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WFG Wiki / BWL und Recht

Innovation -P-

 KMU Innovationsförderprogramme, Bund

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die jeweils wichtigsten Förderprogramme des Bundes.

Diese Übersicht dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Forschungszulage

- Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die forschen oder entwickeln, können ihre FuE-
   Personalaufwendungen zu 25 Prozent steuerlich absetzen, KMU auf Antrag auch 35 Prozent

- Max. 10 Mio. Euro pro Jahr

- Die Bescheinigungsstelle entscheidet, ob ein FuE-Vorhaben vorliegt und bestätigt dies im
   positiven Falle – mit Bindungswirkung für die Finanzverwaltung

- Bei Auftragsforschung erhält der Auftraggeber die Förderung für 70 Prozent des
   Auftragswertes

- Auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers können gefördert werden. Je
  nachgewiesener Arbeitsstunde für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sind 70 Euro je
  Arbeitsstunde (bei max. 40 Arbeitswochenstunden) als förderfähige Aufwendungen
  anzusetzen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

- Einzelbetriebe (KMU) oder Kooperationen von mindestens zwei Unternehmen oder einem
   Unternehmen und einer Forschungseinrichtung werden gefördert

- Für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten,
   technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen

- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung
   gewährt

- Einzelprojekte: 25 bis 45 Prozent, max. 690.000 Euro

- Kooperationsprojekte: 30 bis 55 Prozent, max. 3 Mio. Euro für ein Gesamtprojekt

- Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Kooperationspartnern können deutsche
   Unternehmen einen um bis zu 10 Prozent erhöhten Fördersatz erhalten

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Home/home.html

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

- Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von KMU.

- Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine
   Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend. Wichtig ist vielmehr die
   Neuartigkeit der Problemlösung.

- 45 bis 70 Prozent nicht rückzahlbarer Zuschuss

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/igp.html

● KMU-innovativ

- Mit KMU-innovativ unterstützt das BMBF Spitzenforschung im deutschen Mittelstand

- Folgende Technologiefelder finden bei KMU-innovativ besondere Berücksichtigung:

-- Biotechnologie
-- Elektronik; Autonomes elektrisches Fahren
-- Forschung für die zivile Sicherheit
-- Medizintechnik
-- Informations- und Kommunikationstechnologien
-- Materialforschung
-- Mensch-Technik-Interaktion
-- Photonik und Quantentechnologien
-- Produktionstechnologie
-- Ressourceneffizienz und Klimaschutz

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.bmbf.de/DE/Forschung/Gesellschaft/ZukunftDerArbeit/KmuInnovativ/kmuinnovativ_node.html

● BMWE-Innovationsgutschein go-inno

- Der Gutschein go-inno fördert externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von
   Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen

- Bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratung durch vom BMWE autorisierte
   Beratungsunternehmen werden gedeckt

- Für Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-inno/go-inno.html

● Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

- Durch die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) sollen Orientierungswissen erarbeitet
  und technologische Plattformen für ganze Branchen oder zur branchenübergreifenden
  Nutzung entwickelt werden.

- Damit sollen die dauerhafte Forschungskooperation in branchenweiten und / oder
   branchenübergreifenden Netzwerken unterstützt und insbesondere KMU der Zugang zu
   praxisnahen Forschungsergebnissen ermöglicht werden.

- Mit dem Produktfinder der KfW Bank können Sie Kredite für die digitale Transformation
   und Innovationstätigkeiten des Mittelstandes finden.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://portal.industrielle-gemeinschaftsforschung.de/

● Zuschüsse für Unternehmensberatungen in KMU

- Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeiten und damit die Erfolgsaussichten von
   kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken.

- Bezuschusst wird das Beratungshonorar für maximal fünf abgeschlossene Beratungen
   während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026,
   davon max. zwei pro Jahr).

- Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.

- Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten in der Region Lüneburg 80 Prozent der
   förderfähigen Beratungskosten, maximal 2.800 Euro.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

● Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND)

- Unterstützt disruptive Innovationen von High-Potentials

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.sprind.org/

● ERP-Digitalisierungs- und Innovationsredit

- Wer wird gefördert

Mit dem ERP-Digitalisierungsredit und -zuschuss fördern wir Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung

-- mit Sitz in Deutschland

-- mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder
     Filialen in Deutschland

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchst­grenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind.

- Was wird gefördert

Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördern wir den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • den gesamten Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens.

Einige Beispiele für Digitalisierungsvorhaben:

  • Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
  • Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmens­daten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
  • Digitale Plattformen, Apps und digitale Vertriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und des elektronischen Handels
  • Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung
  • Ausbau innerbetriebliche Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen
  • und vieles mehr

Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen.

Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unternehmenswachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovationsförderung erhalten haben.

Wann Ihr Vorhaben als "digital" oder "innovativ" eingestuft wird, erfahren Sie in der Anlage zum Merkblatt(PDF, 152 KB, barrierefrei).

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Unternehmens-/Beteiligungserwerb in Form von Share Deals
  • Treuhandkonstruktionen
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details finden Sie in unserer Ausschlussliste.

- Antragstellung

Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner (Hausbank)ausbank), bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Über unsere Beratungsanfrage finden Sie schnell eine Bank in Ihrer Nähe und bekommen die Kontakt­daten Ihres Ansprechpartners – und können unkompliziert einen Termin vereinbaren.

Möchten Sie zusätzlich den Zuschuss in Anspruch nehmen, stellen Sie den Antrag auf den ERP-Förderzuschuss zusammen mit dem Kreditantrag beim Finanzierungspartner. Dazu benötigen Sie das unterschriebene Antragsformular für den Zuschuss und die De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen.

Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)

Für Ihren Antrag müssen Sie eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag ausfüllen – selbstständig oder gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391) | KfW

● ERP-Mezzanine für Innovation

- Wer wird gefördert

Mit dem ERP-Mezzanine für Innovation fördern wir Private Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind

-- mit Sitz in Deutschland.

-- mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder
     Filialen in Deutschland.

Die Höchstgrenze für den Gruppenumsatz beträgt 500 Mio. Euro

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

-- Treuhandkonstruktionen

-- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile

-- Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben

-- Finanzierung von übernommenen Auftragsentwicklungen

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe ent­nehmen.

- Was wird gefördert

Wir fördern Vorhaben, die sich vom internationalen Stand der Technik abheben und solche, die neu für Ihr Unternehmen sind. Entweder Sie führen das innovative Vorhaben selbst durch oder beauftragen einen Dritten damit.

Wir fördern Investitionen und Betriebsmittel wie

  • dem Vorhaben zurechenbare Personalkosten sowie Reise-, Material- und EDV-Kosten
  • Kosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge, für Beratungsdienste und ähnliche externe Kosten
  • Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung, Kosten für Testreihen
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Gemeinkosten, z. B. anteilige Abschreibungen und Leasingkosten

Bei besonders förderwürdigen Vorhaben, die sich vom internationalen Stand der Technik abheben, muss ein von einem externen Sachverständigen erstelltes Gutachten vorgelegt werden. Einen passenden Sachverständigen finden Sie auf unserer KfW-Beraterliste(PDF, 142 KB, barrierefrei).

Sachverständige können Sie sich über die Abgabe einer Selbstbestätigung(PDF, 656 KB, barrierefrei) über die Einhaltung bestimmter fachlicher Anforderungen in die KfW-Beraterliste eintragen lassen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt(PDF, 215 KB, barrierefrei).

- Antragstellung

Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner (Hausbank), bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Über unsere Beratungsanfrage finden Sie schnell eine Bank in Ihrer Nähe und bekommen die Kontakt­daten Ihres Ansprechpartners – und können unkompliziert einen Termin vereinbaren.

Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)

Für Ihren Antrag müssen Sie eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag ausfüllen – selbstständig oder gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: ERP-Mezzanine für Innovation (360, 361, 364) | KfW

● KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung

- Wer wird gefördert

Mit dem KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung fördern wir:

- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Projekt-
   gesellschaften, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

- Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im
   Ausland; Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland
   beschränkt.

