KMU Innovationsförderprogramme, RLP
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die jeweils wichtigsten Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz.
Diese Übersicht dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
● Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (INNOTOP)
im Rahmen des EFRE 2021-2027
- Wer wird gefördert
Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Zum Kreis der Zuwendungsempfänger zählen auch kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung, die bis zu 499 Mitarbeitende beschäftigen und kein KMU sind (SmallMidCaps). Große Unternehmen werden gefördert, wenn das beantragte Vorhaben von großer Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz ist.
- Was wird gefördert
Förderfähige Ausgaben für Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben sind:
- Wie wird gefördert
Die Förderung erfolgt auf dem Wege der Anteilsfinanzierung durch die Gewährung von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen. Für die Förderung von Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2021-2027 (VV IWB-EFRE)“ vom 21. Dezember 2022 (MinBl. 2023 S. 8) verwendet.
Die Förderung von Durchführbarkeitsstudien richtet sich nach der Größe des antragstellenden Unternehmens
- Antragstellung
Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an die ISB zu richten und elektronisch über das online EFRE-Kundenportal 2021-2027 zu stellen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: 358 Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) im Rahmen des EFRE 2021-2027
● Forschung und Entwicklung (INNOTOP)
- Wer wird gefördert
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz, die nach der aktuellen KMU-Definition u.a. weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro erreichen. Große Unternehmen können im Rahmen der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ebenfalls in die Förderung einbezogen werden, wenn das Vorhaben auch von großer Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz ist bzw. eine herausragende volkswirtschaftliche Wirkung für das Land erwarten lässt.
- Was wird gefördert
Förderfähig sind die Ausgaben für die am FuE-Vorhaben beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gemeinausgaben, Materialausgaben für die Herstellung und Erprobung von Prototypen und Ausgaben für Fremdleistungen (z.B. externe Hilfestellungen durch Hochschulen oder andere Institute, spezielle Dienstleistungen; Sicherung der eigenen Schutzrechte etc.).
- Wie wird gefördert
Die Förderung für die Fördermodule „Durchführbarkeitsstudien“ und „FuE-Vorhaben“ erfolgt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2021-2027.
Die nicht rückzahlbare Zuwendung ist für Durchführbarkeitsstudien auf maximal 52.500 Euro und für FuE-Vorhaben auf 500.000 Euro begrenzt. Die Förderquote ist abhängig von den als förderfähig anerkannten Ausgaben, der technologischen Exzellenz des Vorhabens und der Unternehmensgröße.
Bei FuE-Vorhaben der industriellen Forschung kann der Einstiegsfördersatz bis zu 50 % betragen (ohne Zuschläge) und bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 %.
Beinhaltet das Vorhaben sowohl Komponenten der industriellen Forschung als auch Komponenten der experimentellen Entwicklung, ergibt sich der Einstiegsfördersatz aus dem gewogenen Mittel. Die möglichen Zuschläge zum Einstiegsfördersatz sind abhängig von der Unternehmensgröße, der Zusammenarbeit von Unternehmen und der Einbindung von Forschungseinrichtungen, so dass ein Fördersatz bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich ist.
- Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg (Kundenportal) direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Entscheidend für die Antragstellung ist die Vorlage rechtsverbindlich unterschriebener Antragsunterlagen. Vor der Antragstellung besteht die Möglichkeit eines kostenlosen und unverbindlichen Vorgespräches. Für die Vorbereitung des Gespräches ist eine kurze Projektskizze mit Angaben zum Unternehmen, dem Vorhaben und den in etwa erwarteten Ausgaben (Schätzung) erforderlich.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: 269, 279 Forschung und Entwicklung (InnoTop)
● Förderung von Innovationsassistentinnen und - assisten in KMU
- Wer wird gefördert
Technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz, die nach der aktuellen KMU-Definition gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 u.a. weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro erreichen.
- Was wird gefördert
Gefördert wird die Neueinstellung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen als Innovationsassistentinnen und-assistenten, die ein Hochschulstudium mit naturwissenschaftlich-technischer Ausrichtung abgeschlossen haben. Als Einsatzbereiche dienen konkrete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Kategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung zugeordnet werden können. Die Tätigkeiten der Innovationsassistentinnen und-assistenten müssen der Gewinnung neuer technischer Erkenntnisse und Erfahrungen dienen oder die Entwicklung neuer, wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Herstellungsverfahren zum Ziel haben. Projekte aus dem Bereich der Entwicklung, Änderung und Anpassung von Software sind hier eingeschlossen.
