Muster eines Insolvenzplans
A: Vorbemerkungen
- Anliegen
- Ausarbeitung des Plans
- Name des Verfassers
- Anschrift des Verfassers
B: Darstellende Teil (§ 220 InsO)
1. Rechtliche Verhältnisse des Schuldners
- Rechtliche Entwicklung
- Geschäftsführungs- und Vertretungsverhältnisse
- Einlagen, Haftungskapital bzw. Haftungsverhältnisse
2. Wirtschaftliche Verhältnisse des Schuldners
- Zur unternehmerischen Betätigung und Entwicklung
- Umsatz- und Ergebnisentwicklung der vergangenen 3 bis 5 Jahren
- Betriebswirtschaftliche Kennzahlenanalyse
-- Cash-Flow-Entwicklung
-- Verschuldungsgrad
-- Gemitteltes Lieferantenziel
-- Gemitteltes Kundenziel
-- Liquiditätsgrade (1,2,3)
-- Abschreibungsquote vom Anlagevermögen
-- Investitionsquote vom Anlagevermögen
-- Nettoinvestitionshöhe und Nettoinvestitionsquote
-- Umschlagskennzahlen des/der (Gesamtkapital, Eigenkapital, Anlagevermögen,
Vorräte, Forderungen)
- Auflistung noch nicht abgewickelten bzw. noch nicht akquirierten Aufträge
- Grundbesitz
- Versicherungsverträge
- Miet- und Leasingverträge
- Dienst- und Arbeitsverhältnisse
-- Alter
-- Einstellungsdatum
-- Funktion
-- Vergütung
-- Sonderkündigungsschutz
-- Pensionszulage
- Auflistung beidseitig noch nicht vollständig erfüllter Verträge
- Steuerliche Verhältnisse, insbesondere Verlustabzugspotenziale
3. Konkurrenzsituation
- wichtige Mitbewerber und ihre Marktanteile
- ggf. Ausführung zu strategischen Abweichungen und Neuerungen der Mitbewerber
4. Gründe der Insolvenz und Analyse der Krisenursachen
- Managementfehler
- zu hohe Lohnkosten
- Preis-Leistungs-Verhältnis
- Produktpalette
- u.v.m.
5. Maßnahmen und Rechthandlungen seit Anordnung der Insolvenzverwaltung
- bereits abgeschlossene Maßnahmen
- bereits eingeleitete Maßnahmen
- bereits fest geplante Maßnahmen
6. Beschreibende Gegenüberstellung denkbarer Verwertungsalternativen
- Leitbildverwertung des Schuldnervermögens gemäß den §§ 38, 18 ff InsO
-- Darlegung zur Quotenerwartungen, ggf. Anknüpfung zur Vermögensübersicht
bzw. Überschuldungsbilanz
- Sonstige Verwertungskonzepte oder Sanierungsmodelle
-- übertragende Sanierung
-- klassische Sanierung
7. Darlegung eines angedachten Sanierungskonzeptes mit Laufzeitangaben
- Neudefinition des strategischen Unternehmensziels
- Strategische und operative Sanierungsmaßnahmen wie:
-- Liquiditätssicherung
-- Debitorenmanagement
-- Organisationsstraffung
-- Produktivitätssteigerung
-- Akquise neuer Kunden
-- Synergieeffekte
-- Werbemaßnahmen
-- u.v.m.
- Finanzierung der angesprochenen Maßnahmen
- Prognose der Zukunftserwartungen unter Berücksichtigung der vorgenannten
Maßnahmen mit Chancen- und Risikobewertung der Planumsetzung
-- Planrechnungen (Bilanz, G+V, Kosten, Umsatz-Ertragsvorschau,
Rentabilitätsbetrachtung)
8. Vergleichende Gegenüberstellung der in Betracht kommenden Verwertungsalternativen
zur Regelverwertung
- Vergleichsrechnung
C: Gestaltende Teil (§ 221 InsO)
1. Gruppenbildung unter Benennung der Abgrenzungskriterien
- Absonderungsberechtigte Gläubiger
-- Absonderungsgläubiger an Immobilien (Banken, Lieferanten)
-- Absonderungsgläubiger am Mobiliar (Banken, Lieferanten)
-- Absonderungsgläubiger auf der Grundlage von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Insolvenzgläubiger
-- Arbeitnehmer
-- Sozialversicherungsträger
-- Finanzamt
-- Abgabenverwalter
-- Sonstige Insolvenzgläubiger untergliedert nach Vermögensansprüchen
(von X € bis XX €, von Y € bis YY €)
- Nachrangige Insolvenzgläubiger
2. Programm der vorgesehenen Rechtsänderungen für Planbeteiligten entsprechend
den vorherigen Gruppen
- Rechtsänderungen (Quoten, Auszahlungsmodalitäten)
- Überwachung der Planerfüllung
- Begründung von Zustimmungsvorbehalten hinsichtlich bestimmter Rechtsgeschäfte
- Kreditrahmenabreden
D: Schlussbemerkung
- Gesamtergebnis und Ausblick
E: Plananlagen
- Plananlagen gemäß § 229 InsO
-- Planbilanz
-- Planerfolgsrechnung als prognostizierte G+V für den Planzeitraum
-- Planliquiditätsrechnung
- Plananlagen gemäß § 230 InsO
-- ggf. Fortführungs- und Haftungserklärung (§230 Abs. 1 InsO)
-- ggf. Gläubigerzustimmung (§230 Abs. 2 InsO)
-- ggf. Drittzustimmung (§230 Abs. 3 InsO)
-- ggf. Aufstellung zum Befriedigungsablauf der Einzelgläubiger