Wenn ein Sturm einen Teil des Dachs abreißt, muss der Schaden schnellstens behoben werden: Für den Schaden selbst greift eine Gebäudeversicherung.
Werden durch ein Feuer oder Einbruchdiebstahl technische Geräte, teure Möbel oder anderer Firmenbesitz beschädigt oder entwendet, ersetzt eine Geschäftsinhaberversicherung die Kosten.
Doch neben diesem Sachschaden muss sich das Unternehmen auch Gedanken um die Folgekosten machen.
Damit eine Firma in dieser Situation nicht am Rande des Ruins steht, ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung unerlässlich.
Die Vorteile einer Betriebsunterbrechungsversicherung
- Finanziell abgesichert bei unerwartetem Stillstand des Betriebes
- Entgangene Gewinne sowie laufende Fixkosten werden vom Versicherer übernommen
- Versichert sind Betriebsunterbrechungen aufgrund von z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Krankheit des Inhabers
- Grundleistungen können gegen einen kleinen Aufpreis bereits in die Geschäftsinhaltsversicherung integriert werden.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung soll leisten, wenn Ihr Betrieb wegen bestimmten Gründen unterbrochen wird. Damit dies reibungslos und ohne Komplikationen stattfindet und Sie die entsprechende Entschädigung bekommen, ist es enorm wichtig, dass diese auf Ihren individuellen Betrieb zugeschnitten ist.
Für den Versicherer ist es daher wichtig zu wissen, was für einen Betrieb Sie führen, welche Risiken bestehen und wie viel Umsatz Ihnen konkret verloren geht, wenn Ihr Betrieb stillsteht. Neben der Versicherungssumme sollte auch die sog. Haftzeit ausreichend bemessen sein: Je länger die Haftzeit, desto länger zahlt Ihnen der Versicherer entgangene Gewinne. Achten Sie also von Anfang an auf eine korrekte und saubere Vertragsgestaltung. Nur so bekommen Sie im Falle einer Betriebsunterbrechung ausreichend Ersatz, um Ihre Firma wieder auf die Beine zu stellen.
Die Formen einer Betriebsunterbrechungsversicherung
Sie können zwischen drei Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung sowie einer speziellen Versicherungslösung für bestimmte Berufsgruppen wählen. Wählen Sie die Form, die am besten zu Ihrer Betriebsgröße passt.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist nach einer kleinen, mittleren und großen Variante unterteilt, die sich in ihrem Leistungsumfang unterscheiden. Zusätzlich gibt es eine Sonderform für bestimmte Berufsgruppen. Vorab sollte das Unternehmen genau seinen Bedarf prüfen, um die passende Variante zu finden.
- Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung
Hier entspricht die Versicherungssumme der Summe der Inhaltsversicherung, da diese ein Teil davon ist. Beide Versicherungen sind also aneinandergekoppelt. Da es sich um einen Zusatzbaustein der Geschäftsinhaltsversicherung handelt, sind mit der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung nur die Gefahren abgedeckt, die auch die Inhaltsversicherung absichert, beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl.
Haben Sie bereits eine Geschäftsinhaltsversicherung, dann prüfen Sie, ob Sie diese um eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitern können.
- Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherung kann ohne Inhaltsversicherung abgeschlossen werden, sodass es möglich ist, eine eigenständige Versicherungssumme festzulegen. Sie beträgt in der Regel 500.000 bis 10 Millionen Euro. Sie unterscheidet sich zur kleinen Versicherung hinsichtlich der Versicherungssumme und des Versicherungsumfangs. Eine Unter-, aber auch Überversicherung sollte vermieden werden, denn Letztere führt zu überhöhten Versicherungsbeiträgen.
Große Betriebsunterbrechungsversicherung
Die große Betriebsunterbrechungsversicherung eignet sich insbesondere für industrielle Firmen. Mit der mittleren und großen Versicherung können umfangreichere Risiken abgedeckt werden. Sie versichern nicht nur die versicherten Schäden der Inhaltsversicherung, sondern weitere Folgeschäden wie Mehrkosten durch Schichtarbeit oder Überstunden.
Betriebsunterbrechungsversicherung für bestimmte Berufsgruppen
Einige Berufsgruppen in der Betriebsunterbrechungsversicherung benötigen einen speziellen Versicherungsschutz – die Praxisausfallversicherung. Dazu gehören etwa:
Wenn der leitende Arzt oder Anwalt erkrankt und daraufhin die Praxis oder Kanzlei geschlossen werden muss, liegen andere Risiken vor. Auch für die Bereiche Gastronomie, Pflegeheime und Dolmetschen gelten andere Bedingungen, als für große und mittlere Unternehmen.