- Was wird gefördert

Der KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung bietet gewerblichen Unternehmen sowie Projektgesellschaften eine flexible Finanzierung ihrer Investitionen in Innovation und Digitalisierung. Ziel ist es, die Innovations­kraft in Deutschland zu stärken und die Digitalisierung voranzutreiben.

-- Innovationsvorhaben

Es können Vorhaben finanziert werden, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen zu entwickeln.

-- Digitalisierungsvorhaben

Es können Vorhaben finanziert werden, die zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens beitragen. Dies muss aus einem Digitalisierungskonzept des Unternehmens hervorgehen.

Als Digitalisierungsvorhaben definiert sind Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maßnahmen zum Ausbau von firmenspezifischem Wissen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen.

Die abschließende Beurteilung der Förderfähigkeit erfolgt gemeinsam mit der KfW.

Eine detaillierte Übersicht über förderfähige Vorhaben entnehmen Sie bitte der Anlage zum Merkblatt(PDF, 129 KB, barrierefrei).Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

Umschuldung beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.

- Antragstellung

Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung Ihres Finanzierungspartners, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt mittels Risiko- unter beteiligung.

Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung (290) | KfW

● Umweltinnovationsprogramm

- Wer wird gefördert

Mit dem Umweltinnovationsprogramm fördern wir:

  • in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände

- Was wird gefördert

Mit dem Umweltinnovationsprogramm fördern wir innovative großtechnische Pilotvorhaben, die unsere Umwelt nachhaltig entlasten – Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Maschinen und Ausgaben der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen –insbesondere in den Bereichen:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz

Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.

Die Anlagen und Verfahren müssen

-- über den Stand der Technik hinausgehen oder

-- eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen

und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben. Die zu fördernden Anlagen und Verfahren dürfen in der Branche des Antragstellers bisher in Deutschland sowie im Ausland durch den Antragsteller oder mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen noch nicht zur Anwendung kommen (Erstmaligkeit). Die Anwendung muss innerhalb der Branche des Antragstellers oder auf andere Branchen übertragbar sein (Übertragbarkeit).

- Antragstellung

a) Zuschuss

Projektskizze einreichen

Erstellen Sie eine Projektskizze und reichen Sie sie bei der KfW ein.

Zuschuss beantragen

Die Förderung durch einen Investitionszuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW – nachdem Sie eine positive Bewertung Ihrer Projektidee erhalten haben. Die KfW sendet Ihnen das Antragsformular hierfür direkt zu.

Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Zusage erhalten und Vorhaben starten

Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – und bekommen den Zuschuss ausgezahlt.

b) Kredit

Projektskizze einreichen

Erstellen Sie eine Projektskizze und reichen Sie sie bei der KfW ein.

Antrag beim Finanzierungspartner stellen

Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Über unsere Beratungsanfrage finden Sie schnell eine Bank in Ihrer Nähe und bekommen die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners – und können unkompliziert einen Termin vereinbaren.

Ausnahme: Kommunale Gebietskörperschaften stellen den Antrag direkt bei der KfW.

Zusage erhalten und Vorhaben starten

Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie den Kredit­vertrag beim Finanzierungspartner abschließen. Die Kredit­summe können Sie zeitnah abrufen – und mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: Umweltinnovationsprogramm (230) | KfW

● Investitionskredit Digitale Infrastruktur

- Wer wird gefördert

Mit dem Investitionskredit Digitale Infrastruktur fördern wir:

-- Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft

-- Kommunale Unternehmen

-- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

-- Gemeinnützige Antragsteller

- Was wird gefördert

Mit dem Investitionskredit Digitale Infrastruktur unterstützen wir den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland – mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home/FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building/FTTB).

