Anschaffungskosten
Kosten, die ein Unternehmen aufwenden muss, um ein Wirtschaftsgut zu beschaffen und es für den Einsatz vorzubereiten. Sie setzen sich zusammen aus dem Rechnungspreis und allen Nebenkosten.
Gemeiner Wert
Sind die Sachen nicht mehr zu verwenden, so sprechen die Versicherer vom gemeinen Wert. Er entspricht dem erzielbaren Verkaufswert für die gebrauchte Sache. Im ungünstigen Fall ist das der Materialpreis.
Nennwert
Dabei wird der Betrag von der Versicherung ersetzt, der erforderlich ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zu beschaffen oder neu herzustellen (einschließlich aller Nebenkosten)
Wiederbeschaffungskosten
Das sind die Kosten, die der Versicherte aufwenden muss, um Sachen gleicher Art und Güte für den gleichen Zweck zu beschaffen. Erzielbare Preisnachlässe sind abzurechnen. Hinzuzurechnen sind dagegen Transportkosten, Versicherungsbeiträge, Zölle sowie Verpackungskosten. Bei Händlern sind darüber hinaus Sonderkosten und Gemeinkostenanteile zu berücksichtigen.
Wiederherstellungskosten
Sie richten sich nach dem Fertigungsgrad der zu ersetzenden Erzeugnisse, dem Material sind Fertigungslöhne, die Sondereinzelkosten der Fertigung, die entsprechenden Gemeinkosten sowie die anteiligen Verwaltungskosten zuzuschlagen.
Zeitwert
Er ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich eines Abschlages für Alter und Abnutzung.