KMU Innovationsförderprogramme, Bund
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die jeweils wichtigsten Förderprogramme des Bundes.
Diese Übersicht dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
● Forschungszulage
- Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die forschen oder entwickeln, können ihre FuE-
Personalaufwendungen zu 25 Prozent steuerlich absetzen, KMU auf Antrag auch 35 Prozent
- Max. 10 Mio. Euro pro Jahr
- Die Bescheinigungsstelle entscheidet, ob ein FuE-Vorhaben vorliegt und bestätigt dies im
positiven Falle – mit Bindungswirkung für die Finanzverwaltung
- Bei Auftragsforschung erhält der Auftraggeber die Förderung für 70 Prozent des
Auftragswertes
- Auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers können gefördert werden. Je
nachgewiesener Arbeitsstunde für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sind 70 Euro je
Arbeitsstunde (bei max. 40 Arbeitswochenstunden) als förderfähige Aufwendungen
anzusetzen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/
● Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
- Einzelbetriebe (KMU) oder Kooperationen von mindestens zwei Unternehmen oder einem
Unternehmen und einer Forschungseinrichtung werden gefördert
- Für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten,
technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung
gewährt
- Einzelprojekte: 25 bis 45 Prozent, max. 690.000 Euro
- Kooperationsprojekte: 30 bis 55 Prozent, max. 3 Mio. Euro für ein Gesamtprojekt
- Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Kooperationspartnern können deutsche
Unternehmen einen um bis zu 10 Prozent erhöhten Fördersatz erhalten
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Home/home.html
● Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
- Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von KMU.
- Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine
Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend. Wichtig ist vielmehr die
Neuartigkeit der Problemlösung.
- 45 bis 70 Prozent nicht rückzahlbarer Zuschuss
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/igp.html
● KMU-innovativ
- Mit KMU-innovativ unterstützt das BMBF Spitzenforschung im deutschen Mittelstand
- Folgende Technologiefelder finden bei KMU-innovativ besondere Berücksichtigung:
-- Biotechnologie
-- Elektronik; Autonomes elektrisches Fahren
-- Forschung für die zivile Sicherheit
-- Medizintechnik
-- Informations- und Kommunikationstechnologien
-- Materialforschung
-- Mensch-Technik-Interaktion
-- Photonik und Quantentechnologien
-- Produktionstechnologie
-- Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.bmbf.de/DE/Forschung/Gesellschaft/ZukunftDerArbeit/KmuInnovativ/kmuinnovativ_node.html
● BMWE-Innovationsgutschein go-inno
- Der Gutschein go-inno fördert externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von
Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen
- Bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratung durch vom BMWE autorisierte
Beratungsunternehmen werden gedeckt
- Für Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-inno/go-inno.html
● Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
- Durch die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) sollen Orientierungswissen erarbeitet
und technologische Plattformen für ganze Branchen oder zur branchenübergreifenden
Nutzung entwickelt werden.
- Damit sollen die dauerhafte Forschungskooperation in branchenweiten und / oder
branchenübergreifenden Netzwerken unterstützt und insbesondere KMU der Zugang zu
praxisnahen Forschungsergebnissen ermöglicht werden.
- Mit dem Produktfinder der KfW Bank können Sie Kredite für die digitale Transformation
und Innovationstätigkeiten des Mittelstandes finden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://portal.industrielle-gemeinschaftsforschung.de/
● Zuschüsse für Unternehmensberatungen in KMU
- Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeiten und damit die Erfolgsaussichten von
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken.
- Bezuschusst wird das Beratungshonorar für maximal fünf abgeschlossene Beratungen
während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026,
davon max. zwei pro Jahr).
- Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.
- Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten in der Region Lüneburg 80 Prozent der
förderfähigen Beratungskosten, maximal 2.800 Euro.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
● Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND)
- Unterstützt disruptive Innovationen von High-Potentials
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: https://www.sprind.org/
● ERP-Digitalisierungs- und Innovationsredit
- Wer wird gefördert
Mit dem ERP-Digitalisierungsredit und -zuschuss fördern wir Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung
-- mit Sitz in Deutschland
-- mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder
Filialen in Deutschland
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind.