Wir fördern Investitionen und Nebenkosten bei folgenden Vorhaben:

  • Errichtung und Ausbau passiver FTTH- oder FTTB-Netze
  • Aktive Komponenten eines FTTH- oder FTTB-Netzes inklusive Inhouse-Verkabelung
  • Vernetzung mit anderer Infrastruktur wie Mobilfunkmasten und Rechenzentren
  • Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
  • Leasingfinanzierungen
  • Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen zum Beispiel zwischen verbundenen Unternehmen, zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern oder im Rahmen von  Betriebsaufspaltungen u.a.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste entnehmen.

- Antragstellung

Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner (Hausbank)ausbank), bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Über unsere Beratungsanfrage finden Sie schnell eine Bank in Ihrer Nähe und bekommen die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners – und können unkompliziert einen Termin vereinbaren.

Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)

Für Ihren Antrag müssen Sie eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag ausfüllen – selbstständig oder gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: Investitionskredit Digitale Infrastruktur (206, 239) | KfW

● RegioInnoGrowth

- Wer wird gefördert

Gefördert werden Start-ups und kleine wachstumsorientierte Mittelständler mit innovativen Geschäftsmodellen (z.B. im ökologischen, digitalen oder sozialen Bereich) sowie

-- einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR und
-- einer Betriebsstätte in Deutschland.

In der Regel charakterisiert diese Unter­nehmen mindestens eines der folgenden Merkmale:

-- skalierbares und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell
-- innovatives und/oder an der Digitalisierung orientiertes Geschäftsmodell
-- Inanspruchnahme einer Innovationsförderung innerhalb der letzten 36 Monate
-- Auszeichnung durch einen nationalen oder internationalen Innovationspreis innerhalb
    der letzten 36 Monate
-- Entwicklung von innovativen Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 18 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung.

- Was wird gefördert

Mit dem Förderprodukt RegioInnoGrowth finanzieren wir alle wachstumsfördernden und bilanzstärkenden Maßnahmen, vor allem zur Stärkung der Eigenkapital-Ausstattung und zur Liquiditätssicherung.

Dies sind insbesondere Finanzierungen von

-- Investitionen, inklusive Akquisitionen
-- Betriebsmitteln
-- allgemeinen Unternehmensfinanzierungen

Das Produkt ist Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung.

Weitere Informationen zum Zukunftsfonds finden Sie unter www.bmwk.de/zukunftsfonds und www.bundesfinanzministerium.de/zukunftsfonds.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details finden Sie in unserer Ausschlussliste.

- Antragstellung

Die Vergabe der Finanzierung erfolgt aus­schließlich durch die Landesförderinstitute in den Bundesländern. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Finanzierungswunsch an das jeweilige Landesförderinstitut.

In Rheinland-Pfalz: 

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Telefon: 06131 6172-0
Telefax: 06131 6172-1199
E-Mail: isb@isb.rlp.de
www.isb.rlp.de

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: RegioInnoGrowth | KfW

● Venture Tech Growth Financing

- Wer wird gefördert

Inländische innovative Wachstumsunternehmen mit Sitz in der europäischen Union, wobei mindestens eine Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland liegen muss.

Voraussetzung für eine Finanzierung ist in der Regel, dass ein professioneller Wagniskapitalgeber (hierzu zählen zum Beispiel Venture Capital Geber, Eigenkapital-Geber von Wachstums- und Expansionskapital oder auch minderheitsbeteiligte Private Equity Geber) an dem zu finanzierenden Unternehmen beteiligt ist. Bei börsennotierten Unternehmen ist es ausreichend, wenn ein professioneller Wagniskapitalgeber vormals am Unternehmen beteiligt war.

- Was wird gefördert

Das KfW-Programm Venture Tech Growth Financing bietet jungen innovativen und schnell wachsenden Technologieunternehmen Kredite zur Finanzierung des zukünftigen Wachstums an.

Das Programm ist Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung.

