AGB-Pfandrecht der Banken
Vorsicht vor dem AGB-Pfandrecht! Es befasst sich mit der Kreditbesicherung. Auch ohne ausdrücklich als Kreditsicherheit zwischen Bank und Kunde vereinbart zu sein, dienen auf Grund des AGB-Pfandrechtes Geldanlagen beispielsweise auf Spar- und Terminkonten oder in einem Wertpapierdepot zur Absicherung für Kredit des jeweiligen Kunden. Wer sich also diesbezüglich absichern möchte, sollte Geldanlagen und Kredite bei verschiedenen Banken führen.
Dieses Pfandrecht kann für einen Kreditkunden zu weitreichenden Konsequenzen führen. Kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag, also vor allem Zinszahlungen und Tilgung, nicht nach, hat die Bank die Möglichkeit der Ausübung des AGB-Pfandrechtes.
Sie kann ein auf dem Geschäftskonto des Kunden vorhandenes Guthaben zur Reduzierung des Kreditsaldos heranziehen. Dies gilt ebenso für eventuelle Wertpapiere, die von der Bank für den jeweiligen Kunden verwahrt werden, oder für weitere Kontoguthaben wie Spar- und Termineinlagen.
Grundsätzlich gilt zwar, dass die Bank das AGB-Pfandrecht in aller Regel als „Ultima Ratio“ anwenden wird und ihrer Kreditnehmer zunächst deutlich und unmissverständlich darauf hinweist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen unmittelbar nachzukommen hat. Bringt dieser Appell aber nicht den gewünschten Erfolg, muss mit dem erwähnten Kontenausgleich gerechnet werden.
Da das AGB-Pfandrecht bei Bankkunden meist nicht bekannt ist, führt die Anwendung oftmals zu erheblichen Ärger in der Geschäftsbeziehung. Während sich der Kunde getäuscht fühlt, vereist die Bank auf die AGB, die eben Bestandteil der Kunde-Bank-Beziehung ist.
Vor allem bei so genannten „Blanko-Krediten“, bei denen die Bank auf die ausdrückliche Bestellung von Kreditsicherheiten verzichtet, sind Missverständnisse vorprogrammiert. Durch das AGB-Pfandrecht steht dem Kreditinstitut ja ohnehin ein Sicherheitenpotenzial zur Verfügung, wenn eben beispielsweise Kontoguthaben unterhalten werden.
Wer mögliche Konflikte aus dem Weg gehen will, sollte darüber nachdenken, Kreditkonten einerseits sowie Guthabenkonten und Wertpapierdepots andererseits bei verschiedenen Banken zu führen.