Navigation überspringen
WFG Wiki / BWL und Recht

Geschäftspartner Bank -X-

Kreditvergabe VII: Kreditauszahlung

Durch einen Kredit oder ein Darlehen wird dem Kreditnehmer von einer Bank oder einem sonstigen Kreditgeber eine bestimmte Summe Geld zur Verfügung gestellt. Nach dem Beratungsgespräch, den Verhandlungen und dem Kreditvertrag kommt es dann schließlich zur Kreditauszahlung.

● Die Bedeutung der Kreditauszahlung

Die Kreditauszahlung wird auch als Valutierung bezeichnet. Das bedeutet, der Kunde und Kreditnehmer bekommt vom jeweiligen Kreditgeber den im Kreditvertrag genannten Kreditbetrag zur Verfügung gestellt. 

Erst durch die Auszahlung wird der geschlossene Kreditvertrag auch wirklich gültig und rechtskräftig. Die Bank hatte sich hier verpflichtet, dem Kunden eine bestimmte Summe zur Verfügung zu stellen, und der Kunde als Kreditnehmer hatte sich im Umkehrschluss dazu verpflichtet, diesen Betrag durch regelmäßige Raten wieder zurückzuführen.

Zu welchem Zeitpunkt die Valutierung, also die Auszahlung des Darlehens erfolgt, wird meist im Kreditvertrag vereinbart und festgehalten. Ab dem Zeitpunkt der Valutierung fallen dann auch die Zinsen an. In der Regel finden die Kreditauszahlungen bargeldlos statt. Das bedeutet, der Kreditnehmer bekommt den Betrag auf einem Girokonto oder einem anderen im Kreditvertrag festgehaltenen Konto gutgeschrieben.

● Die Voraussetzungen für die Valutierung

Damit es allerdings zur Kreditauszahlung kommen kann, müssen von Seiten des Kreditnehmers erst einmal alle Unterlagen vollständig eingereicht und das Darlehen auch wirklich genehmigt worden sein. 

Erst, wenn Banken und Kreditgeber alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben und dem Antrag zustimmen, erfolgt nach einer kurzen Bearbeitungszeit die Auszahlung. 

Welche Unterlagen hier erforderlich sind, das hängt davon ab, ob es sich bei dem Kunden um eine Privatperson oder einen Firmenkunden handelt. 

Privatkunden müssen ihren Personalausweis, Einkommensnachweise und auch eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben vorlegen. Natürlich muss auch der eigentliche Vertrag unterschrieben vorliegen, erst dann kann die Valutierung erfolgen. 

Firmenkunden müssen ebenfalls einen Einblick in ihre finanziellen Verhältnisse gewähren. Hier sind dann meist Bilanzen, BWA’s oder auch Gewinn- und Verlustrechnungen denkbar und erforderlich. Ebenfalls muss ein Auszug vorliegen, aus dem hervorgeht, wer in welchem Umfang für die Firma einen Kredit aufnehmen darf. Liegt dann auch der unterschriebene Kreditvertrag inklusive Firmenstempel vor, kann auch hier die Valutierung erfolgen.

● Die Möglichkeit der Teilvalutierungen

Meist werden Kredite in einer Summe ausgezahlt. Das bedeutet, der Kreditbetrag, der vertraglich vereinbart wurde, wird als Einmalzahlung auf das angegebene Konto überwiesen. Der Kunde kann dann hierüber sofort und in einer Summe über den entsprechenden Betrag verfügen. 

Doch es gibt auch Kreditverträge, bei denen die Valutierung in mehreren Schritten erfolgt. Hier wird dann vereinbart, dass der Kreditvertrag in mehreren Teilsummen und in gewissen festgelegten Zeitabständen ausgezahlt wird. Hier spricht man dann auch von Teilvalutierungen. 

In der Regel ist es dann so, dass erst ab dem Zeitpunkt die ersten Ratenzahlungen fällig werden, wenn die komplette Summe valutiert wurde. 

Teilvalutierungen sind aber auch flexibel möglich. Das bedeutet, hier werden keine festen Auszahlungstermine vereinbart, sondern der Kunde ruft die Summen individuell ab. Dies wird u. a. oft bei Baufinanzierungen gewählt. Hier spricht man dann auch von Auszahlungen oder Valutierungen nach Baufortschritt. 