Ertragsausfallversicherung für produzierende Unternehmen und Landwirte
Produzierende oder auch landwirtschaftliche Unternehmen kennen die Betriebsunterbrechungsversicherung eventuell besser unter dem Namen Ertragsausfallversicherung. Entgangene Erträge bedingt durch einen Betriebs- oder Produktionsstillstand ist quasi das Äquivalent zu den entgangenen Gewinnen eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens. Auch funktionieren beide Versicherungen nach dem gleichen Prinzip.
Betriebsunterbrechungsversicherung für Maschinen
Betriebe, die verstärkt mit technischen Maschinen arbeiten, sind auf dessen Funktionstüchtigkeit angewiesen. Der Betriebsausfall kann verheerend sein. Die Maschinen selbst sind bei Brand, Leitungswasser oder Vandalismus in der Regel in der Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert. Doch gegen den technischen Ausfall der Maschine benötigen Betriebe eine gesonderte Maschinenunterbrechungsversicherung.
Die Kosten einer Betriebsunterbrechungsversicherung
Da eine Betriebsunterbrechungsversicherung auf das Unternehmen zugeschnitten wird, unterscheiden sich auch die Kosten einer Absicherung. Eine kleine Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es bereits ab 9,12 Euro im Monat.
Die Kosteneinflussfaktoren
Es gibt verschiedene Faktoren, die die Kosten beeinflussen. Den größten Einfluss haben die vergangenen Bilanzen, die erwarteten Gewinne für das kommende Geschäftsjahr und die Fixkosten. Daran orientiert sich die Versicherungssumme. Weitere Faktoren sind beispielsweise:
-- Art der Betriebsunterbrechungsversicherung
-- Deckungssumme
-- Versicherte Gefahren
-- Zusatzleistungen und Extras
-- Sind nur einzelne oder komplette Gefahrengruppen eingeschlossen
-- Selbstbeteiligung
-- Dauer der Haftungszeit und Karenzzeit
-- Laufzeit
-- Mitarbeiterzahl, Umsatzhöhe und Unternehmensstandort
-- Individuelle Risikobewertung des Betriebs
Welchen Einfluss haben die Faktoren genau?
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme bzw. die Deckungssumme ist hinsichtlich der Höhe der Beiträge ein entscheidendes Kriterium und sollte korrekt gewählt werden. Natürlich sollte sie nicht zu hoch bemessen sein, damit die Beiträge für die Versicherung überschaubar bleiben. Außerdem wird im Schadenfall lediglich der nachgewiesene Schaden gezahlt, eine zu hoch bemessene Versicherungssumme hat dann keinen weiteren Sinn. Ist die Versicherungssumme aber zu niedrig angesetzt, wird der Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme gezahlt. Einen darüberhinausgehenden Anteil müssten Sie aus eigener Tasche zu zahlen. Deshalb sollte man die anfallenden Fixkosten im Fall einer Betriebsunterbrechung genau kalkulieren und den Versicherungsschutz entsprechend wählen.
Haftzeit
Während die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung meist eine Haftungszeit von 12 Monaten vorsieht, sind es bei der großen Versicherung mindestens 12 bis 36 Monate. Die genaue Frist wird vertraglich vereinbart. Hier gilt: Je länger die Haftzeit, desto höher ist die Versicherungsprämie.
Zusatzleistungen
Sollen Extraleistungen vertraglich abgesichert werden, wirkt sich dies ebenso auf die Kosten der Versicherung aus – der Versicherungsschutz wird entsprechend teurer. Dazu gehören beispielsweise Rückwirkungsschäden, die sich in einem Zuliefererbetrieb ergeben, oder auch Schadensminderungskosten.
Selbstbeteiligung
Der Selbstbehalt entscheidet ebenfalls über die Beiträge. Dies ist der Teil, den Sie im Schadensfall selbst zahlen – alles, was darüber liegt, zahlt der Versicherer. Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, desto niedriger wird Ihre Versicherungsprämie.
Die Selbstbeteiligung sollte realistisch ausgewählt werden, damit der Betrag im Falle eines Schadens tatsächlich tragbar ist. Bei einem zeitlichen Selbstbehalt kommt der Versicherer erst nach der vertraglich vereinbarten Anzahl der Tage nach dem Eintritt der Betriebsunterbrechung für den Schaden auf.
Laufzeit
Die Laufzeit beträgt bei vielen Versicherern 1 bis drei 3, doch es sind auch abweichende Vereinbarungen möglich. Grundsätzlich gilt: Je länger die Laufzeit ist, desto geringer sind in der Regel die Beiträge. Doch für den Versicherungsnehmer bedeutet dies auch weniger Flexibilität.
