Firmenbesichtigung
Eine Betriebsbesichtigung erfolgt - sofern möglich - in der Regel grundsätzlich im Rahmen einer Erstkreditgewährung, weil sich die Bank hierdurch ein zusätzliches Bild über das zu finanzierende Unternehmen machen möchte. Das eine Bank normalerweise auch andere Unternehmen der gleichen Branche finanziert, kann sie sich schnell ein Urteil bilden, das im Wesentlichen von den nachfolgenden Komponenten geprägt ist:
- Gebäude
- technische Anlagen / Maschinen
- Produktionsfluss
- Warenlager
- eventuelle Ausdehnungsmöglichkeiten
Spätere Betriebsbesichtigungen, die normalerweise im regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, haben den Zweck, dass sie das Kreditinstitut über die Firmenentwicklung und den Bestand seiner Sicherheiten informieren möchte.
Sofern bei einem Unternehmen eine Betriebsbesichtigung ansteht, sollte dies im Normalfall kein Grund zur Beunruhigung sein. Da die Banken auch Konkurrenzunternehmen kennen, wissen sie, wie es in derartigen Unternehmen aussieht und zugeht. Daher sind groß angelegte Aufräumaktionen, um den Banken ein entsprechend „herausgeputztes Unternehmen“ vorführen zu können, ungeeignet, da sie das Misstrauen der Banken wecken.
Außerdem kann damit gerechnet werden, dass die Banken durch Indiskretionen von Betriebsangehörigen Kenntnis von derartigen Aktionen erhalten können, was sich negativ auf deren Einschätzung auswirken und einen gewonnenen positiven Eindruck wieder zunichtemachen kann.