Weitere Informationen zum Zukunftsfonds finden Sie unter www.bmwk.de/zukunftsfonds und www.bundesfinanzministerium.de/zukunftsfonds

Typischerweise werden Vorhaben zum Aufbau/Ausbau und oder zur Skalierung von Geschäftsmodellen und zur Umsetzung wachstumsfördernder Maßnahmen finanziert. Dies umfasst unter anderem die Finanzierung von

-- Working Capital in Form von Betriebsmittellinien,
-- Akquisitionen,
-- Vorlaufkosten eines geplanten Börsengangs oder
-- sonstigen umsatzsteigernden Maßnahmen.

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilfenrechts.

Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.

- Antragstellung

Bitte wenden Sie sich mit ihrem Vorhaben an einen geeigneten privaten Kreditgeber.

Die Beteiligung der KfW erfolgt dann auf Einladung des privaten Kreditgebers und zu gleichen Bedingungen wie die der jeweiligen privaten Kreditgeber.

Die Finanzierungsstrukturen werden auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter:

Venture Tech Growth Financing (803, 866) | KfW

● Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

- Wer wird gefördert

Mit dem KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur fördern wir:

-- Privatwirtschaftliche Unternehmen aus dem In- und Ausland

-- Kommunale Unternehmen

-- Projektgesellschaften

- Was wird gefördert

Mit dem KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur unterstützen wir den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland – mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home/FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building/FTTB). Wir fördern Investitionen, Betriebsmittel und Nebenkosten bei folgenden Vorhaben:

-- Errichtung und Ausbau passiver FTTH- oder FTTB-Netze
-- Aktive Komponenten eines FTTH- oder FTTB-Netzes
-- Vernetzung mit anderer Infrastruktur wie Mobilfunkmasten und Rechenzentren
-- Backbone-Ausbau

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben

- Antragstellung

1. Finanzierungspartner finden

Die Förderung durch einen Kredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner. Für die Suche können Sie unsere Online-Beratungsanfrage nutzen. Ausnahme: Kommunale Gebietskörperschaften stellen den Antrag direkt bei der KfW.

2. Kredit beantragen

Das übernimmt Ihr Finanzierungspartner für Sie.

3. Ihr Kreditantrag wird geprüft

Die KfW prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.

4. Kreditvertrag abschließen und starten

Sie schließen den Kreditvertrag mit den Konsortialpartnern, dem Finanzierungspartner und der KfW ab – Ihr Vorhaben kann beginnen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854) | KfW

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -C-

Die Unterstützung der Hausbank

Forderungsmanagement bei KMUs -A-

- Begriffsbestimmung -

Forderungsmanagement bei KMUs -B-

-Aufgaben des Forderungsmanagements-

Forderungsmanagement bei KMUs -C-

- Kundenverhalten -

Forderungsmanagement bei KMUs -D-

- Die Bonitätsprüfung der Kunden -

Forderungsmanagement bei KMUs -E-

- Sicherung von Forderungen -

Forderungsmanagement bei KMUs -F-

- Der Einzug von Forderungen. Forderungsverzug -

Forderungsmanagement bei KMUs -G-

- Der Einzug von Forderungen. Verzugszinsen und Ersatz Verzögerungsschaden -

Forderungsmanagement bei KMUs -H-

- Der Einzug von Forderungen. Das außergerichtliche Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -I-

- Der Einzug von Forderungen. Das Inkasso-Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -J-

- Der Einzug von Forderungen. Das gerichtliche Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -K-

