z. B. Studenten oder Schüler.

-- Umwandlungsoption für Berufsanfänger

Viele Versicherer bieten Studenten und Azubis die Möglichkeit, ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung in eine BU umzuwandeln, wenn sie nach der Ausbildung ins Berufsleben starten. Dies ist zum Teil auch ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

-- Todesfallschutz möglich

In der Regel kann in Tarifen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein Todesfallschutz integriert werden, der die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten durch eine Einmalzahlung absichert.

-- Nachversicherungsgarantie

Bei den meisten Tarifen ist es möglich, die Versicherungssumme später anzupassen. Dies sollte im besten Fall ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen. Eine Erhöhung der Versicherungssumme kann notwendig werden, wenn Sie beispielsweise Heiraten oder Nachwuchs bekommen. Doch auch ohne Angabe von einem Grund ist die Anpassung der Versicherungssumme in der Regel innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre möglich.

-- Laufzeit bis zum Rentenalter

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gilt in der Regel bis zum Rentenalter, maximal bis 67 Jahren. Sie sind somit über die gesamte Arbeitszeit abgesichert.

-- Einschluss einer Dynamik

In den meisten Tarifen kann eine Dynamik vereinbart werden, damit sich die Rentenzahlungen automatisch an den steigenden Lebensstandard anpassen bzw. um den Inflationsverlust auszugleichen.

● Kosten einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird den individuellen Bedingungen der Person angepasst – so ergibt sich für jeden Versicherten auch eine individuelle Versicherungsprämie. Grob gesagt kostet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab 20 Euro im Monat.

- Kostenbestimmungsfaktoren

Diese Faktoren bestimmen die Kosten:

-- Alter bei Versicherungsbeginn

Laut Statistiken steigt das Risiko erwerbsunfähig zu werden mit zunehmenden Alter. Aus diesem Grund veranschlagen die Versicherer bei älteren Personen entsprechend höhere Beiträge. Daher gilt: Je jünger Sie sind, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag.

-- Gesundheitszustand

Mit Hilfe der Gesundheitsprüfung kalkulieren Versicherer das Risiko, dass der Leistungsfall eintritt. Allerdings sind die Gesundheitsfragen bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung häufig weniger umfang- und detailreich als die Gesundheitsfragen der BU.

-- Versicherungsdauer

Je länger der Versicherungsschutz gilt, desto höher die Beiträge. Allerdings sollten Versicherungsnehmer keine verkürzte Versicherungsdauer wählen, um Beiträge zu sparen. Denn das Risiko einer Erwerbsunfähigkeit ist gerade in den letzten Berufsjahren besonders hoch.

-- Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente

Die gewünschte Rentenhöhe hat den größten Einfluss auf die zu zahlenden Beiträge. Allerdings gilt auch hier, dass man nicht an der falschen Stelle sparen sollte. Ist die versicherte Rente zu niedrig angesetzt, kann sie ihre Funktion – die Sicherung des Lebensstandards – nicht erfüllen. Ist der Versicherte auf Sozialleistungen angewiesen, wird die Erwerbsunfähigkeitsrente mit den staatlichen Leistungen verrechnet.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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