Bürgschaftsbanken: Partner des Mittelstandes
Bürgschaftsbanken sind bei vielen Unternehmen nicht oder kaum bekannt. Sie sind als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zur Förderung mittelständischer Unternehmen bundesweit tätig. Als Kreditinstitute unterliegen sie die gesetzlichen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes ebenso wie die sonstigen Geschäftsbanken.
Neben den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern, Banken, Versicherungen sowie Wirtschaftsverbänden und Innungen sind auch Kammern der freien Berufe an den Bürgschaftsbanken beteiligt.
Ihre Aufgaben bestehen darin, Bankbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite für nahezu jeden wirtschaftlich vertretbaren Zweck zu übernehmen. Dazu gehören vor allem Existenzgründungen und Investitionsfinanzierungen.
In der Regel werden vom Bankkunden angebotenen Sicherheiten nicht ausreichen, um den angestrebten Kredit von der Hausbank zu erhalten, so dass die jeweils zuständige Bürgschaftsbank gegebenenfalls helfen kann.
Der Bürgschaftsrahmen darf dabei, mit Ausnahme von Sonderregelungen in einigen Bundesländern, 750.000 Euro nicht überschreiten.
Die Vorgehensweise bei einem Kreditwunsch beginnt in der Regel mit einem Besuch bei der Hausbank. Das Finanzierungsvorhaben wird dort mit möglichst aussagefähigen Unterlagen sowie dem Wunsch nach Einbindung der Bürgschaftsbank vorgestellt.
Da den Geschäftsbanken die Arbeitsweise und die Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken bekannt sind, können Investoren bereits frühzeitig Einzelheiten zu diesem Thema mit dem Kreditsachbearbeiter der Hausbank bereden.
In ihren Informationen weisen Bürgschaftsbanken beispielsweise darauf hin, dass sie grundsätzlich keine Bürgschaft für Sanierungskredite übernehmen. Wenn es also an der erforderlichen Rentabilität des Kunden fehlt, kann von Bürgschaftsbanken keine Rückendeckung erwartet werden. Zufrieden stellende Ertragsaussichten sind vielmehr Grundvoraussetzungen für deren Beteiligung an einer Finanzierung.
Interessenten sollten nicht vergessen, dass das Kreditrisiko für Bürgschaftsbanken aufgrund der meist fehlenden Sicherheiten des Antragstellers meist größer ist als bei sonst üblichen Krediten. Vor allem aus diesem Grund ist es von Bedeutung, bereits beim Vorgespräch mit der Bank möglichst detailliert über das Investitionsvorhaben sowie über die eigene Kreditwürdigkeit (Bonität) zu informieren.
Es gilt schließlich, neben der eigenen Hausbank, die Bürgschaftsbank zu überzeugen. Dabei sind in aller Regel eben nicht Kreditsicherheiten am wichtigsten, sondern beispielsweise die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit, um Zins- und Tilgungsraten zu leisten.
Daneben muss erkennbar sein, dass aus den Betriebseinnahmen Steuern ebenso finanziert werden können wie Entnahmen für einen angemessenen Lebensunterhalt.
Mittelfristig sollte darüber hinaus die Bildung eines Eigenkapitalpolsters möglich sein.
Bürgschaftsbanken sehen sich im Einzelfall gern risikofreudiger als traditionelle Geldinstitute. Dies sollte Kreditnehmer durchaus ermutigen, auch im Wissen um möglicherweise fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten ein unverbindliches Gespräch zu führen.
Nähere Informationen zu den Bürgschaftsbanken finden Sie unter: www.vdb-info.de