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WFG Wiki / BWL und Recht

Sanierungskonzept -B-

Als primäre Voraussetzung für die Inangriffnahme einer Sanierung sind der Wille zur Fortsetzung der Unternehmung als rechtlich selbständige Wirtschaftseinheit, sowie die Fähigkeit zur Wiederherstellung der Rentabilität.

Bevor ein ausführliches Sanierungskonzept erarbeitet wird, ist es ratsam, eine spezielle Vorabsanierungsprüfung durchzuführen, mit deren Hilfe die Erhaltungsfähigkeit des Unternehmens festgestellt werden kann. Von besonderer Bedeutung sind die folgenden vier Kriterien:

- Sanierungsbedürftigkeit
- Sanierungsfähigkeit
- Sanierungswürdigkeit
- Integrationsfähigkeit

 

Sanierungsbedürftigkeit

Die Betriebsbereitschaft kann nur dann langfristig aufrechterhalten werden, wenn ein Unternehmen zur Deckung der entstandenen Aufwendungen in der Lage ist. jeder Zeit seine Zahlungen nachzukommen. 

Ein Unternehmen, das die Bedingung der Zahlungsfähigkeit nicht erfüllt, kann in jedem Fall als sanierungsbedürftig angesehen werden. Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit stellen zweifelslos die beiden ausgeprägtesten Symptome für die wirtschaftliche Notlage eines Betriebes dar, von einer Sanierungsbedürftigkeit ist aber auch dann auszugehen, wenn die existentiellen Voraussetzungen für den Fortbestand der Unternehmung gefährdet sind (drohende Zahlungsunfähigkeit), so dass die Lebensfähigkeit der Unternehmung wesentlich als unsicher erscheint.

Also: Eine Sanierungsbedürftigkeit liegt vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

- drohende Zahlungsunfähigkeit
- Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung    

 

Sanierungsfähigkeit

Als Sanierungsfähigkeit eines Betriebes wird dessen Tauglichkeit bezeichnet, mit Hilfe gezielter Maßnahmen wieder eine stabile Existenzbasis zu erlangen und diese aus eigener Kraft erhalten zu können. Langfristig überleben kann das Unternehmen nur dann, wenn es aus zukünftigen Einnahmen und den vorgesehenen Kapitalzuführungen mindestens den Kapitaldienst für die Verbindlichkeiten und die betriebswirtschaftlichen Ausgaben decken kann. Darüber hinaus muss es durch Maßnahmen im Kapitalbereich möglich sein,die Überschuldung zu überwinden.

Eine Beurteilung der Frage der Sanierungsfähigkeit kann nur im Zusammenhang mit den Ursachen für die Unternehmenskrise, den geplanten Sanierungsmaßnahmen und einer Abschätzung zukünftiger Entwicklungen erfolgen. 

Mit anderen Worten: Die Feststellung der Sanierungsfähigkeit erfolgt einerseits auf der Grundlage eines erarbeiteten Sanierungskonzeptes. Andererseits, soweit Sanierungsmaßnahmen die Zustimmung Dritter bedürfen, der subjektiven Beurteilung der Sanierungswürdigkeit. 

 

- Grobeinschätzung der Sanierungsfähigkeit

 

Quantitative Analyse

Qualitative Analyse

- Analyse der Jahresabschlüsse, G+Vs, BWA-
  Auswertungen

- Zeitnahe Aussagen zur finanziellen Stärke und Stabilität

- Kurz-Rating-Check

- Liquiditätsplan

- Absatzsicherung

- Geschäftsführungsgespräch

- Mitarbeiterinterviews

- Geschäftslogik

- Strategische Bilanz

- Markt- und Umfeldanalyse

Szenario-Plan-Rechnung  

Entscheidung über die Sanierungsfähigkeit

sanierungsfähig

nicht sanierungsfähig

aus eigener Kraftmit Investor

 

- Operative 
  Sofortmaßnahmen

- Strategische 
  Neuausrichtung

 

Liquidation

 

 

Sanierungswürdigkeit

Während der Tatbestand der Sanierungsfähigkeit auf objektive Kriterien beruht, hängt die Sanierungswürdigkeit vor allem von den fachlichen Eigenschaften der Unternehmensleitung, der Plausibilität des Sanierungskonzeptes und von der Bereitschaft der Gläubiger ab, die Sanierung erfolgreich zu gestalten. Die Sanierungswürdigkeit lässt sich vergleichen mit einer klassischen Investitionsentscheidung. 

Sanierungswürdig ist ein Unternehmen dann, wenn die Investoren (Gläubiger und Neuinvestoren) durch die Fortführung des Unternehmens einen höheren Ertragswert erzielen, als das zu erwartende Ergebnis einer Liquidation. Grundlage der Entscheidung ist das Sanierungskonzept.