Die Deckungssumme
Die Höhe der Deckungssumme ist keine konstante Größe, da sie sich individuell aus den jeweiligen Gegebenheiten des Unternehmens sowie der Summe aller enthaltenden Leistungen berechnet. Je geringer die Deckungssumme ist, desto niedriger ist auch die Prämie. Daher ist eine genaue Bedarfsanalyse sehr wichtig, um die korrekte Versicherungssumme zu wählen.
Auch sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung in regelmäßigen Abständen geprüft werden. So stellen Sie sicher, dass im Schadensfall tatsächlich eine ausreichende Leistung erbracht wird. Sinnvoll ist es, wenn der Vertrag eine Klausel für die Nachhaftung beinhaltet. Dann ersetzt der Versicherer nämlich auch Schäden, die über die Versicherungssumme hinausgehen. Meist werden bis zu 30 Prozent höhere Schäden ohne Anpassung der Versicherungssumme ersetzt. Diese kann dann im Folgejahr angepasst werden.
Die Leistungen einer Betriebsunterbrechungsversicherung
Je nach Form der Betriebsunterbrechungsversicherung unterscheidet sich der Leistungsumfang bzw. die versicherbaren Schäden. Tritt einer der im Vertrag aufgeführten, versicherten Schäden auf, kommt das Versicherungsunternehmen für Gewinneinbußen und laufende Fixkosten auf, die während der Phase der Betriebsunterbrechung anfallen.
Wann leistet die Versicherung?
Folgend sehen Sie, wie sich die kleine, mittlere und große Betriebsunterbrechung (BU) im Leistungsumfang unterscheiden.
Leistungen kleine BU:
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm und Hagel
- Leitungswasser
- Einbruchsdiebstahl
- Erstattung laufender Fixkosten und Gehälter
- Erstattung entgangener Gewinne
Leistungen mittlerer BU:
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm und Hagel
- Leitungswasser
- Einbruchsdiebstahl
- Erstattung laufender Fixkosten und Gehälter
- Erstattung entgangener Gewinne
- Vandalismus
- Elementarschäden
- Böswillige Beschädigung
- Übernahme von Schadensminderungskosten
- All-Rik-Deckung
Leistungen großer BU:
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm und Hagel
- Leitungswasser
- Einbruchsdiebstahl
- Erstattung laufender Fixkosten und Gehälter
- Erstattung entgangener Gewinne
- Vandalismus
- Elementarschäden
- Böswillige Beschädigung
- Übernahme von Schadensminderungskosten
- All-Rik-Deckung
Was zahlt die Versicherung?
- Löhne und Gehälter von Angestellten
- Laufende Kosten wie Miete, Strom, Versicherungsbeiträge
- Entgangene Gewinne auf Basis der Bilanzen der Vergangenheit
Option: Schadensminderungskosten
Der Leistungsumfang kann durch die Übernahme von sog. Schadensminderungskosten ergänzt werden. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die zur Verkürzung der Betriebsunterbrechung beitragen sollen. Einige Versicherer sorgen mit diesem Baustein dafür, dass das Unternehmen keine Marktanteile verliert und seine Wettbewerbsfähigkeit nicht sinkt. Falls Angestellte Überstunden oder Sonderschichten einlegen müssen, übernimmt das Versicherungsunternehmen die Vergütungen. Zur schnellen Inbetriebnahme zählt auch die Anmietung von provisorischen Betriebsräumen oder die Nutzung von fremden Fabriken und Produktionshallen.
Wie lang ist die Haftzeit?
Die Haftzeit ist die Zeitspanne, in der das Versicherungsunternehmen die Kosten zahlt. Bei Vertragsabschluss kann in der Regel eine Haftzeit von 12 oder 18 Monaten vereinbart werden. Die Haftzeit gilt ab Eintritt des Sachschadens. Falls die Aufnahme des Betriebs in dieser Zeit nicht erreicht werden kann, kann die Haftzeit teilweise auch verlängert werden.
Zusatzleistung: Betriebsschließungsversicherung
Bei der mittleren und großen Betriebsunterbrechungsversicherung kann der Zusatzbaustein Betriebsschließungsversicherung mit abgeschlossen werden. Diese leistet dann nicht nur im Falle einer Schließung aufgrund von Sachschäden, sondern beispielsweise auch bei Schließung aufgrund von Infektionsgefahr mit bestimmten Krankheitserregern. Wie die aktuelle Corona-Pandemie zeigt, kann eine davor abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung die wirtschaftliche Existenz retten.