Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine beratende, begutachtende oder aufsichtsführende Tätigkeit ausüben, benötigen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, denn diese Berufsgruppen können z.B. bei einer Falschberatung einen erheblichen finanziellen Schaden an Kunden, Patienten oder Mandanten verursachen.
Bei besonders risikoreichen Berufen ist eine solche Versicherung sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Bedingung für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit und es gibt Vorschriften für die Höhe der Deckungssumme.
Berufe mit Versicherungspflicht
- Rechtsanwälte
- Notare
- Steuerberater
- Rentenberater
- Anlageberater
- Architekten
- Ärzte
- Ingenieure
- Sachverständige
- Wohnimmobilienverwalter
- Immobilienmakler
Für andere Berufe ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung keine Pflicht, jedoch durchaus sinnvoll. Dies betrifft Unternehmensberater, Grafikdesigner, IT-Dienstleister, Dolmetscher oder Übersetzer.
Was sind Vermögensschäden?
Bei Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn einer natürlichen oder juristischen Person ein finanzieller Schaden entsteht, der nicht durch einen Personen- oder Sachschaden hervorgerufen wurde.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung leistet nicht bei unechten Vermögensschäden, also finanziellen Schäden, die infolge von Personen- oder Sachschäden entstehen. Diese Schäden sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Beispiele:
Versäumt beispielsweise ein Steuerberater bei seiner Tätigkeit eine Frist, kann sein Mandant dadurch das Recht auf Rückzahlung verlieren. Bei diesem finanziellen Schaden handelt es sich um einen echten Vermögensschaden.
Auch wenn ein Kunde durch die falsche Anlageberatung eines Finanzberaters sein angelegtes Geld verliert, liegt ein echter Vermögensschaden vor. Der Steuerberater und der Anlageberater wären mit einer Vermögensschadenhaftpflicht davor geschützt, diesen Schaden aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen zu müssen.
Wann zahlt die Versicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflicht leistet bei echten Vermögensschäden durch beispielsweise:
- Beratungsfehler
- Rechenfehler, Planungsfehler
- Fristversäumnisse
- unwirksame Vertragsgestaltungen
- fehlerhafte Auskünfte
- unterlassene Beratungen oder Weiterleitungen
- Programmierfehler
- Rechteverletzungen
Welche Kosten werden übernommen?
Die Vermögensschadenhaftpflicht begleicht anstelle des Versicherungsnehmers berechtigte Schadensersatzforderungen. Je nach Tarif leistet sie auch – oft jedoch in gegenüber der Deckungssumme eingeschränkter Höhe – z.B. in diesen Fällen:
- Beschädigungen an Akten und Schriftstücken bzw. Verlust wichtiger Dokumente
- Vertrauensschäden durch Mitarbeiter
- Reputationsschäden
- Blockierung oder Veränderung der eigenen Website
- bei Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten
- Beschädigung der eigenen Website
Unberechtigte oder zu hohe Ansprüche hingegen werden abgewehrt. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt dabei für den Versicherungsnehmer die Kosten für Anwälte, Sachverständige oder Gerichte (passive Rechtsschutz).
Wer ist versichert?
In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind
- Angestellte
- Führungskräfte im operativen Geschäft
- freie Mitarbeiter
- Trainees, Volontäre, Werkstudenten, Praktikanten
- Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen
- Subunternehmer
die im Auftrag des Versicherungsnehmers arbeiten, versichert.
Deckungssumme?
In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können verschiedene Versicherungssummen gewählt werden. Die Mindesthöhe liegt bei den meisten Anbietern bei 100.000 Euro pro Schadensfall. Für einige Berufsgruppen gelten gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssummen von 250.000 Euro oder sogar von 500.000 Euro.
Abhängig vom beruflichen Risiko können höhere Summen vereinbart werden. Steuerberatern, Rechtsanwälten und anderen risikoreichen Berufen wird eine Deckungssumme von 1 Millionen Euro empfohlen.
Kosten einer Vermögensschadensversicherung
In der Regel kostet eine Vermögensschadenversicherung zwischen 200 bis 600 Euro jährlich.
Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von verschiedenen Faktoren:
- Risiko bzw. Umfang der beruflichen Tätigkeit
- Größe des Unternehmens
- Jährlicher Umsatz
- Höhe der Deckungssumme
- Höhe des Selbstbehalts
- Zahlungsintervall (jährlich, halbjährlich, monatlich, …)
Bei der Vermögensschadenhaftpflicht kann der Versicherungsnehmer durch die Wahl einer Selbstbeteiligung die Höhe des Versicherungsbeitrages senken. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie. Tritt ein Schaden ein, muss der Versicherte den Schaden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst begleichen. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten, die über die Selbstbeteiligung bzw. den Selbsthalt hinausgehen. Sie sollten eine Selbstbeteiligung in einer Höhe wählen, die für Sie jederzeit gut tragbar ist.