- Wie wird gefördert
Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. D.h., in Abhängigkeit der Größe des antragstellenden Unternehmens werden für den Zeitraum von bis zu 24 Monaten monatliche Festbeträge (Zuschüsse) für die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen und-assistenten gewährt. Die monatlichen Höchstbeträge bei Vollzeitbeschäftigung sind für:
Kleine Unternehmen: 2.100 Euro
Mittlere Unternehmen: 1.750 Euro
Bei einer Teilzeitbeschäftigung vermindern sich die monatlichen Festbeträge entsprechend des Verhältnisses der tatsächlich ausgeübten Arbeitszeit zur tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeit im Unternehmen. Die Teilzeitbeschäftigung muss dabei mindestens 50 % der tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeit betragen. Soweit die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht gilt, wird die volle wöchentliche Arbeitszeit mit 40 Stunden angesetzt.
Für junge Unternehmen, deren Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, kann zeitgleich eine Förderung von zwei Innovationsassistentinnen und-assistenten gewährt werden.
Bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 (Amtsblatt der Europäischen Kommission L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1ff.). Die maximal mögliche Zuwendung wird in jedem Fall als De-minimis-Beihilfehöchstbetrag zugrunde gelegt, auch wenn die tatsächlich beantragte Zuwendung geringer ist. Insoweit muss das antragstellende Unternehmen noch über ein freies De-minimis-Kontingent in mindestens dieser Höhe verfügen.
- Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Die Antragsunterlagen stehen als ausfüllbare PDF-Vorlage zur Verfügung. Entscheidend für die Antragstellung ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: 245 I Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen
● BITT-Technologieberatung
- Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition (KMU) mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
- Was wird gefördert
- Wie wird gefördert
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe einer Zuwendung zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren.
Bei der Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen werden maximal 250 Euro als Zuschuss gewährt. Hierbei können bis zu 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Steuerjahren gefördert werden.
- Antragstellung
Anträge sind über die für das antragstellende Unternehmen zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) zu stellen. Die Kammer gibt gegenüber der ISB eine Förderempfehlung ab. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch die ISB. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Mit der Beratung kann begonnen werden, wenn eine Eingangsbestätigung oder der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: 138 BITT-Technologieberatung
● Venture Capital/ Beteiligung
- Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU Definition für KMU in Form einer Kapitalgesellschaft mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Eine Beteiligung der Innovationsfonds Rheinland-Pfalz setzt voraus, dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Darüber hinaus muss es sich hierbei um ein kleines Unternehmen (KU) gemäß der EU Definition handeln. Von den antragstellenden Unternehmen wird ein innovatives Geschäftsmodell mit einer Wachstumsperspektive erwartet.
- Was wird gefördert
Die Entwicklung und/oder Markteinführung eines innovativen oder technologieorientierten Produktes/Verfahrens oder einer Dienstleistung, für die grundsätzlich ein patentrechtlicher Schutz beantragt werden kann. Reine Vertriebsunternehmen können nicht mit Venture Capital finanziert werden. Finanziert werden insbesondere Forschungs- und Entwicklungskosten, Markteinführungskosten und Investitionen im Sachanlagevermögen.
- Wie wird gefördert
Die Beteiligung kann als Offene Beteiligung über den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder als typisch Stille Beteiligung zur Verfügung gestellt werden. Häufig erfolgt die Finanzierung in einer Kombination aus offener und typisch stiller Beteiligung. Die Beteiligung wird im Rahmen einer konkreten Projektfinanzierung zur Verfügung gestellt; die Höchstgrenze für die Beteiligung in einer ersten Finanzierungsrunde liegt bei 500.000 Euro und orientiert sich an Finanzierungsbeiträgen der Gesellschafter bzw. weiterer Investoren. Für die Stille Beteiligung ist eine Festvergütung sowie eine gewinnabhängige Vergütung zu zahlen, die individuell auf Basis des durchgeführten Unternehmens-Ratings vereinbart wird. Die Laufzeit der stillen Beteiligung liegt zwischen fünf und zehn Jahren. Für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen wird auf Basis einer Unternehmensbewertung ein Kaufpreis mit dem Unternehmen verhandelt. Eine Bearbeitungsgebühr von i.d.R. 1 % der Beteiligungssumme ist bei Antragstellung zu entrichten.