- Was wird gefördert
Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördern wir den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben:
Einige Beispiele für Digitalisierungsvorhaben:
Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen.
Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unternehmenswachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovationsförderung erhalten haben.
Wann Ihr Vorhaben als "digital" oder "innovativ" eingestuft wird, erfahren Sie in der Anlage zum Merkblatt(PDF, 152 KB, barrierefrei).
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details finden Sie in unserer Ausschlussliste.
- Antragstellung
Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner (Hausbank)ausbank), bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Über unsere Beratungsanfrage finden Sie schnell eine Bank in Ihrer Nähe und bekommen die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners – und können unkompliziert einen Termin vereinbaren.
Möchten Sie zusätzlich den Zuschuss in Anspruch nehmen, stellen Sie den Antrag auf den ERP-Förderzuschuss zusammen mit dem Kreditantrag beim Finanzierungspartner. Dazu benötigen Sie das unterschriebene Antragsformular für den Zuschuss und die De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen.
Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
Für Ihren Antrag müssen Sie eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag ausfüllen – selbstständig oder gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391) | KfW
● ERP-Mezzanine für Innovation
- Wer wird gefördert
Mit dem ERP-Mezzanine für Innovation fördern wir Private Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind
-- mit Sitz in Deutschland.
-- mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder
Filialen in Deutschland.
Die Höchstgrenze für den Gruppenumsatz beträgt 500 Mio. Euro
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
-- Treuhandkonstruktionen
-- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
-- Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
-- Finanzierung von übernommenen Auftragsentwicklungen
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
- Was wird gefördert
Wir fördern Vorhaben, die sich vom internationalen Stand der Technik abheben und solche, die neu für Ihr Unternehmen sind. Entweder Sie führen das innovative Vorhaben selbst durch oder beauftragen einen Dritten damit.
Wir fördern Investitionen und Betriebsmittel wie
Bei besonders förderwürdigen Vorhaben, die sich vom internationalen Stand der Technik abheben, muss ein von einem externen Sachverständigen erstelltes Gutachten vorgelegt werden. Einen passenden Sachverständigen finden Sie auf unserer KfW-Beraterliste(PDF, 142 KB, barrierefrei).
Sachverständige können Sie sich über die Abgabe einer Selbstbestätigung(PDF, 656 KB, barrierefrei) über die Einhaltung bestimmter fachlicher Anforderungen in die KfW-Beraterliste eintragen lassen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt(PDF, 215 KB, barrierefrei).
- Antragstellung
Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner (Hausbank), bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Über unsere Beratungsanfrage finden Sie schnell eine Bank in Ihrer Nähe und bekommen die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners – und können unkompliziert einen Termin vereinbaren.
Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
Für Ihren Antrag müssen Sie eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag ausfüllen – selbstständig oder gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: ERP-Mezzanine für Innovation (360, 361, 364) | KfW
● KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung
- Wer wird gefördert
Mit dem KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung fördern wir:
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Projekt-
gesellschaften, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
- Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im
Ausland; Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland
beschränkt.
- Was wird gefördert
Der KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung bietet gewerblichen Unternehmen sowie Projektgesellschaften eine flexible Finanzierung ihrer Investitionen in Innovation und Digitalisierung. Ziel ist es, die Innovationskraft in Deutschland zu stärken und die Digitalisierung voranzutreiben.
-- Innovationsvorhaben
Es können Vorhaben finanziert werden, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen zu entwickeln.
-- Digitalisierungsvorhaben
Es können Vorhaben finanziert werden, die zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens beitragen. Dies muss aus einem Digitalisierungskonzept des Unternehmens hervorgehen.
Als Digitalisierungsvorhaben definiert sind Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maßnahmen zum Ausbau von firmenspezifischem Wissen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen.
Die abschließende Beurteilung der Förderfähigkeit erfolgt gemeinsam mit der KfW.
Eine detaillierte Übersicht über förderfähige Vorhaben entnehmen Sie bitte der Anlage zum Merkblatt(PDF, 129 KB, barrierefrei).Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Umschuldung beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
- Antragstellung
Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung Ihres Finanzierungspartners, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt mittels Risiko- unter beteiligung.
Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung (290) | KfW
● Umweltinnovationsprogramm
- Wer wird gefördert
Mit dem Umweltinnovationsprogramm fördern wir:
- Was wird gefördert
Mit dem Umweltinnovationsprogramm fördern wir innovative großtechnische Pilotvorhaben, die unsere Umwelt nachhaltig entlasten – Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Maschinen und Ausgaben der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen –insbesondere in den Bereichen:
Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.
Die Anlagen und Verfahren müssen
-- über den Stand der Technik hinausgehen oder
-- eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen
und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben. Die zu fördernden Anlagen und Verfahren dürfen in der Branche des Antragstellers bisher in Deutschland sowie im Ausland durch den Antragsteller oder mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen noch nicht zur Anwendung kommen (Erstmaligkeit). Die Anwendung muss innerhalb der Branche des Antragstellers oder auf andere Branchen übertragbar sein (Übertragbarkeit).
- Antragstellung
a) Zuschuss
Projektskizze einreichen
Erstellen Sie eine Projektskizze und reichen Sie sie bei der KfW ein.
Zuschuss beantragen
Die Förderung durch einen Investitionszuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW – nachdem Sie eine positive Bewertung Ihrer Projektidee erhalten haben. Die KfW sendet Ihnen das Antragsformular hierfür direkt zu.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Zusage erhalten und Vorhaben starten
Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – und bekommen den Zuschuss ausgezahlt.
b) Kredit
Projektskizze einreichen
Erstellen Sie eine Projektskizze und reichen Sie sie bei der KfW ein.
Antrag beim Finanzierungspartner stellen
Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Über unsere Beratungsanfrage finden Sie schnell eine Bank in Ihrer Nähe und bekommen die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners – und können unkompliziert einen Termin vereinbaren.
Ausnahme: Kommunale Gebietskörperschaften stellen den Antrag direkt bei der KfW.
Zusage erhalten und Vorhaben starten
Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie den Kreditvertrag beim Finanzierungspartner abschließen. Die Kreditsumme können Sie zeitnah abrufen – und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: Umweltinnovationsprogramm (230) | KfW
● Investitionskredit Digitale Infrastruktur
- Wer wird gefördert
Mit dem Investitionskredit Digitale Infrastruktur fördern wir:
-- Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft
-- Kommunale Unternehmen
-- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
-- Gemeinnützige Antragsteller
- Was wird gefördert
Mit dem Investitionskredit Digitale Infrastruktur unterstützen wir den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland – mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home/FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building/FTTB).
Wir fördern Investitionen und Nebenkosten bei folgenden Vorhaben:
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste entnehmen.
- Antragstellung
Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner (Hausbank)ausbank), bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Über unsere Beratungsanfrage finden Sie schnell eine Bank in Ihrer Nähe und bekommen die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners – und können unkompliziert einen Termin vereinbaren.
Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
Für Ihren Antrag müssen Sie eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag ausfüllen – selbstständig oder gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: Investitionskredit Digitale Infrastruktur (206, 239) | KfW
● RegioInnoGrowth
- Wer wird gefördert
Gefördert werden Start-ups und kleine wachstumsorientierte Mittelständler mit innovativen Geschäftsmodellen (z.B. im ökologischen, digitalen oder sozialen Bereich) sowie
-- einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR und
-- einer Betriebsstätte in Deutschland.
In der Regel charakterisiert diese Unternehmen mindestens eines der folgenden Merkmale:
-- skalierbares und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell
-- innovatives und/oder an der Digitalisierung orientiertes Geschäftsmodell
-- Inanspruchnahme einer Innovationsförderung innerhalb der letzten 36 Monate
-- Auszeichnung durch einen nationalen oder internationalen Innovationspreis innerhalb
der letzten 36 Monate
-- Entwicklung von innovativen Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 18 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung.
- Was wird gefördert
Mit dem Förderprodukt RegioInnoGrowth finanzieren wir alle wachstumsfördernden und bilanzstärkenden Maßnahmen, vor allem zur Stärkung der Eigenkapital-Ausstattung und zur Liquiditätssicherung.
Dies sind insbesondere Finanzierungen von
-- Investitionen, inklusive Akquisitionen
-- Betriebsmitteln
-- allgemeinen Unternehmensfinanzierungen
Das Produkt ist Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung.
