Kreditvergabe VII: Kreditauszahlung
Durch einen Kredit oder ein Darlehen wird dem Kreditnehmer von einer Bank oder einem sonstigen Kreditgeber eine bestimmte Summe Geld zur Verfügung gestellt. Nach dem Beratungsgespräch, den Verhandlungen und dem Kreditvertrag kommt es dann schließlich zur Kreditauszahlung.
● Die Bedeutung der Kreditauszahlung
Die Kreditauszahlung wird auch als Valutierung bezeichnet. Das bedeutet, der Kunde und Kreditnehmer bekommt vom jeweiligen Kreditgeber den im Kreditvertrag genannten Kreditbetrag zur Verfügung gestellt.
Erst durch die Auszahlung wird der geschlossene Kreditvertrag auch wirklich gültig und rechtskräftig. Die Bank hatte sich hier verpflichtet, dem Kunden eine bestimmte Summe zur Verfügung zu stellen, und der Kunde als Kreditnehmer hatte sich im Umkehrschluss dazu verpflichtet, diesen Betrag durch regelmäßige Raten wieder zurückzuführen.
Zu welchem Zeitpunkt die Valutierung, also die Auszahlung des Darlehens erfolgt, wird meist im Kreditvertrag vereinbart und festgehalten. Ab dem Zeitpunkt der Valutierung fallen dann auch die Zinsen an. In der Regel finden die Kreditauszahlungen bargeldlos statt. Das bedeutet, der Kreditnehmer bekommt den Betrag auf einem Girokonto oder einem anderen im Kreditvertrag festgehaltenen Konto gutgeschrieben.
● Die Voraussetzungen für die Valutierung
Damit es allerdings zur Kreditauszahlung kommen kann, müssen von Seiten des Kreditnehmers erst einmal alle Unterlagen vollständig eingereicht und das Darlehen auch wirklich genehmigt worden sein.
Erst, wenn Banken und Kreditgeber alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben und dem Antrag zustimmen, erfolgt nach einer kurzen Bearbeitungszeit die Auszahlung.
Welche Unterlagen hier erforderlich sind, das hängt davon ab, ob es sich bei dem Kunden um eine Privatperson oder einen Firmenkunden handelt.
Privatkunden müssen ihren Personalausweis, Einkommensnachweise und auch eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben vorlegen. Natürlich muss auch der eigentliche Vertrag unterschrieben vorliegen, erst dann kann die Valutierung erfolgen.
Firmenkunden müssen ebenfalls einen Einblick in ihre finanziellen Verhältnisse gewähren. Hier sind dann meist Bilanzen, BWA’s oder auch Gewinn- und Verlustrechnungen denkbar und erforderlich. Ebenfalls muss ein Auszug vorliegen, aus dem hervorgeht, wer in welchem Umfang für die Firma einen Kredit aufnehmen darf. Liegt dann auch der unterschriebene Kreditvertrag inklusive Firmenstempel vor, kann auch hier die Valutierung erfolgen.
● Die Möglichkeit der Teilvalutierungen
Meist werden Kredite in einer Summe ausgezahlt. Das bedeutet, der Kreditbetrag, der vertraglich vereinbart wurde, wird als Einmalzahlung auf das angegebene Konto überwiesen. Der Kunde kann dann hierüber sofort und in einer Summe über den entsprechenden Betrag verfügen.
Doch es gibt auch Kreditverträge, bei denen die Valutierung in mehreren Schritten erfolgt. Hier wird dann vereinbart, dass der Kreditvertrag in mehreren Teilsummen und in gewissen festgelegten Zeitabständen ausgezahlt wird. Hier spricht man dann auch von Teilvalutierungen.
In der Regel ist es dann so, dass erst ab dem Zeitpunkt die ersten Ratenzahlungen fällig werden, wenn die komplette Summe valutiert wurde.
Teilvalutierungen sind aber auch flexibel möglich. Das bedeutet, hier werden keine festen Auszahlungstermine vereinbart, sondern der Kunde ruft die Summen individuell ab. Dies wird u. a. oft bei Baufinanzierungen gewählt. Hier spricht man dann auch von Auszahlungen oder Valutierungen nach Baufortschritt.
Der Hausbau ist eine große und aufwändige Sache, die meist viel Geld kostet und auch viel Zeit in Anspruch nimmt. Hier müssen die Banken und Kreditgeber dann oft größere Kreditbeträge zur Verfügung stellen. Nur selten werden diese in nur einer Summe zur Verfügung gestellt. Hier können die Kunden und Kreditnehmer das Geld dann so abrufen, wie sie es benötigen. Immer dann, wenn ein bestimmter Bauabschnitt fertig gestellt wurde und Gelder fließen müssen, kann dann die entsprechende Summe beantragt und vom Kreditgeber valutiert werden. Praktisch für die Kunden, denn auch sie müssen dann erst die ersten Raten leisten, wenn das Darlehen vollständig ausgezahlt wurde. So können Doppelzahlungen von Miete und Rate vermieden werden.
Bevor die Banken allerdings solche Teilvalutierungen vornehmen, müssen hier oft Unterlagen eingereicht werden, die belegen, dass die entsprechenden Gelder und Summen jetzt auch wirklich benötigt werden. Des Weiteren können die Kreditnehmer hier nicht wahllos viele Auszahlungen vornehmen. Meist wird bei solchen Auszahlungsmodellen vereinbart, wie viele Teilvalutierungen maximal möglich sind.
● Bereitstellungszinsen
Sowohl bei den Kreditauszahlungen in einer Summe als auch bei den Teilvalutierungen gibt es zwei Möglichkeiten. Es können feste Auszahlungstermine vereinbart werden, oder aber, der Kunde fordert das Geld dann an, wenn er es braucht.
Für Kredite und Darlehen bei denen der Kunde die Auszahlungszeiträume selbst und frei wählen kann, werden dennoch bestimmte Fristen vereinbart, bis zu welchem Zeitpunkt das Darlehen spätestens komplett abgerufen sein muss. Dieses Datum wird schriftlich im Vertrag festgehalten. Die Banken wollen hierdurch verhindern, dass eventuelle Teilauszahlungen zu lange hinausgezögert werden, demnach noch keine Ratenzahlungen erfolgen, aber schon erste Gelder geflossen sind. In dem Fall würden die Kreditgeber dann für einen bestimmten Zeitraum kostenlos die Gelder zur Verfügung stellen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken und einen eventuellen Ausgleich zu schaffen, wird im Kreditvertrag dann oft auch die Anrechnung eventueller Bereitstellungszinsen vereinbart und festgehalten.
Diese Bereitstellungszinsen berechnen die Banken dann auch dafür, dass sie das Geld für den Kunden bereits halten und es nicht anderwärtig anlegen können, der Kunde es aber nicht abruft und auch noch keine Zinsen dafür bezahlt.
Die Bereitstellungszinsen werden ab dem Tag berechnet, der über dem maximalen Zeitraum liegt, um das Darlehen vollständig abzurufen.
Die Höhe der Bereitstellungszinsen kann variieren. Sie wird im jeweiligen Kreditvertrag schriftlich aufgeführt und auch der Zeitpunkt, ab dem sie dann berechnet werden.