Der Hausbau ist eine große und aufwändige Sache, die meist viel Geld kostet und auch viel Zeit in Anspruch nimmt. Hier müssen die Banken und Kreditgeber dann oft größere Kreditbeträge zur Verfügung stellen. Nur selten werden diese in nur einer Summe zur Verfügung gestellt. Hier können die Kunden und Kreditnehmer das Geld dann so abrufen, wie sie es benötigen. Immer dann, wenn ein bestimmter Bauabschnitt fertig gestellt wurde und Gelder fließen müssen, kann dann die entsprechende Summe beantragt und vom Kreditgeber valutiert werden. Praktisch für die Kunden, denn auch sie müssen dann erst die ersten Raten leisten, wenn das Darlehen vollständig ausgezahlt wurde. So können Doppelzahlungen von Miete und Rate vermieden werden. 

Bevor die Banken allerdings solche Teilvalutierungen vornehmen, müssen hier oft Unterlagen eingereicht werden, die belegen, dass die entsprechenden Gelder und Summen jetzt auch wirklich benötigt werden. Des Weiteren können die Kreditnehmer hier nicht wahllos viele Auszahlungen vornehmen. Meist wird bei solchen Auszahlungsmodellen vereinbart, wie viele Teilvalutierungen maximal möglich sind.

● Bereitstellungszinsen

Sowohl bei den Kreditauszahlungen in einer Summe als auch bei den Teilvalutierungen gibt es zwei Möglichkeiten. Es können feste Auszahlungstermine vereinbart werden, oder aber, der Kunde fordert das Geld dann an, wenn er es braucht. 

Für Kredite und Darlehen bei denen der Kunde die Auszahlungszeiträume selbst und frei wählen kann, werden dennoch bestimmte Fristen vereinbart, bis zu welchem Zeitpunkt das Darlehen spätestens komplett abgerufen sein muss. Dieses Datum wird schriftlich im Vertrag festgehalten. Die Banken wollen hierdurch verhindern, dass eventuelle Teilauszahlungen zu lange hinausgezögert werden, demnach noch keine Ratenzahlungen erfolgen, aber schon erste Gelder geflossen sind. In dem Fall würden die Kreditgeber dann für einen bestimmten Zeitraum kostenlos die Gelder zur Verfügung stellen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken und einen eventuellen Ausgleich zu schaffen, wird im Kreditvertrag dann oft auch die Anrechnung eventueller Bereitstellungszinsen vereinbart und festgehalten. 

Diese Bereitstellungszinsen berechnen die Banken dann auch dafür, dass sie das Geld für den Kunden bereits halten und es nicht anderwärtig anlegen können, der Kunde es aber nicht abruft und auch noch keine Zinsen dafür bezahlt. 

Die Bereitstellungszinsen werden ab dem Tag berechnet, der über dem maximalen Zeitraum liegt, um das Darlehen vollständig abzurufen. 

Die Höhe der Bereitstellungszinsen kann variieren. Sie wird im jeweiligen Kreditvertrag schriftlich aufgeführt und auch der Zeitpunkt, ab dem sie dann berechnet werden.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

Vielleicht auch interessant?

Abschreibung (AfA)

Im Rechnungswesen bezeichnet man die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen, die bei Anlage- oder Umlaufvermögensgegenständen auftreten, als Abschreibung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

