Das öffentliche Auftragswesen öffnet die Märkte und verbessert dadurch die Chancen interessierter Unternehmen auf Teilhabe an einem beträchtlichen Beschaffungsvolumen, welches bundesweit auf einen dreistelligen Milliardenbetrag jährlich geschätzt wird. Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot sollen in einem wettbewerblichen Verfahren dafür sorgen, dass die Beteiligten an einem Vergabeverfahren formal über die gleichen Chancen verfügen.
Die Verpflichtung zur transparenten Durchführung von Vergabeverfahren ermöglicht es Unternehmen außerdem, Vergabeentscheidungen nachzuvollziehen und zeigt unter Umständen Möglichkeiten auf, wie zukünftig Angebote optimiert werden können.
Durch die Möglichkeit, potentielle Vergaberechtsverstöße öffentlicher Auftraggeber sowohl bei europaweiten als auch bei nationalen Vergabeverfahren überprüfen zu lassen, steht Unternehmern zudem eine effektive Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung.
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