- Der Einzug von Forderungen. Das europäische Mahnverfahren

Forderungsmanagement bei KMUs -L-

- Zehn Tipps für ein stabiles Forderungsmanagement -

Geschäftspartner Bank -A-

- Das deutsche Bankensystem -

Geschäftspartner Bank -B-

- Die Hausbank -

Geschäftspartner Bank -C-

- Das Hausbankprinzip -

Geschäftspartner Bank -D-

- Die Auswahl der richtigen Hausbank -

Geschäftspartner Bank -E-

- Die Auswahl der richtigen Hausbank unter dem Finanzierungsaspekt -

Geschäftspartner Bank -F-

- Bankwechsel leichtgemacht -

Geschäftspartner Bank -G-

- AGB der Banken -

Geschäftspartner Bank -H-

- AGB-Pfandrecht der Banken -

Geschäftspartner Bank -I-

- Bankvollmacht -

Geschäftspartner Bank -J-

- Ehegattenbürgschaft -

Geschäftspartner Bank -K-

- Bankübliche Sicherheiten -

Geschäftspartner Bank -L-

- Die wichtigsten Sicherheiten im Überblick -

Geschäftspartner Bank -M-

- Die Herausgabe von Sicherheiten -

Geschäftspartner Bank -N-

- Bürgschaftsbanken: Partner des Mittelstandes -

Geschäftspartner Bank -O-

- Kreditnehmereinheit -

Geschäftspartner Bank -P-

- Kündigung durch die Hausbank -

Geschäftspartner Bank -Q-

- Firmenbesichtigung -

Geschäftspartner Bank -R-

- Kreditvergabe I: Allgemeines -

Geschäftspartner Bank -S-

- Kreditvergabe II: Kreditantrag -

Geschäftspartner Bank -T-

- III: Kreditfähigkeitsprüfung -

Geschäftspartner Bank -U-

- Kreditvergabe IV: Kreditwürdigkeitsprüfung -

Geschäftspartner Bank -V-

- Kreditvergabe V: Kreditzusage -

Geschäftspartner Bank -W

- Kreditvergabe VI: Kreditvertrag -

Geschäftspartner Bank -X-

- Kreditvergabe VII: Kreditauszahlung -

Geschäftspartner Bank -Y-

- Kreditvergabe VIII: Kreditüberwachung -

Geschäftspartner Bank -Z 1-

- Kreditvergabe IX: Kreditabsage -

Geschäftspartner Bank -Z 2-

- Das Kreditgespräch -

Geschäftspartner Bank -Z 3-

- Zwanzig Tipps für ein erfolgreiches Bankgespräch -

Gewerberecht -A-

-Systematik der Gewerbeordnung-

Gewerberecht -B-

-Gewerbefreiheit-

Gewerberecht -C-

-Der Gewerbebegriff-

Gewerberecht -D-

-Gewerbeanzeigen-

Gewerberecht -E-

-Pflichten bei der Gewerbeausübung-

Gewerberecht -F-

-Erlaubnispflichtige Gewerbe-

Gewerberecht -G-

-Überwachungsbedürftige Gewerbe-

Gewerberecht -H-

-Reisegewerbe-

Gewerberecht -J-

-Aufstellen von Automaten-

Gewerberecht -K-

-Überwachung von Gewerbebetrieben-

Gewerberecht -L-

-Gewerbeuntersagung-

Gewerberecht -M-

-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit aus anderen EU-Staaten-

Gewerbliche Schutzrechte -A-

- Wirtschaftliche Bedeutung-

Gewerbliche Schutzrechte -B-

- Übersicht: Gewerbliche Schutzrecht -

Gewerbliche Schutzrechte -C-

- Die nationalen Schutzrechte. Das Patent -

Gewerbliche Schutzrechte -D-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Gebrauchsmusterschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -E-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Markenschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -F-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Geschmacksmusterschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -G-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Topographienschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -H-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Urheberschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -I-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Sorten- und Artenschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -J-

- Die Auslandschutzrechte. Das Europapatent -

Gewerbliche Schutzrechte -K-

- Die Auslandschutzrechte. Das europäische Gemeinschaftspatent -

Gewerbliche Schutzrechte -L-

-Die Auslandschutzrechte. Das Weltpatent-

Handelsrecht -A-

- Begriffsbestimmung: Handelsrecht -

Handelsrecht -B-

- Rechtsgrundlagen des Handelsrechts -

Handelsrecht -C-

- Kaufmannseigenschaften -

Handelsrecht -D-

- Handelsregister -

Handelsrecht -E-

- Firma -

Handelsrecht -F-

- Handelsunternehmen -

Handelsrecht -G-

- Allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte -

Handelsrecht -H-

- Der Handelskauf -

Handelsrecht -I-

- Die Stellvertretung -

Handwerksrecht -A-

- Abgrenzung: Handwerk - Gewerbe -

Handwerksrecht -B-

- Handwerkbetrieb -

Handwerksrecht -C-

- Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks -

Innovation -A-

- Begriffsbestimmung -

Innovation -B-

- Die wirtschaftliche Bedeutung von Innovationen für Unternehmen -

Innovation -C-

- Innovationsarten -

Innovation -D-

- Produktinnovation -

Innovation -E-

- Prozessinnovation -.