- Was sind überhaupt allgemeine Geschäftsbedingungen? -

Alternative Finanzierung -A-

- Finanzierung im Wandel -

Alternative Finanzierung -B-

- Crowdfunding -

Alternative Finanzierung -C-

- Factoring - Keine Zahlungsausfälle -

Alternative Finanzierung -D-

- Leasing - Statt kaufen und finanzieren -

Alternative Finanzierung -E-

- Mietkauf - Erst mieten, dann kaufen -

Alternative Finanzierung -F-

- Borrowing Base. Eine Alternative zum klassischen Betriebsmitteldarlehen -

Alternative Finanzierung -G-

- Business Angels – Mehr als nur Geldgeber -

Alternative Finanzierung -H-

- Lieferantenkredit – Eine teure Finanzierungsalternative -

Alternative Finanzierung -I-

- Einkaufsfinanzierung einmal anders -

Arbeitsrecht -A-

- Allgemeines zum Arbeitsrecht -

Arbeitsrecht -B-

- Normenhierarchie im Arbeitsrecht -

Arbeitsrecht -C-

- Abgrenzung: Werksvertrag-Dienstvertrag-Arbeitsvertrag -

Arbeitsrecht -D-

- Arbeitsentgelte -

Arbeitsrecht -E-

- Die wichtigsten Rechte und Pflichten -

Arbeitsrecht -F-

- Der Arbeitsvertrag -

Arbeitsrecht -G-

- Beendigung des Arbeitsverhältnissses -

Arbeitsrecht -H-

- Der Ausbildungsvertrag -

Arbeitsrecht -I-

- Die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses -

Arbeitsrecht -J-

- Rechtsgrundlagen der Ausbildung -

Arbeitsrecht -K-

- Rechte und Pflichten des Auszubildenden und des Ausbilders -

Arbeitsrecht -L-

- Besonderheiten im Jugendschutzgesetz -

Arbeitsrecht -M-

- Der Betriebsrat -

Arbeitsrecht -N-

- Mitbestimmung von Jugend- und Ausbildungsvertretung -

Arbeitsrecht -O-

- Das Arbeitsgericht -

Arbeitsrecht -P-

- Das Tarifvertragsrecht -

Arbeitsrecht -Q-

- Aufbau und Wirkung des Tarifvertrages -

Arbeitsrecht -R-

- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz -

Arbeitsrecht -S-

- Befristete Arbeitsverhältnisse -

Arbeitsrecht -T-

- Schwerbehinderte Arbeitnehmer -

Arbeitsrecht -U-

- Mutterschutz und Elternzeit -

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -A-

Maßnahmen im Sanierungsfall

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -B-

Maßnahmen im Insolvenzfall

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -C-

Betriebsübernahme (§ 613 a BGB)

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -D-

Tipps für Arbeitnehmer

Berufsrecht -A-

- Berufsfreiheit -

Berufsrecht -B-

- Schutzbereich der Berufsfreiheit -

Berufsrecht -C-

- Eingriff in die Berufsfreiheit -

Berufsrecht -D-

- Beschränkungen der Berufsfreiheit -

Berufsrecht -E-

- Berufsrecht der freien Berufe -

Berufsrecht -F-

- Berufsverbot -

Betriebliche Steuern -A-

- Umsatzsteuer -

Betriebliche Steuern -B-

- Gewerbesteuer -

Betriebliche Steuern -C-

- Lohnsteuer -

Betriebliche Steuern -D-

- Grundsteuer -

Betriebliche Versicherungen -A-

- Aufbau eines Risikomanagements -

Betriebliche Versicherungen -B-

- Betriebliche Absicherung, ein unbedingtes Muss! -

Betriebliche Versicherungen -C-

- Betriebshaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -D-

- Produkthaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -E-

- Umwelthaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -F-

- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -G-

- Vertrauensschadenversicherung -

Betriebliche Versicherungen -H-

- Berufshaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -I-

- Betriebliche Rechtschutzversicherung -

Betriebliche Versicherungen -J-

- Betriebsunterbrechungsversicherung -

Betriebliche Versicherungen -K-

- Betriebsunterbrechungsversicherung für Maschinen -

Betriebliche Versicherungen -L-

- Betriebliche Versicherungen -

Betriebliche Versicherungen -M-

- Ertragsausfallversicherung -

Betriebliche Versicherungen -N-

- Cyper-Versicherung -

Betriebliche Versicherungen -O-

- Elektronik-Versicherung -

Betriebliche Versicherungen -P-

- Feuerversicherung -

Betriebliche Versicherungen -Q-

- Gewerbegebäudeversicherung -

Betriebliche Versicherungen -R-

- Geschäftsinhaltsversicherung -

Betriebliche Versicherungen -S-

- Schlüsselkraftversicherung -

Betriebliche Versicherungen -T-

- Sonstige Sachversicherung -

Betriebliche Versicherungen -U-

- Versicherungstechnische Aspekte: Versicherungsvertrag -

Betriebliche Versicherungen -V-

- Versicherungstechnische Aspekte: Schadensregulierung -

Betriebliche Versicherungen -W-

- Versicherungstechnische Aspekte: Ermittlung der Deckungssumme -

Betriebliche Versicherungen -X-

- Versicherungstechnische Aspekte: Die wichtigsten Wertebegriffe der Versicherer -

Das Arbeitnehmererfindungsrecht

Unter dem Arbeitnehmererfindungsgesetz fallen alle dienstlichen technischen Erfindungen von abhängig Beschäftigten in Unternehmen oder im öffentlichen Dienst, auch an Universitäten und staatlichen Forschungseinrichtungen

Das betriebliche Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die systematische und zielorientierte Steuerung aller betrieblichen Prozesse

Das Lieferkettengesetz

Wer ist betroffen?

