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Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -A-

Der Insolvenzplan

Der Insolvenzplan soll den Beteiligten eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit eröffnen eine Insolvenz auf der Grundlage der Gläubigerautonomie flexibel und wirtschaftlich effektiv abzuwickeln.

Die an der Insolvenz Beteiligten können im Insolvenzplanverfahren von den Vorschriften der Insolvenzordnung abweichen, wenn sie meinen, dass dies zu einer besseren Verwirklichung des Verfahrenziels führen kann.

Neben der Sanierung oder der Übertragung des Unternehmens ist das Planverfahren auch für von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Formen der Liquidation offen.

● Die Vorteile des Insolvenzplanverfahrens

- Vorteile für die Gläubiger

In der Regel erhalten die Gläubiger, insbesondere die ungesicherten Gläubiger, in den Planverfahren regelmäßig höhere Quoten als in der normalen Firmenabwicklung.

Zudem werden die Quoten, im Gegensatz zur Regelabwicklung, meist nach einer kurzen Zeitspanne (zwei bis sechs Monaten nach der Verfahrenseröffnung) zur Auszahlung gebracht. Im Gegensatz dazu kommt es bei der Regelinsolvenz, wenn überhaupt, erst zur Quotenauszahlung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, das sich in der Regel über mehrere Jahre hinziehen kann. 

- Vorteile für den Schuldner

Der Schuldner kann die Insolvenz durch autonome Verhandlungen mit seinen Gläubigern im Insolvenzplanverfahren selbst gestalten bzw. mitbestimmen.

Er erhält innerhalb kürzester Zeit eine verbindliche Antwort über den Sanierungserfolg und seiner eigenen beruflichen und wirtschaftlichen Zukunft.

Der Schuldner behält im Idealfall (Zustimmung des Insolvenzplans durch die Gläubiger) sein Unternehmen.

Zudem sind Haftungsansprüche im Insolvenzverfahren ausgeschlossen. 

● Die Vorlageberechtigung

Das Initiativrecht, d.h. dass Recht, ein Insolvenzverfahren einzuleiten und durchzuführen, liegt beim Schuldner oder beim Insolvenzverwalter.

Nimmt der Schuldner das Initiativrecht wahr, so bestimmt er den Inhalt des Insolvenzplans und kann aus diesem Grunde - die spätere Zustimmung der Gläubiger vorausgesetzt - festlegen, wie und unter welchen Voraussetzungen die Sanierung zu erfolgen hat. 

Im umgekehrten Fall bestimmt der Insolvenzverwalter das weitere Schicksal des Betriebes.

Die einzelnen Gläubiger haben kein selbständiges Initiativrecht. Durch die Ausgrenzung der Gläubiger soll vermieden werden, dass ein Insolvenzplanverfahren bereits im Vorfeld an der Uneinigkeit der Gläubiger scheitert. Die Gläubiger sind jedoch nicht gänzlich zur Passivität verurteilt. Ihrem Interesse wird dadurch Rechnung getragen, dass ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, den Insolvenzverwalter im Berichtstermin mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans zu beauftragen.

Faktisch können somit vier Insolvenzpläne zur Diskussion stehen:

- der Schuldnerplan
- der Insolvenzverwalterplan vor der Verfahrenseröffnung
- der Insolvenzverwalterplan nach der Verfahrenseröffnung
- der Insolvenzplan, der vom Insolvenzverwalter im Auftrag der Gläubigerversammlung erstellt wurde

Je nachdem welche Gruppe die Initiative ergreift, wird der Insolvenzplan inhaltliche verschiedene Richtungen annehmen. Welcher Sanierungsweg eingeschlagen wird, hängt also maßgeblich von der Initiativausübung ab.

Aber auch der Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bestimmt die Richtung. Je früher der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten einer Sanierung. Hier ist der Schuldner als Initiator gefragt. Stellt nämlich der Schuldner den Antrag, so reicht die drohende Zahlungsunfähigkeit aus. Es muss also noch keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorhanden sein wie beim Gläubigerantrag.

Indem der Schuldner schon zeitlich vorgelagert wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Eröffnungsantrag stellt, hat er die Möglichkeit, sich schon auf der ersten Krisenstufe unter dem Schutz eines geordneten Schuldenbereinigungs- und Verwertungsverfahrens zu stellen. hierdurch können möglicherweise noch rechtzeitig rechtliche und wirtschaftliche Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Denn je früher die Lage offenbart wird, desto eher lässt sich auf intakte kunden- und Lieferantenbeziehungen zurückgreifen. 

Weiterhin kann mit Hilfe eines erfahrenen Beraters (vorläufiger Insolvenzverwalter) ein Sanierungskonzept erstellt werden.

Außerdem wird das Vertrauen der Gläubiger gegenüber dem Schuldner zu einem früheren Zeitpunkt größer sein.

Hieraus folgt letztendlich, dass auch der vom Schuldner vorgelegte Insolvenzplan zu diesem Zeitpunkt die Größtmögliche Erfolgsaussicht hat. 

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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