Innovation -F-

- Soziale Innovation -

Innovation -G-

- Service Innovation -

Innovation -H-

- Die Innovationsphasen -

Innovation -I-

- Betriebliche Risiken bei der Umsetzung von Innovationen -

Innovation -J-

- Maßnahmen zur Annahme betrieblicher von Innovationen -

Innovation -K-

- Der Aufbau einer betrieblichen Innovationskultur -

Innovation -L-

- Betriebliche Innovationsförderung -

Innovation -M-

- Sieben Gründe für das Scheitern betrieblicher Innovationen -

Innovation -N-

- KMU Innovationsförderung -

Innovation -O-

- KMU Innovationsförderprogramme, RLP -

Innovation -Q-

- KMU Innovationsförderprogramme, EU -

Insolvenzrecht -A-

- Kleine Einführung -

Insolvenzrecht -B-

- Historie -

Insolvenzrecht -C-

- Gliederung Insolvenzordnung -

Insolvenzrecht -D-

- Insolvenzgründe -

Insolvenzrecht -E-

- Das Insolvenzverfahren -

Insolvenzrecht -F-

- Der Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens -

Insolvenzrecht -G-

- Wichtige Begriffe des Insolvenzverfahrens -

Insolvenzrecht -H-

- Sonstige Problemfälle -

Insolvenzrecht -I-

- Besonderheiten der Verbraucherinsolvenz -

Kapitalertragsteuer

- Was ist die Kapitalertragsteuer? -

Körperschaftsteuer -A-

- Steuerpflicht -

Körperschaftsteuer -B-

- Verdeckte Gewinnausschüttung -

Körperschaftsteuer -C-

- Verdeckte Einlagen -

Körperschaftsteuer -D-

- Abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen -

Körperschaftsteuer -E-

- Berechnung der Körperschaftsteuer -

Körperschaftsteuer -F-

- Gewinnermittlung -

Körperschaftsteuer -G-

- Beteiligung an einer Kaptalgesellschaft (Dividenden) -

Körperschaftsteuer -H-

- Beteiligung an einer Kaptalgesellschaft (Verkauf) -

Körperschaftsteuer -I-

- Vermögensbewertung -

Körperschaftsteuer -J-

- Sonderbetriebsvermögen / Mitunternehmerschaft -

Patentrechtsschutzversicherung

- Streitigkeiten auf Rechtsgebieten abdecken -

Preisangabenverordnung

- Preise richtig darstellen, sonst drohen Bußgeld -

Private Versicherungen -A-

- Die Kranken- und Pflegeversicherung Dringend notwendig -

Private Versicherungen -B-

- Die gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -C-

- Die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -D-

- Selbständige und die gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -E-

- Die private Krankenversicherung -

Private Versicherungen -F-

- Was tun, wenn die private Krankenversicherung nicht zahlt? -

Private Versicherungen -G-

- Medizinische Notwendigkeit -

Private Versicherungen -H-

- Abrechnung in der privaten Krankenversicherung -

Private Versicherungen -I-

- Die betriebliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -J-

- Die Steuer und die betriebliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -K-

- Die private Krankenzusatzversicherung -

Private Versicherungen -L-

- Die private Berufsunfähigkeitsversicherung -

Private Versicherungen -M-

- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung -

Private Versicherungen -N-

- Die private Unfallversicherung -

Private Versicherungen -O-

- Die gesetzliche Unfallversicherung -

Private Versicherungen -P-

- Die betriebliche Unfallversicherung -

Private Versicherungen -Q-

- Allgemeines zur Rentenversicherung -

Private Versicherungen -R-

- Die gesetzliche Rentenversicherung (Basisvorsorge) -

Private Versicherungen -S-

- Die staatliche geförderte Altersvorsorge (Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge) -

