Anders als bei der Konkursordnung oder der Gemeinschuldordnung folgt die Insolvenzordnung in ihrem Aufbau abschnittsweise dem Gang des Verfahrens, was die Arbeit mit ihr wesentlich vereinfacht.
Insgesamt umfasst die Verordnung fünf große Bereiche, die sich zusammen in zwölf Teile untergliedern lassen:
Bereiche
- Allgemeines
- Das Eröffnungsverfahren bis zur Eröffnung
- Das Insolvenzverfahren ab der Eröffnung bis zur Verteilung
- Die Restschuldbefreiung
- Besondere Verfahrensarten
Gliederung der Insolvenzordnung
- Im 1. und 2. Teil sind allgemeine Vorschriften und Definitionen aufgeführt (§§ 1-10 InsO)
- Im 3. Teil geht es um die Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
(§§ 11-79 InsO)
- Der 4. Teil enthält die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse (§§ 80-147 InsO)
- Im 5. Teil geht es um die Befriedigung der Gläubiger und um die Einstellung des Verfahrens
(§§ 148-216 InsO)
- Der 6. Teil befasst sich mit dem Insolvenzplan (§§ 217-285 InsO)
- Der 7. Teil enthält die Vorschriften zur Eigenverwaltung (§§ 270-285 InsO)
- Teil 8 ist die Restschuldbefreiung (§§ 286-303 InsO)
- Im 9. Teil geht es um das Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 303-314 InsO)
- Der 10. Teil befasst sich mit den besonderen Arten des Insolvenzverfahrens
(§§ 315-334 InsO)
- 11. Teil internationales Insolvenzrecht (§§ 335-358 InsO)
- 12. Teil: Das In-Kraft-Treten (§ 359 InsO)