- Antragstellung
Die Anträge werden direkt bei der ISB gestellt.
Vor einer Antragstellung empfiehlt es sich, eine Beratung des Fachbereichs der ISB in Anspruch zu nehmen, um die Antragsvoraussetzungen und das weitere Vorgehen in einem persönlichen Gespräch zu klären. Zu einer telefonischen Vorab-Information stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beteiligungsbereiches gerne zur Verfügung.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: 300 Venture Capital/Beteiligungen
● Implementierung betrieblicher Innovationen
- Wer wird gefördert
Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen, einschließlich Beherbergungsbetriebe.
Nicht förderfähig sind die unter Nr. 8.1 der dem Förderprogramm zugrundeliegenden Verwaltungsvorschrift aufgeführten Wirtschaftszweige, u. a.: Land- und Forstwirtschaft, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung, Aquakultur, Fischerei, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen, Campingplätze, Unternehmen in Schwierigkeiten, Gemeinnützige Unternehmen bzw. Unternehmen der öffentlichen Hand.
- Was wird gefördert
Gefördert werden Investitionsvorhaben (neue Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und immaterielle Wirtschaftsgüter), die für die antragstellenden Unternehmen eine technologische Transformation bzw. die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen darstellen. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist von einem geeigneten Sachverständigen zu beurteilen, inwieweit die zur Förderung beantragten Investitionen dazu geeignet sind. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden.
- Wie wird gefördert
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 20 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 10 % bei mittleren Unternehmen.
Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 50.000 EUR (förderfähige Kosten mindestens 250.000 EUR bzw. 500.000 EUR).
Die Förderhöchstgrenze liegt bei 5 Mio. EUR.
- Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der ISB. Ihr Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (dies ist grundsätzlich der verbindliche – schriftliche oder mündliche – Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen und die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, muss vor Investitionsbeginn erteilt worden sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.
Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: 361 Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021-2027 <br> "Implementierung betrieblicher Innovationen" (IBI-EFRE)
KMU Innovationsförderprogramme, RLP
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die jeweils wichtigsten Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz.
Diese Übersicht dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
● Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (INNOTOP)
im Rahmen des EFRE 2021-2027
- Wer wird gefördert
Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Zum Kreis der Zuwendungsempfänger zählen auch kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung, die bis zu 499 Mitarbeitende beschäftigen und kein KMU sind (SmallMidCaps). Große Unternehmen werden gefördert, wenn das beantragte Vorhaben von großer Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz ist.
- Was wird gefördert
Förderfähige Ausgaben für Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben sind:
- Wie wird gefördert
Die Förderung erfolgt auf dem Wege der Anteilsfinanzierung durch die Gewährung von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen. Für die Förderung von Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2021-2027 (VV IWB-EFRE)“ vom 21. Dezember 2022 (MinBl. 2023 S. 8) verwendet.
Die Förderung von Durchführbarkeitsstudien richtet sich nach der Größe des antragstellenden Unternehmens
- Antragstellung
Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an die ISB zu richten und elektronisch über das online EFRE-Kundenportal 2021-2027 zu stellen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: 358 Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) im Rahmen des EFRE 2021-2027
● Forschung und Entwicklung (INNOTOP)
- Wer wird gefördert
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz, die nach der aktuellen KMU-Definition u.a. weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro erreichen. Große Unternehmen können im Rahmen der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ebenfalls in die Förderung einbezogen werden, wenn das Vorhaben auch von großer Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz ist bzw. eine herausragende volkswirtschaftliche Wirkung für das Land erwarten lässt.
- Was wird gefördert
Förderfähig sind die Ausgaben für die am FuE-Vorhaben beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gemeinausgaben, Materialausgaben für die Herstellung und Erprobung von Prototypen und Ausgaben für Fremdleistungen (z.B. externe Hilfestellungen durch Hochschulen oder andere Institute, spezielle Dienstleistungen; Sicherung der eigenen Schutzrechte etc.).
- Wie wird gefördert
Die Förderung für die Fördermodule „Durchführbarkeitsstudien“ und „FuE-Vorhaben“ erfolgt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2021-2027.