Weitere Informationen zum Zukunftsfonds finden Sie unter www.bmwk.de/zukunftsfonds und www.bundesfinanzministerium.de/zukunftsfonds.
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details finden Sie in unserer Ausschlussliste.
- Antragstellung
Die Vergabe der Finanzierung erfolgt ausschließlich durch die Landesförderinstitute in den Bundesländern. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Finanzierungswunsch an das jeweilige Landesförderinstitut.
In Rheinland-Pfalz:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Telefon: 06131 6172-0
Telefax: 06131 6172-1199
E-Mail: isb@isb.rlp.de
www.isb.rlp.de
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: RegioInnoGrowth | KfW
● Venture Tech Growth Financing
- Wer wird gefördert
Inländische innovative Wachstumsunternehmen mit Sitz in der europäischen Union, wobei mindestens eine Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland liegen muss.
Voraussetzung für eine Finanzierung ist in der Regel, dass ein professioneller Wagniskapitalgeber (hierzu zählen zum Beispiel Venture Capital Geber, Eigenkapital-Geber von Wachstums- und Expansionskapital oder auch minderheitsbeteiligte Private Equity Geber) an dem zu finanzierenden Unternehmen beteiligt ist. Bei börsennotierten Unternehmen ist es ausreichend, wenn ein professioneller Wagniskapitalgeber vormals am Unternehmen beteiligt war.
- Was wird gefördert
Das KfW-Programm Venture Tech Growth Financing bietet jungen innovativen und schnell wachsenden Technologieunternehmen Kredite zur Finanzierung des zukünftigen Wachstums an.
Das Programm ist Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung.
Weitere Informationen zum Zukunftsfonds finden Sie unter www.bmwk.de/zukunftsfonds und www.bundesfinanzministerium.de/zukunftsfonds
Typischerweise werden Vorhaben zum Aufbau/Ausbau und oder zur Skalierung von Geschäftsmodellen und zur Umsetzung wachstumsfördernder Maßnahmen finanziert. Dies umfasst unter anderem die Finanzierung von
-- Working Capital in Form von Betriebsmittellinien,
-- Akquisitionen,
-- Vorlaufkosten eines geplanten Börsengangs oder
-- sonstigen umsatzsteigernden Maßnahmen.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilfenrechts.
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
- Antragstellung
Bitte wenden Sie sich mit ihrem Vorhaben an einen geeigneten privaten Kreditgeber.
Die Beteiligung der KfW erfolgt dann auf Einladung des privaten Kreditgebers und zu gleichen Bedingungen wie die der jeweiligen privaten Kreditgeber.
Die Finanzierungsstrukturen werden auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter:
Venture Tech Growth Financing (803, 866) | KfW
● Konsortialkredit Digitale Infrastruktur
- Wer wird gefördert
Mit dem KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur fördern wir:
-- Privatwirtschaftliche Unternehmen aus dem In- und Ausland
-- Kommunale Unternehmen
-- Projektgesellschaften
- Was wird gefördert
Mit dem KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur unterstützen wir den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland – mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home/FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building/FTTB). Wir fördern Investitionen, Betriebsmittel und Nebenkosten bei folgenden Vorhaben:
-- Errichtung und Ausbau passiver FTTH- oder FTTB-Netze
-- Aktive Komponenten eines FTTH- oder FTTB-Netzes
-- Vernetzung mit anderer Infrastruktur wie Mobilfunkmasten und Rechenzentren
-- Backbone-Ausbau
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
- Antragstellung
1. Finanzierungspartner finden
Die Förderung durch einen Kredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner. Für die Suche können Sie unsere Online-Beratungsanfrage nutzen. Ausnahme: Kommunale Gebietskörperschaften stellen den Antrag direkt bei der KfW.
2. Kredit beantragen
Das übernimmt Ihr Finanzierungspartner für Sie.
3. Ihr Kreditantrag wird geprüft
Die KfW prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
4. Kreditvertrag abschließen und starten
Sie schließen den Kreditvertrag mit den Konsortialpartnern, dem Finanzierungspartner und der KfW ab – Ihr Vorhaben kann beginnen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (854) | KfW