Wer führt das Unternehmen, wer ist der Nachfolger, die Nachfolgerin im Todesfall?
Als Unternehmer sind Sie viel unterwegs und setzen sich Tag für Tag den Gefahren des „Verkehrs“ aus. Was geschieht eigentlich mit ihrem Betrieb, wenn Sie durch einen Unfall ausfallen? Wer führt dann das Unternehmen, wer ist der Nachfolger, die Nachfolgerin im Todesfall?
Ein wichtiges Thema, dass leider erst dann bewusst wird, wenn der traurige Ernstfall eingetreten ist. Ist nichts geregelt, herrscht Chaos! Im Todesfall tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die durch vorprogrammierte Erb- und Kompetenzstreitigkeiten schon so manches Unternehmen das Ende beschert hat.
Setzen Sie sich mit diesem Thema frühzeitig auseinander. Machen Sie sich Gedanken über ein Notfallbuch und über ihr Testament. Ein ständiges langes Schieben auf die lange Bank, hat im Ernstfall gleich mehrere ganz fatale Folgen:
Wie Sie sehen, kein schönes Szenario!
Ein Unternehmer ohne Testament und ohne klare Nachfolgeregelung handelt grob fahrlässig. Er gefährdet seine Familie, sein Lebenswerk und seine Mitarbeiter.
Nähere Einzelheiten zum Thema Notfallplanung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kammer.