Das Patentanmeldeverfahren -A-

Die Behörden des gewerblichen Schutzes

Das Patentanmeldeverfahren -B-

Das nationale Anmeldeverfahren

Das Patentanmeldeverfahren -C-

-Das europäische Anmeldeverfahren-

Das Patentanmeldeverfahren -D-

-Das Weltanmeldeverfahren (PCT-Verfahren)-

Das Patentanmeldeverfahren -E-

- Der Patentanwalt -

Das Schutzrecht als Wirtschaftsgut

- Das Verbietungsrecht -

Datenschutz im Unternehmen

Bei nicht Beachtung der Datenschutzgrundverordnung drohen empfindliche Strafen!

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -A-

- Der Insolvenzplan -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -B-

- Die Bestandteile des Insolvenzplans -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -C-

- Muster eines Insolvenzplans -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -D-

- Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -E-

- Sanierungseffekte eines Insolvenzplans -

Der Liquiditätskompass -A-

- Die BWA-Auswertung -

Der Liquiditätskompass -B-

- Basiswissen Bilanzanalyse -

Der Liquiditätskompass -C-

- Eine Bilanzanalyse am praktischen Beispiel -

Der Liquiditätskompass -D-

- Die Liquiditätsplanung -

Die Durchsetzung von Schutzrechten -A-

Der Schutzinhaber

Die Durchsetzung von Schutzrechten -B-

Der Schutz Dritter vor ungerechtfertigten Schutzrechten

Die neue Kleinunternehmerregelung

- Seit Jahresbeginn gilt eine neue Kleinunternehmerregelung -

Ehevertrag

- Eine Maßnahme zur Unternehmenssicherung -

Einkommensteuer -A-

Allgemeines zur Einkommensteuer

Einkommensteuer -B-

Die sieben Einkunftsarten

Einkommensteuer -C-

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

Einkommensteuer -D-

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

Einkommensteuer -E-

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkommensteuer -F-

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Einkommensteuer -G-

Einkünfte aus Gewerbebetriebe

Einkommensteuer -H-

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkommensteuer -I-

Sonstige Einkünfte

Einkommensteuer -J-

Ermittlung der Steuerschuld

Einkommensteuer -K-

Steuerfreie und steuerermäßigte Einkommen

Einkommensteuer -L-

Werbekosten

Einkommensteuer -M-

Sonderausgaben

Einkommensteuer -N-

Außergewöhnliche Belastungen

Einkommensteuer -O-

Verlustrücktrag und Verlustvortrag

Einkommensteuer -P-

Sachbezüge

Einkommensteuer -Q-

Veranlagungsformen

Einkommensteuer -R-

Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -A-

Betriebliche Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Liquidität

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -B-

Liquiditätszufuhr durch Eigenkapital

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -C-

Die Unterstützung der Hausbank

Forderungsmanagement bei KMUs -A-

- Begriffsbestimmung -

Forderungsmanagement bei KMUs -B-

-Aufgaben des Forderungsmanagements-

Forderungsmanagement bei KMUs -C-

- Kundenverhalten -

Forderungsmanagement bei KMUs -D-

- Die Bonitätsprüfung der Kunden -

Forderungsmanagement bei KMUs -E-

- Sicherung von Forderungen -

Forderungsmanagement bei KMUs -F-

- Der Einzug von Forderungen. Forderungsverzug -

Forderungsmanagement bei KMUs -G-

- Der Einzug von Forderungen. Verzugszinsen und Ersatz Verzögerungsschaden -

Forderungsmanagement bei KMUs -H-

- Der Einzug von Forderungen. Das außergerichtliche Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -I-

- Der Einzug von Forderungen. Das Inkasso-Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -J-

- Der Einzug von Forderungen. Das gerichtliche Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -K-

