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Geschäftspartner Bank -F-

Bankwechsel leichtgemach

Kunden der Kreditinstitute gelten auch heute, in Zeiten des Online-Bankings, als durchaus bankentreu. Bevor eine Bankverbindung gewechselt wird, muss der Ärger meist schon gehörige Dimensionen annehmen. 

Die Hintergründe dieser Haltung sind vielschichtig. Fest steht, dass viele Bankkunden den „angeblichen“ Arbeitsaufwand bei einem Wechsel scheuen. Dieses Argument sollte aber keineswegs davon abhalten, eine Veränderung vorzunehmen. Der tatsächliche Aufwand eines Wechsels ist meist weitaus geringer als befürchtet. Denn Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, beim Kontoumzug mitzuhelfen, informiert der Bundesverband deutscher Banken.

So muss etwa die aufnehmende Bank sämtliche Daueraufträge zum neuen Konto umziehen, wenn ein Kunde das wünscht. Dafür bleiben ihr nach Bereitstellung aller Informationen durch die abgebende Bank sieben Tage Zeit. Zudem muss das neue Kreditinstitut Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützen, regelmäßige Zahlungspartner wie Vermieter oder Energieversorger über den Kontowechsel zu informieren, etwa indem es Musterschreiben bereitstellt.

Aber wie findet man überhaupt ein Girokonto, das die eigenen Bedürfnisse erfüllt? Hilfreich kann etwa der neue Kontenvergleich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sein. Dort lassen sich die Angebote sämtlicher Kreditinstitute komfortabel miteinander vergleichen. Worauf man beim Vergleich besonders achten sollten, steht zum Beispiel in einer Checkliste der Verbraucherzentrale NRW. Entscheidend sind laut den Verbraucherschützern insbesondere diese drei Punkte:

1. Die Kosten

Die Kosten sind eines der wichtigsten Kriterien bei der Auswahl. Immerhin können sich selbst geringfügige Beträge über die Jahre zu erheblichen Summen addieren. Je nach Bank oder Sparkasse kann es für das Girokonto verschiedene Preismodelle und Gebühren geben. Einige Banken berechnen einen Pauschalpreis für die Kontoführung, andere verlangen einen Grundpreis und zusätzliche Gebühren für einzelne Buchungsvorgänge.

Zudem gibt es noch immer kostenfreie Girokonten. Mitunter müssen hierfür aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein - manchmal gibt es das nur für junge Leute, manchmal muss etwa ein Mindestgeldeingang erfüllt sein. Zu prüfen ist außerdem, wie hoch Dispozinsen bei möglichen Überziehungen ausfallen.

2. Die Erreichbarkeit

Die Dichte an Filialen und Geldautomaten kann sich je nach Bank und Sparkasse enorm unterscheiden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher prüfen, was in ihrem Umfeld verfügbar ist, ob sie gegebenenfalls auch Automaten anderer Banken nutzen können und welche Kosten ihnen dadurch entstehen. Ideal ist laut der Verbraucherzentrale NRW grundsätzlich ein dichtes Netz an kostenlosen Geldautomaten.

Wer auf den persönlichen Kontakt zum Kundenberater Wert legt, hat bei Direktbanken regelmäßig schlechte Karten. Diese unterhalten oft keine Geschäftsstellen, sondern wickeln Geschäfte überwiegend via Telefon, Computer oder Fax ab.

3. Der Service

Von der Giro- über die Debit- bis hin zur Kreditkarte: Je nach Einsatzzweck und -ort können verschiedene Zahlungskarten vorteilhaft sein. Doch nicht jedes Kreditinstitut bietet jede Karte an - oder nur mit Zusatzkosten. Darum lohnt der Blick ins Kleingedruckte. Checken sollten Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Zusammenhang auch gleich, mit welchen Gebühren und Konditionen sie rechnen müssen, wenn ihnen eine Karte abhandenkommt oder gestohlen wird und sie Ersatz benötigen.

Zudem weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass einige Kreditinstitute spezielle Konditionen etwa für Studierende, Auszubildende, Ruheständler, Selbstständige oder Gewerkschaftsmitglieder anbieten. Das kann sich lohnen.

Wie geht ein Bankwechsel nun vor sich?

