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Private Versicherungen -E-

Die private Krankenversicherung

● Vorteile einer privaten Krankenversicherung

Hier sind vor allem die oft besseren Leistungen privater Kassen zu nennen. Deren Umfang ist zwar sehr unterschiedlich – und das macht auch eine Herausforderung bei der Auswahl von Anbieter und Tarif aus – er kann aber durchaus größer sein als das Angebot gesetzlicher Krankenkassen. Als Privatpatient winkt oft eine bevorzugte Behandlung, schnelle Termine und Einzelzimmer bei stationärer Behandlung im Krankenhaus.

Bei Kassenpatient sieht das anders aus: Langes Warten auf Termine in der Facharztpraxis sind hier in manchen Regionen möglich; ob und mit wem man im Krankenhaus sein Zimmer teilt, kann man sich nicht aussuchen. Auch die Zuzahlung bei Medikamenten und Zahnersatz kann kurzfristig ins Geld gehen – was allerdings normalerweise immer noch keinen Vergleich zu den monatlichen Kosten für eine private Krankenversicherung darstellt.

Zusammenfassend sind die wichtigsten Vorteile einer guten privaten Krankenversicherung:

- Individueller Leistungsumfang
- Garantierte Leistungen
- Kürzere Wartezeiten
- Beiträge nicht vom Einkommen abhängig

● Kosten einer privaten Krankenversicherung

Wer sich privat versichern will, sucht sich seinen Tarif zunächst einmal selbst aus. Das kann aufgrund der immensen Auswahl an Angeboten recht verwirrend sein – es lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Leistungen der privaten Krankenversicherung. Klar ist: Je besser das Leistungsangebot, desto höher dein Beitrag.

Das ist jedoch nicht das einzige Kriterium für die Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherungen. Hier spielen außerdem eine Rolle:

- das Alter (je älter man wird, desto mehr steigt der Beitrag)
- der Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen
- die Tätigkeit (und ein daraus resultierendes mögliches Gesundheitsrisiko)
- weitere mitzuversichernde Personen (Partner, Kinder)

Die Verbraucherzeitschrift Finanztest hat errechnet, dass sich der Beitrag für die private Krankenversicherung mit dem Eintritt ins Rentenalter gegenüber dem Einstiegsbeitrag verdreifachen kann

Dieses Risiko musst man bei einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung also unbedingt bedenken und im Laufe des Lebens Rücklagen bilden, um diese Differenz aufzufangen.

Außerdem entscheidet man sich einmal für eine private Krankenversicherung, dann ist zu beachten, dass man nur in Ausnahmefällen wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann – in der Regel ist das nämlich nicht möglich, um eine „Rosinenpickerei“ aus den beiden System möglichst zu verhindern. 

Beispiel:

- Angestellter
- Einstiegsalter: 30 Jahre
- Bruttojahreseinkommen: 65.000 €
- keine Vorerkrankungen und/oder andere gesundheitlichen Einschränkungen
- Leistungen im Krankenhaus: mindestens Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung
- Zahnbehandlung: Kostenübernahme mindestens 60 %

Beitrag pro Monat abzüglich Arbeitgeberzuschuss, inklusive 10% Altersrückstellung und Pflegeversicherungsbeitrag

- Einstiegstarif: 190,26 €
- Komforttarif:  205,35 €
- Premiumtarif: 278,49 €

Zum Vergleich: Für die gesetzliche Krankenversicherung würde unser Musterkunde mit seinem Einkommen im Bundesland Rheinland-Pfalz 468,04 Euro pro Monat zahlen (abzüglich des Arbeitgeberanteils und inklusive der Pflegepflichtversicherung).

● Leistungen einer privaten Krankenversicherung

Die ideale private Krankenversicherung ist genau auf Sie und Ihre persönliche Situation zugeschnitten. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, den Leistungsumfang individuell nach Ihren Wünschen zu gestalten. 

Welche Leistungen man in seinen PKV-Tarif wählen sollte und welche eher weniger Sinn machen, ist natürlich auch eine persönliche Frage. Die folgende Übersicht gibt Auskunft über essenzielle Leistungen, darüber hinaus wichtige Leistungen und weitere sinnvolle Leistungen, an die Sie bei der Auswahl der Versicherung denken sollten.