- Der Einzug von Forderungen. Das europäische Mahnverfahren

Forderungsmanagement bei KMUs -L-

- Zehn Tipps für ein stabiles Forderungsmanagement -

Geschäftspartner Bank -A-

- Das deutsche Bankensystem -

Geschäftspartner Bank -B-

- Die Hausbank -

Geschäftspartner Bank -C-

- Das Hausbankprinzip -

Geschäftspartner Bank -D-

- Die Auswahl der richtigen Hausbank -

Geschäftspartner Bank -E-

- Die Auswahl der richtigen Hausbank unter dem Finanzierungsaspekt -

Geschäftspartner Bank -F-

- Bankwechsel leichtgemacht -

Geschäftspartner Bank -G-

- AGB der Banken -

Geschäftspartner Bank -H-

- AGB-Pfandrecht der Banken -

Geschäftspartner Bank -I-

- Bankvollmacht -

Geschäftspartner Bank -J-

- Ehegattenbürgschaft -

Geschäftspartner Bank -K-

- Bankübliche Sicherheiten -

Geschäftspartner Bank -L-

- Die wichtigsten Sicherheiten im Überblick -

Geschäftspartner Bank -M-

- Die Herausgabe von Sicherheiten -

Geschäftspartner Bank -N-

- Bürgschaftsbanken: Partner des Mittelstandes -

Geschäftspartner Bank -O-

- Kreditnehmereinheit -

Geschäftspartner Bank -P-

- Kündigung durch die Hausbank -

Geschäftspartner Bank -Q-

- Firmenbesichtigung -

Geschäftspartner Bank -R-

- Kreditvergabe I: Allgemeines -

Geschäftspartner Bank -S-

- Kreditvergabe II: Kreditantrag -

Geschäftspartner Bank -T-

- III: Kreditfähigkeitsprüfung -

Geschäftspartner Bank -U-

- Kreditvergabe IV: Kreditwürdigkeitsprüfung -

Geschäftspartner Bank -V-

- Kreditvergabe V: Kreditzusage -

Geschäftspartner Bank -W

- Kreditvergabe VI: Kreditvertrag -

Geschäftspartner Bank -Y-

- Kreditvergabe VIII: Kreditüberwachung -

Geschäftspartner Bank -Z 1-

- Kreditvergabe IX: Kreditabsage -

Geschäftspartner Bank -Z 2-

- Das Kreditgespräch -

Geschäftspartner Bank -Z 3-

- Zwanzig Tipps für ein erfolgreiches Bankgespräch -

Gewerberecht -A-

-Systematik der Gewerbeordnung-

Gewerberecht -B-

-Gewerbefreiheit-

Gewerberecht -C-

-Der Gewerbebegriff-

Gewerberecht -D-

-Gewerbeanzeigen-

Gewerberecht -E-

-Pflichten bei der Gewerbeausübung-

Gewerberecht -F-

-Erlaubnispflichtige Gewerbe-

Gewerberecht -G-

-Überwachungsbedürftige Gewerbe-

Gewerberecht -H-

-Reisegewerbe-

Gewerberecht -J-

-Aufstellen von Automaten-

Gewerberecht -K-

-Überwachung von Gewerbebetrieben-

Gewerberecht -L-

-Gewerbeuntersagung-

Gewerberecht -M-

-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit aus anderen EU-Staaten-

Gewerbliche Schutzrechte -A-

- Wirtschaftliche Bedeutung-

Gewerbliche Schutzrechte -B-

- Übersicht: Gewerbliche Schutzrecht -

Gewerbliche Schutzrechte -C-

- Die nationalen Schutzrechte. Das Patent -

Gewerbliche Schutzrechte -D-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Gebrauchsmusterschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -E-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Markenschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -F-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Geschmacksmusterschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -G-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Topographienschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -H-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Urheberschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -I-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Sorten- und Artenschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -J-

