Für einen Teil der freien Berufe, beispielsweise Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Steuerberater, bestehen besondere Berufsordnungen auf Bundesebene.
Sie enthalten die Voraussetzungen für die Zulassung zum Beruf, die Prüfungs- und Genehmigungsverfahren sowie standesrechtliche Grundregeln.
Durch Pflichtmitgliedschaft sind die Angehörigen solcher Berufe an Landes- und/oder Bundeskammern angeschlossen. Diese sind Einrichtungen des öffentlichen Rechtes und dienen der Wahrung der Interessen der Mitglieder, aber auch deren Fortbildung.
Außerdem wird von hier aus die Ausübung des Berufs entsprechend den Standesrichtlinien überwacht und Abweichungen oder Verstöße notfalls durch Ehrengerichte gerügt.