Die nicht rückzahlbare Zuwendung ist für Durchführbarkeitsstudien auf maximal 52.500 Euro und für FuE-Vorhaben auf 500.000 Euro begrenzt. Die Förderquote ist abhängig von den als förderfähig anerkannten Ausgaben, der technologischen Exzellenz des Vorhabens und der Unternehmensgröße.
Bei FuE-Vorhaben der industriellen Forschung kann der Einstiegsfördersatz bis zu 50 % betragen (ohne Zuschläge) und bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 %.
Beinhaltet das Vorhaben sowohl Komponenten der industriellen Forschung als auch Komponenten der experimentellen Entwicklung, ergibt sich der Einstiegsfördersatz aus dem gewogenen Mittel. Die möglichen Zuschläge zum Einstiegsfördersatz sind abhängig von der Unternehmensgröße, der Zusammenarbeit von Unternehmen und der Einbindung von Forschungseinrichtungen, so dass ein Fördersatz bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich ist.
- Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg (Kundenportal) direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Entscheidend für die Antragstellung ist die Vorlage rechtsverbindlich unterschriebener Antragsunterlagen. Vor der Antragstellung besteht die Möglichkeit eines kostenlosen und unverbindlichen Vorgespräches. Für die Vorbereitung des Gespräches ist eine kurze Projektskizze mit Angaben zum Unternehmen, dem Vorhaben und den in etwa erwarteten Ausgaben (Schätzung) erforderlich.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: 269, 279 Forschung und Entwicklung (InnoTop)
● Förderung von Innovationsassistentinnen und - assisten in KMU
- Wer wird gefördert
Technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz, die nach der aktuellen KMU-Definition gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 u.a. weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro erreichen.
- Was wird gefördert
Gefördert wird die Neueinstellung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen als Innovationsassistentinnen und-assistenten, die ein Hochschulstudium mit naturwissenschaftlich-technischer Ausrichtung abgeschlossen haben. Als Einsatzbereiche dienen konkrete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die den Kategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung zugeordnet werden können. Die Tätigkeiten der Innovationsassistentinnen und-assistenten müssen der Gewinnung neuer technischer Erkenntnisse und Erfahrungen dienen oder die Entwicklung neuer, wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Herstellungsverfahren zum Ziel haben. Projekte aus dem Bereich der Entwicklung, Änderung und Anpassung von Software sind hier eingeschlossen.
- Wie wird gefördert
Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. D.h., in Abhängigkeit der Größe des antragstellenden Unternehmens werden für den Zeitraum von bis zu 24 Monaten monatliche Festbeträge (Zuschüsse) für die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen und-assistenten gewährt. Die monatlichen Höchstbeträge bei Vollzeitbeschäftigung sind für:
Kleine Unternehmen: 2.100 Euro
Mittlere Unternehmen: 1.750 Euro
Bei einer Teilzeitbeschäftigung vermindern sich die monatlichen Festbeträge entsprechend des Verhältnisses der tatsächlich ausgeübten Arbeitszeit zur tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeit im Unternehmen. Die Teilzeitbeschäftigung muss dabei mindestens 50 % der tariflich vereinbarten Wochenarbeitszeit betragen. Soweit die tarifliche Wochenarbeitszeit nicht gilt, wird die volle wöchentliche Arbeitszeit mit 40 Stunden angesetzt.
Für junge Unternehmen, deren Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, kann zeitgleich eine Förderung von zwei Innovationsassistentinnen und-assistenten gewährt werden.
Bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 (Amtsblatt der Europäischen Kommission L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1ff.). Die maximal mögliche Zuwendung wird in jedem Fall als De-minimis-Beihilfehöchstbetrag zugrunde gelegt, auch wenn die tatsächlich beantragte Zuwendung geringer ist. Insoweit muss das antragstellende Unternehmen noch über ein freies De-minimis-Kontingent in mindestens dieser Höhe verfügen.
- Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Die Antragsunterlagen stehen als ausfüllbare PDF-Vorlage zur Verfügung. Entscheidend für die Antragstellung ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: 245 I Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen
● BITT-Technologieberatung
- Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition (KMU) mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
- Was wird gefördert
- Wie wird gefördert
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe einer Zuwendung zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren.
Bei der Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen werden maximal 250 Euro als Zuschuss gewährt. Hierbei können bis zu 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Steuerjahren gefördert werden.