- Die Auslandschutzrechte. Das Europapatent -

Gewerbliche Schutzrechte -K-

- Die Auslandschutzrechte. Das europäische Gemeinschaftspatent -

Gewerbliche Schutzrechte -L-

-Die Auslandschutzrechte. Das Weltpatent-

Handelsrecht -A-

- Begriffsbestimmung: Handelsrecht -

Handelsrecht -B-

- Rechtsgrundlagen des Handelsrechts -

Handelsrecht -C-

- Kaufmannseigenschaften -

Handelsrecht -D-

- Handelsregister -

Handelsrecht -E-

- Firma -

Handelsrecht -F-

- Handelsunternehmen -

Handelsrecht -G-

- Allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte -

Handelsrecht -H-

- Der Handelskauf -

Handelsrecht -I-

- Die Stellvertretung -

Handwerksrecht -A-

- Abgrenzung: Handwerk - Gewerbe -

Handwerksrecht -B-

- Handwerkbetrieb -

Handwerksrecht -C-

- Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks -

Innovation -A-

- Begriffsbestimmung -

Innovation -B-

- Die wirtschaftliche Bedeutung von Innovationen für Unternehmen -

Innovation -C-

- Innovationsarten -

Innovation -D-

- Produktinnovation -

Innovation -E-

- Prozessinnovation -.

Innovation -F-

- Soziale Innovation -

Innovation -G-

- Service Innovation -

Innovation -H-

- Die Innovationsphasen -

Innovation -I-

- Betriebliche Risiken bei der Umsetzung von Innovationen -

Innovation -J-

- Maßnahmen zur Annahme betrieblicher von Innovationen -

Innovation -K-

- Der Aufbau einer betrieblichen Innovationskultur -

Innovation -L-

- Betriebliche Innovationsförderung -

Innovation -M-

- Sieben Gründe für das Scheitern betrieblicher Innovationen -

Innovation -N-

- KMU Innovationsförderung -

Innovation -O-

- KMU Innovationsförderprogramme, RLP -

Innovation -P-

- KMU Innovationsförderprogramme, Bund -

Innovation -Q-

- KMU Innovationsförderprogramme, EU -

Insolvenzrecht -A-

- Kleine Einführung -

Insolvenzrecht -B-

- Historie -

Insolvenzrecht -C-

- Gliederung Insolvenzordnung -

Insolvenzrecht -D-

- Insolvenzgründe -

Insolvenzrecht -E-

- Das Insolvenzverfahren -

Insolvenzrecht -F-

- Der Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens -

Insolvenzrecht -G-

- Wichtige Begriffe des Insolvenzverfahrens -

Insolvenzrecht -H-

- Sonstige Problemfälle -

Insolvenzrecht -I-

- Besonderheiten der Verbraucherinsolvenz -

Kapitalertragsteuer

- Was ist die Kapitalertragsteuer? -

Körperschaftsteuer -A-

- Steuerpflicht -

Körperschaftsteuer -B-

- Verdeckte Gewinnausschüttung -

Körperschaftsteuer -C-

- Verdeckte Einlagen -

Körperschaftsteuer -D-

- Abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen -

Körperschaftsteuer -E-

- Berechnung der Körperschaftsteuer -

Körperschaftsteuer -F-

- Gewinnermittlung -

Körperschaftsteuer -G-

- Beteiligung an einer Kaptalgesellschaft (Dividenden) -

Körperschaftsteuer -H-

- Beteiligung an einer Kaptalgesellschaft (Verkauf) -

Körperschaftsteuer -I-

- Vermögensbewertung -

Körperschaftsteuer -J-

- Sonderbetriebsvermögen / Mitunternehmerschaft -

Patentrechtsschutzversicherung

- Streitigkeiten auf Rechtsgebieten abdecken -

Preisangabenverordnung

- Preise richtig darstellen, sonst drohen Bußgeld -

Private Versicherungen -A-

- Die Kranken- und Pflegeversicherung Dringend notwendig -

Private Versicherungen -B-

- Die gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -C-

- Die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -D-

- Selbständige und die gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -E-

- Die private Krankenversicherung -

Private Versicherungen -F-

- Was tun, wenn die private Krankenversicherung nicht zahlt? -

Private Versicherungen -G-

- Medizinische Notwendigkeit -

Private Versicherungen -H-

- Abrechnung in der privaten Krankenversicherung -

Private Versicherungen -I-

- Die betriebliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -J-

- Die Steuer und die betriebliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -K-

