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WFG Wiki / BWL und Recht

Private Versicherungen -B-

Die gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland herrscht Versicherungspflicht, sodass sich Selbstständige und Freiberufler obligatorisch krankenversichern müssen. 

Grundsätzlich steht es jedem Existenzgründer frei, ob er sich freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen oder aber in die private Krankenversicherung wechseln möchte.

Wer vorher gesetzlich oder privat versichert war, wird in der gewählten Krankenkasse bleiben können, wobei ein entsprechender Antrag zu stellen ist. Mit der Aufnahme der Tätigkeit werden die Beiträge zur Krankenversicherung als Selbstständiger alleine getragen werden müssen, da der 50 %-ige Arbeitgeberanteil nunmehr entfällt.

● Die Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung hat Vorteile gegenüber privaten Krankenkassen, was die Breite der Leistungen angeht: Während private Versicherer recht frei darüber entscheiden dürfen, was sie ihren Kunden vertraglich zusichern, ist der Leistungskatalog der Krankenkassen gesetzlich festgelegt und gibt ihnen nur wenig Spielraum, sich voneinander zu unterscheiden. Anders als die privaten können sie wirtschaftlich heikle Leistungsbereiche – z.B. psychische Erkrankungen – nicht einfach einschränken oder ausschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung muss alles abdecken, was als medizinisch notwendig gilt.

Neben diesem Grundprinzip des breiten Leistungsspektrums sind die wichtigsten Argumente für die gesetzliche Absicherung die folgenden:

- Nur das Einkommen zählt

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird zur Berechnung des monatlichen Beitrags nur die Höhe des Einkommens herangezogen – weitere Faktoren bleiben unberücksichtigt. 

Anders sieht es bei privaten Versicherungen aus: Die erkundigen sich sehr genau nach dem Gesundheitszustand und lassen auch das Alter in die Beitragsberechnung mit einfließen. 

Auf diese Weise ist der Beitrag bei einer privaten Krankenversicherung niedrig, wenn man jung und gesund ist. Er kann aber schnell ziemlich hoch werden, falls man älter ist oder, wenn man bei Vertragsschluss Vorerkrankungen mitbringst. Hast man beispielsweise eine chronische Erkrankung, spielt das für die gesetzliche Krankenversicherung keine Rolle, wohl aber für die private. Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge können die Folge sein.

- Familienversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung darfst man die Kinder und (falls sie nicht selbst Geld verdienen) den Ehepartner mitversichern. Diese sind dann Teil der „Familienversicherung“ und zahlen keine eigenen Beiträge. Private Versicherer bieten das nicht – hier muss jede Person individuell versichert werden. Entscheidendes Kriterium für die Mitversicherung der Familie ist wie gesagt deren Erwerbslosigkeit: Hat der Partner gar kein Einkommen oder aber maximal Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, darfst man sie bzw. ihn mitversichern.

- Keine Vorleistungen

Die gesetzliche Krankenkasse kümmert sich automatisch um die Begleichung der Arztrechnung. Trotz allem sind einige sind Zusatzzahlungen fällig, wie beispielsweise beim Medikamentenkauf in der Apotheke. Aber zumindest musst man nicht komplett in Vorleistung treten. 

Ist man privat versichert, muss man die Rechnungen erst einmal selbst bezahlen, bevor man sie bei der Krankenversicherung einreichen kannst, um sich das Geld wiederzuholen. 

Angesichts üblicher Arzthonorare und hoher Medikamentenpreise kann das vorübergehend drastische Auswirkungen auf den Kontostand haben. Auch hier punkten die gesetzlichen Krankenkassen definitiv.

Zusammenfassend sind die Vorteile einer guten gesetzlichen Krankenversicherung

-- Familienangehörige sind kostenlos mitversichert

-- Keine Wartezeiten beim Wechsel in eine andere Krankenkasse

-- Direkte Kostenabrechnung mit dem Arzt oder dem Krankenhaus

-- Mutterschaftsgeld

-- Attraktive Zusatzleistungen und Bonusprogramme je nach Kasse

● Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung

Im Grunde sind die Kosten bei der freiwilligen Krankenversicherung im gesetzlichen System recht überschaubar. Sie setzen sich zusammen aus:

- Grundbetrag

Er beträgt 16,2 Prozent des Einkommens (Stand: 2024).

- Zusatzbeitrag

Je nach Krankenkasse kann ein Zusatzbeitrag fällig werden, der sich ebenfalls nach dem Einkommen richtet. Er ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern wird von jeder Krankenkasse nach eigenem Ermessen erhoben (oder auch nicht). Die durchschnittliche Höhe beträgt zurzeit etwa 1,3 Prozent.

- Krankengeld

Beim Abschluss der Versicherung kann man auf die Zahlung von Krankengeld verzichten. Dies senkt den Beitrag den Basistarif von 14 Prozent des Einkommens. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Schließlich steht dem Versicherten das Krankengeld sonst ab dem 43. Krankheitstag zu und beträgt immerhin 70 Prozent des Bruttoeinkommens.

- Bemessungsgrundlage: Einkommen

Hier werden nicht nur die Einnahmen aus der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit berücksichtigen, sondern ebenfalls Zinseinnahmen und/oder Mieteinkünfte sowie andere Einkommensquellen

- Mindestbeitrag

Es gibt einen Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung oder vielmehr: eine Mindestbemessungsgrundlage. Deren Höhe beträgt im Jahr 2024 monatlich 1.131,67 EUR. Solltest man weniger verdienen, wird dein Beitrag dennoch anhand dieser Kennzahl berechnet. Beziehst man Kranken- oder Mutterschaftsgeld, gilt die Mindestbemessungsgrenze während dieser Zeit übrigens nicht – die Beiträge richten sich dann nach den tatsächlichen Einnahmen.

- Beitragsbemessungsgrundlage

Wichtig ist die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2024: 62.100 Euro brutto im Jahr bzw. 5.175 Euro pro Monat). Liegen die Einkünfte über dieser Beitragsbemessungsgrenze, so wirken sich die Einkünfte nicht auf die Höhe der Beiträge aus. Eine Person, die beispielsweise 57.000 Euro im Jahr verdient, zahlt also ebenso hohe Beiträge wie eine Person mit einem jährlichen Einkommen von 65.000 Euro.

- Pflegeversicherung

Als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter bist man automatisch auch Teil der Pflegeversicherung. Der Beitrag beträgt 3,4 Prozent des Einkommens bei Personen mit Kindern – ansonsten werden 4 Prozent fällig.

● Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung

Zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse gehören unter anderem Leistungen in den folgenden Bereichen. Beachten Sie, dass die Erstattung je nach Wichtigkeit der Behandlung (Stichwort: medizinisch notwendig) oder Alter eingeschränkt sein kann.

 - Vorsorgeuntersuchungen
-  Schutzimpfungen
-  Zahnspange und Sehhilfen
-  Reha und Kur
-  Krankengeld
-  Mutterschaftsgeld
-  Schwangerschaft und Geburt
-  Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch

● Zusatzleistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung

Bei den Zusatzleistungen haben die Versicherer allerdings einen Spielraum, denn welche Zusatzleistungen angeboten werden, entscheidet allein die jeweilige Krankenkasse.

Zusatzleistungen sind u.a.: 

- Homöopathie und alternative Heilmethoden
- Zahnreinigung und Zahnersatz
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
- Zusatzleistungen für Schwangere
- Reiseimpfungen
- Bonusprogramme

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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