- Antragstellung
Anträge sind über die für das antragstellende Unternehmen zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) zu stellen. Die Kammer gibt gegenüber der ISB eine Förderempfehlung ab. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch die ISB. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Mit der Beratung kann begonnen werden, wenn eine Eingangsbestätigung oder der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: 138 BITT-Technologieberatung
● Venture Capital/ Beteiligung
- Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU Definition für KMU in Form einer Kapitalgesellschaft mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Eine Beteiligung der Innovationsfonds Rheinland-Pfalz setzt voraus, dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Darüber hinaus muss es sich hierbei um ein kleines Unternehmen (KU) gemäß der EU Definition handeln. Von den antragstellenden Unternehmen wird ein innovatives Geschäftsmodell mit einer Wachstumsperspektive erwartet.
- Was wird gefördert
Die Entwicklung und/oder Markteinführung eines innovativen oder technologieorientierten Produktes/Verfahrens oder einer Dienstleistung, für die grundsätzlich ein patentrechtlicher Schutz beantragt werden kann. Reine Vertriebsunternehmen können nicht mit Venture Capital finanziert werden. Finanziert werden insbesondere Forschungs- und Entwicklungskosten, Markteinführungskosten und Investitionen im Sachanlagevermögen.
- Wie wird gefördert
Die Beteiligung kann als Offene Beteiligung über den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder als typisch Stille Beteiligung zur Verfügung gestellt werden. Häufig erfolgt die Finanzierung in einer Kombination aus offener und typisch stiller Beteiligung. Die Beteiligung wird im Rahmen einer konkreten Projektfinanzierung zur Verfügung gestellt; die Höchstgrenze für die Beteiligung in einer ersten Finanzierungsrunde liegt bei 500.000 Euro und orientiert sich an Finanzierungsbeiträgen der Gesellschafter bzw. weiterer Investoren. Für die Stille Beteiligung ist eine Festvergütung sowie eine gewinnabhängige Vergütung zu zahlen, die individuell auf Basis des durchgeführten Unternehmens-Ratings vereinbart wird. Die Laufzeit der stillen Beteiligung liegt zwischen fünf und zehn Jahren. Für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen wird auf Basis einer Unternehmensbewertung ein Kaufpreis mit dem Unternehmen verhandelt. Eine Bearbeitungsgebühr von i.d.R. 1 % der Beteiligungssumme ist bei Antragstellung zu entrichten.
- Antragstellung
Die Anträge werden direkt bei der ISB gestellt.
Vor einer Antragstellung empfiehlt es sich, eine Beratung des Fachbereichs der ISB in Anspruch zu nehmen, um die Antragsvoraussetzungen und das weitere Vorgehen in einem persönlichen Gespräch zu klären. Zu einer telefonischen Vorab-Information stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beteiligungsbereiches gerne zur Verfügung.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: 300 Venture Capital/Beteiligungen
● Implementierung betrieblicher Innovationen
- Wer wird gefördert
Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen, einschließlich Beherbergungsbetriebe.
Nicht förderfähig sind die unter Nr. 8.1 der dem Förderprogramm zugrundeliegenden Verwaltungsvorschrift aufgeführten Wirtschaftszweige, u. a.: Land- und Forstwirtschaft, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung, Aquakultur, Fischerei, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen, Campingplätze, Unternehmen in Schwierigkeiten, Gemeinnützige Unternehmen bzw. Unternehmen der öffentlichen Hand.
- Was wird gefördert
Gefördert werden Investitionsvorhaben (neue Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und immaterielle Wirtschaftsgüter), die für die antragstellenden Unternehmen eine technologische Transformation bzw. die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen darstellen. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist von einem geeigneten Sachverständigen zu beurteilen, inwieweit die zur Förderung beantragten Investitionen dazu geeignet sind. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden.
- Wie wird gefördert
Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 20 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 10 % bei mittleren Unternehmen.
Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 50.000 EUR (förderfähige Kosten mindestens 250.000 EUR bzw. 500.000 EUR).
Die Förderhöchstgrenze liegt bei 5 Mio. EUR.
- Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der ISB. Ihr Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (dies ist grundsätzlich der verbindliche – schriftliche oder mündliche – Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen und die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, muss vor Investitionsbeginn erteilt worden sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.
Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: 361 Landesförderprogramm im Rahmen des EFRE 2021-2027 <br> "Implementierung betrieblicher Innovationen" (IBI-EFRE)