- Die private Krankenzusatzversicherung -

Private Versicherungen -L-

- Die private Berufsunfähigkeitsversicherung -

Private Versicherungen -M-

- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung -

Private Versicherungen -N-

- Die private Unfallversicherung -

Private Versicherungen -O-

- Die gesetzliche Unfallversicherung -

Private Versicherungen -P-

- Die betriebliche Unfallversicherung -

Private Versicherungen -Q-

- Allgemeines zur Rentenversicherung -

Private Versicherungen -R-

- Die gesetzliche Rentenversicherung (Basisvorsorge) -

Private Versicherungen -S-

- Die staatliche geförderte Altersvorsorge (Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge) -

Private Versicherungen -T-

- Staatlich nichtgeförderte Altersvorsorge (Private Vorsorge) -

Private Versicherungen -U-

- Andere Formen der Altersvorsorge -

Private Versicherungen -V-

- Rentenbesteuerung -

Private Versicherungen -W-

- Arbeitslosenversicherung -

Sanierungskonzept -A-

- Ein Weg aus der Unternehmenskrise -

Sanierungskonzept -B-

- Voraussetzungen für eine Sanierung -

Sanierungskonzept -C-

- Sanierungsprüfung durch die Hausbank -

Sanierungskonzept -D-

- Sanierungskonzept -

Sanierungskonzept -E-

- Sanierungskonzeptmuster -

Sanierungskonzept -F-

- Beurteilung eines Sanierungskonzeptes -

Sanierungskonzept -G-

- Ablauf einer Unternehmenssanierung -

Unternehmen ohne Notfall- oder Nachfolgeregelung

- Wer führt das Unternehmen, wer ist der Nachfolger, die Nachfolgerin im Todesfall? -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -A-

- Früh erkennen heißt früh handeln -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -B-

- Begriffsbestimmung Krise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -C-

- Krisenursachen -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -D-

- Verlauf einer Unternehmenskrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -E-

- Krisensymptome aus der Sicht des Unternehmensumfeldes -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -F-

- Früherkennung -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -G-

- Frühwarnsysteme -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -H-

- Früherkennung der Strategiekrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -I-

- Früherkennung der Ertrags- und Rentabilitätskrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -J-

- Früherkennung der Liquiditätskrise -

Vertragsrecht -A-

- Allgemeines -

Vertragsrecht -B-

- Rechtsfähigkeit - Geschäftsfähigkeit -

Vertragsrecht -C-

- Rechtssubjekte -

Vertragsrecht -D-

- Abstraktionsprinzip -

Wettbewerbsrecht -A-

- Einordnung des UWGs -

Wettbewerbsrecht -B-

- Zweck des UWGs (§ 1 UWG) -

Wettbewerbsrecht -C-

- Definition des UWGs (§ 2 UWG) -

Wettbewerbsrecht -D-

- Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen (§ 3 UWG) -

Wettbewerbsrecht -E-

- Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen (§ 4 UWG) -

Wettbewerbsrecht -F-

- Irreführende geschäftliche Handlungen (§ 5 UWG -

Wettbewerbsrecht -G-

- Irreführung durch Unterlassung (§ 5a UWG) -

Wettbewerbsrecht -H-

- Vergleichende Werbung (§ 6 UWG) -

Wettbewerbsrecht -I-

- EU-Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments -

Wettbewerbsrecht -J-

- Unzumutbare Belästigung (§ 7 UWG) -

Wettbewerbsrecht -K-

- Beseitigung und Unterlassung (§ 8 UWG) -

Wettbewerbsrecht -L-

- Schadenersatz (§ 9 UWG) -

Wettbewerbsrecht -M-

- Gewinnabschöpfung (§ 10 UWG) -

Wettbewerbsrecht -N-

- Verjährung (§ 11 UWG) -

Wettbewerbsrecht -O-

- Anspruchsdurchsetzung, Veröffentlichungsbefugnis und Streitwertminderung (§ 12 UWG) - -

Wettbewerbsrecht -P-

- Sachliche Zuständigkeit (§ 13 UWG) -

Wettbewerbsrecht -Q-

- Örtliche Zuständigkeit (§ 14 UWG) -

Wettbewerbsrecht -R-

- Einigungsstellen (§ 15 UWG) -

Wettbewerbsrecht -S-

- Wettbewerbsrechtliche Abmahnung -

Wettbewerbsrecht -T

- Rechtsmissbräuchliche Abmahnung -

Wettbewerbsrecht -U-

- Schwarze Liste -