- Essenzielle Leistungen

-- Freie Arztwahl
-- Erstattung des Höchstsatzes der Gebührenverordnung der Ärzte (3,5-fache der GOÄ/GOZ)
-- Uneingeschränkte Übernahme von Medikamenten und Hilfsmittel
-- Maximale Erstattungshöhen für Zahnbehandlungen

- Wichtige Leistungen

-- Möglichst uneingeschränkte Leistungen für stationäre Behandlungen
-- Maximale Übernahme für Psychotherapie und für andere Behandlungen durch Therapeuten
-- Leistungen auch im Ausland (EU/Nicht-EU)
-- Übernahme von Transportkosten
-- Übernahme von Kuren und Reha

- Zusätzliche Leistungen

-- Zusätzliche Absicherung von Schutzimpfungen
-- Leistungen für alternative Heilmethoden und Behandlungen durch Heilpraktiker
-- Übernahme von Sehhilfen oder Augen-Laserbehandlungen
-- Krankentagegeld

Krankentagegeld ist eine besonders wichtige Zusatzleistung für alle Selbständige! Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass ihre Versicherung ihnen im Fall einer längeren Krankheit ein ausreichend hohes Krankentagegeld zahlt. Das gilt vor allem für Selbständige, welche zusätzlich zu Ihren Lebenshaltungskosten noch die laufenden Kosten des Betriebs decken müssen. Gesetzliches Krankengeld erhalten nur gesetzlich Versicherte. In der privaten Krankenversicherung ist das Äquivalent das Krankentagegeld. In einigen Tarifen der PKV ist dies auch oftmals bereits inbegriffen, in anderen muss es durch eine private Krankenzusatzversicherung separat mitversichert werden.

● Tarife einer privaten Krankenversicherung

Welche Leistungen vom Versicherer tatsächlich übernommen werden und in welcher Höhe, hängt vom gewählten Tarif ab. Die Tarife der privaten Krankenversicherung unterteilen sich oftmals in Einsteigertarife, Komforttarife und Premiumtarife. Die einzelnen Tarifstufen können jedoch mit Zusatzbausteinen oder zusätzlichen Einzelleistungen an den persönlichen Bedarf angepasst werden. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Tarifstufen ohne jegliche Zusatzleistungen.

- Einsteigertarif

PKV-Einsteigertarife entsprechen in ihrem Leistungsumfang ungefähr dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung und sind dementsprechend günstig. Die Kostenerstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ oder der GOZ. Leistungen beim Heilpraktiker werden zu 80 Prozent übernommen, für Sehhilfen gibt es einen 100 Euro-Zuschuss alle 3 Jahre. Im Krankenhaus erfolgt die Behandlung im Mehrbettzimmer und durch Stationsärzte.

- Komforttarif

Komforttarife gleichen in einigen Punkten den Einsteigertarifen, einige Leistungen entsprechen jedoch bereits dem Premium-Niveau und stellen je nach persönlichem Bedarf ein gutes Mittelmaß dar. 

Komforttarife decken ebenfalls Behandlungskosten bis zu den Höchstsätzen der GOÄ oder der GOZ ab. Beim Heilpraktiker werden 100 Prozent der Kosten übernommen, der Zuschuss für Sehhilfen erhöht sich auf 260 Euro alle 2 Jahre.

- Premiumtarif

Bei Premiumtarifen ist der Leistungsumfang nach oben hin offen – dementsprechend auch die Kosten. Premiumtarife erstatten in der Regel über die Höchstsätze der GOÄ oder der GOZ hinaus. Hier besteht kein Hausarztprinzip, sondern die freie Arztwahl. Die Behandlung im Krankenhaus erfolgt im Einzel- oder Zweibett-Zimmer und durch den Chefarzt.

● Notfalltarife einer privaten Krankenversicherung bei einer finanziellen Schieflage

Falls Beiträge nicht länger in voller Höhe gezahlt werden können, gibt es bestimmte Tarife für finanzielle Notlagen, in denen Beiträge und Leistungen reduziert sind.

