Kreditnehmereinheit
Wie bei vielen Finanzbegriffen können Bankkunden mit der so genannten Kreditnehmereinheit meist wenig anfangen. Dabei kann es gerade für Firmenkunden von erheblicher Bedeutung, in welchem Umfang verschiedene Kreditengagements unterschiedlicher natürlicher oder juristischer Personen, die allerdings miteinander verbunden sind, von der Bank als eine einzige Krediteinheit behandelt werden.
Die gesetzliche Grundlage findet sich dazu im § 19 Kreditwesengesetzes. Das Gesetz will mit dieser Regelung weitgehend sicherstellen, dass die zusammengefasste Risikoeinheit verschiedener Kreditnehmer vor der Bereitstellung von Krediten angemessen berücksichtigt wird.
Beispiel
Eine typische Kreditnehmereinheit besteht beispielsweise aus einer, durch eine Betriebsaufspaltung, vorgenommenen Trennung zwischen Grundstück, das sich im Privatvermögen des Kreditnehmers befindet, sowie den zu diesem Grundstück gehörenden Büro- bzw. Produktionsgebäuden, die wiederum einer GmbH gehören, an der dieser Kreditnehmer beteiligt ist.
Sowohl die Privatperson als auch die GmbH nehmen jeweils einen Bankkredit von 500.000 Euro bei der gleichen Bank in Anspruch. Die GmbH überweist ihrem Gesellschafter nun noch eine Monatsmiete, die dieser wiederum zur Verzinsung und Tilgung seines persönlichen Bankkredites von eben 500.000 Euro verwendet.
Obwohl es sich faktisch um zwei getrennte Kreditnehmer (Einzelperson und GmbH), wird die Bank beide Kreditengagements als eine Risikoeinheit betrachten, da beide Kreditnehmer wirtschaftlich voneinander abhängig sind. Benötigt die GmbH nun einen weiteren Kredit von beispielsweise 300.000 Euro, wird der interne Kreditantrag der Bank im Rahmen der Kreditnehmereinheit ein Gesamtvolumen von 1,3 Mio. Euro (Einzelperson und GmbH) und nicht nur 800.000 Euro der GmbH enthalten.
Die praktische Bedeutung der Kreditnehmereinheit ist im Einzelfall für den Bankkunden deshalb von großer Bedeutung, weil sich die Kreditwürdigkeitsprüfung auf sämtliche dieser Einheit angehörenden privaten und juristischen Personen erstreckt. Zu dieser Prüfung gehört unter anderem auch die Bewertung persönlicher Verpflichtungen des Kunden wie beispielsweise Unterhaltszahlungen oder mögliche Kredite bei anderen Banken.
So kommt es immer wieder zu unfreundlichen Diskussionen, wenn Kreditnehmer dieser Zusammenhang nicht bekannt ist und beispielsweise eine private Krediterhöhung deshalb abgelehnt wird, weil die Kreditsicherheiten dazu nicht mehr ausreichen. Dem Kunden fehlt häufig das Verständnis für diese Entscheidung, da er die Beurteilung seiner Bonität nur vor dem Hintergrund seiner eigenen Person und nicht vor dem Hintergrund der Kreditnehmereinheit sieht, zu der eben auch eine mögliche Firma gehört, deren Bonität vielleicht anders beurteilt wird als die des Privatkunden.
Bankkunden, bei denen eine Kreditnehmereinheit also möglich ist, sollten beim Kundenberater oder beim Kreditsachbearbeiter ihrer Bank konkret nachfragen, ob und in welchem Umfang Kreditengagements als Einheit behandelt werden, um sich vor Fehleinschätzungen der eigenen Bonität zu schützen. Selbstverständlich können sie auch darüber nachdenken, private und geschäftliche Kredite bei unterschiedlichen Banken in Anspruch zu nehmen.