Private Versicherungen -T-

- Staatlich nichtgeförderte Altersvorsorge (Private Vorsorge) -

Private Versicherungen -U-

- Andere Formen der Altersvorsorge -

Private Versicherungen -V-

- Rentenbesteuerung -

Private Versicherungen -W-

- Arbeitslosenversicherung -

Sanierungskonzept -A-

- Ein Weg aus der Unternehmenskrise -

Sanierungskonzept -B-

- Voraussetzungen für eine Sanierung -

Sanierungskonzept -C-

- Sanierungsprüfung durch die Hausbank -

Sanierungskonzept -D-

- Sanierungskonzept -

Sanierungskonzept -E-

- Sanierungskonzeptmuster -

Sanierungskonzept -F-

- Beurteilung eines Sanierungskonzeptes -

Sanierungskonzept -G-

- Ablauf einer Unternehmenssanierung -

Unternehmen ohne Notfall- oder Nachfolgeregelung

- Wer führt das Unternehmen, wer ist der Nachfolger, die Nachfolgerin im Todesfall? -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -A-

- Früh erkennen heißt früh handeln -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -B-

- Begriffsbestimmung Krise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -C-

- Krisenursachen -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -D-

- Verlauf einer Unternehmenskrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -E-

- Krisensymptome aus der Sicht des Unternehmensumfeldes -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -F-

- Früherkennung -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -G-

- Frühwarnsysteme -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -H-

- Früherkennung der Strategiekrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -I-

- Früherkennung der Ertrags- und Rentabilitätskrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -J-

- Früherkennung der Liquiditätskrise -

Vertragsrecht -A-

- Allgemeines -

Vertragsrecht -B-

- Rechtsfähigkeit - Geschäftsfähigkeit -

Vertragsrecht -C-

- Rechtssubjekte -

Vertragsrecht -D-

- Abstraktionsprinzip -

Wettbewerbsrecht -A-

- Einordnung des UWGs -

Wettbewerbsrecht -B-

- Zweck des UWGs (§ 1 UWG) -

Wettbewerbsrecht -C-

- Definition des UWGs (§ 2 UWG) -

Wettbewerbsrecht -D-

- Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen (§ 3 UWG) -

Wettbewerbsrecht -E-

- Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen (§ 4 UWG) -

Wettbewerbsrecht -F-

- Irreführende geschäftliche Handlungen (§ 5 UWG -

Wettbewerbsrecht -G-

- Irreführung durch Unterlassung (§ 5a UWG) -

Wettbewerbsrecht -H-

- Vergleichende Werbung (§ 6 UWG) -

Wettbewerbsrecht -I-

- EU-Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments -

Wettbewerbsrecht -J-

- Unzumutbare Belästigung (§ 7 UWG) -

Wettbewerbsrecht -K-

- Beseitigung und Unterlassung (§ 8 UWG) -

Wettbewerbsrecht -L-

- Schadenersatz (§ 9 UWG) -

Wettbewerbsrecht -M-

- Gewinnabschöpfung (§ 10 UWG) -

Wettbewerbsrecht -N-

- Verjährung (§ 11 UWG) -

Wettbewerbsrecht -O-

- Anspruchsdurchsetzung, Veröffentlichungsbefugnis und Streitwertminderung (§ 12 UWG) - -

Wettbewerbsrecht -P-

- Sachliche Zuständigkeit (§ 13 UWG) -

Wettbewerbsrecht -Q-

- Örtliche Zuständigkeit (§ 14 UWG) -

Wettbewerbsrecht -R-

- Einigungsstellen (§ 15 UWG) -

Wettbewerbsrecht -S-

- Wettbewerbsrechtliche Abmahnung -

Wettbewerbsrecht -T

- Rechtsmissbräuchliche Abmahnung -

Wettbewerbsrecht -U-

- Schwarze Liste -