Gewerbebetriebe werden nach EStG § 15 Abs. 2 durch folgende Merkmale geprägt:
Einkünfte aus Gewerbebetriebe | ||||
Selbständigkeit | Nachhaltigkeit | Absicht der Gewinnerzielung | Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr | Keine Zuordnung zu anderen Einkünfte |
Unternehmerisches Risiko | Absicht wiederholter Tätigkeit | Streben nach Gewinn | Die Leistung wird offen und gegen Entgelt angeboten | z.B. Land- und Forstwirtschaft |
Im Einkommenssteuerrecht werden folgende Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterschieden:
Arten der Gewerbeeinkünfte | |
Gewinne aus gewerblichen Einzelunternehmen | Gewinn der Gesellschafter aus Personengesellschaften |
- Handwerksbetriebe - Einzelhandelsbetriebe - Großhandelsbetriebe - Industriebetriebe - Handelsvertreter - Handelsmakler - … | - oHG
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Zurechnung der Einkünfte beim Unternehmer persönlich | Zurechnung der Einkünfte bei den Gesellschaftern |
Atypisch stille Gesellschafter sind auch am Betriebsvermögen, den stillen Reserven und am Geschäftswert beteiligt.