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Unternehmen ohne Notfall- oder Nachfolgeregelung

Wer führt das Unternehmen, wer ist der Nachfolger, die Nachfolgerin im Todesfall?

Als Unternehmer sind Sie viel unterwegs und setzen sich Tag für Tag den Gefahren des „Verkehrs“ aus. Was geschieht eigentlich mit ihrem Betrieb, wenn Sie durch einen Unfall ausfallen? Wer führt dann das Unternehmen, wer ist der Nachfolger, die Nachfolgerin im Todesfall?

Ein wichtiges Thema, dass leider erst dann bewusst wird, wenn der traurige Ernstfall eingetreten ist. Ist nichts geregelt, herrscht Chaos! Im Todesfall tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die durch vorprogrammierte Erb- und Kompetenzstreitigkeiten schon so manches Unternehmen das Ende beschert hat.

Setzen Sie sich mit diesem Thema frühzeitig auseinander. Machen Sie sich Gedanken über ein Notfallbuch und über ihr Testament. Ein ständiges langes Schieben auf die lange Bank, hat im Ernstfall gleich mehrere ganz fatale Folgen: 

  • Die Familie, die von der Unternehmung finanziell abhängig ist, gerät bis zur Klärung der Erbangelegenheiten über längere Zeit in einen bedrohlichen finanziellen Engpass.
     
  • Da die Nachfolge in der Firmenleitung ungeklärt ist, gerät das Unternehmen ins Schlingern bis hin in die Pleite.
     
  • Gesetzliche Erben, die nichts mit dem Unternehmen zu tun haben, melden ihre Ansprüche an. Sie versuchen entweder über ihre Erbstellung in der Firma mitzubestimmen oder verlangen erdrückende Abfindungszahlungen von den anderen Erben. Existenzbedrohend werden diese Ansprüche dadurch, dass die entsprechenden Personen damit drohen können, ansonsten den gesamten Nachlass zur Zwangsversteigerung zu bringen. Diese Recht hat grundsätzlich jeder Erbe. Ob der entsprechende Erbe dann letztendlich die Zwangsversteigerung beantragt oder eine überhöhte Abfindungsforderung durchsetzt, ist für das Unternehmen in gleicher Weise existenzvernichtend.
     
  • Ist das Unternehmen durch die fehlende Nachfolgeregelung in seiner Existenz bedroht, verlassen oft die Führungskräfte den Betrieb und beschleunigen so den Zerfallsprozess.

Wie Sie sehen, kein schönes Szenario!

Ein Unternehmer ohne Testament und ohne klare Nachfolgeregelung handelt grob fahrlässig. Er gefährdet seine Familie, sein Lebenswerk und seine Mitarbeiter.

Nähere Einzelheiten zum Thema Notfallplanung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kammer.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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