- Standardtarif

Der Standardtarif ist nur für diejenigen Personen relevant, die vor 2009 beigetreten sind. Die Leistungen entsprechen in der Regel denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

- Basistarif

Der Basistarif richtet sich an Personen, die ab 2009 der Versicherung beigetreten, über 55 Jahre alt und im sozialrechtlichen Sinne hilfsbedürftig sind. Dieser Tarif deckt weiterhin alle Leistungen ab, die ärztlichen Leistungen sind jedoch nur bis zu den folgenden Gebührensätzen versichert:

  • 0,9-facher Faktor des Gebührensatzes GOÄ für Laborleistungen
  • 1,0-facher Faktor des Gebührensatzes GOÄ für medizinisch-technische Leistungen
  • 1,2-facher Faktor des Gebührensatzes GOÄ für die übrigen ärztlichen Leistungen

- Notlagentarif

Der Notenlagentarif kann von Versicherten nicht selbst gewählt werden. In diesen fallen privat Versicherte, die ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlen. Dieser Tarif deckt dann nur noch akut notwendige Behandlungen ab. 

Zudem können auch zusätzliche Bausteine der privaten Krankenversicherung wie beispielsweise das Krankentagegeld gekündigt werden und sind dann nicht mehr verfügbar.

● Kostenerstattung bei einer privaten Krankenversicherung

Die meisten Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, müssen Sie erst einmal selbst zahlen. Ausgenommen sind Krankenhausrechnungen, denn das Krankenhaus rechnet direkt mit Ihrer Versicherung ab.

1. Rechnungen bei Arzt und Apotheker begleichen

Lassen Sie sich ambulant beim Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker versorgen, erhalten Sie eine Rechnung. Teilweise müssen Sie dabei in Vorleistung gehen, teilweise haben Sie einige Wochen Zeit, die Rechnung zu begleichen. Medikamente, die Sie per Rezept bestellen, werden direkt in der Apotheke bezahlt.

2. Rechnungen bei der PKV einreichen

Die Rechnungen für Behandlungen oder Medikamente reichen Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein – entweder postalisch oder online.

3. Beitrag zurückerhalten

Ihr PKV-Anbieter prüft die Rechnungen und erstattet Ihnen je nach Erstattungssatz die Kosten. Manche Versicherer bieten Services an, mit denen Sie vorab einsehen können, wie viel Sie von den Kosten zurückbekommen. Dies ist vorteilhaft, da es sich nicht für alle Rechnungen “lohnt”, diese einzureichen.

● Checkliste: So vermeiden Sie Fehler und behalten den Überblick

  • Originalbelege:
    stets die Rechnung im Original und nicht als Kopie einreichen, denn nur Originale sind zur Kostenerstattung zulässig
  • Duplikate:
    zur späteren Kontrolle empfiehlt sich dennoch die Anfertigung von Kopien
  • Abrechnungsformulare:
    Abrechnungsformulare der Versicherer nutzen – diese erleichtern und beschleunigen den Abrechnungsprozess
  • Selbstbeteiligung:
    die tarifliche Selbstbeteiligung und mögliche Beitragsrückgewähr beachten, falls in einem Jahr keine Rechnungen eingereicht werden.
  • Prüfung:
    Ergeben die Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung eine höhere Summe als die Summe aller Rechnungsbeträge, ist es sinnvoll, die Rechnungen selbst zu zahlen. Die Rechnungen können im späteren Verlauf immer noch eingereicht werden.
  • Leistungsbezug:
    Das Datum der Inanspruchnahme der Leistungen ist maßgeblich für die Zuordnung der Leistungen. Bei Rezepten ist beispielsweise der Datumsstempel der Apotheke entscheidend.
  • Eigenanteil:
    Es ist ratsam nachzuprüfen, in welcher Art und Höhe die Selbstbeteiligung zu zahlen ist.
  • Besonderheiten:
    Gewährt der Versicherer Besonderheiten im Hinblick auf die Beitragsrückerstattung wie etwa Bonusregelungen, Schadensfreiheitsrabatte und wachsende Rückerstattung bei rechnungs-freien Jahren?

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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