Zunächst wird der übernehmenden Bank eine Vollmacht erteilen, mit der sie sich gegenüber der abgebenden Bank legitimiert. Gleichzeitig erhält die übernehmende Bank die noch vorhandenen Belege wie EC-Karte, Scheckvordrucke etc., die sie, neben der Vollmacht, innerhalb von zwei Geschäftstagen der bisherigen Bank zusendet. In diesem Anschreiben wird das Bankinstitut gebeten, das Geschäftskonto abzurechnen, den möglichen Sollsaldo des Bankkredites mitzuteilen und mögliche Kreditsicherheiten gegen Überweisung dieses Betrages Zug um Zug freizugeben. 

Betriebsmittelkredite und andere Geschäftsdarlehen stellen allerdings Ausnahmen dar. Hier sind vorzeitige Ablösungen meist nur mit Abstandszahlungen (Vorfälligkeitsentschädigungen) möglich, die den Kredit unnötig verteuern. In diesen Fällen ist es sinnvoll, das Kreditkonto zu behalten. Die Zins- und Tilgungsraten sollten vom Konto der übernehmenden Bank abgebucht werden.

Die Kreditsicherheiten für dieses Kreditkonto müssen wohl oder übel beim bisherigen Kreditinstitut verbleiben.

Besteht die bisherige Bank auch weiterhin auf regelmäßigen Zahlungseingängen über die Zins- und Tilgungsraten hinaus, sollte hartnäckig verhandelt werden. Je nach Kreditwürdigkeit des Kunden muss sich die Bank mit dem verbleibenden Kreditkonto ohne entsprechendes Geschäftskonto zufrieden geben.

Darüber hinaus müssen naturgemäß zahlreiche Zahlungsempfänger über die neue Geschäftsverbindung informiert werden. Hierzu bietet das übernehmende Finanzinstitut Formulare an, die schnell vervollständigt und den Zahlungsempfängern zugesendet werden können. Mit ein wenig Verhandlungsgeschick des Neukunden übernimmt die zukünftige Bank diesen Schriftverkehr sogar als zusätzliche Serviceleistung. 

Wichtig:

Häufig erfolgen Kontoabbuchungen der erwähnten Zahlungsempfänger durch die erteilten Einzugsermächtigungen auf dem neuen Geschäftskonto relativ schnell. Um völlig überflüssige Kredit- und Überziehungszinsen zu sparen, sollte der Kunde rechtzeitig für ein entsprechendes Kontoguthaben bzw. für einen angemessenen Barkredit sorgen, bis der übliche Zahlungsrhythmus auch auf dem neuen Konto erreicht ist.  

Generell gilt: Die neue Bank oder Sparkasse muss schnell reagieren, sobald sie vom bisherigen Institut die Informationen erhalten hat. Fünf Geschäftstage später muss die neue Bank die gewünschten Daueraufträge eingerichtet haben und Lastschriften akzeptieren. Sollte die Bank dafür nicht alle Informationen haben - beispielsweise Postanschriften - muss sie diese rechtzeitig bei der Kundin oder dem Kunden oder der ursprünglichen Bank nachfordern.

Sollte der Kontowechsel nicht glatt verlaufen, etwa, weil es zu Verzögerungen kommt, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die zuständige Kundenbeschwerdestelle wenden. Das ist kostenfrei.

Kommt es zu einer verspäteten Ausführung von Daueraufträgen oder zu Kosten durch eine Lastschriftrückgabe, haben Betroffene der BAFIN zufolge Schadenersatzansprüche beispielsweise in Form von Verzugszinsen. Außergerichtlich lässt sich so ein Streit oftmals über Finanz-Ombudsstellen regeln.

Ebenfalls möglich ist eine Beschwerde bei der BAFIN. Diese kann bei Pflichtverstößen Bußgelder gegen die Banken verhängen. Eine Kopie der Beschwerde können Betroffene auch an die jeweilige Verbraucherzentrale senden.

Stichwort Kosten: Eine Gebühr für die Kontowechselhilfe dürfen Banken nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) nur verlangen, wenn Kunden das mit der Bank ausdrücklich vereinbart haben. Dabei muss das Entgelt angemessen sein und darf nicht für die oben genannten Basisservices des Kontoumzugs und der Kontoschließung aufgerufen werden.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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