Damit stehen Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit in einer wechselwirksamen Causalität.

 

Integrationsfähigkeit

Bei der Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes ist insbesondere die Frage zu beantworten, mit welchem Management die Sanierung unternommen werden soll. Da Krisenursachen häufig in Fehlentscheidungen der bestehenden Unternehmensführung begründet liegen und somit bereits zu einem erheblichen Vertrauensverlust auf Seiten der Kapitalgeber geführt haben, stellt sich diese Frage insbesondere vor dem Hintergrund der angestrebten wirtschaftlichen Gesundung. Eine Problematik, die die Sanierungswürdigkeit stark beeinflusst.

Soll eine Sanierung erfolgreich durchgeführt werden, ist es deshalb äußerst wichtig, alle Interessensgruppen in das Vorhaben einzubinden. es gilt die unterschiedlichen Interessen und Ansichten aller Beteiligten zu berücksichtigen. Durch die Einbindung wird es für sie schwerer, einen Konfrontationskurs gegen die Sanierung zu fahren. 

  1. Alte Geschäftsleitung

Es erscheint zweckmäßig innerhalb der alten Geschäftsleitung zwischen am Unternehmen Beteiligten und Unbeteiligten zu differenzieren.

Geschäftsführende Gesellschafter bzw. Unternehmer werden vor allem an der Erhaltung des investierten Kapitals, der Vermeidung von Haftungsansprüchen und einer Minimierung ihres persönlichen Prestigeverlustes interessiert sein.   

Für nicht im Unternehmen tätige Gesellschafter stehen zweifellos monetäre Überlegungen im Vordergrund. Im Falle einer erfolgreichen Sanierung besteht für sie die Chance auf zukünftige Gewinnausschüttungen.

Eine nicht beteiligte Unternehmensleitung hingegen kann bei Mitverschulden an der Insolvenz mit keiner Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses rechnen. 

 

  1. Geschäftspartner

Von besonderer Bedeutung für das Gelingen der Sanierungsbemühungen ist die Mitwirkung der Geschäftspartner. Kreditinstitute, Lieferanten und Kunden drohen durch den Fall einer Insolvenzeröffnung Forderungsausfälle, Absatzverluste, der Wegfall von Geschäfts-beziehungen und weitere Folgeschäden, so dass sie in aller Regel eine Unternehmensfort-führung der Zerschlagung vorziehen werden.

 

  1. Belegschaft

Ähnliches gilt auch für die Arbeitnehmer, die um ihre Anstellung fürchten müssen. Hier ist vor allem die Kommunikation mit den Mitarbeitern von ganz besonderer Bedeutung.

Sprechen Sie offen über die Krise. Besser die Belegschaft erfährt es von Ihnen, als woanders her. Bedenken Sie, Eine Verzögerung oder Verschleierung zerstört das Vertrauen und verunsichert die Betroffenen. sage Sie deshalb Ihren Mitarbeitern klipp und klar was Sache ist. Mit Ihrer Offenheit schaffen Sie die Voraussetzung für die Weiterführung des Unternehmens und erlangen die vertrauensvolle Unterstützung Ihrer Belegschaft. Ihre Belegschaft sollte erkennen, dass die bisherigen Regeln außer Kraft gesetzt sind und nach der Krise können diese wieder gelten.

Ganz wichtig! Beschönigen Sie nichts, nennen Sie die Grausamkeiten am Anfang. Es ist immer besser am Anfang zu übersteuern als nach und nach mit der Wahrheit herauszurücken. Zeigen Sie aber Ihren Mitarbeitern das Licht am Ende des Tunnels.

 

  1. Neue Gesellschafter

Die Motive neuer Gesellschafter, ein insolventes Unternehmen zu übernehmen, sind vielfältig. Die Aussicht auf zukünftige Erträge und die Möglichkeit zu Diversifikation des eigenen Geschäftsbereiches zählen zweifellos dazu, der größte Vorteil liegt aber in den günstigen Kaufbedingungen, welche die Sanierung eines insolventen Betriebes oft als kostengünstiger erscheinen lassen als eine etwaige Neugründung.

 

  1. Öffentliche Institutionen

Für öffentliche Institutionen ist die Sicherung von Arbeitsplätzen gerade in der heutigen Zeit wesentlich, so dass in Schwierigkeit geratene Unternehmen manchmal durchaus mit der Unterstützung seitens der öffentlichen Hand rechnen dürfen. in erster Linie handelt es sich dabei um Landesbürgschaften.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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